Ein letztes Beispiel für die Förderzwecke, die wir Ihnen vorschlagen: Im Landesverkehrsplan redet die Regierung sehr viel von alternativen Bedienformen für einwohnerschwache, bevölkerungsschwache Räume. Allein, gibt es dafür eine Finanzierung? Nein. Nach unserem Gesetzentwurf, unserem vorgeschlagenen Änderungsantrag wäre diese Finanzierung möglich. Vorschläge von Ihnen kenne ich nicht.
Kurzum, ich werbe immer noch für Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, nicht zuletzt deshalb, weil er der erste Gesetzentwurf in diesem Landtag ist, in dem eine Förderung daran gebunden wird, dass die Folgekosten für den Betrieb der finanzierten Mittel benannt werden und dass klar ist, wer diese Folgekosten trägt. Das sollten Sie sich einmal vor Augen führen, wenn Sie immer von Einsparen und Schuldenbremse reden. Wir finden das regelmäßig in Ihren Programmen nicht.
Im Sinne der gestrigen Schuldenbremsendebatte zusammengefasst: Wer den öffentlichen Verkehr nicht aus
kömmlich finanziert, schafft der öffentlichen Hand Folgekosten. Wer mehr Straßen baut, als er sanieren kann, schafft auch Folgekosten. Das ist nicht im Sinne der Schuldenbremse.
Als Vorschlag für dieses Umdenken liegt unser Gesetzentwurf auf Ihrem Tisch. Damit haben Sie die Chance, die rote Laterne im bundesweiten Vergleich der kommunalen Förderung von öffentlichem Verkehr, Radverkehr und Carsharing abzugeben. Nutzen Sie diese Gelegenheit und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Antrag der Fraktion GRÜNE befasst sich der Landtag heute mit einem Gesetzentwurf, kurz „Sächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“, der seit einem Jahr im Geschäftsgang ist.
Der Gesetzentwurf wurde am 26. Februar 2013 hier im Landtag angehört. Auf Basis dieser Anhörung haben sich der Innenausschuss am 2. Mai 2013 und der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 2. Juli 2013 ausführlich damit befasst.
Im Ergebnis der Befassung empfehlen beide Ausschüsse dem Plenum die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Die Koalition wird sich dieser Empfehlung anschließen.
Zum Gesetzentwurf selbst: Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Verschiebung der Mittelverwendung zulasten des kommunalen Straßenbaus vor. Das ist nicht zu rechtfertigen. Auch im Rahmen der Anhörung wurde seitens der kommunalen Spitzenverbände auf dieses Problem hingewiesen.
Gestern hat an dieser Stelle Frau Hermenau von einer Versprecheritits gesprochen. Mit Verlaub, Ihr § 2 liest sich genauso, genau wie eine besondere Form der Versprecheritis.
Festzustellen bleibt: Der Freistaat Sachsen hat sich in den letzten Jahren auch gegen den Widerstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr intensiv darum bemüht, den kommunalen Straßenbau mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Dabei ging es auch und ganz besonders um die Unterhaltung von Straßen und verkehrlicher Infrastruktur.
Im Bereich des ÖPNV findet eine abgestimmte Finanzierung statt. Es bedarf keines Gesetzes, das die notwendige Flexibilität des Mitteleinsatzes verhindert.
Auch die Konzentration auf grundhafte Maßnahmen setzt hier Fehlanreize, da insbesondere die Instandsetzung und Instandhaltung mehr und mehr in den Mittelpunkt kommunaler Bemühungen rückt. Hierbei gilt es, die Kommunen zu unterstützen.
Auch die Maßnahmen zur Behebung der Winterschäden, die die Koalition gezielt in Abstimmung mit den Kommunen finanziert, zeigen, wie flexibel man auf die Be
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Jähnigen, es ist ganz klar und unter uns unstreitig, dass für das System SPNV und ÖPNV wesentlich mehr Geld im Freistaat Sachsen aufgewendet werden muss, um einen attraktiven und zeitgemäßen sowie den Anforderungen einer umweltverträglichen Mobilität entsprechenden
ÖPNV organisieren und ausführen zu können. In diesem Kontext verstehe ich auch diese Gesetzesinitiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nämlich in dem Grundsatz. Dass wir eine Verschiebung der Finanzierungsverteilung der Verkehrspolitik erreichen müssen, darin besteht Einigkeit. Allerdings können wir in Sachsen die Finanzierungsverteilung nicht einfach einmal so nach Gutdünken verändern. Schließlich handeln wir in den bundes- und europapolitischen Rahmenbedingungen, die für die Betrachtung außerordentliche Bedeutung besitzen.
Da man die Finanzierung des ÖPNV und auch des SPNV nicht ganz vernachlässigen darf, weil sie aus verschiedenen Finanzierungsquellen mit auch unterschiedlicher inhaltlicher Ausrichtung gespeist werden, kann ein Vorhaben, das so wesentlich in die bisherigen Finanzierungszusammenhänge eingreift, nach unserem Dafürhalten auch nicht losgelöst von den anderen Finanzierungsquellen betrachtet werden.
Nun laufen teilweise Verhandlungsprozesse durchaus parallel und auch zeitverschoben. Seit Monaten laufen die Verhandlungen über die Ausgestaltung der kommenden EU-Förderperiode, auch mit Auswirkung auf die Verkehrspolitik in Sachsen und die Finanzierung somit auch auf den Straßenbau und den ÖPNV.
Mit der inhaltlichen Ausgestaltung des EFRE-Strukturfonds beispielsweise – so weit sind wir ja im Erkenntnisprozess, der auf Innovation ausgerichtet wird – wird keine EFRE-Förderung mehr für den Straßenbau freigegeben. So viel steht doch fest. Das hat zumindest entsprechende Auswirkungen auf den sächsischen Staatshaushalt, salopp gesprochen. Wenn ich mich nicht irre, werden uns pro Jahr knapp 100 Millionen Euro in diesem Pott fehlen.
Auf der anderen Seite sind im Zuge der Fluthilfegespräche hier Entflechtungsmittel mit verabredet worden. Da hatten die Länder 3,4 Milliarden Euro gefordert, zu Recht, denn der Investitionsstau ist durchaus enorm in allen Bereichen, die von den Entflechtungsmitteln erfasst werden. Damit werden aber die Entflechtungsmittel linear gleichbleibend fortgeschrieben und es fehlen also gegenüber dem Bedarf, den die Länder angemeldet haben, 800 Millionen Euro pro Jahr bundesweit.
Wir sind bei der Revision der Regionalisierungsmittel nach Jahren nun mittlerweile so weit, dass man noch immer an den Rahmensetzungen für das baufachliche Gutachten zur Revision herumbastelt.
Sicher ist also eines: Es ist völlig unklar, wann dieses Gutachten vorliegen wird. Dann ist auch unklar, wann die Finanzierungslinie für die Regionalisierungsmittel für die Jahre ab 2015 – und mit welcher Dynamisierungsrate auch immer – festgeschrieben und ausverhandelt sein wird.
Wir wissen noch immer nicht, wer ab dem 22. September der Verhandlungspartner der Länder in dieser Frage dann sein wird. Vielleicht wird es ja eine grüne Bundesministerin oder ein grüner Bundesminister sein. Sie oder er wird mit entsprechendem Nachdruck sowohl für den Bundeshaushalt 2014 als auch für die Verhandlungen für die Regionalisierungsmittel klarere Ansagen machen, diese Töpfe aufzustocken und auch gegen den Finanzminister, vielleicht von der CDU, durchzukämpfen. Dann können wir uns auch in Sachsen durchaus in Genugtuung zurücklehnen.
Es wird also die erste große Aufgabe des dann neugewählten Sächsischen Landtages sein, im Herbst 2014 den Doppelhaushalt 2015/16 unter den dann hoffentlich in Gänze gesicherten Rahmenbedingungen zu gestalten und die Finanzierungslinien für den ÖPNV zu sichern. Für den jetzt laufenden Doppelhaushalt sind sie festgeschrieben.
Vor diesem Hintergrund sind die Voten der Sachverständigen aus der Anhörung vom 26. Februar 2013 auch zu verstehen. Da haben die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände die Bindungsabsicht des Gesetzentwurfs für verkehrliche Investitionen ausdrücklich begrüßt. Diesbezüglich besteht Konsens auch bei allen Sachverständigen. Allerdings haben diese und nicht nur die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände die innere Quotierung der Mittelverwendung zu 70 % für den ÖPNV und zu 20 % für den motorisierten Individualverkehr inklusive Carsharing deutlich abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen, um das noch einmal klar zu sagen, ebenfalls für eine deutliche Erhöhung des Anteils zugunsten der ÖPNV-Förderung, allerdings zu gegebener Zeit und unter Betrachtung aller Finanzierungsquellen in einem übergreifenden Ansatz. Selbst wenn der Gesetzentwurf die Mehrheit des Landtags hinter sich versammeln könnte, wäre dies keine Garantie für die gesicherte Ausfinanzierung über die kommenden Jahre; denn mit dem Instrument des Haushaltbegleitgesetzes lässt sich, wie wir alle wissen, in Sachsen vieles in einem Ritt ändern und umstricken. Wir haben das auch schon erlebt und es ist eben nicht selten vorgekommen.
Wir stehen für einen Gesetzentwurf in ganzheitlicher Finanzierungsbetrachtung sehr gern zur Verfügung. Zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf werden wir uns allerdings enthalten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es kurz machen. Wir stehen zu diesem Gesetzentwurf, weil er erstmalig ein System umkehrt, weil er nämlich sagt, dass wir neben dem Thema Zweckbindung einen großen Betrag für den Bereich ÖPNV bereitstellen müssen. Da ist es eben nicht hilfreich, Frau Kollegin Springer, wenn Sie in Ihrer Begründung den banalen Satz formulieren: „Im ÖPNV findet eine abgestimmte Finanzierung statt.“
Ja, das Wetter folgt dem Wechsel von Tag und Nacht. Völlig richtig! Wir machen ja auch einen Haushaltsplan, und da möchte es schon sein, dass eine Finanzierung stattfindet. Die Frage ist doch, was dort stattfindet, in welcher Art und ob es auskömmlich ist. Bei der Veranstaltung des VVO, die für mich sehr spannend war, haben alle Experten aus diesem Bereich gesagt, dass wir auf Verschleiß fahren, dass wir im Bereich der Finanzierung von Investitionen im ÖPNV mehr Mittel brauchen. Auch wenn ich hier ein gelbes Tuch habe, fand ich politisch den von Herrn Zieschank formulierten Satz „Unter dem Gelben rostet es“ mit Verweis auf die Straßenbahn politisch völlig korrekt. Er hat völlig recht. Wir fahren in diesem Bereich auf Verschleiß.
Da wäre es hilfreich, wenn Sie etwas konkreter darauf eingehen würden, wie Sie diesem Umstand abhelfen wollen. Die GRÜNEN haben mit ihrem Vorschlag, denke ich, einen Ansatz gebracht. Über die Verteilung – 10 % dort und 20 % dort – kann man trefflich auch in den Fraktionen diskutieren. Das ist das eine.
Das Zweite ist die Mittelverschiebung zulasten der Kommunen. Dazu muss ich deutlich sagen: Natürlich muss man sich dann damit beschäftigen, wie man die kommunalen Straßen finanziert. Aber da haben Sie doch den Herrn Patt. Er hat doch gestern beim Thema Landesbank gesagt: Wir finanzieren das gleich ab. Das heißt, wir legen die Milliarde auf den Tisch. – An Geld kann es doch dann nicht mangeln, oder sehe ich das falsch?
Herr Pecher, Sie wissen aber, dass sich der Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit nur mit der Summe von 98 Millionen Euro beschäftigt?
Ich könnte die Frage jetzt kurz und knapp beantworten: Ja, das weiß ich. Ich möchte aber, wenn Sie erlauben, noch einen Satz hinzufügen: Es ist für die Verkehrsunternehmen schon ein Unterschied, ob sie statt 13 Millionen Euro vielleicht im Umkehrschluss 50 oder 60 Millionen Euro bekommen würden. In meinem Portemonnaie würde sich das natürlich bemerkbar ma
Langer Rede kurzer Sinn: Wir finden den Ansatz vernünftig, und wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN zeigt wieder einmal, dass es ganz gut ist, dass die GRÜNEN hier nicht regieren, denn ihr Entwurf ist überflüssig und in Teilen sogar schädlich.
Wozu braucht man dieses neue Gesetz? Das ist die Frage. Wir sind der Auffassung, es ist nicht notwendig, denn wir brauchen keine zusätzliche Bürokratie in diesem Bereich. Sie führen aus, dass damit der Landtag über die Mittelverwendung entscheiden könnte. Das ist aber heute schon möglich. Das machen wir als Haushaltsgesetzgeber alle zwei Jahre, wobei wir alle Mittel für das Wirtschafts- und Verkehrsministerium verteilen. Sie wissen auch, dass wir uns bei den Haushaltsberatungen mit allen Mitteln beschäftigten, egal ob es Landesmittel, EU-Mittel oder Mittel sind, die vom Bund kommen.
Sie erfassen mit Ihrem Gesetzentwurf nur einen Bruchteil aller Haushaltsmittel im Verkehrsbereich. Um das anhand eines Bildes deutlich zu machen: Sie kümmern sich um die Regelung des Durchflusses am Kaitzbach, vergessen aber, dass die Elbe nebenan fließt. Das ist nicht ausreichend, liebe GRÜNE.