Eine weitere Maßnahme, die wir zur Stärkung der schulischen Eigenverantwortung bereits eingeführt haben, ist unser Programm Unterrichtsversorgung. Die Schulen können damit selbst und sehr kurzfristig auf drohenden
Ausfall reagieren, indem sie externe Vertretungskräfte einsetzen; es wurde bereits darüber gesprochen. Der Freistaat stellt dafür seit dem Schuljahr 2012/2013 finanzielle Mittel in Millionenhöhe zur Verfügung.
Erst im April – das wurde bereits erwähnt – haben wir die Verordnung zu den Ganztagsangeboten vereinfacht. Die Schulen, die Ganztagsangebote anbieten, erhalten zweckgebundene pauschalierte Zuweisungen in einem vereinfachten Antragsverfahren. Bewilligung, Nachweisverwendungsprüfung und Führung sind stark vereinfacht. Schulen können vollkommen eigenverantwortlich mit allen am Schulleben Beteiligten ihre Ganztagsangebote inhaltsspezifisch auch auf die Region, in der sich die Schule befindet, konzipieren.
Meine Damen und Herren! Ein solides Fundament für mehr Eigenverantwortung an den Schulen besteht aus einer ausgewogenen Balance von sinnvollen Bereichen für Eigenverantwortung, einer angemessenen Ressourcenausstattung – ja, einer angemessenen Ressourcenausstattung – und regionaler Unterstützung.
Eigenverantwortliche Schule darf deshalb kein isoliertes Projekt zur Ausweitung des Schulmanagements sein. Eigenverantwortliche Schule muss vielmehr anstreben, die Qualität der schulischen Arbeit und die des Unterrichts zu verbessern. Auf dem Unterricht als dem Herzstück, dem Kernstück von Schule muss unser Augenmerk zuerst liegen und auf Unterrichtsqualität. Flankierende Maßnahmen dazu und deren Qualität – das sind Themen, die zur Eigenverantwortung von Schule gehören.
Wenn ich in die Schulen von Sachsen schaue, so sind wir mit der Qualität unseres Unterrichts und der Qualität der Angebote an unseren Schulen – übrigens der Ganztagsangebote an 97 % der sächsischen Schulen – schon sehr gut aufgestellt. Das bedeutet nicht, dass wir stehen bleiben; wir werden weiter voranschreiten. Alle anderen Bundesländer schauen zu uns und zu unseren ganztagsschulischen Angeboten in Sachsen.
Eines möchte ich an dieser Stelle noch erwähnen, worin wir sicher auch alle übereinstimmen: Die schulische Eigenverantwortung ist kein Selbstzweck, sondern dient der qualitativen Weiterentwicklung von Schule. Mehr Eigenverantwortung hat für mich drei Ziele: Einmal, die Individualität der Schule und ihrer Akteure besser zu berücksichtigen. Keine Schule ist der anderen gleich. Zweitens, die Vorteile dezentraler Steuerung zu nutzen, und das dritte Ziel wurde auch schon genannt: die Motivation der Lehrkräfte zu stärken. Wir sind in Sachsen bereits auf einem guten Weg zu mehr schulischer Eigenverantwortung, und wir werden diesen Weg gemeinsam
Meine Damen und Herren! Was zeichnet eine eigenverantwortliche Schule aus? Sie ist eine Schule, die sich aktiv zu der Pflicht bekennt, den Erziehungs- und Bildungsauftrag in hoher Qualität zu erfüllen. Sie wird dabei von der Kontinuität und der Stabilität in unserem sächsischen Bildungssystem unterstützt. Wir gehen den Weg zur eigenverantwortlichen Schule, den wir vor einiger Zeit begonnen haben, gemeinsam mit der kommunalen Ebene kontinuierlich in einem soliden und stabilen Schulsystem Sachsens weiter.
Meine Damen und Herren! Die Aussprache ist beendet. Das Schlusswort haben jetzt die Fraktionen CDU und FDP. Soll das noch gehalten werden? – Herr Bienst; bitte, Sie halten nun das Schlusswort, drei Minuten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, wir haben uns diesem Thema gewidmet, und wir wollen uns auch weiterhin – und das ist unser politischer Wille – genau diesem Thema widmen, nämlich mehr Freiheit für sächsische Schulen zu organisieren. Dass das natürlich eine bestimmte Zeit braucht, ist auch ganz klar. Auch wenn es im Koalitionsvertrag drinsteht, braucht man auf diesem Weg zu einer eigenverantwortlichen Schule entsprechende Vorbereitungszeit.
Genau aus diesem Grund haben wir gemeinsam ein Gutachten zum Stand der Eigenverantwortung von Schulen im Freistaat Sachsen bzw. im Ministerium in Auftrag gegeben, und dieses Gutachten liegt auch vor. Wenn dieses Gutachten im Kabinett verabschiedet worden sein wird, werden wir es natürlich auch politisch werten. Wenn wir dieses Gutachten politisch gewertet haben, werden wir es dann in unsere Arbeit einfließen lassen; und genau aus diesem Grund bitte ich hier heute um Zustimmung.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmungsrunde. Zunächst liegt ein Änderungsantrag der Fraktion SPD vor, Drucksache Nr. 5/12426. Frau Dr. Stange, Sie hatten vorhin ausgeführt, dass Sie ihn noch einbringen möchten. Sie haben jetzt dazu die Gelegenheit.
was von der Harmonie zerstört, indem Sie nämlich hier deutlich machen: Eigentlich ist alles gut und eigentlich brauchen wir auch gar nichts verändern, sondern nur noch ein paar Schritte gehen. Genau das ist es nicht.
Jetzt habe ich einfach die Bitte an die Koalition, Wort zu halten mit dem, was Sie in Ihrem Antrag drinstehen haben: dass es tatsächlich einen Schritt in Richtung eigenverantwortliche Schule gibt. Das heißt nämlich auch Umdenken der Schulverwaltung. Das heißt Änderung von gesetzlichen und Verwaltungsvorschriften – ganz klar und deutlich – und nicht ein „Weiter so!“ wie bisher.
Wenn die Ganztagsschulen heute mehr Freiheit in der Hand haben, haben sie aber weniger Geld in der Hand. Wenn das die eigenverantwortliche Schule ist, dann garantiere ich Ihnen, dass Sie dafür ganz wenige Mitstreiter gewinnen.
Unser Änderungsantrag bringt genau das zum Ausdruck. Wir wollen zum einen – und das steht im Punkt 2; Herr Bienst hat es gerade gesagt – endlich dieses Gutachten sehen, wenn wir schon etwas gemeinsam machen wollen. Sie sprechen von einer Zeitperiode von zehn Jahren. Eine eigenverantwortliche Schule haben Sie vielleicht in zehn Jahren in Sachsen wirklich etabliert – es sei denn, Sie wollen irgendwo einen Schalter umlegen, aber das funktioniert nicht an Schule; das wissen Sie, Frau Kurth.
Deswegen können Sie es gar nicht allein machen. Sie brauchen eine parlamentarische Mehrheit dazu und auch eine Unterstützung innerhalb der Gesellschaft, wie das auch garantiert, dass dieser Weg eingeschritten werden kann. Deswegen geben Sie uns wenigstens dieses Gutachten zur Kenntnis. Das kann ja kein Geheimgutachten sein.
Das Zweite ist: Machen Sie ernst! Sagen Sie in Bezug auf das Modellprojekt nicht, ob Sie es tun wollen, sondern sagen Sie nur noch, wie Sie es tun wollen! Sagen Sie den Schulen – auch durch eine zukünftige Schulgesetznovellierung, die im Ministerium bereits vorbereitet wird –, dass man das im Gesetz festschreibt. Dieser politische Wille steht am Anfang; dann können Sie mit dem Modellprojekt starten.
Auf den ersten Punkt unseres Änderungsantrags bin ich vorhin schon eingegangen. Wir brauchen eine entsprechende personelle Ausstattung sowie vor allen Dingen eine Qualifizierung der Schulleitungen und Lehrkräfte, sodass sie darauf vorbereitet sind, diese Verantwortung wahrzunehmen. Ich spreche in diesem Zusammenhang nicht von „Freiheit“ oder „Selbstständigkeit“, sondern von „eigenverantworteter Schule“. Diese Verantwortung muss gelernt und geschult werden. Bei aller Hochachtung vor unseren Schulleitungen, aber zurzeit sind sie am Gängelband des Ministeriums, und das wird durchschnitten. Wenn es durchschnitten wird, müssen sie selbst laufen lernen. Dazu müssen sie qualifiziert werden.
Auch der nächste Punkt ist enorm wichtig – insoweit verweise ich noch einmal auf unsere Gemeinschaftsschule –: Nehmen Sie Lehrkräfte, Eltern und Schüler mit!
Eine eigenverantwortete Schule muss auch mehr Eigenverantwortung für alle an Schule Beteiligten mit sich bringen. Deswegen brauchen sie in der Konstruktion der eigenverantworteten Schule klare Regelungen, wie die Partizipation auch dieser Gruppen – nicht nur der Schulleitungen – erhöht werden kann.
Eine kurze Erwiderung. – Liebe Frau Dr. Stange, ich erinnere mich sehr gut an unsere letzte Schulausschusssitzung und an die Worte der Frau Kultusministerin Kurth, die dort sagte, dass das Gutachten vorliege, durch das Kabinett gehe und in der nächsten Ausschusssitzung öffentlich gemacht werde. Sie bekommen es also in die Hand. Genau aus diesem Grund ist dieser Punkt Ihres Änderungsantrags überholt. Auf die anderen Punkte, die Sie gerade angesprochen haben, bin ich in meinem Redebeitrag in ähnlicher Form eingegangen. Aus diesem Grund werden wir diesen Änderungsantrag ablehnen.
Meine Damen und Herren! Ich lasse über den Änderungsantrag in der Drucksache 5/12426 abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, zeige das bitte an. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, zahlreiche Stimmen dafür; dennoch ist die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden.
Wir kommen nun zu dem Antrag in der Drucksache 5/12291. Wer diesem Antrag der Koalitionsfraktionen seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Antrag dennoch mehrheitlich entsprochen worden.
Meine Damen und Herren! Bevor ich Tagesordnungspunkt 6 aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich über den Weg der Parlamentarischen Geschäftsführer einvernehmlich darauf verständigt wurde, die Tagesord
nungspunkte 7 und 8 von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Ich bitte Sie, sich darauf einzustellen.