dann ist ein Hauptthema der derzeit stattfindenden bildungspolitischen Diskussion die Frage: Wie können wir die Schulautonomie stärken? Mit einem höheren Maß an einzelschulischen Gestaltungsspielräumen soll vor allem die pädagogische Arbeit an den Schulen vor Ort effektiver gestaltet und damit gestärkt werden.
Die bildungspolitischen und rechtlichen Voraussetzungen für selbstständige Schule waren vor Kurzem erst wieder Bestandteil des Gutachtens „Politikcheck 2013“ des Instituts der deutschen Wirtschaft im Auftrag der Initiative „Neue soziale Marktwirtschaft“. Diese, aber auch andere Studien belegen, dass das Thema von enormer Wichtigkeit ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sächsischen Schulen haben sich in den vergangenen Jahren dieses Themas angenommen. Erst zuletzt hat sich mit der Umgestaltung der Förderung im Bereich der Ganztagsangebote ein Stück weit mehr Freiheit und mehr Gestaltungsspielräume vor Ort ergeben. Ich glaube, es ist ein gutes Zeichen, dass der Freistaat Sachsen Stück für Stück diesen Weg beschreitet.
Die bisherigen Bemühungen müssen aber deutlich ausgeweitet werden. Wir brauchen die Voraussetzungen, um den Schulen die Freiheiten zu geben, die sie brauchen und wollen, um die schulische Qualität nachhaltig zu verbessern.
Für uns gehören zur eigenverantwortlichen Schule verschiedene Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Neben der Stärkung der pädagogischen Freiheit gehört
auch die Stärkung des personellen und finanziellen Gestaltungsspielraums dazu. Die pädagogische Freiheit ist nur wenig wert, wenn diese an mangelnden organisatorischen oder finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten scheitert.
Zahlreiche Vergleichsstudien zeigen, dass ein Schlüssel zur Verbesserung der Qualität schulischer Bildung ist, den Schulen mehr pädagogische Entscheidungsfreiheit zu geben. Erhalten die Schulen diese Freiräume bei der Unterrichtsgestaltung oder auch bei der Schulorganisation, kann eine bessere und individuellere Förderung der Schüler gelingen. Schulprogramme lassen sich konsequenter umsetzen und regionale Besonderheiten besser berücksichtigen. Deshalb halten wir es für richtig, den Schulen in diesem Punkt mehr Vertrauen entgegenzubringen.
Um die pädagogischen Freiräume und Freiheiten sinnvoll umsetzen zu können, brauchen wir zum Beispiel bei der Auslegung der Stundentafel noch mehr Freiräume. Ich weiß, es gibt im Freistaat Sachsen bereits Schulen, die das sehr gut machen, aber ich denke, wir sollten mittelfristig schauen, wie wir im Rahmen der Stundentafel zu Flexibilisierung kommen können – natürlich in begrenztem Rahmen –, und ich denke, dass die Schulen, die das machen, und auch andere Länder – der Schulausschuss war in der letzten Legislaturperiode in Estland, wo das ebenfalls geschieht – zeigen, dass dies zu einer stärkeren Profilbildung sowie einer besseren Abstimmung auf die Gegebenheiten vor Ort führen kann.
Meine verehrten Damen und Herren! Mehr pädagogische Freiheit im Schulsystem ist aber nur dann effektiv, wenn die Schulen eigenständig über ein Budget verfügen können, um beispielsweise neue oder auch eigene pädagogische Ansätze verfolgen und entsprechend anschaffen bzw. kaufen zu können.
Grundvoraussetzung für die eigenständige Mittelverwendung ist, dass die Schulen über ein eigenes Konto verfügen. Die Einführung eines Schulkontos sollte deshalb ein wesentlicher Bestandteil des „Modellprojekts Eigenverantwortliche Schule“ sein. Zusammen mit der kommunalen Ebene, die ihrerseits die bestehenden Möglichkeiten der Budgetierung im Bereich Sachkosten nutzen kann, soll ein Modell gefunden werden, wie wir hier ein Konto für die Schulen bereitstellen können. Ich bin der Auffassung, dass zumindest einige Schulträger wie die Stadt Radebeul, deren Vertreter auch in einer Anhörung im Sächsischen Landtag war, daran ein großes Interesse haben.
Uns ist bewusst, dass in einer eigenverantwortlichen Schule gerade der Schulleitung eine besondere Rolle zukommt. Sie übernimmt nicht nur Aufgaben für die Schulentwicklung und die Qualitätsverbesserung, sondern sie ist auch stärker für die Belange der an der Schule Beschäftigten verantwortlich. Zu dieser Verantwortung gehört auch, dass der Schulleiter in der Auswahl seines
Personals – – Ich weiß, dazu kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber ich denke, es sollte zumindest in geringem Umfang gestattet und möglich sein, künftig Lehrer schulkonkret einzustellen. Wenn sich ein Referendar an der Schule bewährt hat und der Schulleiter sagt, das ist ein guter Mann, den brauche ich in meinem Profil, er setzt den Schulchor optimal fort etc. pp., und es den Bedarf an der Schule gibt, dann sollte die Möglichkeit bestehen, schulkonkrete Einstellungen vorzunehmen.
Mehr Freiheit soll nicht heißen, dass sich der Staat vollkommen aus seiner Verantwortung für die Schule zurückziehen kann. Der Staat soll sich deshalb zukünftig vermehrt darauf konzentrieren, einheitliche Bildungsziele festzulegen sowie eine angemessene Finanzierung und Ausstattung mit Lehrkräften sicherzustellen, um damit vergleichbare Unterrichtsbedingungen im ganzen Land zu gewährleisten. Darüber hinaus zeigen Länder mit einem sehr freiheitlichen Bildungssystem, beispielsweise die Niederlande, dass die Qualitätskontrolle extern wie intern stark aufgestellt sein muss. Freiheit und Verantwortung sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Auch die Schulen müssen darauf langsam vorbereitet werden.
Deshalb halten wir es für angebracht, über das „Modellprojekt Eigenverantwortliche Schule“ Lösungswege zu erarbeiten, wie Freiheit und Verantwortung an allen sächsischen Schulen gestärkt werden kann; denn wir wissen: Flächendeckend sind die Aussagen und die Möglichkeiten dazu sehr unterschiedlich. Dazu müssen wir den Schulen vor Ort Zeit geben. Dafür müssen wir Ihnen die entsprechenden Konzepte an die Hand geben und wir müssen vor allem die Schulleitungen künftig flächendeckend stärken. Wie dies vonstattengehen kann, dazu hat mein Kollege Bienst schon Auskunft gegeben. Ich möchte auch, dass mehr Freiheit für die Schulen nicht zu mehr Unterrichtsausfall führt, deshalb müssen wir in diesem Bereich sehr sensibel vorgehen. Daher habe ich Verständnis dafür, dass wir Maßnahmen, die in anderen Ländern erprobt werden, wie beispielsweise die Kapitalisierung von Stellen, derzeit nicht durchführen.
Für uns Liberale steht fest, dass ein Modellprojekt nur ein Anfang sein kann. Langfristig führt kein Weg an einer Schullandschaft vorbei, in der starke Schulleitungen den Schulalltag weitgehend eigenverantwortlich gestalten und sich der Staat im Wesentlichen auf die Qualitätskontrolle der von ihm gesetzten Standards beschränkt. Das wird ein langer Weg, da sowohl Schulen als auch staatliche Stellen noch viel dazulernen müssen.
An dieser Stelle hoffe ich, dass sich die Anmerkung von Prof. Dr. Hans-Peter Füssel aus der Anhörung zum Thema „Modellprojekt Selbstständige Schule einrichten“ bewahrheitet. Er sagte nämlich: „Ich denke, Schulen sind nicht nur lehrende, sondern auch lernende Organisationen.“ Im Hinblick darauf denke ich, dass sich ein Blick auf die vielen freien Träger im Freistaat Sachsen lohnt, die ihren Schulalltag weitestgehend selbstständig meistern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Machen Sie sich mit uns gemeinsam auf den Weg zu mehr Autonomie an sächsischen Schulen! Lassen Sie uns die Gespräche mit den Kommunen, mit den Schulleitungen vor Ort führen, um für jede Schule das richtige Maß an Freiheit anbieten zu können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU- und der FDP-Fraktion! Ich möchte zu Beginn meiner Rede feststellen, dass dieser Antrag, den Sie heute vorlegen, ein sehr, sehr zaghafter Versuch ist, um die Koalitionsvereinbarung zwischen Ihren beiden Fraktionen umzusetzen. 2009 haben Sie in Ihrer Koalitionsvereinbarung festgeschrieben – ich habe gedacht, Sie lesen es selbst vor, aber Sie trauen sich das nicht mal –: „Modellprojekt Selbstständige Schule“.
In Zusammenarbeit mit den Schulträgern sollen Schulen im Rahmen eines eigenständigen Budgets selbst über alle pädagogischen, alle personellen und alle investiven Maßnahmen entscheiden können. Das war Ihr Anspruch, mit dem Sie 2009 in Ihre parlamentarische Arbeit gegangen sind.
Nun sind vier Jahre vergangen, und auf diesem ganzen Gebiet ist nach meiner Auffassung – jedenfalls kenne ich nichts anderes – überhaupt nichts geschehen, und wenn, dann nur sehr, sehr kleine Punkte. Dieser Antrag ist ein Schaufensterantrag, um abzuhaken: Hier haben wir in der Koalitionsvereinbarung wieder etwas erledigt. Denn wenn Sie ernsthaft an dieses Thema herangehen würden, dann würden Sie uns heute Ihr Konzept vorstellen. Dann würden Sie in der Öffentlichkeit innerhalb und außerhalb des Parlaments intensiv über dieses Thema diskutieren und darum ringen. Eine Veranstaltung – Herr Bienst, ich habe mir das am 26.01.2013 angeschaut – löst überhaupt noch nicht die Probleme, die darin stecken, und es ist nur ein ganz kleiner Baustein, den Sie da genommen haben. Das ist überhaupt keine Diskussion; Sie haben es in Ihrem Redebeitrag selbst dargestellt. Das heißt, hier ist viel mehr Arbeit innerhalb der Diskussionen mit den entsprechenden Betroffenen nötig. Aber natürlich erwarte ich als Parlamentarier auch, dass Sie innerhalb des Parlaments mit den Parlamentariern darüber diskutieren, um vielleicht doch den bestmöglichen Weg zu erreichen; denn auch wir sind für die Eigenverantwortung der Schule.
Aber ein Konzept, das man erarbeiten und vorlegen muss, muss ganz klar die personellen und materiellen Ausstattungen der Schule enthalten; sowohl Sie, Herr Bläsner, als auch Sie, Herr Bienst, haben selbst davon gesprochen. Dieses muss man natürlich vorlegen. Man muss darüber nachdenken, wie man sowohl das Lehrpersonal als auch die Schulleitungen erreicht; denn wenn ich wirklich eine selbstständige Schule erreichen will, dann brauche ich auch Personal, zumindest mehrere Personen, die dort agieren können.
Ich habe erwartet, dass Sie uns heute einen Zeitplan vorlegen und uns sagen: Wann geht es los? Wie geht es los? Wie wählen Sie Schulen aus? Können sie sich selbst bewerben? Unter welchen Kriterien können sie sich bewerben usw.? Das hatte ich eigentlich erwartet, oder noch besser wäre es gewesen, es hätte in dem Antrag gestanden.
Ein ganz großes Problem, das Sie beide nicht angesprochen haben, sind die rechtlichen Grundlagen, die rechtliche Absicherung. Einstellungen, Personalentscheidungen sind wirklich nicht auf der Ebene der Schule leistbar. Für Personalentscheidungen, egal, welcher Art – Herr Bienst, Sie haben es in Ihrem Redebeitrag gesagt –, muss es eine rechtsverbindliche Grundlage und rechtsverbindliche Entscheidungen geben. Man kann nicht sagen: Heute macht es dieser und morgen macht es jener, und nächste Woche macht es jemand anderes. Sie hatten es zum Teil in Ihrer Rede gesagt. Sie müssen auch einmal schauen: Wie geht das mit den Gesetzen, die wir zur Verfügung haben? Das Personalvertretungsgesetz sieht das in diesem Fall so gar nicht vor. Das heißt, ich muss es entsprechend vorbereiten, bevor ich hier wirklich einsteigen kann, und ich denke, dass die rechtlichen Grundlagen ein wesentlicher Punkt sind, den man berücksichtigen muss.
Bezogen auf das Gutachten – dazu haben Sie beide überhaupt nichts gesagt – will ich mich jetzt nicht äußern; denn eigentlich wissen wir auch nicht, was in dem Gutachten steht. Aber die Kollegin Dr. Stange hat einen Änderungsantrag vorbereitet und ich gehe davon aus, dass sie sich dazu noch einmal äußern wird, sodass ich das jetzt nicht tue.
Grundsatzentscheidungen müssen in erster Linie bewusst durch pädagogische Gesichtspunkte entschieden werden. Es muss pädagogisch entschieden werden, was an der Schule passieren kann, soll und muss. Es darf nicht die Betriebswirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen. Wir haben jedes Jahr zum Haushalt die Diskussion, dass der Finanzminister vorgibt, was in der Schule passiert. Wenn wir eine Eigenverantwortung der Schule haben, die Schule über ein eigenes Budget verfügt und dieses nicht ausreicht, dann werden wir, bezogen auf die betriebswirtschaftliche Größe, pädagogische Entscheidungen treffen. Genau das darf nicht passieren; denn Schule ist kein Unternehmen und Schule darf auch kein Unternehmen werden.
Ich möchte den Bogen zur Hochschulautonomie schlagen. Wir sehen, was an den Hochschulen, bezogen auf die
Autonomie, zurzeit passiert. Sie bekommen Geld zur Verfügung gestellt und müssen selbst entscheiden, wie sie es machen. Das reicht nicht aus. Wenn uns das im Schulbereich passiert, wird die Qualität in Größenordnungen leiden. Das heißt, wenn wir über die selbstständige Schule reden, dann muss eine solide Ausstattung sichergestellt sein mit allem, was dazugehört.
Herr Bienst, Sie haben gesagt: Pädagogen motivieren. In Ihrem zweiten Redebeitrag würde mich sehr interessieren, wie Sie das machen wollen; denn momentan tun Sie das gerade nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin nicht ganz so kritisch wie Frau Falken, da ich froh bin, dass sich auch Schnecken vorwärtsbewegen.
Herr Bienst und Herr Bläsner, ich biete Ihnen ausdrücklich an: Lassen Sie uns gemeinsam über die eigenverantwortete Schule reden. Wir als SPD tun dies seit über mittlerweile 15 Jahren. Es war das Land NordrheinWestfalen, das im Jahr 2001 das erste Modellprojekt, gut begleitet durch die Bertelsmann-Stiftung, durchgeführt hat. Dort ist es mittlerweile im Schulgesetz verankert und Praxis. Es wurde bereits Hans-Peter Füssel zitiert. Wilfried Lohre hat uns in der Anhörung sehr deutlich gemacht, welche Rahmenbedingungen notwendig sind. Wir brauchen nicht unbedingt wieder ein Modellprojekt.
Meine dringende Bitte an Sie ist – Sie stellen zurzeit die Regierung –: Wenn Sie dieses Modellprojekt anstoßen, dann erklären Sie den klaren politischen Willen: Ja, wir wollen eigenverantwortete Schule.
Wilfried Lohre hat in seinem Beitrag aus der langjährigen Erfahrung des Modellprojektes in Nordrhein-Westfalen, aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein deutlich gemacht, dass man einen einmal eingeleiteten Prozess einer eigenverantworteten Schule einschließlich der damit verbundenen rechtlichen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen, Schulungen des Personals und Motivation in den Schulen nicht ohne Schaden beenden kann. Ich könnte Ihnen die Stelle zitieren; das hat sich bei mir sehr stark eingeprägt.
Hier verbietet es sich, ein Modellprojekt auf Zeit zu machen, von dem wir nach drei Jahren nicht wissen, was anschließend passiert. Die Gemeinschaftsschulen waren ein Modellprojekt eigenverantworteter Schule, wenn man so will. Dort haben Sie exemplarisch vor Ort erleben können, wie Lehrer, Schulleitung, Schulträger und Eltern sich gemeinsam auf den Weg gemacht haben, ein eigenes Schulkonzept zu entwickeln und unter der Lockerung rechtlicher Rahmenbedingungen eine andere Schulkultur zu entwickeln. Wenn man daran anknüpfen will, dann
muss man den Schulen Verlässlichkeit geben, politische Verlässlichkeit und Verlässlichkeit in den Rahmenbedingungen. Das ist die allererste Forderung, die ich bei Ihrem Antrag habe.
Wir werden uns genau anschauen, unter welchen Bedingungen dieses Modellprojekt gegebenenfalls laufen soll. Wenn ich mir ansehe, was die Staatsregierung, das Kultusministerium, auf eine Kleine Anfrage geantwortet hat, dann stelle ich fest: Es ist zitiert worden aus der Bilanz der Selbstständigen Schule Nordrhein-Westfalen, und das war es, was uns Wilfried Lohre mitgegeben hatte. Es gibt ein schönes Buch dazu. Fünf Punkte sind zitiert worden, die auch in der Antwort der Staatsregierung drinstehen. Zwei zentrale Punkte sind nicht zitiert worden, die dort als Bilanz standen.
Das ist zum einen: Wirksame Kooperation braucht den politischen Willen. Hier geht es vor allem auch um die wirksame Kooperation mit den Kommunen. Die Kommunen als Schulträger, die derzeit in ihrer Verantwortung immer wieder ignoriert werden, müssen bei der eigenverantworteten Schule mit ins Boot. Eine eigenverantwortete Schule lebt nur in einer lebendigen regionalen Bildungslandschaft, und die haben wir zurzeit gerade einmal in zwei Großstädten – Dresden und Leipzig – und in einer Region, nämlich PONTES in der Oberlausitz.
Das heißt, wir brauchen zunächst diese regionalen Bildungslandschaften, eine aktive Bildungskommune, die bereit ist, eine eigenverantwortete Schule aufzufangen. Die Landesregierung muss auf Augenhöhe – auf Augenhöhe! – mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen diese eigenverantwortete Schule gestalten. Ansonsten funktioniert es nicht. Das ist eine der schmerzhaften Erfahrungen, die Nordrhein-Westfalen in diesem Prozess gemacht hat. Deshalb gibt es mittlerweile in Nordrhein-Westfalen funktionierende Bildungslandschaften.
Ein zweiter Punkt: Die gemeinsame Verantwortung manifestiert sich in wirkungsvollen regionalen Strukturen mit ausreichenden Ressourcen. Wenn ich schon wieder höre, das Ganze dürfe nicht mehr Geld kosten und man wolle Belastungen von den Kollegen abhalten, dann setze ich ein großes Fragezeichen. Dieser Prozess kommt nicht ohne zusätzliche Ressourcen aus.