Unser Motiv sind die Vorgaben der Verfassung. Über d‘Hondt, Kollegen von der FDP, sollte man vor der Wahl entscheiden.
Wenn das für Sie heute nicht entscheidungsreif ist – Herr Kollege Biesok, großen Respekt vor Ihrer Meinung und davor, dass Sie diese hier kundgetan haben –, dann haben wir ungefähr noch ein halbes Jahr Zeit. Führen wir die Diskussion fort, aber wir müssten es vor der Wahl entscheiden.
(Christian Piwarz, CDU: Das steht doch gar nicht im Änderungsantrag! Das steht doch gar nicht drin!)
Zurück zum Änderungsantrag und noch einmal zur Frage: Wann muss sich der Gesetzgeber denn eigentlich mit so etwas beschäftigen? Ihr Argument ist: Wir werden sehen, wir warten ab. Wir sagen, das war schon immer so, ist ein schlechtes Argument; denn gerade das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein hat den Gesetzgeber dazu aufgefordert, das Wahlrecht auf strukturelle Probleme regelmäßig zu überprüfen und den Realitäten anzupassen.
Deshalb wollen wir diese Änderungen auch für eine zukünftige Wahl heute zur Abstimmung stellen und nicht erst später.
Meine Damen und Herren! Wird zum Änderungsantrag das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse über den Änderungsantrag abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Danke. Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, zunächst über die Überschrift. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier bei mehr Stimmenthaltungen und weniger Stimmen dafür nicht die erforderliche Mehrheit.
Zu Artikel 1 war die Abstimmung zu den arabischen Nummern gewünscht. Zunächst Artikel 1 Nr. 1. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier zahlreiche Stimmenthaltungen und Stimmen dafür, jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.
Zu Artikel 1 Nr. 2. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? –
Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür ist dem Artikel 1 Nr. 2 dennoch nicht entsprochen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1 Nr. 3. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier Stimmenthaltungen und zahlreiche Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.
Zu Artikel 2, Inkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Danke sehr. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dafür ist dem Artikel 2 nicht entsprochen worden.
Meine Damen und Herren! Da keine der einzelnen Vorschriften eine Mehrheit gefunden hat, erübrigt sich eine Schlussabstimmung im Rahmen einer 3. Lesung. Damit ist der Gesetzentwurf nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion der CDU Herr Abg. Bienst; bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, Schule in Sachsen war in den letzten Jahren kein statisches System. Schule war geprägt durch Veränderungen, die wir politisch zu begleiten hatten.
Auch im sächsischen Schulsystem machten sich demografische Probleme bemerkbar. Diese Tatsache und deren Auswirkungen wurden oft lang und breit in diesem Hohen Hause diskutiert. 50 % Schülerrückgang, die gravierenden Auswirkungen des demografischen Wandels, insbesondere im ländlichen Raum, und der Wille, trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen gute Schule und qualitativ hochwertigen Unterricht anzubieten sind die Ansprüche, die die CDU-Bildungspolitik in Sachsen charakterisieren.
Trotz aller Kritik aus heutigen und früheren Oppositionsfraktionen bezüglich sächsischer Schulstrukturen und der Sicht auf stabile Schulnetze bin ich nach wie vor der festen Überzeugung, dass der Weg, den wir gegangen sind, der einzig richtige und sinnvolle Weg war, um unser sächsisches Schulsystem auf einem Niveau zu halten, das unseren Schülerinnen und Schülern den besten Weg bietet, um für sich und ihre berufliche Zukunft den richtigen und nachhaltigen Schulabschluss absolvieren zu können.
Die in der letzten Woche veröffentlichten Analysen und Ergebnisse zeigen zum wiederholten Mal deutlich, dass wir den richtigen Weg gegangen sind. Ich denke, darauf muss ich heute nicht näher eingehen.
Natürlich haben wir in Wahrnehmung unserer Verantwortung – das gehört eben auch zur Wahrheit – Schulschließungen akzeptieren und umsetzen müssen. Sie können mir in meiner Funktion als Kommunalpolitiker, ehemaliger Gemeinderat und jetzt noch aktiver Kreisrat glauben: Es war nicht immer einfach, Eltern, Großeltern und Schülerinnen und Schüler von notwendigen Schließungen der Schulen, von ihren Schulen, zu überzeugen. Aber, meine Damen und Herren, alle bisher auf der Grundlage
des Sächsischen Schulgesetzes umgesetzten Schulschließungen waren im Interesse einer stabilen Schullandschaft leider notwendig.
Auch in anderen Bundesländern, nicht nur in den neuen, müssen Schulstandorte geschlossen werden oder stehen kurz davor. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch um Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bayern macht die Demografie keinen Bogen. Auch dort müssen Strukturen überdacht werden, um Bildungsqualität trotz dieser Entwicklung auch in ländlichen Regionen zu gewährleisten. Auch sozialdemokratische Bildungsminister kommen um derartige Entscheidungen nicht umhin.
Wir haben den Prozess der Konsolidierung der Strukturierung im Freistaat Sachsen vollzogen und stehen heute an einem Punkt, an dem wir neue Modelle brauchen, um trotz des fortschreitenden demografischen Wandels gute Schule allumfassend in allen Regionen unseres Landes anzubieten. Mit der Vorlage des Konzeptes der Staatsregierung zur Sicherung von Schulen im ländlichen Raum geht der Freistaat einen entscheidenden Schritt im Interesse der Erhaltung der notwendigen sozialen und Bildungsinfrastruktur in den ländlichen Regionen des Freistaates, die auch in den kommenden Jahren mit der demografischen Entwicklung zu kämpfen haben werden.
Unseren Schülerinnen und Schülern sollen auch weiterhin alle Bildungschancen zur Verfügung stehen, um das Leben in allen Regionen attraktiv gestalten zu können und berufliche Perspektiven auf der Grundlage eines guten Bildungsabschlusses zu sichern. Unsere Aufgabe ist es, die Struktur auf dem jetzigen Niveau zu stabilisieren und alle Bildungsgänge flächendeckend zu sichern.
Daher sieht der Antrag der Koalition die Fortführung des bisherigen Schulschließungsmoratoriums für Mittel- bzw. Oberschulen und dessen Ausweitung auch auf Grundschulen vor. Dieser Schritt ist als Vorstufe für eine anstehende Änderung des Sächsischen Schulgesetzes zu verstehen. Wir haben uns in der Koalition zu einem Moratorium für Mittelschulen im Rahmen der Verabschiedung des letzten Doppelhaushaltes verständigt, ohne dass es dazu entsprechender Drohgebärden bedurfte. Schließlich wissen wir in der CDU-Fraktion, wie sich eine gute Schulstruktur definiert und welche Maßnahmen dazu notwendig sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fortführung des Moratoriums mit neuer Qualität kann nur ein erster Schritt sein, um den Status quo im ländlichen Raum zu erhalten.
Das ist uns sehr wohl bewusst. Wir haben auf der Ebene der Bildungspolitiker unserer Fraktion schon zu Beginn dieses Jahres, nachdem der Haushalt in Kraft getreten war, sehr intensiv Alternativen und mögliche Instrumente analysiert und diskutiert, wie wir im Rahmen einer Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen Schulstandorte im Bereich der Grund- und Oberschulen sichern können. Die Ergebnisse dieser Diskussion sind in das Konzept der Staatsregierung eingegangen.
Mit unserem heutigen Antrag bitten wir die zuständigen Ministerien, eine umfassende Änderung des Sächsischen Schulgesetzes nicht nur in Umsetzung des vorliegenden Konzeptes vorzubereiten und diese für die kommende – ich betone: für die kommende – Legislaturperiode des Sächsischen Landtages vorzusehen. Diese zeitlichen Vorgaben, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben natürlich auch ihre Gründe.
Erstens wollen wir einen Gesetzentwurf diskutieren, der nicht nur die Fragen der Struktur von Schulen im ländlichen Raum, sondern auch Fragen der Integration aufgreift, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in sächsischen Schulen betrachtet, Belange der Fortentwicklung unserer Mittelschulen zu Oberschulen aufnimmt oder die Definition der Lehrmittelfreiheit regelt, Perspektiven dualer Ausbildung in Sachsen aufzeigt und auf Besonderheiten von Schulstrukturen in urbanen Zentren eingeht.
Ein solches Verfahren – darin sind wir uns sicher in diesem Hohen Haus einig – bedarf umfassender Vorbereitung. Eine Beteiligung der betroffenen Verbände, Eltern-, Lehrer- und Schülervertreter, von IHK und HWK und insbesondere der kommunalen Familie im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens durch die Staatsregierung ist unabdingbar.
Zweitens halten wir es für wenig hilfreich, wenn wir einen Gesetzentwurf kurz vor dem Ende der Legislaturperiode des Sächsischen Landtages, kurz vor der Landtagswahl hier einbringen, diskutieren und somit zum Spielball parteipolitischer Auseinandersetzungen machen,
dabei den eigentlichen Regelungsinhalt, gute Schule für Sachsen zu garantieren, aus den Augen verlieren und damit eben nicht die Qualität erreichen, die wir für ein langfristig tragfähiges und zukunftssicheres Schulgesetz brauchen. Eine kurzfristige Änderung des Gesetzes nur in den durch das vorliegende Konzept betroffenen Punkten halten wir für nicht sinnvoll.
Dass die Opposition einen solchen Gesetzentwurf vorlegen möchte bzw. den Auftrag dazu erteilen will, entspricht zwar ihrer Rolle, nicht aber unserem Qualitätsanspruch.