Protocol of the Session on December 17, 2013

Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Herr Scheel, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also wenn ich das jetzt höre, stelle ich fest, dass das ein gewisser Offenbarungseid ist. Sie sagen uns allen Ernstes, dass die Koalitionsfraktionen quasi die Steuermehreinnahmen durch ihre Gesetzesinitiativen verbraten. Das ist Ihr Verständnis von einem Nachtragshaushalt zur Verwendung der Steuermehreinnahmen. Die Koalitionsfraktionen machen einen Gesetzentwurf, bringen den hier ein, der wird dann mit Mehrheit irgendwie bestätigt, und dann ist das Geld gut unter die Leute gebracht. Habe ich das so richtig verstanden?

(Zuruf von der LINKEN: Genau!)

Offensichtlich, spannende Sache. – Die Mehrheiten können so sein, aber dann hätten wir uns doch direkt über ein Nachtragshaushaltsverfahren unterhalten können, denn die Mehrheiten sind dieselben, die dann dort sind, aber gut.

Zum Thema: Wir haben in den letzten 22 Jahren ungefähr ein Dutzend Mal in diesem Hause – ich selbst nicht – über einen Nachtragshaushalt gesprochen. Unterschiedliche Fraktionen haben diese Nachtragshaushaltsanträge in das Verfahren gebracht, und ungefähr ein Dutzend Mal sind diese abgelehnt worden – immer von der Mehrheit dieses Hauses.

Es gibt eine gewisse Scheu vor Nachtragshaushalten in diesem Haus. Ein Mal, übrigens, von diesen ungefähr ein Dutzend Malen hat das Sächsische Verfassungsgericht sogar festgestellt, dass er verfassungswidrig abgelehnt wurde. Als es um die Garantieziehung zur Sachsen LB ging, hätte ein Nachtragshaushaltsverfahren angestrebt werden müssen. Insofern ist es dieses Mal ein Verdienst der SPD-Fraktion – auch, wie wir mit unserem eigenen Budgetrecht umgehen –, dass der Nachtragshaushalt in das Verfahren, in den Landtag eingebracht wurde. Denn es steht durchaus infrage, ob Sie immer auch wirklich wissen, wann der Budgetgesetzgeber gefragt werden müsste und wann nicht.

Nun gibt es eine juristische und eine politische Bewertung. Die juristische haben wir gerade von Herrn Michel gehört. Wir alle sind keine Unmenschen. Auch uns ist vollkommen klar, dass wir ein Haushaltsgesetz haben, das von der Mehrheit dieses Hauses verabschiedet wurde, und dass es eine Sächsische Haushaltsordnung gibt, die bestimmte Regularien hat – auch verabschiedet von einer Mehrheit dieses Hauses. Insofern braucht es keine wirkliche Rechtsbelehrung zu der Frage, ob und wann ein Nachtragshaushalt hier notwendigerweise auf der Tagesordnung stehen muss.

Zweitens: Uns ist auch klar, dass der Antrag in dem zweiten Punkt mehrere fehlende Rechtsgrundlagen anspricht. Aber wir sind da ganz positiv und offen. Wir wissen, dass ohne Rechtsgrund keine Zahlungspflicht entsteht – ich komme wieder zu den Gesetzentwürfen, die Sie schaffen –, damit Zahlungsgründe produzieren, die Sie aber nur schaffen, weil Sie wissen, dass Sie Geld

haben. Aber gut, da beißt die Maus keinen Faden ab. So bleibt es halt. Das ist aber die rein juristische Sichtweise, die erspare ich mir jetzt.

Jetzt geht es aber um die politische: Wenn wir hier also seit 23 Jahren ohne Nachtrag durch Sachsen laufen und uns vehement und standhaft weigern – ich glaube, wir dürfen von einem Alleinstellungsmerkmal von Sachsen reden, uns noch niemals mit der Problematik eines Nachtrags befasst zu haben, für diejenigen, die noch nicht einmal wissen, was da eigentlich steht –, dann würde das bedeuten, dass wir innerhalb von sechs Wochen einen solchen Nachtrag zu verabschieden haben. Also jeder, der die Vorstellung hat, wir würden wie ein normales Haushaltsverfahren arbeiten, der ist getäuscht. Sechs Wochen hätte man Zeit, einen solchen Nachtrag durchzulassen.

Also: Unsere Verfassung und auch unsere Sächsische Haushaltsordnung sieht kein Verbot für Nachträge vor. Man kann so etwas machen. Man kann natürlich auch die Frage stellen, ob uns diese fehlende Erfahrung in der Zukunft vielleicht auf die Füße fällt. Vielleicht wäre das sogar ein guter Grund, das einmal zu üben. Nicht, dass, wenn es wirklich einmal so weit ist, wir auf einmal dastehen und sagen „Oh, verdammt, wer wäre denn jetzt dran? Wer müsste was tun?“ und am Ende alle überfordert sind. Vielleicht wäre das einmal ein guter Grund dafür.

Zumindest können wir eines feststellen: Wir haben viele Haushaltsrisiken und viele Fehlplanungen, die wir in unseren Haushalt hineintun. Wie komme ich zu der Annahme? Wir haben in unserem wunderschönen Haushaltsausschuss jede Menge Üpls. Für den, der es nicht weiß: Das heißt „Überplanmäßige Ausgaben“, also Gelder, die man vorher nicht eingeplant hat.

Wir haben auch viele außerplanmäßige Ausgaben. Das heißt also: Irgendetwas muss da vorher nicht ganz so gelaufen sein, wie man es will. Das wird vielleicht daran deutlich: Wenn man auf der einen Seite annimmt, dass man nur ganz wenig Geld haben wird, dann kommt man nach dem Dogma, das sich die Staatsregierung selbst gibt – zu sagen, die Ausgaben müssen den Einnahmen folgen –, wenn man wenige Einnahmen hat, auch wenig ausgeben muss, und im Laufe des Jahres bzw. der zwei Jahre kommt dann das Leben dazwischen. Auf einmal stellt man fest, dass man viele Mehrausgaben hat – seien es die Lehrer oder irgendwelche anderen Problemlagen. Da haben wir noch Glück, wenn wir noch so viel mehr Geld haben und das dann gegenfinanzieren können.

Wir haben bei der Haushaltsaufstellung gesagt: Lasst uns einfach einmal realistisch annehmen, dass, wenn wir die Hälfte der Korrekturen annehmen, wir immer noch im grünen Bereich sind, dann lagen wir gar nicht so schlecht, das muss ich sagen. Korrekturbeträge für 2013 hatten wir im Haushaltsausschuss bereits. Das waren etwas über 400 Millionen Euro. Angenommen, bei der Haushaltsaufstellung stellt sich heraus, dass das nur noch 47 oder 48 Millionen Euro sind, also man sagt, man hätte nur die Hälfte angenommen, wären wir auf jeden Fall noch gut dabei gewesen.

Fakt bleibt: Wir diskutieren bei der Haushaltsaufstellung. Wir diskutieren bei der Planung unseres Budgets – was unser ureigenstes Recht als Parlament ist – am Leben vorbei, sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben. Insofern: Probieren wir es einmal aus, damit wir es einmal gemacht haben und, falls es wirklich einmal ernst wird, damit wir es dann auch können, und stimmen Sie dem Antrag der SPD zu! Wir werden das voll Freude und Solidarität tun und hoffen, dass sich auch irgendwann einmal in unserem Landtag hier eine Mehrheit dafür findet, damit wir dann auch gemeinsam die vorhandenen Mehreinnahmen, aber auch die Mehrausgaben debattieren bzw. verhandeln können.

Ich nehme als eine Botschaft von der SPD eines mit – ich hatte gerade noch einmal den Nachtragshaushalt angesprochen, der bei der Sachsen LB notwendig gewesen wäre, ich will nicht in alten Wunden bohren –: dass Sie in Zukunft für sich als Selbstverständlichkeit und als Willenserklärung abgeben, dass Sie bereit sind, wenn solche Mehreinnahmen da sind, Sie als Gesetzgeber auch einen Nachtrag in diesen Haushalt in diesem Landtag hineinbringen, egal, in welcher Konstellation Sie gerade regieren würden. Mit uns gemeinsam können wir auch die Haushaltsordnung dahin gehend ändern. Falls Sie mit der CDU das Vergnügen hätten, gehe ich einmal davon aus, dass Sie darauf drängen werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die FDP spricht Herr Prof. Schmalfuß.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 3. Dezember dieses Jahres stellte Finanzminister Prof. Unland die Ergebnisse der November-Steuerschätzung der Öffentlichkeit vor. Ebenso wie bereits im Mai 2013 konnten wir eine sehr positive Entwicklung der Steuereinnahmen des Freistaates Sachsen verzeichnen.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Vollkommen überraschend!)

Warten Sie ab, Herr Scheel! – Im Vergleich zur MaiSteuerschätzung können wir im Jahr 2013 mit 341 Millionen Euro und im Jahr 2014 wahrscheinlich mit 257 Millionen Euro Steuermehreinnahmen rechnen.

Mit den vorgenannten Mehreinnahmen betreiben wir Fürsorge für zukünftige Lasten, und wir werden in den kommenden Jahren zielgerichtet investieren, beispielsweise in Hochschulen oder in den Krankenhausbau. Das, meine Damen und Herren, ist gut und richtig so.

(Beifall bei der FDP)

Sicherlich habe ich für das Grundanliegen des Antrags der SPD Verständnis. Das Königsrecht des Sächsischen Landtags ist das Haushaltsrecht, und das ist auch gut und richtig so. Allerdings sehe ich den sachlichen Grund nicht, dass wir angesichts des positiven Ergebnisses der No

vember-Steuerschätzung einen Nachtragshaushalt aufstellen sollen. Die Gelegenheit zu nutzen, die vorliegenden Ergebnisse der November-Steuerschätzung mit Ausgabenwünschen zu verbinden, ist aus Sicht der Oppositionsfraktionen auch noch nachvollziehbar.

Darüber hinaus kann ich auch verstehen, dass die Fraktionen unterschiedlicher Auffassung darüber sind, inwiefern und in welcher Höhe Abschläge von den prognostizierten Steuereinnahmen vorgenommen werden. Dass wir als CDU- und FDP-Koalition hier einen anderen Ansatz als Sie verfolgen, ist allgemein bekannt. Dass wir unsere Planungen lieber etwas vorsichtiger ansetzen als die Kollegen der SPD, ist auch nichts Neues. CDU und FDP stehen für Solidität und Seriosität. Wir wollen nicht von konjunkturellen Überraschungen in die Lage gebracht werden, möglicherweise noch Schulden aufnehmen zu müssen. Deshalb sind auch durch das Finanzministerium vorgenommene Abschläge dahin gehend gerechtfertigt.

Gleichwohl, sehr geehrter Herr Prof. Unland, erwartet die FDP-Fraktion, dass in Zukunft die Prognosegüte der Steuerschätzungen durch das Finanzministerium zielgenauer vorgelegt wird.

(Beifall bei der FDP)

Vor diesem Hintergrund besteht für mich kein Grund für einen Nachtragshaushalt, vor allem, wenn man berücksichtigt, dass Finanzminister Prof. Unland auch für alle nachvollziehbar dargestellt hat, wie die Höhe der Abschläge aus Sicht des Finanzministeriums zustande kommt, vor allem wenn man berücksichtigt, dass Finanzminister Prof. Unland auch für alle nachvollziehbar dargestellt hat, wie die Höhe der Abschläge aus Sicht des Finanzministeriums zustande kommt.

Meine Damen und Herren, ich kann auch nachvollziehen, dass Sie von der Opposition andere Prioritäten sehen, was mit den Steuermehreinnahmen zu finanzieren ist. Trotzdem, einen wirklichen Grund, jetzt einen Nachtragshaushalt zu beschließen, sehen wir nicht. Infolge eines fehlenden Sachgrundes werden wir als Koalition den von Ihnen vorgelegten Antrag ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Für die Fraktion GRÜNE spricht Frau Abg. Hermenau.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Wenn man eine Prognose hat, was im Jahr 2014 eventuell an Steuern hereinkommen wird, dann ist das das Fell des Bären. Das weiß hier jeder. Dann ist es natürlich nicht sachdienlich, das auch gleich einpreisen zu wollen, denn diese Einnahme ist noch nicht erfolgt. Dass man die Steuermehreinnahmen 2013 einpreisen will, kann ich nachvollziehen. Das ist in Ordnung. Aber die von 2014 einzupreisen, halte ich für kühn.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Das gilt doch für alle!)

Wenn die Steuerschätzung im November einen Steuerrückgang prognostiziert hätte, dann würden wir jetzt auch keinen Nachtragshaushalt beschließen wollen; denn die Haushaltsansätze des Jahres 2014 hätten wir doch nicht auf der Basis von Prognosen zusammengekürzt. Also, da muss man meiner Meinung nach schon die Kirche im Dorf lassen.

Es kann hier und heute eigentlich nur darum gehen, was mit den Steuereinnahmen des Jahres 2013 wird und ob da ein Nachtragshaushalt angeraten ist. Ich sage einmal so: Den könnte man machen, wenn man es wollte. Wir wissen aber seit vielen Jahren, dass diese Koalition das nicht will. Das ist der Sachstand. Da hat Kollege Pecher völlig recht.

Man könnte sich anschauen, was die Einzelnen mit diesen Geldern machen würden. Die Koalition würde diese plus minus 400 Millionen Euro in die Rücklagen stellen. Die SPD würde jedenfalls deutlich mehr ausgeben, vielleicht die gesamten 400 Millionen Euro, das weiß ich nicht so genau. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mehrmals

vorgetragen, dass man so ungefähr fifty-fifty zwischen Rücklagen und Investitionen überlegen muss, denn es muss ja im Land auch vorangehen. Es reicht doch nicht, den Status quo zu bunkern. Man muss irgendwann auch etwas weiterbauen für die Zukunft.

Das ist ein Punkt, der mich wirklich irritiert. Es geht doch darum, dass hart arbeitende Bürger hier in Sachsen, die pflichtgemäß ihre Steuern zahlen, ohne Not von der Staatsregierung Leistungen verweigert bekommen, weil es diese Rücklagenbildungsmentalität gibt. Es gibt einen Unterschied zwischen Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungswillen. Gestaltungsmöglichkeiten hätte diese Koalition, Gestaltungswillen hat sie offenbar keinen. Deswegen will ich mich an dieser Pseudodebatte auch nicht weiter beteiligen, weil ein detailliertes Diskutieren gar nicht lohnt; denn Sie, Herr Pecher, wollen es ja auch nicht wirklich.

Aber die ernste Betrachtung zeigt wirklich, dass man bei einer inhaltsleeren, völlig verselbstständigten politischen Parole von der soliden Haushaltswirtschaft den Bogen auch überspannen kann. Ich finde, er ist schon ganz schön gespannt. Das parlamentarische Budgetrecht wurde stets theoretisch und praktisch dadurch untergraben, dass es im Einzelplan 15 Kapitel 10 den Titel gibt, in dem man die auskömmliche Vorsorge in meinen Augen mehr als auskömmlich ausgestaltet.

Aber die Welt von Schwarz-Gelb scheint ganz offenbar geprägt zu sein von einer tiefen Angst – einer Welt der Angst, die dazu führt, dass man sich, wenn man über Finanzpolitik redet, nur noch in einem Dreieck zwischen Rücklagen, Vorsorgefonds und Sicherheitsabschlägen bewegt. Aber ich glaube, dass das die Leute merken. Die Leute merken, dass Sie nicht politisch gestalten wollen, und sie empfinden es als das, was ich vorhin beschrieben habe, nämlich als den Entzug von politischen Gestaltungsmitteln in Sachsen. An den freien Schulen hat man das zum Beispiel sehr deutlich wahrnehmen können.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gibt es jetzt noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Bitte, Herr Pecher.

Frau Präsidentin, keine Sorge, ich möchte das nicht ausdehnen. Ich werde mir dafür das Schlusswort sparen. Aber ich möchte doch die Gelegenheit nutzen.

Herr Michel, ein kleines bisschen Ehrlichkeit untereinander als Politiker im Umgang mit der gleichen Materie gehört schon dazu. In unserem Antrag steht – darauf komme ich als Erstes –: „Ein Nachtragshaushaltsplanentwurf, um die Auswirkungen der November-Steuerschätzung zu etatisieren.“ Es handelt sich also um einen Antrag. In einen Antrag schreibt man das, was man politisch gern möchte. Man kann doch nicht sagen, dass das gesetzestechnisch genau so ausgestaltet werden sollte. Wenn ich da Ihre Anträge auseinandernehmen würde, würde ich haufenweise Stellen finden, wo Sie einfach nur formuliert haben, was Sie gern möchten.

Es ist doch vollkommen konsequent zu sagen: Wir möchten hier bitte beschließen, ein Gesetzgebungsverfahren zu machen, nämlich einen Nachtragshaushalt. In diesem Gesetzgebungsverfahren werden dann die Feinheiten des Gesetzes herausgearbeitet. Das zum Ersten.

Zum Zweiten noch einmal: Die Zahlen für die Jahre 2011 und 2012 stehen fest. Das sind Abschlüsse. Da hat kein Abschlag in irgendeiner Weise gewirkt. Eine Wirkung ist lediglich, dass die Mehreinnahmen noch höher waren. Das ist eine Tatsache. Ich kann das auch mit dem Hinweis untersetzen, dass schon seit Jahren immer die Steuerschätzung des Vorjahres genau diesen Trend ausgewiesen hat. Es ist dann immer mehr herausgekommen. Deshalb darf man, denke ich, auch sagen, dass für 2013 zumindest die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass zum Jahresabschluss genau das eintritt, vielleicht sogar noch eine Schippe drauf.

Jetzt zu Frau Hermenau und ihrem Hinweis, die Zahlen für 2014 einzupreisen: Man macht bei jeder Haushaltsaufstellung auf der Grundlage einer Schätzung – da ist noch nicht ein Euro geflossen – ein Verteilungsverfahren.

(Zuruf der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)