Protocol of the Session on March 13, 2014

angesprochen worden ist, möchte ich noch einmal aufnehmen. Es ist tatsächlich nicht gewollt gewesen, eine parallele Zuständigkeit zu haben, um sich am Kammersystem entsprechend zu orientieren.

Frau Köpping, insbesondere Sie haben vermeintliche Probleme angesprochen, die sich ergeben könnten, und haben immer als Positivbeispiel die Parallelzuständigkeit ins Feld geführt. All diese Dinge, die Sie angesprochen haben, was Umstellungen, IT-Systeme und Ähnliches betrifft, diese vermeintlichen Probleme, die ich so nicht sehe, wird es zumindest in einer parallelen Zuständigkeit gleichermaßen geben. Das will ich an dieser Stelle deutlich machen.

Ich bin davon überzeugt, dass die sechs Monate Übergangszeit, die im Gesetz stehen, ausreichen. Die mir vorliegenden Informationen lauten anders. Es gibt durchaus Gespräche und man ist schon dabei, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Umstellungsprozess zu realisieren.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entwickeln wir – und damit komme ich auf die allgemeinen und aus meiner Sicht sehr viel wichtigeren Themen zu sprechen – das sächsische Kammerrecht grundlegend fort. Über mehr als ein Jahrzehnt, konkret seit 2002, ist am geltenden Architektengesetz immer nur sehr wenig verändert worden. Jetzt ist das Gesetz dem Grunde nach noch einmal angeschaut und an die aktuellen Anforderungen angepasst worden. Ich denke, es ist ein Entwurf aus einem Guss und eine gute Grundlage für die Architektenkammer. Die Beratung hat gezeigt, dass es überwiegend Zustimmung – vor allem aus den Berufskammern, aber auch aus den Fraktionen – dafür gegeben hat.

Zwei inhaltliche Punkte sind mir dabei besonders wichtig. Erstens. Wir haben die Studienanforderungen im Architektengesetz konkretisiert und damit drei Dinge erreicht: Das ist zum einen eine klare Beurteilungsgrundlage für die Arbeit des Eintragungsausschusses. Dies schafft auch Klarheit bei Studierenden und Antragstellern, ob das Studium zum Tragen geschützter Berufsbezeichnungen, wie Innenarchitekt oder Stadtplaner, berechtigt. Die Hochschulen können ihre Studienangebote weiterhin frei gestalten. Ich bin davon überzeugt, dass es auch in anderen Bundesländern Schule machen wird.

Zweitens. Wir haben den Qualifizierten Brandschutzplaner eingeführt. Der Kreis der Personen ist erweitert worden, die den Brandschutznachweis erstellen können. Bisher waren das Bauvorlageberechtigte und Prüfingenieure für Brandschutz. Neu sind – und das ist darüber hinausgehend – bestimmte Angehörige der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studienganges mit Schwerpunkt Brandschutz sowie bestimmte Absolventen einer Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst. Darüber hinaus müssen die Ersteller dieser Nachweise bestimmte Anforderungen erfüllen. Das erhöht auch die Qualität der Nachweise.

Meine Damen und Herren! Abschließend will ich zusammenfassen: Das Gesetz ist eine sinnvolle Fortentwicklung und deshalb empfiehlt die Staatsregierung die Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren! Bevor wir zur Abstimmung kommen, frage ich Sie, Herr Stange, als Berichterstatter des Ausschusses, ob Sie noch das Wort ergreifen wollen. – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz über das Sächsische Architektengesetz und zur Änderung des Sächsischen Ingenieurkammergesetzes, des Sächsischen Ingenieurgesetzes sowie der Sächsischen Bauordnung, Drucksache 5/12243, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 5/13877.

Meine Damen und Herren! Es liegen Änderungsanträge vor von den Fraktionen DIE LINKE und SPD, von der Fraktion der SPD und von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Ich schlage Ihnen vor, dass wir in der Reihenfolge des Einganges darüber abstimmen. Möchte jemand widersprechen? – Das ist nicht der Fall.

Ich rufe auf die Drucksache 5/14001, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE und der SPD-Fraktion. Herr Stange, Sie bringen für beide Fraktionen den Änderungsantrag ein?

Herr Präsident, ja, wir haben uns so verständigt.

Bitte schön.

Ich kann es im Wesentlichen kurz machen, denn wir haben es in unseren Ausführungen bereits dargestellt. Wir wollen die Bestellberechtigungen für die Sachverständigen bei den IHKs belassen und haben die Beschlussempfehlung des Ausschusses entsprechend überarbeitet.

Vielen Dank, Herr Stange. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wer der Drucksache 5/14001 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung und Stimmen dafür ist dem Antrag mit großer Mehrheit nicht entsprochen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 5/14003, Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Frau Köpping, möchten Sie den Änderungsantrag noch einmal einbringen oder haben Sie das in Ihrem Redebeitrag bereits getan? – Das haben Sie bereits getan. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wer der Drucksache 5/14003 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist

dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier ist bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür der Drucksache nicht entsprochen worden.

Ich rufe auf den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/14009. Frau

Jähnigen, auch Sie hatten in Ihrem Redebeitrag bereits darüber gesprochen. Sie wollen dazu keine weitere Wortmeldung abgeben. Gibt es hierzu Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Wer der Drucksache 5/14009 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dafür ist der Drucksache 5/14009 nicht entsprochen worden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Beschlussfassung des Innenausschusses. Ich schlage auch hierüber die artikelweise Abstimmung vor. Möchte jemand widersprechen? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse über die Überschrift abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Überschrift entsprochen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1, Sächsisches Architektengesetz. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 1 mit großer Mehrheit entsprochen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 2, Änderung des Sächsischen Ingenieurkammergesetzes. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der

Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 2 mit großer Mehrheit entsprochen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 3, Änderung des Sächsischen Ingenieurgesetzes. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 3 mit großer Mehrheit angenommen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 4, Änderung der Sächsischen Bauordnung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 4 mit großer Mehrheit entsprochen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 5, Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 5 mit großer Mehrheit angenommen worden.

Ich stelle nun den Entwurf Gesetz über das Sächsische Architektengesetz und zur Änderung des Sächsischen Ingenieurkammergesetzes, des Sächsischen Ingenieurgesetzes sowie der Sächsischen Bauordnung, Drucksache 5/12243, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Entwurf als Gesetz mit Mehrheit beschlossen, meine Damen und Herren. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 3

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines

Sondervermögens „Zukunftssicherungsfonds Sachsen“

Drucksache 5/13242, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP

Drucksache 5/13308, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt in der Reihenfolge CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Für die CDU-Fraktion beginnt mit der Aussprache Herr Abg. Michel. Bitte sehr, Herr Michel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Stabile Finanzen und Planungssicherheit sind ein sehr hohes Gut. Die Menschen und die Unternehmen brauchen eine verlässliche Politik und keine Bauchpolitik.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Zukunft ist für alle da!)

Viel zu schnell wird vergessen, welche Einschnitte Haushaltsbewirtschaftungsmaßnahmen nach sich ziehen. Hier im Hohen Hause wurde ja häufig behauptet, dass die Koalitionsfraktionen die Ausgaben des Haushaltes konjunkturabhängig regulieren.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Zehn Jahre war das auch so!)

Der Freistaat Sachsen steht nicht nur vor der Aufgabe, die konjunkturellen Entwicklungen ausgleichen zu müssen. Nein, wir haben auch sinkende Einnahmen auf anderen Gebieten zu verkraften. Dafür ist das Instrument des Zukunftssicherungsfonds genau die richtige Antwort.

Lassen Sie mich das an einem Beispiel aus der Aktuellen Debatte von heute Morgen aufgreifen. Uns wurde vorgeworfen, die Krankenhausfinanzierung nicht zukunftsfähig zu regeln.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Das ist der Fall!)

Dabei wird auf die Besonderheit abgestellt, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab dem Jahr 2015 keine Zahlungen mehr aufgrund der bundesgesetzlichen Grundlagen im investiven Krankenhausbereich bereitstellen müssen. Das sind heute 47 Millionen Euro im Jahr.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: 44!)

44, genau. Das sind heute 44 Millionen Euro im Jahr. Im Einzelplan des Sozialministeriums stehen circa 57 Millionen Euro zur Verfügung. Allein daran kann man die Bedeutung der Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen abschätzen. Das Beispiel zeigt aber auch, dass es Lebenssachverhalte gibt, bei denen wir eine Zukunftssicherheit aufzeigen müssen. Das tun wir auch mit dem hier aufgelegten Sondervermögen. Wir schaffen damit ein Stück weitere Planungssicherheit.

Das haben wir schon bei der Auflegung des Zukunftssicherungsfonds im Dezember 2012 mit 140 Millionen Euro für Schulhausbau, Krankenhausbau und digitale Offensive gemacht. Damals wurden wir dafür von der Opposition gescholten.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Was?)

Heute werden wir sicherlich zu hören bekommen, dass es zu wenig ist.

(Heiterkeit der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE, und des Staatsministers Sven Morlok)