Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Frau Jähnigen, Sie möchten noch einmal in der Aussprache das Wort ergreifen; bitte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Springer! Ich teile Ihre Auffassung, dass die grundhafte Straßensanierung immer wichtiger wird. Allein die Gemeinden bekommen dafür zu wenig Geld. Das ist ein Problem der einseitigen Neubauorientierung.
Sie merken schon, dass das Thema Straße uns sehr interessiert, dass das aber nur durch eine Umorientierung des gesamten Straßenbaubudgets zu leisten ist: mehr Sanierung, weniger Neubau und Sehen auf die Folgekosten. Unser Fördergesetzentwurf, liebe Kollegen von den LINKEN, ist ein umfassender Gesetzentwurf, denn die Quote soll ja noch für zwei Jahre gelten. Er ist auch einsetzbar für weitere haushaltsfinanzierte Programme, wobei wir nicht den Anspruch hatten, die Haushaltsdebatte durch diesen Gesetzentwurf zu ersetzen. Das geht auch nicht, an der Stelle sind wir uns einig.
Nicht neu ist, dass die FDP uns eine Autofeindlichkeit – die Autofahrer gibt es ja nicht, die gehen ja auch mal zu Fuß oder fahren Fahrrad – und eine Straßenignoranz unterstellt, die wir nicht äußern und nicht haben. Neu ist, Kollege Herbst, dass Sie Ihre unpopulären Bahnrückbauprogramme verzweifelt mit Versprechungen zu untersetzen versuchen, die Sie gar nicht halten können. Im Landesverkehrsplan hat die Regierung gesagt: Wir können den ÖPNV nur finanzieren, wenn wir die Bahn zurückbauen. Sie versprechen heute, das Busangebot verdoppeln zu wollen. Ich weiß nicht, wie Sie das machen wollen. Hören Sie doch endlich auf, den Bahn- und Busverkehr gegeneinander auszuspielen. Jeder hat seine Stärke.
Die Bahn im ländlichen Raum ist das Rückgrat für die Leute, um schnell in die Oberzentren zu kommen. Das müssen sie, sie müssen weiter pendeln, um zum Arzt, zu ihrem Betrieb, zu ihrem Kreissitz zu kommen. Der Bus schafft die Verbindung vor Ort und zur Bahn hin. Richtig ist, dass man bei richtiger Ausnutzung des Systems die Fahrgastzahlen verdoppeln kann. Diesen Gedanken haben Sie sicher unserem Sachsentakt-Entwurf entnommen. Darüber wird noch zu reden sein. Aber Sie haben es noch nicht verstanden; Ihre vordergründige Argumentation zeigt das.
Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen? Die sehe ich nicht. Bevor ich zur Abstimmung aufrufe, frage ich Sie, Frau Springer als Berichterstatterin des Ausschusses: Möchten Sie noch einmal das Wort ergreifen? Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist das Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz –
Abgestimmt wird auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der genannten Fraktion. Änderungsanträge liegen nicht vor. So erlaube ich mir wieder die Frage, ob ich die Normen und die Überschrift en bloc abstimmen lassen darf. Ich nenne sie im Einzelnen: die Überschrift, § 1 Zweck des Gesetzes, § 2 Fördergegenstände, § 3 Voraussetzungen der Förderungen, § 4 Quotierung, § 5 Höhe und
Umfang der Förderung, § 6 Förderprogramme, § 7 Wirkung und Evaluation der Programme, § 8 Übergangsvorschrift und § 9 Inkrafttreten und Außerkrafttreten.
Meine Damen und Herren! Wer der genannten Überschrift und den Normen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Gesetzentwurf nicht die erforderliche Mehrheit gegeben worden. Meine Damen und Herren, eine Schlussabstimmung erübrigt sich auch hier insoweit, und der Tagesordnungspunkt ist erledigt.
Meine Damen und Herren! Die Aussprache erfolgt wie gehabt in der Reihenfolge CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, sofern sie das Wort wünscht. Für die CDU-Fraktion beginnt Herr Abg. Bienst. Herr Bienst, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Wie viel Eigenverantwortung braucht Schule?“ Unter diesem Motto hat meine Fraktion im Januar dieses Jahres gemeinsam mit sächsischen Lehrerverbänden, Schulleitern, Eltern und Lehrern sowie Schülern im Rahmen eines schulpolitischen Forums zu Möglichkeiten, Rahmenbedingungen und Grenzen einer Weiterentwicklung der öffentlichen Schule, hin zu einer eigenverantwortlichen Bildungseinrichtung intensiv
Ich möchte vorausschicken, dass das Ergebnis dieser Veranstaltung kein einheitliches Bild pro oder contra mehr Eigenverantwortung für Schule ergeben hat. Auch die vielfältigen Projekte, Konzepte und Versuche in anderen Bundesländern zeigen kein einheitliches Bild. Gleichwohl halten wir die Stärkung der Eigenverantwortung von Schule vor Ort für einen sinnvollen und positiven Weg im Ringen um gute Bildung in Sachsen. Wir sollten dabei natürlich auch im Blick behalten, dass öffentliche Schule besonders im Freistaat Sachsen im Wettbewerb mit vielen freien Schulen und deren pädagogischen Konzepten steht.
Wir sind bei aller Euphorie auch angehalten, insbesondere diejenigen mitzunehmen, die eigenständige Schule gestalten, organisieren und absichern sollen. Das sind eben die Schulleiterinnen und Schulleiter und die Lehrerschaft in den Schulen. Eines dürfen wir natürlich nicht außer Acht lassen: Jede Veränderung in der Struktur, der Organisation und der zunehmenden Autonomie von Schule muss in erster Linie zum Wohle der Schülerinnen und Schüler
gedacht werden. Es muss darum gehen, durch mehr Eigenständigkeit von Schule noch besseren Unterricht anzubieten und das pädagogische Personal in dieser Aufgabe zu unterstützen. Viele Schulleiter sind bereits heute unter den bestehenden Rahmenbedingungen Manager ihrer Schule auch über das normale Maß ihrer Aufgabe hinaus. Sie bemühen sich gemeinsam mit der Sächsischen Bildungsagentur um Personalausstattung, Umsetzung pädagogischer Konzepte und die Verbesserung von Unterricht und Bildungsergebnissen. Dafür möchte ich an dieser Stelle meinen persönlichen Dank und den meiner Fraktion aussprechen.
Sie sind es auch, die wir auf dem Weg zu mehr eigenständiger Schule mitnehmen, deren Rat wir beachten müssen. In unserem Forum zu Beginn dieses Jahres haben wir sehr wohl die geäußerte Sorge der anwesenden Schulleiter gehört, die bei einem höheren Maß an Selbstständigkeit gleichzeitig auch mehr Bürokratie, Verwaltungsaufwand und eigene Belastung befürchten. Diese Sorge nehmen wir ernst. Wenn wir erfolgreich mehr Eigenständigkeit erreichen wollen, müssen wir genau diese Probleme beachten.
Einen nicht unerheblichen Schritt auf dem Weg zu mehr Selbstständigkeit öffentlicher Schulen im Freistaat Sachsen sind wir mit der Verabschiedung und Umsetzung des laufenden Doppelhaushaltes gegangen. Die Mittel zur Unterrichtsversorgung stehen den Schulleitern vor Ort zur Verfügung, um das vorhandene pädagogische Personal durch den gezielten und individuellen Einsatz von Honorarkräften in der Unterrichtsversorgung zu unterstützen und zu entlasten. Ich kann Ihnen sagen: Es funktioniert.
Dieser Schritt, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt den Schulleitern die Möglichkeit, selbst vor Ort zu entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen werden, um
den Unterricht umfassend und positiv zu gestalten und personell zu sichern, natürlich unterstützt durch die fachliche Begleitung und Hilfe der zuständigen Bildungsagentur. Das steht außer Frage.
Die Mittel zur Unterrichtsversorgung sollen aber nur ein Schritt auf dem Weg zu mehr Selbstständigkeit von Schule sein. Wir wollen den Schulen und insbesondere den Schulleitern mehr Gestaltungsspielraum bei der Unterrichtsqualitätsentwicklung geben. Besondere pädagogische Konzepte im Rahmen unserer Schulstruktur sollen die Möglichkeit eröffnen, sich als Schule weiterzuentwickeln, den Schülerinnen und Schülern besondere Angebote zu unterbreiten, um ihnen beste und individuelle Bildungschancen zu bieten. Auch mit Blick auf die Vielzahl guter Konzepte freier Schulen müssen wir unseren staatlichen Einrichtungen die Möglichkeit eröffnen, sich individueller an den Bedürfnissen der Schüler zu orientieren.
Eine stärkere Einbeziehung von Schulleitung und Kollegium in anstehende Personalentscheidungen sehen wir als wichtige Voraussetzung, um möglichst frühzeitig die Integration neuer Kolleginnen und Kollegen in die Unterrichtsorganisation und ein hohes Maß an persönlicher Zufriedenheit zu erreichen.
Natürlich hat dieses Ansinnen aus unserer Sicht aber auch gewisse Grenzen, die es zu beachten und von vornherein auch zu definieren gilt. Haushalts- und Dienstrecht begrenzen hier sicherlich den Entfaltungsspielraum für unsere Schulleiterinnen und Schulleiter. Trotz allem sollten sie aber stärker als bisher Personalprozesse mitgestalten und auch nicht unerheblich beeinflussen können. Für Einstellungen, Abordnungen und andere Personalmaßnahmen sehen wir damit perspektivisch eine höhere Akzeptanz. Auch die regionale Bindung des Personals an den Standort und die Region wird zweifelsohne höher sein. Besonders für unsere ländlichen Räume ist das ein überaus wichtiger Faktor, um nachhaltige Personalpolitik betreiben zu können.
Was wir ausdrücklich nicht wollen, meine Damen und Herren – und ich hoffe, da sind wir uns weitgehend einig –, ist die vollständige Übertragung der Personalhoheit auf die jeweilige Schule und Schulleitung. Wir können nicht erwarten, dass Personalprobleme wie Krankheits- und sonstige Unterrichtsvertretungen, personalrechtliche
Maßnahmen etc. in vollem Umfang geleistet und abgesichert werden. Das kann und soll ein Schulleiter auch nicht leisten. Hierfür hat er auch nicht den notwendigen Freiraum. Darüber hinaus würde ihm auch der Zugriff auf das notwendige Ersatzpersonal außerhalb seiner Schule fehlen. Hier wollen wir auf die Unterstützung und Betreuung durch die Sächsischen Bildungsagenturen nicht verzichten.
Das, was wir wollen, ist, die Möglichkeiten von Schulbudgets stärker zu nutzen, um die Organisation von Schule und Unterricht vor Ort zu verbessern. Dieses Ziel muss mit den kommunalen Spitzenverbänden, insbesondere den Vertretern der sächsischen Gemeinden und
Städte, besprochen und koordiniert werden. Sie sind Schulträger und verfolgen individuelle Ziele und Interessen, die es zu berücksichtigen gilt. Schulbudgets sind ein sinnvoller Bestandteil höherer Eigenverantwortung vor Ort.
Unser Ziel ist es, die Erfahrungen anderer Bundesländer im Rahmen eines Modellprojektes zu analysieren, Stärken und Schwächen vergleichbarer Projekte herauszuarbeiten und gemeinsam mit den Lehrerverbänden, den kommunalen Spitzenverbänden und den Schüler- und Elternvertretern ein gemeinsames und abgestimmtes Konzept zu entwickeln, wie wir Schule in Sachsen eigenständiger, eigenverantwortlicher und flexibler in Organisation, pädagogischer Qualität und Unterrichtsgestaltung sowie Personalentwicklung gestalten können. Ein Modellprojekt soll dabei den Rahmen bilden, um an ausgewählten Standorten Instrumente und Wirkungen zu testen und zu analysieren. Dabei muss es uns – ich hatte es schon erwähnt – auch darum gehen zu prüfen, welcher Aufwand durch Schulleitung und Kollegium für Organisation und verwaltungstechnische Abwicklung entsteht und wie dieser ohne negativen Einfluss auf die Gestaltung und Organisation des eigentlichen Unterrichtes gesichert werden kann.
Wir wollen keine zusätzliche Belastung für bestehendes Personal. Vielmehr sollten wir auch über neue Modelle nachdenken, um Organisation und Verwaltung außerhalb der pädagogischen Arbeit absichern zu können. Hier sollte das Modellprojekt ebenfalls Raum bieten. Ein Verwaltungsassistent könnte aus meiner Sicht ein durchaus gangbarer Weg sein, auch im Blick auf die Bindung von Personal an den Schulen und dessen Fortentwicklung.
Wir wollen aber auch den Schulleitern und Kollegen mehr Raum bei der Unterrichtsgestaltung einräumen, sie motivieren und im Interesse der Schülerinnen und Schüler auch Alternativen prüfen. Schulleiter sollen Unterricht und Personal selbst beurteilen können, um vor Ort Qualitätsentwicklung zu forcieren. Das entlastet auch die Schulaufsicht und führt zu mehr Akzeptanz in der Schule selbst.
Ich komme zum Ausgangspunkt meiner Rede und damit zum Thema unseres schulpolitischen Forums zurück: Wie viel Eigenverantwortung braucht Schule?
Eigenverantwortliche Schule soll in erster Linie zum Ziel haben, die Arbeit vor Ort in den Schulen effizienter im Hinblick auf die Motivation der Lehrkräfte und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu gestalten. Wir müssen Schulleitungen und Lehrkräfte frühzeitig integrieren, um sicherzustellen, dass sie durch den Reformprozess nicht überfordert werden. Vorteile für das Lehrerpersonal und die Schulleitung müssen von Anfang an sichtbar, anstehende Belastungen transparent sein. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Maßnahmen, welche wir in einem Modellprojekt realisieren, auch finanziell in allen sächsischen Schulen abbildbar sind und Verbesserungen
insbesondere im Bereich der Unterrichtsentwicklung realisiert werden können. Nur dann hat es aus meiner Sicht auch Sinn, diese zu verfolgen.
Mehr Eigenverantwortung für unsere Schule: Ja. Aber nicht um ihrer selbst willen und nicht um jeden Preis.
Vielen Dank, Herr Bienst. – Nun die FDP-Fraktion, Herr Abg. Bläsner. Sie haben das Wort, Herr Bläsner.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Mehr Freiheit wagen“, das war eine Losung unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer ersten Regierungserklärung am 20.11.2005. So richtig diese Forderung für alle gesellschaftlichen Bereiche ist, so richtig ist sie auch für den Schulbereich. Traditionell – das wissen wir – ist das deutsche Schulsystem eher etwas zentralistisch organisiert. Ich glaube, ein Stück weit mehr Freiheit tut allen gut, auch den Schulen.