Protocol of the Session on July 11, 2013

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Bitte, Frau Jähnigen.

Mit welcher Äußerung begründen Sie diesen ungeheuerlichen Vorwurf?

(Zurufe von der NPD)

Diesen Vorwurf halte ich nicht für ungeheuerlich. Ich habe mich sehr intensiv mit der Literatur und der öffentlichen Diskussion, zum Beispiel mit einem Cicero-Artikel, mit diversen Pressestatements und Podiumsdiskussionen, einem offenen Brief des – wie hieß der Verein noch – Kulturvereins Sachsen beschäftigt. Darin wird es alleine als Skandal angesehen, einen Pfarrer anzuklagen, der sich gegen rechts wendet.

(Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

Das war der eigentliche Skandal. Das finde ich keinen Skandal. Ich sehe es als einen Ausdruck der Rechtsstaatlichkeit an, wenn man auch einen Pfarrer anklagt, weil hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er eine strafbare Handlung begangen hat. Dafür trete ich hier ein.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Herr Biesok, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Frau Jähnigen, bitte.

Haben Sie in dem Material, das Sie zitiert haben, Folgendes nicht gelesen: Die Verfasser sagen ausdrücklich, dass sie nicht glauben, dass er eine Straftat begangen hat – nicht, weil er gegen rechts demonstriert, sondern weil sie ihn nicht für einen Straftäter halten? Haben Sie das gelesen?

Frau Jähnigen, entschuldigen Sie. Es überschreitet meine intellektuelle Fähigkeit, was Sie jetzt unterschieden haben. Wenn jemand eine Handlung begangen hat, die ein Strafgesetz verletzt, und dies wird rechtskräftig festgestellt, ist er ein Straftäter. Dies gilt unabhängig davon, was er sich dabei gedacht, welche Gesinnung und welchen Beruf er hat.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der NPD)

Wenn Sie etwas anderes meinen, bitte ich Sie, Ihre Frage zu wiederholen.

Ich möchte an dieser Stelle Folgendes deutlich sagen: Wer eine strafbare Handlung begangen hat und in dem Verdacht steht, muss sich einem Verfahren stellen. Es ist mir völlig egal, ob es sich um einen Rechts-, Linksradikalen oder autonomen Pfarrer handelt.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP, der CDU, der NPD und der Staatsregierung)

Es liegt eine Wortmeldung für eine Kurzintervention vor. Frau Friedel, bitte schön.

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Herr Biesok, ich stelle nach Ihrem Vortrag etwas fest: Ihre Vorredner haben sich mit Fakten befasst. Sie haben sich mit dem Fakt befasst, dass der Prozess ausgesetzt worden ist. Sie haben sich mit dem Fakt befasst, dass Videomaterial vorenthalten und nicht gesichtet worden ist. Sie haben sich mit dem Fakt befasst, dass entlastende Beweise nicht gewürdigt wurden. Das sind Fakten.

Sie haben sich in Ihrem Redebeitrag allein mit Unterstellungen befasst. Sie haben unterstellt, dass es Leute gibt, die sagen, dass man grundsätzlich nicht gegen jemanden ermitteln darf, der gegen rechts ist. Auf unsere Nachfragen, die wir nicht direkt stellen konnten, aber hineingerufen haben – Frau Jähnigen fragte es dann –, was Sie damit meinen und worauf Sie Ihre Aussage stützen, konnten Sie nichts erwidern außer Folgendes: diverse Presseartikel. Erstens finde ich, dass dieser Umgang nicht angemessen ist. Arbeiten Sie mit Fakten. Nehmen Sie Fakten zur Kenntnis. Lassen Sie die Unterstellungen sein!

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Zweitens haben Sie gesagt, dass gegen Lothar König offenbar ein hinreichender Tatverdacht bestanden hätte, sodass Anklage erhoben wurde. Hier sind wir genau beim Kern dieses Skandals angekommen.

(Stefan Brangs, SPD: Richtig!)

Anklage wird erhoben, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Wir alle wissen Folgendes genau: In einem solchen Prozess zu stehen und einem solchen Vorwurf ausgesetzt zu sein kann an sich schon einen unglaublichen Schaden anrichten, selbst wenn sich im Laufe des Prozesses die Unschuld erweist. Das wissen viele hier. Das

wissen auch Fraktionskollegen von uns. Der Skandal ist nun, dass für die Eröffnung des Prozesses und Erhebung der Anklage ein hinreichender Tatverdacht

(Johannes Lichdi, GRÜNE:... nicht bestanden hat!)

nicht bestanden hat.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir stellen gerade fest, dass nicht ordentlich gearbeitet wurde.

(Zuruf des Abg. Torsten Herbst, FDP)

Herr Herbst, ich rede kurz zu Ende.

Frau Friedel, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Es liegen nicht genügend Beweismittel für einen hinreichenden Tatverdacht vor.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Christian Piwarz, CDU: Es hat das Gericht festgestellt und nicht Sie!)

Herr Biesok, bitte.

Frau Friedel, Sie machen genau das, was Sie mir gerade vorwerfen: Sie unterstellen, dass ich keine Fakten benenne. Ich habe am Anfang meiner Rede ausdrücklich gesagt, dass ich es nicht bewerten möchte, weil ich die Faktenkenntnis nicht habe. Ich bin kein Verfahrensbeteiligter. Ich bin weder Staatsanwalt noch Verteidiger oder Richter. Deshalb weiß ich nicht, was die Fakten sind. Deshalb spekuliere ich darüber nicht.

Obwohl Sie es ausführen und es mir vorwerfen, machen Sie in Ihrer zweiten Feststellung genau das Gleiche. Sie sagen, dass kein hinreichender Tatverdacht vorgelegen hätte. Genau das war die öffentliche Debatte, gegen die ich mich gewandt habe. Teile der Öffentlichkeit, aber nicht alle, die im Wesentlichen im links-grünen Spektrum zu verorten sind, haben einfach gesagt, dass es keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben hätte und das Durchführen des Prozesses als einen Skandal anzusehen sei. Gegen diese Meinung habe ich mich gewandt. Gegen diese Meinung wende ich mich in dieser Aktuellen Debatte im Sächsischen Landtag.

(Beifall bei der FDP, der CDU, der NPD und der Staatsregierung – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Für die NPDFraktion spricht nun Herr Abg. Gansel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vergangene Woche wurde der Scheinprozess gegen Lothar König ausgesetzt, ein Prozess, der in mehrerlei Hinsicht in die sächsische Justizgeschichte eingehen wird. Wegen seines Agierens bei den Antifa-Ausschreitungen am 19. Februar 2011 in Dresden

war gegen den linksradikalen Jugendpfarrer Anklage wegen schweren Landfriedensbruchs erhoben worden. Weil Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Anklagevorbereitung gegen König aber auffällig unseriös gearbeitet haben, wird der Prozess wohl erst in einem halben Jahr fortgesetzt werden. Als Folge dieser Stümperei kann sich ausgerechnet ein optisch verwahrloster und politisch verkommener Zeitgenosse wie Lothar König mit massiver Medienunterstützung auch noch als Opfer staatlicher Verfolgung in Szene setzen.

Bitte mäßigen Sie sich, Herr Gansel.

Sollten es Polizei und Staatsanwaltschaft mit der Verfolgung linker Straftäter und Scharfmacher tatsächlich ernst gemeint haben, so haben sie dem Rechtsstaat in diesem Fall durch ihre Stümperei aber einen kapitalen Bärendienst erwiesen.

(Andreas Storr, NPD: Vielleicht ist es absichtsvoll, die Stümperei!)

Es steht sogar der Verdacht im Raum, dass man König durch einen stümperhaften Scheinprozess gezielt zum linken Märtyrer aufbauen will.

(Lachen bei den LINKEN und der SPD)

Herr Külow, es freut mich, dass ich ausnahmsweise auch Sie einmal amüsieren kann.

Ausgerechnet der Staatsanwaltschaft Dresden, die in Gestalt von Jürgen Schär keine Gelegenheit auslässt, einen fanatischen Kampf gegen rechts zu führen, kann nun eine vereinte Linke einen Kriminalisierungsversuch gegen einen angeblich unbescholtenen Antifaschisten vorwerfen. Grotesker und gleichzeitig durchschaubarer geht es aus Sicht der NPD wirklich nicht. Ziel des Manövers ist es, selbst schwerste Rechtsbrüche gegen die körperliche Unversehrtheit und die Versammlungsfreiheit nationalgesinnter Bürger zur straffreien „Zivilcourage“ umzudeuten.

Die hysterische Berichterstattung über den König-Prozess ist freilich nicht isoliert zu betrachten. Es ist die zweite mediale Skandal-Inszenierung nach der angeblichen Handygate-Affäre aufgrund der polizeilichen Funkzellenabfrage im Februar 2011. SPD, GRÜNE, LINKE und ihnen nahestehende Medien – und damit fast alle Medien – versuchten – –