Protocol of the Session on September 18, 2013

Die 2. Beratung ist geschlossen und damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der

sozialen Wohnraumförderung (SächsWoFZustG)

Drucksache 5/12228, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP

Drucksache 5/12420, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Wir beginnen mit der allgemeinen Aussprache. Die CDUFraktion; Herr Abg. Otto, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Landtagskollegen! Unser heutiger Gesetzentwurf zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung ist eine wichtige Formalie, um die Verwaltung von belegungsgebundenem Wohnraum über das Jahr 2013 hinaus fördern zu können.

Was ist denn da passiert?, werden Sie sich womöglich fragen. Das lief doch bisher alles sehr erfolgreich. Was ändert sich jetzt?

Nun, der Grund ist das Auslaufen des Sächsischen Belegungsrechtegesetzes vom 14. Dezember 1995, welches zum 31. Dezember 2013 seine Gültigkeit verliert. Das Gesetz läuft aus, weil dies die Ermächtigungsgrundlage für dieses Gesetz, der § 12 Abs. 2 Punkt 1 des Altschuldenhilfegesetzes, seinerzeit so vorgesehen hatte. Wie geht es denn nun mit den Belegungsrechten weiter und was brauchen wir zukünftig? Brauchen wir sie noch?

Eine Umfrage unter den sächsischen Kommunen hat ergeben, dass der Bedarf an preisgebundenem Wohnraum in den kreisfreien Städten weiterhin gesehen wird, hingegen die anderen 456 befragten Gemeinden haben gegenwärtig keinen Bedarf gemeldet. Also ist die Vorhaltung

preisgebundenen Wohnraums besonders in Dresden, Leipzig und Chemnitz auch weiterhin nötig.

Wir brauchen aber zur Verwaltung dieser Belegungsrechte für den sozialen Wohnraum eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, die, wie bereits gesagt, mit dem Außerkrafttreten des Sächsischen Belegungsrechtegesetzes entfällt. Ohne dieses Gesetz kommt nun aber das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes ab 1. Januar 2014 wieder voll zum Tragen und regelt umfänglich den Förderinhalt und dessen Fördervollzug. Darin ist auch die Zuständigkeit für die Durchführung der sozialen Wohnraumförderung geregelt und liegt bei den Ländern, die eigene Vorschriften zum Vollzug zu erlassen haben. Dies wollen wir heute mit dem hier zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzentwurf tun und damit eine entsprechende Gesetzeslücke schließen, bevor sich diese auftun kann.

In unserem Gesetz über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung regeln wir, dass die zuständigen Stellen für den Vollzug des Wohnraumförderungsgesetzes die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind. Zudem soll die der Landesregierung erteilte Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen an das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium – das Innenministerium – übertragen werden.

Damit ist das Verfahren für eine weitere erfolgreiche Verwaltung von sozialem Wohnraum zum Wohle bedürftiger Menschen über das Jahr 2013 hinaus gesichert. Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Juli ausführlich über diesen Gesetzentwurf diskutiert und empfiehlt Ihnen diesen mit großer Mehrheit zur Beschlussfassung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Markus Ulbig)

Meine Damen und Herren! Das war Herr Otto für die CDU-Fraktion. Für die miteinbringende FDP-Fraktion spricht jetzt Herr

Abg. Hauschild.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesetzesregelung zur sozialen Wohnraumförderung, über die wir heute reden, ist eine schlichte Notwendigkeit. Es ist gar keine Frage, dass die FDP-Fraktion dieser zustimmen wird.

Durch das Außerkrafttreten des Sächsischen Belegungsrechtegesetzes zum 31. Dezember 2013 wird es nötig, die sächsischen Städte und Gemeinden als zuständig für die Begründung und Verwaltung von Belegungsrechten zu benennen. Das ist nach dem Bundesgesetz für die soziale Wohnraumförderung notwendig geworden. Anderenfalls würde es zu Beginn des nächsten Jahres keine Möglichkeit für die Kommunen mehr geben, ihre Belegungsrechte zu verwalten oder neue zu begründen. Diese Rechte kommen beispielsweise Senioren und Studenten zugute.

Meine Damen und Herren! Solche sinnvollen Maßnahmen im sozialen Wohnungsbau werden von uns selbstverständlich unterstützt. Das, was von uns nicht unterstützt wird – und hier sind wir Liberalen sehr konsequent –, sind wohnungspolitische Pseudomaßnahmen wie zum Beispiel eine Mietpreisbremse. Stellen Sie sich einmal so etwas in Ostdeutschland vor: Das Problem sind hier doch nicht die knappen Wohnungen – wenn nicht gerade in einzelnen Dresdner Stadtteilen –, sondern es ist nach wie vor der Leerstand. Mietwohnungen müssen in ausreichendem Maß vorhanden sein. Gerade deshalb ist eine Mietpreisbremse brandgefährlich.

Wir stehen als Partei zum sozialen Wohnungsbau. Auch stehen wir dazu, dass Mietwohnungen in ausreichendem Maß vorhanden sein müssen. Das beste Rezept gegen Wohnungsmangel ist nach wie vor, dafür zu sorgen, dass neue Wohnungen gebaut werden. Wenn sich aber ein Neubau für den Investor nicht lohnt, wird keine einzige neue Wohnung geschaffen.

(Beifall bei der FDP)

Eine weitere Maßnahme, die insbesondere von den GRÜNEN gern in den Berliner Bezirken propagiert wird, sind sogenannte Milieuschutzsatzungen, die Luxussanierungen verbieten.

(Christian Piwarz, CDU: Doppelwaschbeckenverbot!)

Interessant wird es, wenn man sich ansieht, was die selbsternannten Mietschützer unter Luxussanierungen verstehen, beispielsweise den Einbau einer Fußbodenheizung oder wie in Friedrichshain-Kreuzberg gar der Einbau des Doppelwaschbeckens.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Frank Heidan, CDU: Mit Fliesen oder ohne?)

Hoffentlich gefliest. – Ganz schlimm wird es aber, wenn noch ein zweites WC hinzukommt.

(Oh-Rufe und Heiterkeit bei der CDU)

Das ist ein sehr eigenartiger Begriff von Eigentum. Meine Damen und Herren, das reiht sich perfekt in die grüne Bevormundungspolitik ein, die uns heute schon den ganzen Tag begleitet;

(Beifall bei der FDP und der CDU)

denn Sie legen gerne fest, was der Eigentümer und der Mieter in seiner Wohnung zu haben und wie er es zu gestalten hat. Eine solche Mieten- und Wohnungsbaupolitik, sehr geehrte Damen und Herren, wird es mit uns Liberalen nicht geben. Gut, dass wir in Sachsen einen anderen Weg gehen und wirklich sinnvolle und effektive Ansätze in der Wohnungsbaupolitik verfolgen. Dazu gehört auch der heute hier vorliegende Gesetzentwurf zu den Belegungsrechten. Deswegen bitte ich um allgemeine Zustimmung.

(Beifall bei der FDP)

Für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Stange.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich in der vorbereitenden Fraktionssitzung auf dieses Plenum, als ich vernommen habe, dass die einbringenden Fraktionen eine Aussprache zu diesem Gesetz wünschen, ernsthaft gefragt, was das soll.

(Christian Piwarz, CDU: Wir haben uns nicht getraut, ohne Aussprache vorzuschlagen!)

Das hat mich regelrecht vom Hocker gehauen. Ich habe mir den Gesetzentwurf noch einmal angesehen und festgestellt: Eine Regelungstiefe wird erreicht, die es wirklich lohnt, eine ausführliche Aussprache durchzuführen.

Zweitens habe ich heute mitbekommen, dass Kollege Otto spricht. Nun habe ich ja Verständnis dafür, dass man in einer Fraktion von 58 Kolleginnen und Kollegen nicht so häufig reden kann. Das könnte eventuell ausschlaggebend gewesen sein, um die Aussprache durchzuführen. Wenn jetzt allerdings der Kollege Hauschild noch regelrecht themenfremd diesen Gesetzentwurf begründen möchte, dann schlägt das doch dem Fass den Boden regelrecht ins Gesicht.

(Mike Hauschild, FDP: Na, na, na!)

Also, liebe Freunde der Blasmusik, bleibt bei der Sache. Es ist ein Zuständigkeitsregelungsgesetz, nicht mehr und nicht minder. Es wird auch nicht der soziale Wohnungsbau geregelt, lieber Kollege Hauschild, sondern wirklich nur die Zuständigkeit der Kommunen.

Anders als wir uns in der Flutwoche im Innenministerium im Abstimmungsverhalten verhalten haben, werden wir heute diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen. Die Begründung des Gesetzentwurfs ist ausreichend. Auch die Wiederholung, lieber Kollege Otto, hilft zur Weisheit, kein Zweifel. Die Wiederholung ist ja schließlich Ihre Mutter.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Die Fraktion der SPD; Frau Abg. Köpping, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich meinem Vorredner fast anschließen. Ich habe auch nicht ganz verstanden, warum es zu diesem Gesetzentwurf noch eine Aussprache geben soll. Es ist eigentlich nur eine Kompetenz- bzw. Zuständigkeitsübertragung, der man einfach nur zustimmen kann.

Es wird sich noch in den Reihen gestritten. Wir waren es nicht. Trotzdem kann man etwas dazu sagen, weil immer wieder im Raum steht, Herr Minister Ulbig, dass wir in Zukunft mit bezahlbarem Wohnraum in Sachsen ausrei

chend versorgt sind. Trotzdem möchte ich den Hinweis geben, dass immerhin in diesem Jahr von 2011 auf 2012 4 000 Belegungsrechte mehr in Anspruch genommen worden sind. Es ist nach wie vor eine Steigerung vorhanden.

Die Anträge, die wir hier gestellt haben und die wir mit den Wohnungsbaugenossenschaften und mit dem Mieterbund besprochen haben, zum Beispiel zur energetischen Sanierung, wo es nach wie vor um die Regelung von Standards geht, sind nicht geregelt. Auch die Aussagen sowohl von den Wohnungsbaugenossenschaften als auch vom Mieterbund, dass wir gerade im altersgerechten Wohnungsbereich in Zukunft nicht ausreichend versorgen können, sind natürlich immer differenziert. Das ist nicht in jeder Region so, auch nicht in jeder Stadt. Das wissen wir auch. Aber man sollte dieses differenzierte Herangehen noch einmal hinterfragen und sich Gedanken darüber machen.