Auf der am 1. Oktober dieses Jahres in Bautzen stattgefundenen Sitzung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien ist dem Vernehmen nach die Frage nach Sicherungen bezüglich der Kosten von bergbaubedingten Umsiedlungen und Rekultivierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Beschluss zu Nochten II durch Vattenfall oder nach Garantien des schwedischen Staates gestellt worden. Die Vertreter von Vattenfall bzw. des Regionalen Planungsverbandes OberlausitzNiederschlesien haben – im Gegensatz zur Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. Dr. Jana Pinka von den LINKEN mit der Drucksache 5/11731 – erklärt, dass es solche Sicherheiten oder Garantien nicht gebe.
Ich frage die Staatsregierung erstens: Welche Sicherheiten, Garantien usw. sind erstens in welcher konkreten rechtlichen oder finanztechnischen Form durch Vattenfall bezüglich des oben genannten Sachverhalts bisher geleistet bzw. erklärt? Welches finanzielle Risiko besteht in diesem Zusammenhang für den Freistaat Sachsen?
Zweitens: Wer trägt die Kosten für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in dem vom einzustellenden Betrieb in Anspruch genommenen Bereich, angenommen, der derzeitige Betreiber Vattenfall Europe Mining zieht sich zurück und es findet sich kein neuer Betreiber?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Kosel. Bevor ich auf Ihre beiden konkreten Fragen eingehe, möchte ich Ausführungen zu der Vorbemerkung machen, die Ihren Fragen vorausgeht. Sie suggerieren hiermit, dass es einen Gegensatz zwischen den Aussagen der Vertreter von Vattenfall vor Ort zu der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage der Kollegin Dr. Pinka gebe. Dies ist nicht der Fall. In der Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage der Kollegin Dr. Pinka haben wir Ausführungen über die Rückstellungen der
Vattenfall Europe Mining AG im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Bergbaufolgelandschaften gemacht. Diese Aussagen sind korrekt und nach wie vor zutreffend. Zu Sicherheiten, die von Vattenfall oder von anderen in diesem Zusammenhang gestellt wurden oder auch nicht, haben wir uns in dieser Kleinen Anfrage als Staatsregierung nicht geäußert.
Ich komme nun zur ersten Frage, welche Sicherheiten usw. vorhanden sind. Ich möchte Sie auf die Antwort auf diese Kleine Anfrage der Kollegin Dr. Pinka verweisen, in der die Staatsregierung ausgeführt hat, dass sie aus rechtlichen Gründen, weil schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen, dazu keine Ausführungen machen kann.
Hinsichtlich des finanziellen Risikos verweise ich Sie ebenfalls auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage von Frau Dr. Pinka, in der ausgeführt ist, in welcher Höhe Rückstellungen für die Wiederherstellungen gebildet wurden. Sie liegen ungefähr bei 1 Milliarde Euro. Diese sind vorhanden. Das geht aus dem Jahresabschluss des Jahres 2012 hervor.
Ich komme zur zweiten Frage nach den Kosten für die Wiedernutzbarmachung. Hierzu möchte ich darauf hinweisen, dass diese Rückstellungen bei der Vattenfall Europe Mining AG aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen gebildet wurden. Es besteht eine Verpflichtung dieser Aktiengesellschaft, diese Rekultivierungsmaßnahmen vorzunehmen. Diese ist an die Gesellschaft gebunden – unabhängig von der Entscheidung von Vattenfall als Konzerngesellschaft oder des schwedischen Staates, sich gegebenenfalls aus dem Braunkohlegeschäft zu verabschieden oder auch nicht. Diese Verpflichtung ist an die GmbH gebunden. Dafür sind die Rückstellungen vorhan
den. Auch wenn Vattenfall beispielsweise in Schweden entscheiden will, wir steigen aus dem Braunkohlegeschäft aus, ist dennoch die Vattenfall Europe Mining AG als Träger des Braunkohletagebaues zur Wiederherstellung verpflichtet.
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatsminister, Sie haben zu Recht auf die Antwort auf die Kleine Anfrage von Frau Dr. Pinka hingewiesen. Dort haben Sie gesagt, dass Sie von der konkreten Benennung von Sicherheitsleistungen aufgrund überwiegender Belange des Geschäftsgeheimnisses absehen. Das heißt aber, wenn ich das richtig verstehe, dass Sie davon ausgegangen sind, dass es solche Sicherheitsleistungen gibt. In der Sitzung des Regionalen Planungsverbandes wurde dem Vernehmen nach gesagt, dass es solche Sicherheiten nicht gebe. Was entspricht der Wahrheit?
Die Tatsache, dass ich über einen Sachverhalt keine Auskunft gebe, kann nicht zu der Schlussfolgerung führen, ob es etwas gibt oder nicht. Ich habe zu dem Sachverhalt keine Auskunft gegeben.
Weitere Fragen liegen mir nicht vor. Alle anderen Fragen werden durch die Staatsregierung schriftlich beantwortet.
1. Mit welchen Problemen sahen sich die Einsatz- und Lagestellen der Polizei bezüglich ihrer Computer- und Telefonsysteme sowie sonstiger notwendiger technischer Infrastruktur in den letzten zwei Jahren bei der Annahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Notrufen konfrontiert?
2. Auf welche Weise werden oder wurden diese technischen Probleme in welchem Zeitraum und mit welchen Kosten beseitigt?
Antwort zu Frage 1: Eine jüngst durchgeführte Abfrage bei den Polizeidirektionen ergab, dass es lediglich im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien im Jahr 2012 zu drei kurzzeitigen Ausfällen der Notrufanschlüsse kam.
Des Weiteren kam es im Juni 2013 kurz nach der Hochwasserlage durch erneuten Starkregen zu einem mehrstündigen Ausfall der Elektroversorgung im Führungs- und Lagezentrum der Polizeidirektion Leipzig. Damit war die Arbeitsfähigkeit des Führungs- und Lagezentrums insgesamt, einschließlich der Notrufbearbeitung, beeinträchtigt.
Antwort zu Frage 2: Die aufgetretenen Fehler im Bereich der Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien lagen im Zuständigkeitsbereich des Netzbetreibers und wurden von diesem unverzüglich beseitigt. Weitere Angaben liegen dazu nicht vor.
Für die Notrufbearbeitung waren nach Wiederherstellung der Elektroversorgung bei der Polizeidirektion Leipzig keine weitergehenden Maßnahmen erforderlich.
1. Welche Kapazitäts- und Personalprobleme gab es in den letzten zwei Jahren bei der Annahme und Bearbeitung von Notrufen durch die zentralen Einsatz- und Lagestellen der Polizei im Freistaat, insbesondere in der Polizeidirektion Leipzig?
2. Wie viele Beschwerden welchen Inhalts liegen der Staatsregierung, der Polizei oder anderen Stellen in Sachsen zu Kapazitätsproblemen bei der Annahme und Auswertung von Notrufen an die Polizei und zur Besetzung der Einsatz- und Lagestellen der Polizei vor?
Antwort zu Frage 1: Es sind keine Kapazitäts- und Personalprobleme bei den Führungs- und Lagezentren der Polizeidirektionen bekannt.
Auf meine Kleine Anfrage in Drucksache 5/11405 vom 28.02.2013 antwortete Staatsminister Beermann, dass Sachsen die Federführung bei der Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) hat.
In der 35. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 12. September 2013 äußerte sich Gabriele Hiller von der LINKEN-Fraktion zu den Verantwortlichkeiten folgendermaßen: „Die Verantwortliche in Sachsen, Frau Ribbe, ist verschwunden, ist entschwunden. Ein neuer Verantwortlicher ist noch nicht gefunden. Man sucht – findet man ihn in Niedersachsen?“
1. Inwiefern bestehen bzw. bestanden Probleme welcher Art (Personalausfall, Personalwechsel oder andere) bei der Erarbeitung der Neufassung des JMStV, die im Verantwortungsbereich der sächsischen Staatsregierung
2. Welche Folgen ergeben sich aus den benannten Problemen für die Erarbeitung des JMStV (Verzögerung im Zeitplan, Wechsel der Federführung an welches andere Bundesland, Beauftragung externer Mitarbeiter(innen) und andere)?
Leider kann mein Kabinettskollege Staatsminister Dr. Johannes Beermann an der heutigen Fragestunde aus terminlichen Gründen nicht teilnehmen. Er hat mich deshalb gebeten, an seiner Stelle die Anfrage des Herrn Abg. Miro Jennerjahn zu beantworten.
Zur ersten Frage des Abg. Jennerjahn möchte ich wie folgt Stellung nehmen: Weder bestehen derzeit, noch bestanden in der Vergangenheit im Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatsregierung Probleme bei der Neu
12.09.2013 entschieden, dass eine Arbeitsgruppe aus A- und B-Ländern für die Sitzung der Rundfunkkommission im Dezember 2013 fortgeschriebene Eckpunkte für eine Novellierung des Jugendmedienschutzes zur Diskussion vorlegt. Diese „fortgeschriebenen Eckpunkte“ basieren auf einer abgeschlossenen Vorarbeit Sachsens mit konkreten Formulierungsvorschlägen für die rechtliche Umsetzung, die auf Arbeitsebene am 09.10.2013 im Kreis der Rundfunkreferenten erörtert und ergänzt wurde. Der Prozess der Neufassung des Jugendmedienschutz
Staatsvertrages wurde demnach durch Sachsen weder behindert noch verzögert, vielmehr hat Sachsen hier einen wichtigen Beitrag geleistet.
Zu keinem Zeitpunkt hat es einen formellen Beschluss über einen Wechsel des Vorsitzes in der AG Jugendmedienschutz der Länder gegeben. Dieser liegt nach wie vor unverändert bei Sachsen und ist unabhängig von personellen Veränderungen in der Sächsischen Staatskanzlei.
Zur zweiten Frage: Zunächst begrüße ich es sehr, dass gerade die Fraktion der GRÜNEN offenbar ein hohes Interesse an einer Neufassung des JugendmedienschutzStaatsvertrages besitzt. Dies erhöht die Chancen, dass ein solcher Staatsvertrag tatsächlich zustande kommt – insbesondere, wenn sie hier auch auf ihre Kollegen in den anderen Bundesländern zugehen würde. Es sind insbesondere die GRÜNEN und die Piratenpartei, die bislang die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes skeptisch sehen. Die Rundfunkkommission sah sich am 12.09. nur in der Lage, Eckpunkte, nicht einen kompletten Text, zu formulieren.
Bei den Ländern, die bisher kategorisch jegliche Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages abgelehnt haben, zeichnet sich aber derzeit die Bereitschaft ab, Teile der von Sachsen vorgelegten Eckpunkte mitzutragen. Dies erhöht die Chance, dass wir zu einer Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages kommen.
Für die Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages benötigen wir die Stimmen aller Länder und danach im Ratifikationsverfahren die Mehrheit in allen Parlamenten. Hier müssen sich alle Beteiligten am Ende zusammenraufen. Im Ergebnis bin ich zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden werden. Gerade in Zeiten einer zunehmenden Radikalisierung des Internets durch Hasspropaganda falscher politischer Propheten und Verherrlichung von Gewalt brauchen wir eine Möglichkeit für Eltern, ihre Kinder zu schützen. Genau das bieten die neuen Jugendschutzprogramme und genau deshalb wird Sachsen hier weiter aktiv bleiben.