Die hysterische Berichterstattung über den König-Prozess ist freilich nicht isoliert zu betrachten. Es ist die zweite mediale Skandal-Inszenierung nach der angeblichen Handygate-Affäre aufgrund der polizeilichen Funkzellenabfrage im Februar 2011. SPD, GRÜNE, LINKE und ihnen nahestehende Medien – und damit fast alle Medien – versuchten – –
Ja, meine Damen und Herren, aus NPD-Sicht ist die Medienlandschaft auch in Sachsen alles andere als politisch neutral.
SPD, GRÜNE und LINKE und Medienmafia versuchten damals schon, durch Dämonisierung diese Ermittlungsmethode, nämlich der Funkzellenabfrage, linke Gewalttä
Für die NPD kommt bei der ganzen Debatte aber viel zu kurz, welcher Charakter sich hinter der Protest-Ikone König verbirgt. Während diesem Gewalt-Theologen für seinen Kampf gegen rechts von vielen schon ein Heiligenschein verliehen wird, ist kaum bekannt, dass die Polizei im Jahr 1996 gegen König wegen Drogenhandels ermittelte und in seinem Jugendtreff gerade deswegen eine Razzia durchführte. Der Handel mit Drogen konnte ihm letztlich aber nicht eindeutig nachgewiesen werden.
Welche sozialethisch verwirrende und verheerende Wirkung dieser Antifa-Yeti auf junge Menschen hat, kann man schon an seiner Tochter Katharina studieren. Katharina König brach nach einem sozialen Jahr in Israel ihr Studium ab und arbeitet heute gewissermaßen als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im Thüringer Landtag als Abgeordnete. Sie leitet das linksradikale „Jugend- und Wahlkreisbüro Haskala“ in Saalfeld und engagiert sich im antideutschen „BAK Shalom“. Darüber hinaus ist sie Bindeglied der LINKEN zu Antifa und Autonomen.
Auf ihrer Facebook-Seite gibt sie als Lieblingssportmannschaften den Schwarzen Block und die Israelische Armee an. Aus Sicht von Papa Lothar ist das ganz sicher ein Beispiel erfolgreicher linker Kindererziehung.
Worum geht es jenseits der unappetitlichen Personalie König noch? Die vereinte LINKE samt Medienanhang fordert nichts Geringeres als ein antifaschistisches und damit neototalitäres Gesinnungsstrafrecht. Nach dieser Logik würden Polizei und Staatsanwaltschaft zuerst prüfen, ob sich eine Straftat gegen rechtsgesinnte Bürger gerichtet hat. Wenn das der Fall ist, müssen die Ermittlungen natürlich sofort eingestellt werden, weil der Protest gegen rechts ja jeden Rechtsbruch rechtfertigt und auf keinen Fall diskreditiert und kriminalisiert werden darf.
Wenn sich eine gleiche Handlung aber gegen Linke oder – Gott bewahre – gegen Ausländer richtet, dann muss natürlich ermittelt, angeklagt und auch verurteilt werden.
– Ich komme zum Schluss. Meine Damen und Herren, wer ein derartiges Strafrecht fordert, das dem linken Mob de facto jeden Rechtsbruch – –
– Frau Präsidentin, jedem anderen Redner gestatten Sie auch die Überziehung von 20 Sekunden, da können Sie diese Kulanz auch bei mir walten lassen.
Wer ein solches Strafrecht fordert, beschreitet den Weg vom politisch neutralen Rechtsstaat in den neototalitären Linksstaat, und da machen wir nicht mit.
Meine Damen und Herren! Wir gehen jetzt in die zweite Runde. Herr Lichdi für die Fraktion der GRÜNEN, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde jetzt, auch wenn es mir schwerfällt, von meiner knappen Redezeit noch einmal einige Bekenntnisse für unseren Oberrechtsstaatler, Herrn Biesok, abgeben, damit das endlich einmal aufhört.
Erstens. Es hat keiner behauptet, dass es hier unerlaubt sei, eine Anklage gegen Personen zu führen, gegen die tatsächlich der Verdacht besteht. Es ist völlig eindeutig, dass die Frage des Berufes total irrelevant ist. Was Sie hier vortragen, ist üble Nachrede; es sind Behauptungen. Sie bauen einen Popanz auf, weil Ihre Kriminalisierungskampagne, die Sie seit dem Abend des 19.02.2011 hier in Sachsen, in Deutschland führen, damit geplatzt ist.
Ich habe es schon einmal gesagt, Herr Biesok, da haben Sie nicht zugehört, ich habe diesen schönen italienischen Satz zitiert, der in jedem italienischen Gericht steht. Dieser ist mir sehr eindrücklich: „La legge è uguale per tutti“ – „Das Gesetz ist für alle gleich.“ Das gilt auch für die deutsche Justiz, und ich würde mir wünschen, es würde auch für die sächsische Justiz gelten.
Aber, Herr Biesok, Sie kommen hier in dieser Debatte nicht weiter mit Ihren Lehrbuchweisheiten vom Rechtsstaat angesichts dessen, was wir hier erleben. Kollegin Friedel hatte vollkommen recht. Wenn ein Anfangsverdacht bestanden hätte, dann hätte natürlich die Anklage erhoben werden müssen, aber die Aussetzung bedeutet – und das sollte Ihnen als Jurist vielleicht einmal in einer ruhigen Minute klar werden –, dass der Anfangsverdacht bei Herrn Richter Stein jetzt nicht mehr vorliegt. Sonst hätte er nicht ausgesetzt. Das ist völlig klar und eindeutig.
Das Zweite ist, und davor verschließen Sie die Augen: Mittlerweile hat nicht nur der Prozess um Lothar König – Klaus Bartl hat unter anderem darauf hingewiesen – dazu geführt, dass wir uns in einer ausgewachsenen Vertrauenskrise gegenüber der sächsischen Justiz befinden.
Wenn in der Bevölkerung der Eindruck entsteht, dass möglicherweise falsche Beweise fabriziert werden, dass die Staatsanwaltschaft sich auf diese falschen Beweise stützt, weil sie nicht ermittelt, dass ein Gericht keine andere Chance hat auch auf Intervention der Verteidigung, weil ihr keine Beweismittel zur Verfügung stehen und dann Menschen verurteilt werden, dann greift das wirklich die Grundfesten des Vertrauens in den Rechtsstaat an. Ich fürchte, wir nähern uns diesem Zeitpunkt.
Die Frage von Lothar König, die er gestellt hat, ist richtig. Was macht eigentlich der Angeklagte, der keine Unterstützungsgruppe,
der kein entlastendes Videomaterial vorlegen kann? Der wird möglicherweise in Sachsen ganz rechtsstaatlich, Herr Biesok, verurteilt und sitzt dann ganz rechtsstaatlich zu Unrecht im sächsischen Gefängnis.
Herr Ulbig, Herr Martens, zu Ihrer Verantwortung: Es ist klar, Sie tragen für die schlampige Arbeit der SoKo 19/2 die Verantwortung. Die Beamten sind Ihnen weisungsunterworfen. Was aber noch schlimmer ist: Die Steineschmeißer und die wirklichen Gewalttäter haben Sie bisher nicht ermitteln können. Trotz Funkzellenabfrage, trotz des ganzen strafprozessualen Überwachungsaufwandes haben Sie die eigentlichen Gewalttäter bisher nicht dingfest gemacht. Lag das vielleicht daran, dass Sie eine falsche Schwerpunktsetzung getroffen haben, dass es Ihnen wichtiger war, die friedlichen Platzbesetzer, die 351 Menschen, die couragiert gegen die Nazis aufgetreten sind, zu verknacken, anstatt die wirklichen Gewalttäter dingfest zu machen? – Das ist doch die Frage, die hier steht.
Herr Staatsminister Martens, Sie schaffen es ja immer so toll, sich zurückzuhalten. „Ich lasse ja die Staatsanwaltschaft ganz rechtsstaatlich unabhängig arbeiten.“ Sie haben sich die Anklage zuarbeiten lassen. die Anklage Lothar König wurde Ihnen zugearbeitet. Sie haben nicht interveniert, Sie haben sich berichten lassen. Sie haben das mitgetragen.
Herr Staatsminister, Sie sind unmittelbar verantwortlich für die mangelnde Qualität der Arbeit der Staatsanwaltschaft Dresden!
Herr Bartl hat es schon gesagt, Sie haben ja selbst einen Bericht vom Generalstaatsanwalt angefordert. Ich bin gespannt, ob Sie jetzt hier in der Debatte berichten wollen; Sie haben es ja angekündigt und haben es dann zurückgenommen.
Welches sind die Konsequenzen? Meine Damen und Herren, wir brauchen dringend eine Reform der Justiz. Das bedeutet für uns: Wir brauchen die Selbstverwaltung der Justiz.
Ich gestehe ganz offen: Angesichts der bisherigen Entwicklung bin ich auch zweifelnd geworden, ob diese Selbstverwaltung der Justiz schon zugebilligt werden kann.