Protocol of the Session on September 19, 2013

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kosel, ich stehe jetzt vor der schwierigen Aufgabe, Informationen, die mir anhand von schönen, informativen Karten vorliegen, die ich aber nicht hochhalten darf, so plastisch zu erläutern, dass es verständlich wird. Ich versuche, es einmal hinzubekommen.

Es ist so, dass es sich bei dem Knappensee nicht um einen typischen Braunkohletagebau-Folgesee handelt, wie wir ihn zum Beispiel aus der Region im Süden Leipzigs, im Neuseenland, oder auch im Lausitzer Seenland kennen, wo eine geregelte Sanierung des Braunkohletagebaus stattfindet und im Zusammenhang mit dieser geregelten Sanierung dann auch die geregelte Flutung der entsprechenden Tagebaurestlöcher stattfindet.

Bei dem Knappensee handelt es sich um einen Tagebau, nämlich den Tagebau Werminghoff I. Dieser ist aber nicht saniert oder kontrolliert geflutet, sondern anlässlich eines Hochwasserereignisses im Jahre 1945 geflutet worden. Insofern haben wir hier eben einen unsanierten Braunkohletagebausee, und das führt im Einzelnen zu den Problemen, weil wir in erheblichen Bereichen dieses Sees tatsächlich nur Kippen haben, also ganz einfach abgekipptes Material, das in keiner Weise damals einer Verdichtung unterzogen wurde. Es ist einfach abgekippt worden und liegt jetzt dort herum. Um es einmal anschaulich zu machen: Wenn Sie irgendwo unterwegs sind und auf einem Sandhaufen stehen,

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

können Sie dort, wenn Sie ruhig stehen, auch sicher stehen. Sobald Sie aber mit dem Fuß kräftig auftreten und eine Erschütterung hervorrufen, kommt der ganze Sandhaufen – und zwar nicht nur ein bisschen – ins Rutschen. Genau das ist das Problem, das wir am Knappensee haben. Dieses Problem wird verstärkt, wenn das Grundwasser ansteigt und quasi die Feuchtigkeit innerhalb des Sandhaufens dann noch wie ein Schmiermittel wirkt. – Um das vielleicht insgesamt zu verstehen.

Wir haben diese Situation im Bereich des Knappensees vor allem, wenn man es von der Karte her betrachtet, in nordöstlicher Richtung des Sees. Hier sind die entsprechenden Kippenflächen vorhanden. In den anderen Lagen

des Sees haben wir gewachsene Bodenverhältnisse. Dort tauchen diese Probleme nicht auf.

Wir stehen jetzt vor der Situation, dass wir im Rahmen der Braunkohlensanierung in der Region die entsprechenden Tagebaue planmäßig sanieren und in diesem Zusammenhang auch ein Grundwasseranstieg erfolgt. Der Grundwasseranstieg erfolgt aber logischerweise nicht nur an den entsprechend sanierten Tagebauen, sondern generell, also auch im Bereich des Knappensees. Das würde dazu führen, dass diese Kippenflächen instabil werden und dann, wenn man den entsprechenden Grundwasseranstieg bekäme, dieser See und das Gebiet um den See herum dauerhaft gesperrt werden müsste.

Es ist die Frage, wie man bei diesem Problem Abhilfe schaffen kann. Eine Abhilfe, die ich eher als theoretische Variante bezeichnen würde, ist der Verzicht auf die Grundwasseranhebung, also eine dauerhafte Grundwasserabsenkung, quasi mit Ewigkeitscharakter; dann könnte man das wohl nach jetziger Erkenntnis so lassen, wie es ist.

Wenn man aber diese Sanierung planmäßig zu Ende führen möchte und damit den Grundwasseranstieg in Kauf nimmt – auch mit der Flutung der anderen Tagebauseen –, kommen wir hier zu dem Problem, dass das alles ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr sicher wäre und dann gesperrt werden müsste.

Wir haben in dem Zusammenhang Überlegungen angestellt, wie man dieses Problem lösen kann. Es stehen technische Verfahren zur Verfügung, indem man durch Einbringung von Sonden in diese Kippen und durch das Aussenden von Schallwellen in einem bestimmten Frequenzbereich Erschütterungen erzeugt. Dese Erschütterungen führen in diesem Bereich dann zu einer entsprechenden Verdichtung, sodass letztendlich unterirdisch in dem lockeren Sand eine Art Damm entsteht, der als Damm gegen mögliche Rutschungen fungiert, die durch die beschriebenen Erschütterungen auftreten könnten.

Wenn man sich die Situation vor Ort anschaut, muss man feststellen, dass wir ein Kippenniveau haben, das circa 20 Meter über dem Niveau des Bodens des Knappensees liegt, und diese 20 Meter Sandkippe könnten im Rahmen der Sanierungsarbeiten und wenn diese Erschütterungen durch diese Schallwellen ausgelöst werden, abrutschen. Das ist die Annahme, die letztendlich die Voraussetzung für diese Sanierungsmaßnahmen und für die Sperrungen und die Gefahrenabwehrmaßnahmen in diesem Zusammenhang ist.

Die LMBV hat die ARGE Werminghoff, vertreten durch die vom Sächsischen Oberbergamt anerkannten Sachverständigen für Geotechnik Prof. Dr. Grießl und Dr. Kessler, beauftragt, die Vielzahl von Unterlagen aus den zurückliegenden Untersuchungen, die die Gefährdungen nachweisen, auszuwerten.

Die Auftragnehmer haben diese Ergebnisse in zwei aktuellen Unterlagen zusammengefasst. Das sind zum einen die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr am Knappen

see gemäß Sächsischer Hohlraumverordnung hinsichtlich der Erforderlichkeit der Gefahrenabwehrmaßnahmen vom 17. April 2013 und zum anderen die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr am Knappensee in der Folge zur Überprüfung der Geeignetheit der geplanten Gefahrenabwehrmaßnahmen vom 2. August 2013.

(Einzelbeifall bei der CDU – Leichte Heiterkeit – Unruhe)

Der Fragesteller hat nach einer detaillierten Information über die Unterlagen der Untersuchungen gefragt; ich kann es nun mal nicht ändern.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung)

Herr Morlok, die Fragestunde dauert nur 60 Minuten.

Ich lasse jetzt einiges weg.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung)

Ich zähle jetzt mal nicht auf, was dabei im Einzelnen ausgewertet wurde, und verweise darauf, dass die genannten Unterlagen auf der Internetseite des SMWA im Themenportal Bergbau öffentlich zugänglich und abrufbar sind.

Die Gefahrenabwehr am Knappensee begann bereits vor der Braunkohlensanierung. Der Umfang der erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen konnte jetzt konkretisiert werden, sodass es möglich war, diese entsprechenden Maßnahmen als §-3-Maßnahmen in die Vereinbarungen mit dem Bund zur Sanierung der Braunkohlefolgen aufzunehmen.

Ist die Frage beantwortet, Herr Staatsminister? – Gut. Herr Abg. Kosel, Sie haben mit exzellenter Kondition am Mikrofon verharrt; kann ich davon ausgehen, dass die Frage beantwortet ist?

Also, zur Frage 2 fehlt mir noch die Antwort,

(Allgemeine Heiterkeit)

welche Behörde das nun konkret veranlasst hat.

Herr Staatsminister, können Sie helfen?

Das 5. Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern ist ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und verschiedenen Bundesländern. Da wir als Freistaat Sachsen die Folgen des Braunkohlebergbaus im Freistaat Sachsen abschließen wollten – vor allem mit der finanziellen Beteiligung des Bundes –, hatten wir als Freistaat Sachsen ein hohes Interesse daran, die entsprechenden Maßnahmen in das Programm des Bundes aufzunehmen, da wir dadurch die

finanziellen Mittel des Bundes bekommen. Sonst hätten wir die Sanierungsmaßnahmen, wenn wir uns dafür entscheiden, sie durchzuführen, allein bezahlen müssen.

Insofern war das im Interesse des Freistaates Sachsen und nicht irgendeiner Behörde, die es beantragt hat. Wir als Freistaat Sachsen wollten die entsprechenden Maßnahmen gern vom Bund mitfinanziert haben.

Herr Kosel?

Ich hätte noch eine Nachfrage. Herr Staatsminister, Sie sprachen von vielen bunten Karten, auf deren Grundlage Sie die Antwort geben. Wäre es möglich, mir diese im Nachgang zur Verfügung zu stellen?

Herr Staatsminister, ich hatte versäumt, Sie zu fragen, ob Sie eine Nachfrage zulassen.

Ich würde Folgendes vorschlagen, Herr Kollege Kosel: Da diese Karten meines Wissens auch in den Unterlagen im Internet vorhanden sind, wäre mein Wunsch: Wenn Sie sie dort nicht finden, schicken wir sie Ihnen gern zu; aber ich denke, sie sind auf der Homepage des SMWA zu finden. Wenn Sie im Einzelfall noch eine Erläuterung benötigen, können Sie sich gern direkt an mich wenden.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Gestatten Sie eine weitere Nachfrage von Frau Abg. Jähnigen?

Gern, auch wenn ich weiß, dass Frau Jähnigen selbst noch Fragen hat.

Okay – Frau Jähnigen, bitte.

Danke schön. – Stimmt es, dass Eigentümer, die jetzt von der Sanierung betroffen sind, vor Jahren Flächen vom Freistaat Sachsen auf der Basis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung desselben Oberbergamtes gekauft haben, und dass man jetzt zur Gefahrenabwehr die Flächen absperrt und diese für sie nicht nutzbar macht?

Zu dieser Fragestellung liegen mir keine Informationen vor; hierzu muss ich die Antwort nachreichen.

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Ich möchte ergänzend darauf hinweisen: Es besteht momentan keine Gefährdung.

Wie bitte, es besteht keine Gefährdung?

Ich habe das ja gerade durch meine Ausführungen deutlich zu machen versucht, Frau Kollegin Jähnigen. Durch den niedrigen Grundwasserstand besteht momentan diese Gefährdung nicht. Diese Gefährdung träte ja gerade erst ein, wenn das Grundwasser ansteigen würde, oder sie tritt temporär ein im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen und ist danach wieder beendet.

Herr Staatsminister, vielen herzlichen Dank!

Es gibt eine weitere Anfrage von Herrn Abg. Kosel: Frage Nr. 2 der Drucksache 5/12682. Herr Kosel, bitte stellen Sie Ihre Frage.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Diese Frage bezieht sich auf die Perspektiven der sorbischen Sprach- und Kulturförderung durch die Zuwendungsgeber der Stiftung für das sorbische Volk.

Aus dem Bundestag ist bekannt geworden, dass die gegenwärtige schwarz-gelbe Bundesregierung laut ihrer Planung zum Bundeshaushalt 2014 die für das Jahr 2013 erfolgte Erhöhung ihrer Zuwendungen um 500 000 Euro wieder zurückzunehmen gedenkt. Damit würde sich die Hoffnung auf eine zukünftig ausreichende Finanzierung der sorbischen Sprach- und Kulturförderung zerschlagen, und die für dieses Jahr erfolgte Erhöhung der Mittelzuwendungen würde sich nachträglich als bloßes „Geburtstagsgeschenk“ anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Domowina darstellen, nicht jedoch als nachhaltige und planbare Finanzierung der sorbischen Sprach- und Kulturpflege. Der Freistaat Sachsen war für das Jahr 2013 anteilmäßig der Erhöhung der Bundesförderung gefolgt und hatte diese entsprechend in seinem Doppelhaushalt – und somit auch für das Jahr 2014 – festgeschrieben.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Welche Position wird die Staatsregierung gegenüber dem Bund bezüglich der oben geschilderten Planung für den Bundeshaushalt 2014 einnehmen?

2. Wie wird sich die Staatsregierung verhalten, falls die Bundesebene trotz der sich daraus ergebenden