Jetzt bin ich mit meiner Rede ein Stück vorangekommen. Frau Friedel, vielleicht kann ich Ihre Frage beantworten.
Prof. Schmalfuß. – Ich habe Sie jetzt so verstanden, dass die Anpassung im Rahmen der Dienstrechts- und Besoldungsreform stattfinden wird. Herrn Michel habe ich vorhin sagen gehört, dass man im September mit einem ersten Anhörungstermin zu diesem Gesetzentwurf, der uns noch nicht vorliegt, rechnet. Wir werden sicher eine Befassung in diversen Ausschüssen haben.
Wann soll denn die Dienstrechts- und Besoldungsreform in Kraft treten, das heißt, wann wird die Übertragung vollzogen sein?
Wie Sie meine Rede interpretieren, da ich nicht in Ihr Gehirn schauen kann und auch nicht möchte, weiß ich nicht. Aber Sie können davon ausgehen, dass die Dienstrechts- und Besoldungsreform dann hier verabschiedet ist, wenn das entsprechende parlamentarische Verfahren, das heißt die Anhörung in den Ausschüssen, ordnungsgemäß gelaufen ist. Das ist das übliche Verfahren. Das wissen Sie. Sie gehören schon einige Jahre dem sächsischen Parlament an und wissen, was unsere Geschäftsordnung vorsieht. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.
In diesem Zusammenhang freue ich mich auf angeregte Diskussionen zur Dienstrechts- und Besoldungsreform und Versorgungsrechtsänderung hier im Plenum und in den beratenden Ausschüssen.
Meine Damen und Herren! Es sei aber auch daran erinnert, dass im öffentlichen Dienst auch eine andere Gerechtigkeitslücke besteht, beispielsweise bei den sächsischen Lehrern. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen haben wir innerhalb der Koalition bereits darum gerungen. Wir sind als FDP-Fraktion sehr froh, dass es gelungen ist, bei den Grundschullehrern zu einer Verbesserung zu kommen. Allerdings hatten wir damals noch nicht die finanziellen Spielräume, bei den Mittelschul- und Förderschullehrern die Gerechtigkeitslücke zu schließen. Jetzt haben wir diese und werden das deshalb nachholen.
Den Lehrergewerkschaften liegt ein Angebot der Staatsregierung vor, das sich der Eingruppierung der Lehrer im Bereich der Mittel- und Förderschulen widmet.
Herr Kollege Schmalfuß, habe ich Sie richtig verstanden, dass im Rahmen der Haushaltsverhandlungen die Koalition nicht berücksichtigt hat, dass sie neben dem Einpreisen für Lehrer und Angestellte des öffentlichen Dienstes auch noch Beamte hat, die sie entsprechend bei der Besoldung anpassen sollte?
Da Sie bei den Haushaltsverhandlungen im Haushalts- und Finanzausschuss nicht dabei waren, kann ich Ihnen berichten, dass wir alle finanziellen Verpflichtungen des Freistaates Sachsen im Rahmen der Haushaltsaufstellung berücksichtigt haben.
Im Bereich der Mittelschulen soll die Stellenobergrenze für Stellen in der Besoldungsgruppe E 13 von derzeit 35 % stufenweise auf bis zu 66 %, beginnend zum 1. August 2014, angehoben werden.
Im Bereich der Förderschulen werden die Voraussetzungen geschaffen, dass voll ausgebildete Lehrkräfte an Förderschulen mit Abschluss nach dem Recht der ehemaligen DDR, die über eine sonderpädagogische Hochschulausbildung verfügen, stufenweise beginnend zum
Meine Damen und Herren! Ihres Antrages, werte Kollegen der LINKEN, bedarf es deshalb nicht. Die Koalition wird Ihren Antrag ablehnen.
Schmalfuß, es wundert mich nicht, dass Sie die letzte Frage von Kollegen Brangs nicht beantworten wollten; denn dann hätten Sie erklären müssen, warum Sie sagen, Sie hätten alle Kosten in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Sie können uns aber jetzt noch nicht einmal sagen, wann der Gesetzentwurf wirklich kommt und ab
wann die Anpassung in Kraft treten soll. Das ist schon bemerkenswert. Diese Eierei stellt Ihrer Regierungsmehrheit kein gutes Zeugnis aus.
Ich werde Sie nicht überraschen, wenn ich noch einmal wiederhole, dass unsere Fraktion für die zeit- und personengleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamten eintritt. Sie haben sich lange um das Thema gedrückt. Ich habe in der letzten Fragestunde diverse, sehr ausweichende Antworten vom Finanzminister bekommen. Jetzt haben Sie es mit der Dienstrechtsreform verknüpft. Auf den ersten Blick erscheint das geschickt, aber schon auf den zweiten Blick sieht man: Was lange währt, wird nicht gut, sondern zu einem durchsichtigen Wahlgeschenk. Nach der Wahl haben Sie das Weihnachtsgeld gestrichen, jetzt führen Sie es wieder ein. Sie legen noch die Erhöhung der Wegstrecken drauf. Sie bringen noch das eine oder andere interessante Mittel, zum Beispiel Leistungszuschläge und Personalgewinnungszuschläge. Allein das steht unter Haushaltsvorbehalt.
Okay, man muss über die Haushaltssituation nachdenken. Wir tun das auch, weil wir die Schuldenbremse wollen. Die Folgekosten interessieren Sie, aber warum denn nur bei den Beamtinnen und Beamten? Warum denn nicht beim Straßenbau oder der Staatsmodernisierung und den Verwaltungsumzügen? Wo sind denn die Folgekosten bei Ihren Lieblingsthemen? Diese Einseitigkeit ist es, die uns ärgert. Darin sind wir uns mit den Beamtinnen und Beamten einig.
Das Fachkräfteproblem in unserer Verwaltung lösen Sie auf diese Weise nicht. Das Fachkräfteproblem lösen Sie, wenn Sie endlich darangehen, ein Personalentwicklungskonzept zu erarbeiten. Sachsen ist eines der ganz wenigen Länder, denen das immer noch fehlt. Wir brauchen Einstellungskorridore in jedem Fachbereich und wir brauchen als Ziel eine gut durchmischte Altersstruktur und dazu die richtigen Elemente. Das gehen Sie nicht an. Deshalb gewinnen Sie auch durch Ihre Vorschläge der Dienstrechtsreform keine Handlungsfähigkeit für die Zukunft. Das wird den Druck auf die Beamtinnen und Beamten doppelt erhöhen. Deshalb plädieren wir in dieser Situation für eine zeit- und personengleiche Übernahme.
Zum Schluss, lieber Kollege Michel, zum Rollenverständnis der CDU. Mag sein, dass es das Rollenverständnis der Opposition ist, kritisch zu sein. Dazu bekenne ich mich auch, das ist unsere Aufgabe. Aber wenn Ihr Rollenverständnis unbegründetes Eigenlob ist und wenn Sie immer noch nicht sehen, dass wir ein Personalentwicklungskonzept brauchen, Klarheit gegenüber den Beamtinnen und Beamten, dann tun Sie mir leid, weil ich nicht weiß, wie Sie hier nach der Wahl weiterregieren wollen.
Fraktion im April dieses Jahres mit einem Antrag für die Übernahme des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes beglückt hat, legt heute die Linksfraktion mit einem inhaltlich hundertprozentig identischen Antrag nach.
Mittlerweile liegt vonseiten des Finanzministeriums ein Vorschlag zur schrittweisen Übertragung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf die Landesbeamten vor, nach dem für die unteren Besoldungsgruppen diese Einigung rückwirkend für den 1. März dieses Jahres erfolgen soll, während die höheren Gruppen erst zum 1. September in den Genuss einer besseren Bezahlung kommen sollen.
Der Ehrlichkeit und politischen Redlichkeit halber muss festgestellt werden, dass dieses Angebot der Staatsregierung weitaus großzügiger und besser ist als das, was die linke Lichtfigur Hannelore Kraft tut, deren Regierung in Nordrhein-Westfalen immerhin von Mai 2010 bis
Mai 2012 von den Linken toleriert wurde und die jetzt zwei ganze Nullrunden für die höher besoldeten Beamten und Richter in ihrem Land durchsetzen möchte und somit rund 700 Millionen Euro auf dem Rücken vorwiegend dieser beiden Berufsgruppen einspart.
Um die grundsätzliche Position der NPD hier nochmals deutlich zu machen: Ohne die tagtägliche, durch einen Eid abgesicherte Diensttreue der Beamten wäre in Deutschland – das muss man ganz klar sagen – überhaupt kein Staat zu machen. Wer bei der Polizei, beim Ordnungsamt oder auch beim Finanzamt arbeitet, der stellt elementar wichtige öffentliche Güter wie Sicherheit oder Steuergerechtigkeit bereit, die durch private Unternehmen so eben nicht bereitgestellt werden können. Es ist klar, dass sich der Staat deshalb seine Beamten natürlich auch etwas kosten lassen muss. Andererseits darf ein Land bei der Besoldungsfestsetzung für die eigenen Beamten durchaus die Haushaltslage berücksichtigen, worauf Minister Unland auch in der Stellungnahme der Staatsregierung unseres Erachtens zu Recht hinweist.
Nach Auffassung der NPD macht es sich derjenige zu leicht, der gerade vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe solche Überlegungen pauschal vom Tisch wischt, wie Sie das auch getan haben, Herr Gebhardt. Bekanntlich haben sich Bund und Länder schon auf die Gründung eines Aufbaufonds für die Hochwassergebiete in Höhe von 8 Milliarden Euro geeinigt. Das ist – auch das muss man sich vergegenwärtigen – nun einmal mehr als die Hälfte des Volumens des sächsischen Landeshaushaltes.
Der Vorschlag des Ministerpräsidenten von SachsenAnhalt, Reiner Haseloff, die Flutfolgenbeseitigung nun über einen Hochwasser-Soli zu finanzieren, ist nachvollziehbar, wenn man sich die Schäden, die das Hochwasser in seinem Bundesland angerichtet hat, anschaut. Andererseits – das muss man auch konstatieren – hat sein Vorstoß dabei doch auch für viel Unruhe in der Öffentlichkeit gesorgt. Klar ist auf jeden Fall jetzt schon, dass es auf