Protocol of the Session on September 18, 2013

Aus meiner Sicht kann man darauf stolz sein, was die sächsische Polizei, jeder Einzelne, rund um die Uhr, jeden Tag leistet. Das möchte ich voranstellen, ohne einzelne Fehlverhalten sozusagen wegdiskutieren zu wollen. Ich möchte aber klar und deutlich sagen: Die Polizistinnen und Polizisten leisten eine bemerkenswerte Arbeit. Dafür sind wir ihnen zu Dank verpflichtet.

(Beifall bei der CDU, der FDP und des Abg. Martin Dulig, SPD)

Ich merke das nicht nur in Statistiken, sondern auch in Briefen, die mir Menschen schicken. Das sind Briefe, die sich auch mit schwierigen Situationen auseinandersetzen, aber eben auch Briefe von Menschen, die sich einfach für

das bedanken, was die Kolleginnen und Kollegen an unterschiedlicher Stelle leisten. Das möchte ich an den Anfang stellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir uns die konkreten Zahlen anschauen, dann sieht es so aus: Im letzten Jahr standen in unseren Polizeidirektionen 236 000 Bürgerkontakte 80 eingehenden Beschwerden gegenüber. Die vorliegenden Gesetzentwürfe würden deshalb lediglich mehr Bürokratie schaffen und die staatliche Balance von Exekutive und Legislative nicht verbessern.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

Gern.

Bitte,

Frau Jähnigen.

Herr Minister, da wir über den Polizeialltag reden, möchte ich von Ihnen gern wissen, wie es dazu kam, dass der Einsatz zum Schutz der Jugendlichen in Bad Schandau offenbar so langsam erfolgte: 30 Minuten nach dem Notruf. Wie kam es dazu? Wie klären Sie das auf? Wie berichten Sie der Öffentlichkeit über das Ergebnis und was sind die Konsequenzen?

Ich habe in meinem Redebeitrag zwar gerade über etwas völlig anderes gesprochen, aber das ist vielleicht die geschickte Möglichkeit, Frau Jähnigen, wie das der Elefant gelegentlich mit dem Rüssel macht, zu sagen, auch darüber haben Sie gesprochen. Derzeit läuft die Untersuchung. Ich werde Sie zu gegebener Zeit, wenn die Untersuchung abgeschlossen ist, unterrichten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den konkreten Vorhaben möchte ich drei Dinge sagen.

Erstens. Es gibt in Deutschland keine vergleichbare Institution mehr. Das ist schon angesprochen worden. In Hamburg wurde vorübergehend eine Polizeikommission eingerichtet. Sie ist aber wieder aufgelöst worden. Wir sollten uns in Sachsen davor hüten, unüberlegte Schritte zu tun. Wie in anderen Bundesländern werden auch bei uns die Verwaltung und die Polizei durch das Parlament kontrolliert. Das ist in unserer Verfassung klar geregelt.

Zweitens. Ihr Vorschlag würde de facto eine Aufhebung der Gewaltenteilung bedeuten. Kontrolle muss klare Maßstäbe haben. Die richterliche Unabhängigkeit steht in unauflöslichem Zusammenhang mit der Bindung der Gerichte an das Gesetz. Mit den Gesetzentwürfen soll aber Kontrolle durch ein parlamentarisches Instrument erfolgen, quasi durch ein politisches, von Verantwortung freigestelltes Institut. Dazu kann ich nur klar und deutlich sagen: Polizei muss unpolitisch sein, und es ist gut, dass es so ist. Das haben einige Redebeiträge gezeigt. Es darf in Sachsen keine Parallelstrukturen zu Polizei und Staatsanwaltschaft geben.

Drittens. Egal, ob wir aus der Perspektive des Bürgers und seiner Betroffenheit oder aus der Perspektive des Polizisten und gegebenenfalls seiner Betroffenheit sprechen: Es gibt bereits zahlreiche Möglichkeiten von Petitionen oder Beschwerden. Jede sächsische Polizeidienststelle nimmt Beschwerden entgegen. Für Polizisten gibt es den Dienstweg, Personalräte und die von Herrn Hartmann schon mehrfach angesprochenen Gewerkschaften.

Meine Damen und Herren! An dieser Stelle komme ich außerdem noch einmal auf durchaus pragmatische und ernstzunehmende Einwände gegen Ihre Entwürfe zu sprechen. Wäre beispielsweise ein Ombudsmann bei einem Polizeieinsatz dabei, würde das den Einsatzführer auch weiterhin nicht von seiner Verantwortung entbinden. Es könnte entsprechende Einsätze im schlimmsten Fall sogar verzögern.

Deshalb betone ich noch einmal in aller Deutlichkeit, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten: Eine Polizeikommission oder ein Ombudsmann bedeuten die Grenzen zwischen Verwaltung und Politik zu verschieben und bedeuten aus meinem Verständnis heraus eine Politisierung der Polizei. Deshalb spreche ich mich ganz klar gegen die vorliegenden Gesetzentwürfe aus.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Frau Jähnigen, eine Kurzintervention.

Herr Minister, Sie haben uns erstens den schwerwiegenden rechtlichen Vorwurf gemacht, wir würden eine Parallelstruktur aufbauen, die die Verfassung in ihrer Trennung zwischen Parlament und Regierung nicht zulassen würde. Unsere Verfassung und auch die einfachen Gesetze kennen aber viele solcher Strukturen. Der Sächsische Landesrechnungshof ist eine solche Struktur. Der Datenschutzbeauftragte ist es auch. Das ist sehr wohl mit der verfassungsmäßigen Ordnung vereinbar, wie Sie den Protokollen über die Anhörung entnehmen können.

Sie werfen uns – zweitens – eine Misstrauenskultur vor. Ich habe ganz klar dargestellt, dass die Kommission, die wir vorschlagen, auch Arbeitsbedingungen der Polizei – ich sage einmal – aus der Sicht der Polizei untersuchen und benennen kann, und zwar objektiv und unabhängig. Dazu gehören natürlich die Themen Überlastung und Gewalt gegen Polizisten.

Sie haben mir drittens etwas ungnädig geantwortet. Ich hätte schon gern eine unabhängige Untersuchung solcher Vorfälle wie in Bad Schandau. Es war nicht das erste Mal, dass die Polizei so spät gekommen ist. Ich erinnere an Hoyerswerda. Wir müssen klären, inwieweit die fehlende Polizei in der Fläche Ursache für solche Fälle ist. Wir müssen das klären.

(Christian Piwarz, CDU: Wir wissen es doch noch gar nicht! Immer Ihr Misstrauen!)

Es genügt mir nicht, wenn Sie uns ein Ergebnis vorstellen und das zum Einzelfall erklären; denn diese Fälle treten leider wiederholt auf.

(Christian Piwarz, CDU: Warten Sie es doch erst einmal ab, Frau Jähnigen! Diese Vorverurteilungen schon wieder! Was soll das überhaupt!)

Herr Minister, wollen Sie darauf reagieren? – Gibt es noch weitere Anmerkungen? – Wenn das nicht der Fall ist, meine Damen und Herren, dann kommen wir zur Abstimmung.

Als Erstes stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN ab. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Der Ausschuss hat die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen. Grundlage der Abstimmung ist daher der Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN. Ich schlage vor, dass wir wieder paragrafenweise vorgehen. – Ich sehe keinen Widerspruch dagegen. Dann verfahren wir so.

Wir beginnen mit der Überschrift. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dafür ist die Überschrift mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

§ 1 – Anrufung der Polizeikommission: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Das ist das gleiche Abstimmungsverhalten. Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist § 1 mit Mehrheit abgelehnt worden.

§ 2 – Benachteiligungsverbot, Datenschutz: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist § 2 dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

§ 3 – Berufung und Abberufung der Polizeikommission: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Das ist wieder das gleiche Abstimmungsverhalten. Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist § 3 mit Mehrheit abgelehnt worden.

§ 4 – Rechtsstellung der Polizeikommission: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist § 4 mit Mehrheit abgelehnt worden.

§ 5 – Aufgaben und Befugnisse, Pflicht zur Unterstützung: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen? Auch hier wieder Stimmen dafür und Stimmenthaltungen.

§ 6 – Beanstandung: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier Stimmenthaltungen und Stimmen dafür, dennoch wurde § 6 mit Mehrheit abgelehnt.

§ 7 – Tätigkeitsbericht und weitere Aufgaben: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimm

enthaltungen? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Damit wurde § 7 abgelehnt.

§ 8 – Berichterstatter, Beschlussfassung: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier Stimmenthaltungen und Stimmen dafür, dennoch wurde § 8 mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum § 9 – Geschäftsstelle: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Auch hier Stimmenthaltungen und Stimmen dafür, dennoch wurde § 9 mit Mehrheit abgelehnt.

§ 10 – Erreichbarkeit: Wer stimmt zu? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dennoch § 10 mit Mehrheit abgelehnt.

§ 11 – Ordnungswidrigkeiten: Wer stimmt zu? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. § 11 wurde mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum letzten Paragrafen, § 12 – Inkrafttreten. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier Stimmenthaltungen und Stimmen dafür, dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Nachdem alle Paragrafen abgelehnt worden sind, erübrigt sich eine Gesamtabstimmung und die 2. Beratung dieses Gesetzentwurfes ist damit abgeschlossen.

Wir kommen zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Auch hierzu gibt es keine Änderungsanträge,

sodass wir gleich artikelweise abstimmen können. Es gibt keinen Widerspruch.

Ich beginne mit der Überschrift. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Stimmenthaltungen und Stimmen dafür, dennoch wurde die Überschrift mit Mehrheit abgelehnt.

Artikel 1 – Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Stimmenthaltungen und Stimmen dafür, dennoch wurde Artikel 1 mit Mehrheit abgelehnt.

Artikel 2 – Gesetz über die unabhängige Polizeiombudsstelle im Freistaat Sachsen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Artikel 2 wurde mit Mehrheit abgelehnt.

Artikel 3 – Inkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Stimmenthaltungen und Stimmen dafür, dennoch wurde auch dieser Artikel mit Mehrheit abgelehnt.

Auch hier sind alle einzelnen Artikel abgelehnt worden und es gibt keine Gesamtabstimmung mehr.

Die 2. Beratung ist geschlossen und damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.