Protocol of the Session on March 10, 2010

überführt wurde, hat die NPD-Fraktion einen Entwurf für ein wirklich freiheitliches Versammlungsgesetz vorgelegt. Ausgehend von Artikel 8 Grundgesetz, dem Recht für alle Deutschen, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, hat die NPD vor allem die aktuelle Rechtsprechung der letzten Jahre auf den Punkt gebracht und so gemäß Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz die notwendige Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen.

Das sogenannte Richterrecht, die Fortentwicklung des Rechts durch die Gerichte, ist im NPD-Entwurf ebenso eingeschlossen wie die wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Während der Hauptteil Ihres Gesetzes aus einer Liste von verbotenen Straßen und Plätzen besteht und deshalb besser Verbotsgesetz heißen sollte, dient unser Entwurf einem der wichtigsten Grundrechte, die es in einem demokratischen Rechtsstaat gibt.

Im Gegensatz zu Ihnen sehen wir in friedlichen Versammlungen einen elementaren Baustein eines demokratischen Gemeinwesens, der nicht zu behauen und zu zerbröckeln, sondern zu zementieren ist. Versammlungen sind ein Bestandteil der organisierten Willensäußerung und damit

etwas, das Ihnen natürlich zuwider ist. Sie, meine Damen und Herren, fürchten den organisierten Willen. Sie müssen ihn fürchten, da nach Ihrem Politikverständnis nur Ihr eigener Wille zählt, nicht der des Volkes, für das Sie eigentlich verantwortlich sind. Was Sie fürchten, dem weichen Sie aus und das bekämpfen Sie, und wenn es am Ende das eigene Volk ist.

(Sebastian Fischer, CDU: Lächerlich!)

Denn Sie wünschen sich, um mit Goethe zu sprechen, ein Volk aus Schelmen, die sich anpassen, aus Schwachen, die sich angleichen, und der Masse, die nachtrollt, ohne im Mindesten zu wissen, was sie wollen. Eine solche DerStaat-bin-ich-Logik ist durchsichtig und abgrundtief verachtenswert, meine Damen und Herren.

Während Sie am 13. Februar dieses Jahres bewiesen haben, dass Sie mit Störern, Gewalttätern, kriminellen Linksfaschisten paktieren, bekennen wir uns zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und lassen dieses Bekenntnis in diesem Gesetzentwurf wirksam werden. Wir wollen friedliche Versammlungen vor Störern und Randalierern schützen, während Sie mit diesem Gesindel gemeinsame Sache machen. Wir haben deshalb gegen führende Hetzer des Freistaates anlässlich des 13. Februar Strafanzeige erstattet und legen mit unserem Versammlungsgesetz die politische Konsequenz unseres Demokratieverständnisses und unserer Volkstreue vor. Dass Sie dieses Gesetz ablehnen werden, kann bei einem Landtag, dessen Staatsregierung von einem käuflichen Ministerpräsidenten geführt wird, nicht verwundern.

(Beifall bei der NPD)

Auch der Koalitionspartner von der Mövenpickpartei scheint ja für ein paar Euros in den letzten Monaten bemerkenswerte politische Wandlungen vollzogen zu haben, auch und gerade beim Versammlungsrecht. Aber auch die parlamentarische Scheinopposition denkt vermutlich nur an die NRW-Wahl, wenn sie jetzt mit Fingern auf diesen neuerlichen Akt der Polithurerei zeigt. Damit aber nicht auch noch das Versammlungsrecht Spielball Ihrer Schmierengeschichten wird, ist es uns wichtig, die entscheidenden Grundregeln der Versammlungsfreiheit so detailliert wie möglich per Gesetz zu regeln, um sie der Willkür herrschender Politiker zu entziehen.

Betrachten Sie, meine Damen und Herren, eine klare Gesetzgebung ohne Interpretationsspielraum irgendwo auch als Selbstschutz für den Fall, dass der Zentralrat der Juden wieder einmal Einfluss auf die Politik im Lande nehmen will? Jedenfalls ist unser Entwurf im Gegensatz zum Versammlungsgesetz der Staatsregierung, der bereits von führenden Rechtswissenschaftlern wie Prof. Rotzeck aus Leipzig der krassen Rechtswidrigkeit überführt wurde, kein undurchdachter Schnellschuss, kein mit heißer Nadel gestrickter Antifa-Kniefall, sondern ein Versammlungsgesetz, das ausgewogen, grundrechtskonform und versammlungsfreundlich ist. Nach dem Desaster, das die Staatsregierung mit ihrem kopflosen Verhinderungsgesetz angerichtet hat, haben wir mit dem Entwurf

der NPD-Fraktion die Chance, Sachsen in eine Vorreiterrolle für ein wahrhaft demokratisches Versammlungsrecht zu bringen.

Meine Damen und Herren! Sorgen Sie endlich einmal für positive Schlagzeilen, zeigen Sie, dass Sie keine Büttel des Zentralrats sind! Stimmen Sie dem Antrag, dem Gesetzentwurf der NPD-Fraktion zu!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Herr Apfel, für den Ausdruck „Linksfaschisten“ bekommen Sie von mir einen Ordnungsruf.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen noch zwei Redebeiträge vor, für die Koalition Herr Abg. Biesok und für die Opposition Herr Abg. Lichdi. Herr Biesok, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über den vorliegenden Gesetzentwurf hat der Sächsische Landtag bereits in seiner letzten Legislaturperiode beraten müssen. Nur dadurch, dass er jetzt erneut vorgelegt wird und so getan wird, als ob das eine Reaktion auf den von der Koalition vorgelegten und verabschiedeten Gesetzentwurf sei, wird er nicht besser.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ausgerechnet die NPD macht sich hier auf den Weg und gibt vor, ein Grund- und Menschenrecht retten zu wollen. Sie bezeichnet es als wirklich freiheitliches Demonstrationsrecht, was hier gemacht wird. Das kann hier keiner wirklich glauben. Dieselbe NPD, deren Gesinnungskameraden wenige Tage nach der Machtergreifung und der Auflösung des Reichstages mit der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes die Versammlungs- und Pressefreiheit massiv eingeschränkt haben, gibt heute vor, hier für die Versammlungsfreiheit einzutreten. Dieselbe NPD, deren Gesinnungskameraden mit der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 die persönliche Freiheit, das Recht der freien Meinungsäußerung einschließlich der Pressefreiheit, das Vereins- und das Versammlungsrecht, das Brief-, Post- und Telegrafiegeheimnis beschränkt und faktisch außer Kraft gesetzt haben, genau die gleichen Gesinnungsgenossen möchten uns heute hier etwas über die Versammlungsfreiheit erzählen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren von der NPD-Fraktion! Ihren Kampf für die Versammlungsfreiheit glaubt Ihnen hier in diesem Hause außer Ihrer eigenen Fraktion niemand. Bei genauerem Hinsehen geht es in Ihrem Gesetzentwurf auch nicht um die Versammlungsfreiheit aller, auch wenn Sie das gerade so vorgetragen haben. Ihr Gesetzentwurf zielt nur darauf ab, den Schutz des Versammlungsrechtes für Extremisten, und zwar für Rechtsextremisten, zu gewähr

leisten. Der Gesetzentwurf der NPD zielt auf eine möglichst weitgehende Sicherung der Versammlungsfreiheit Rechter durch die Abschirmung von Gegendemonstrationen. Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung sollen weitestgehend unterbunden werden. Das hat die Anhörung in der letzten Legislaturperiode auch noch einmal sehr deutlich ergeben. Wenn Sie den braunen Mob hier ungehindert durch Sachsen ziehen lassen wollen, dann sagen Sie es bitte und tun Sie nicht so, als ob Sie hier Freiheitsrechte verbreiten wollten.

(Beifall bei der FDP, der CDU und den GRÜNEN)

Das wahrlich Perfideste befindet sich doch in der Begründung des Gesetzentwurfes. In diesem Gesetzentwurf wird ausgerechnet auf die Montagsdemonstrationen in der ehemaligen DDR verwiesen, um das heranzuziehen, damit hier wieder Ihre braunen Kameraden durch das Land ziehen können. Das hat mit Demonstrationsfreiheit nicht das Geringste zu tun.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren! Neonazis melden ihre Demonstrationen ganz bewusst an solchen Tagen und zu solchen Anlässen an, die von großer historischer Bedeutung für die Nationalsozialisten waren, und sie wollen an diese Diktatur erinnern. Für Aufmärsche werden gezielt geschichts- und symbolträchtige Orte gewählt. Die Bilder dieser Versammlungen gehen um die ganze Welt. Sie verletzen die Würde der Angehörigen der Opfer und sie schaden dem Ansehen unseres Landes. Um uns hiervor zu schützen, war eine Ergänzung des bislang geltenden Versammlungsrechtes notwendig, und das haben wir mit der Koalition auch gemacht.

(Jürgen Gansel, NPD: Das wird aber kassiert!)

Ob es kassiert wird, das warten wir einmal ab. Da gibt es auch erhebliche Meinungen, die sagen, das ist genau das Richtige, um mit Ihnen richtig umzugehen.

(Beifall bei der FDP – Jürgen Gansel, NPD: Warten wir es ab!)

Die NPD gibt hier mehrfach vor, mit der Demonstrationsfreiheit richtig umgehen zu wollen; aber wenn man sich einmal einzelne Regelungen dieses Gesetzentwurfes ansieht, dann weiß man, wes Geistes Kind dieser Gesetzentwurf ist. In § 4 Abs. 1 des Gesetzentwurfes wollen Sie Dritten verbieten, eine Demonstration zum Beispiel durch Lärm zu beeinträchtigen. Damit übersehen Sie, dass nach Artikel 8 des Grundgesetzes auch dieses Recht gewährt ist, auch für Gegendemonstranten und andere, entsprechend ihre Meinung kundzutun. Sie wollen damit verhindern, dass sich beispielsweise Kirchen gegen Ihren braunen Spuk durch lautes Glockenläuten wehren, und das kann nicht Sinn und Zweck der Sache sein. Sie müssen schon hinnehmen, dass man sich gegen Ihre Meinung wendet.

Noch einen Schritt weiter gehen Sie mit § 4 Abs. 3 des Gesetzentwurfes, wonach Sie Gegendemonstrationen mit

einem Mindestabstand von 500 Metern von sich weisen wollen. Mit einem Änderungsantrag müssen Sie von dieser Position wieder zurückweichen, weil Sie selbst eingesehen haben, dass das verfassungsrechtlich kaum haltbar ist. Aber, meine Damen und Herren von der NPDFraktion, auch die Veranstaltung von Gegendemonstrationen ist vom Versammlungsgrundrecht in unserem Grundgesetz geschützt. Der Veranstalter einer Demonstration hat kein Recht darauf, dass seine Meinungskundgabe unwidersprochen bleibt.

Zum Schluss, Herr Apfel: Glauben Sie ernsthaft, dass uns entgangen ist, dass Sie das Uniformierungsverbot des § 3 des Versammlungsrechtes nicht wieder mit aufgenommen haben? Das Uniformierungsverbot beruht auf den historischen Erfahrungen mit militanten Parteiarmeen in den Krisenjahren der Weimarer Republik. Die Sturmabteilung der NSDAP hatte eine entscheidende Rolle bei der Machtergreifung der Nationalsozialisten. Daraus hat die wehrhafte Demokratie ihre Lehren gezogen. Herr Apfel, wenn Sie mit Ihren Kameradschaften gemäß Ihrem Vorbild aus den Dreißigerjahren des letzten Jahrhunderts als Uniformierte mit Fackeln durch dieses Land ziehen wollen, dann seien Sie sich eines sicher: Sie müssen Ihre Uniform im Schrank lassen – solche Aufzüge wird es in Sachsen nie wieder geben!

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zurufe von der NPD)

Meine Kollegen von den demokratischen Fraktionen: Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Herr Abg. Lichdi, bitte, für die Fraktionen DIE LINKE, SPD und GRÜNE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Den wahrhaftigen Einsatz für die Grundrechte als allgemeingültige Rechte nimmt der NPD in diesem Sächsischen Landtag wohl keiner ab.

(Jürgen Gansel, NPD: Den nehmen wir Ihnen aber auch nicht ab!)

Welcher Demokrat von uns soll denn ein Gesetz der NPD annehmen, bei dem die Entwurfsverfasser schon im Vorfeld bedauern, dass die Versammlungsfreiheit – Zitat – „schon längst kein Deutschenrecht mehr ist“?! Hinter der Rhetorik in der Gesetzesbegründung „Vorrang für die Freiheit“ verbirgt sich in Wahrheit Vorrang für Uniformierte und in ihrer militaristischen Wirkung einschüchternde Naziaufmärsche in der Tradition der SA der Dreißigerjahre. Mit der Förderung politischer Auseinandersetzung durch öffentlichen Meinungsstreit hat das nichts zu tun. – Natürlich grinsen Sie, Herr Apfel, in üblicher Art und Weise;

(Holger Apfel, NPD: Da kann man nur grinsen!)

aber ich möchte Sie daran erinnern, was Ihr Bundesvorstandsmitglied Wulf am 13. Februar in Dresden gesagt hat. Er hat ausdrücklich gesagt: Unsere Kameraden werden heute Nacht noch ausschwärmen und dann wird die Polizei in Dresden heute Nacht keine ruhige Nacht haben. Und am letzten Freitag in Chemnitz waren Sie es, Herr Apfel, der sich ähnlich geäußert hat. Und Sie wagen es tatsächlich, hier im Landtag aufzukreuzen und uns irgendetwas von Freiheit, Demokratie und Friedlichkeit zu erzählen?

(Jürgen Gansel, NPD: Versammlungsfreiheit!)

Ich glaube, jeder in diesem Hause weiß, wie lächerlich Sie sich damit machen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU, der Linksfraktion, der FDP und der SPD)

Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfes liegt darauf, den von der NPD als solchen definierten – Zitat – „systematischen Missbrauch des Versammlungsrechts von linksextremen Gruppen und deren sich bürgerlich gebender Sympathisantenunterstützerszene zu beenden“. In § 4 Abs. 1 werden akustische Beeinträchtigungen als Behinderung definiert. Abs. 3 regelt, dass Gegenveranstaltungen einen Mindestabstand von ehemals 500 – seit heute mit Änderungsantrag 150 Metern – einzuhalten haben.

Die NPD definiert in Abs. 3 Satz 3 – Zitat – „jede Veranstaltung, die sich gegen die Ausgangsveranstaltung richtet“, als Gegenveranstaltung, bei der dann die grundrechtlich geschützte freie Ortswahl abstrakt-generell per Gesetz beschnitten wird. Eine Abwägung der Interessen zwischen Grundrechtsträgern soll gar nicht mehr stattfinden. Das soll zivilgesellschaftlichen, gewaltfreien Protest gegen die Naziideologie auf Hör- und Sichtweise ausschließen – ein verfassungswidriges Regelungsziel, dem wir uns natürlich nicht unterwerfen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In Abs. 4 werden schlichtweg Blockaden als Gewalttaten definiert, unabhängig davon, ob Gewalttätigkeiten stattfinden, Veranstalter zur Gewaltfreiheit aufrufen, Eskalationen vermieden werden und der Sinn eindeutig darauf abzielt, an der öffentlichen Meinungsbildung teilzuhaben.