Genauso werden – Herr Piwarz, hören Sie doch erst mal zu – die Direktkandidaten der Parteien von der Partei aufgestellt. Die Bevölkerung kann sich dann überlegen, ob sie jenen von der SPD oder von der CDU wählt.
Herr Modschiedler, die Entscheidung, ob die Dresdnerinnen und Dresdner Friederike de Haas oder Patrick Schreiber wählen können, hatten nicht die Bürger. Diese Entscheidung hatte die CDU-Basis, und es ist verlogen, hier etwas anderes zu behaupten.
Herr Modschiedler, Sie möchten vom Instrument der Kurzintervention Gebrauch machen oder war das eine Meldung für hier vorn?
Ich habe es gemerkt, ja. Ich hätte es sonst von Mikro 5 aus gern gemacht. – Es geht um die Frage Erststimme oder Zweitstimme. Bei der Zweitstimme ist es wirklich so, dass nur die Partei gewählt ist. Dabei ist übrigens wichtig, dass man sagt: Okay,
ich wähle diesen Block CDU, GRÜNE, FDP, SPD oder wen auch immer. Bei der Erststimme kann ich in den Raum schauen: Wähle ich diesen oder jenen? Ich muss dann sagen: Ich möchte den Modschiedler nicht wählen, sondern lieber den auf dem Listenplatz der GRÜNEN oder wen auch immer haben. Das ist Demokratie. Das ist es, was die Erststimme ausmacht.
Aber ich kann nicht sagen: Es ist fest, und mit der Erststimme hat auch der Wähler nicht die Möglichkeit. Das ist es, was in Direktmandat und Parteimandat aufgeteilt wurde. Die Zweitstimme ist für die Partei und die Erststimme ist für denjenigen, der auftritt. Er muss sich persönlich beweisen, ob er das kann. Wenn Frau Friedel einfach besser ist, dann wird sie mit ihrem Erststimmenmandat mehr Stimmen erwerben. Das haben auch die Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland gezeigt, die gerade gelaufen sind.
Herr Modschiedler, wir reden beide zu kurz, als dass wir uns gegenseitig Fragen stellen können. Deshalb muss ich es auf dem Wege der Kurzintervention machen.
Ich wollte Ihnen die Frage stellen: Wer bestimmt denn, wer auf der Landesliste steht? Sie hätten mir geantwortet: die jeweilige Partei. Dann wollte ich Ihnen die nächste Frage stellen: Wer bestimmt denn, wer als Direktkandidat antritt? Dann hätten Sie mir korrekt geantwortet: die jeweilige Partei.
Wir wären beide zu der Überzeugung gekommen: In dem einen wie in dem anderen Fall sind es die Parteien, die die Kandidaten aufstellen.
Auch insofern unterscheidet direkte und Listenkandidaten nichts voneinander. Für Herrn Schreiber schreibe ich es gern noch einmal auf, weil er es nicht hören konnte, da er reden musste.
Herr Schreiber, darf ich fortfahren? – Vielen Dank, Herr Schreiber. Sie können gern nach vorn kommen, wenn Sie reden wollen. – Das ist offenbar nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Herr Staatsminister Ulbig, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Aus der Perspektive der Staatsregierung möchte ich ganz kurz etwas dazu sagen. Dass bei diesem Gesetzentwurf im Plenum sehr unterschiedliche Meinungen vorhanden sind, war zu erwarten. Das hat sich soeben gezeigt. Aber offenkundig wird keine Mehrheit für diesen Gesetzentwurf gefunden werden.
Dass die Diskussion hier im Landtag stattfindet, das halte ich für mehr als vernünftig; denn es geht um ureigene Angelegenheiten des Landtages. Ich werde aus der Perspektive der Staatsregierung nicht viel dazu sagen, sondern nur zur letzten Diskussion eine Anmerkung machen.
Frau Friedel, der Unterschied zwischen der Nominierung auf der Liste und den Kandidaten vor Ort besteht darin, dass beim Direktkandidaten die Mitglieder vor Ort entscheiden,
währenddessen bei der Landesliste die Landespartei entscheidet – um noch einmal den feinen Unterschied deutlich zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für mich als Vertreter der Staatsregierung sind bei diesem Wahlsystem eigentlich nur zwei Dinge wichtig: Das Wahlsystem muss funktionieren und das Wahlsystem muss rechtssicher sein. Bezogen auf diese Dinge sehe ich, meine Damen und Herren, keinen Änderungsbedarf. Das sächsische Wahlsystem entspricht den genannten Anforderungen absolut. Deshalb besteht keine Notwendigkeit, zumindest aus der Perspektive der Staatsregierung, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Abg. Schiemann, ich frage Sie: Möchten Sie als Berichterstatter noch das Wort ergreifen? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Da der Ausschuss die Ablehnung des Gesetzentwurfes empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf selbst. Aufgerufen ist das Gesetz zur Sicherung der verfassungsrechtlichen Vorgabe zur Größe des Sächsischen Landtages – Sächsisches Landtagsgrößensicherungsgesetz, Drucksache
Bevor wir über diesen Gesetzentwurf abstimmen, gibt es noch einen Änderungsantrag als Drucksache 5/12922. Frau Abg. Jähnigen, Sie möchten noch etwas zu dem Änderungsantrag sagen. Dazu haben Sie jetzt Gelegenheit; bitte.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Änderungsantrag schlägt vor, die Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise zur übernächsten Wahl – planmäßig wäre das im Jahr 2019 – und nicht schon jetzt, aber die anderen Änderungen bereits jetzt vorzunehmen. Mit diesem Änderungsantrag ist die Kritik verbunden, wir kämen zu spät und der Gesetzentwurf wäre mangelhaft.
Wir haben den Bericht der Wahlkreiskommission gründlich ausgewertet und sind durch diesen auf die Idee zu diesem Gesetzentwurf gekommen, bevor die Regierung ihren Wahlkreisvorschlag vorgelegt hat. Was daran zu spät sein soll, kann ich nicht erkennen.
Ich habe bedauert, dass die Koalitionsfraktionen, FDP ebenso wie CDU, zu dieser über ein halbes Jahr lang angesagten Anhörung keine Sachverständigen geschickt haben. Vielleicht waren Sie da nicht rechtzeitig.
Nun kann man ja gute Vorschläge wiederholen. Wir werden zur nächsten Landtagswahl sehen, wie viele Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen. Kollege Modschiedler, ich habe solch einen Unterton gehört, dass Sie in der CDU-Fraktion von absoluten Mehrheiten träumen. Ich denke, dafür ist die Zeit vorbei, aber wir werden es sehen.
Sie haben uns aber unterstellt – das finde ich schon etwas ärgerlich –, wir würden so eine Art Neiddebatte führen, weil wir als GRÜNE in Sachsen bisher noch keine Direktmandate errungen hätten. Gut, ich war in meinem Wahlkreis in Dresden auf Platz 2 nach Kollegen Hartmann.
Ja, es geht um die Einbringung. – Ich bin aber keineswegs neidisch, denn ich will nicht eine gute Verkehrsbindung für die Landeshauptstadt, sondern für ganz Sachsen. Und ich will mit unseren Ideen zur Polizeireform in ganz Sachsen überzeugen und nicht nur in Dresden. Das ist nicht unser Motiv.
(Christian Piwarz, CDU: Das ist ein bisschen schäbig gegenüber Kollegen Hartmann; das wissen Sie schon!)
Unser Motiv sind die Vorgaben der Verfassung. Über d‘Hondt, Kollegen von der FDP, sollte man vor der Wahl entscheiden.