Protocol of the Session on April 18, 2013

Für die Staatsregierung Herr Minister Ulbig, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Jähnigen, die Antwort auf Frage 1 lautet: In sächsischen Polizeirevieren sind in öffentlich zugänglichen Räumen teilweise Geräte zur Videoüberwachung installiert. Geräte zur Video- und Audioaufzeichnung sind in Einzelfällen in Vernehmungsräumen der Polizeireviere installiert. Dagegen sind in Gewahrsamszellen der Polizeireviere keine Geräte zur Video- und Audioaufzeichnung installiert.

Antwort auf Frage 2: Die Dokumentation polizeilicher InGewahrsam-Nahmen durch Audio- und Videoaufzeichnung ist innerhalb der Polizeireviere grundsätzlich nicht vorgesehen. Gleichwohl ist es in Einzelfällen in Abhängigkeit von den Umständen jedoch denkbar, dass derartige Maßnahmen – etwa mit mobiler Technik – vorgenommen werden.

Haben Sie noch Nachfragen? – Bitte schön.

Ich hätte eine Nachfrage zur Antwort auf Frage 1. Zu welchen Zwecken sind in welchen Bereichen diese Videogeräte jeweils installiert?

Das würde ich Ihnen gern schriftlich nachreichen.

Danke.

Die fünfte Frage, lfd. Nr. 2, stellt der Abg. Herr Jurk. Sie betrifft den Lärmschutz an der Umleitungsstrecke Schleife – Weißwasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Seit dem Jahr 2010 werden aufgrund der Sperrung der Bahnstrecke Hoyerswerda – Niesky Güterzüge über die Verbindung Schleife – Weißwasser umgeleitet. Damit war ein deutliches Anwachsen der Lärmbelastung für Mensch und Umwelt verbunden. Bei Langzeitmessungen der Immissionen wurden Spitzenwerde von 81 Dezibel ermittelt. Da es sich um eine Bestandsstrecke handelt, werden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der DB Forderungen der Bevölkerung nach Lärmschutzmaßnahmen abgewiesen.

Das vom Parlamentarischen Staatssekretär im BMVBS, Jan Mücke, präferierte lärmabhängige Trassenpreissystem hat bislang zu keiner Entlastung geführt. Ein Angebot des Unternehmens Vattenfall für Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Umsiedlungsstandorte des Braunkohletagebaus Nochten und bestehender Wohnbebauung wurde angeblich abgelehnt.

Erschwert wird die Lage für die Betroffenen durch Verzögerungen bei Planung und Bau der Niederschlesischen Magistrale, die den Umleitungsverkehr erst notwendig gemacht hat. So soll sich die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen der LMBV am Bahndamm bei Lohsa als Voraussetzung für den Bau dieser Bahnstrecke weiter verzögern.

Daher frage ich die Staatsregierung:

1. Welche Möglichkeiten des Lärmschutzes sieht die Sächsische Staatsregierung, um die Anwohner an der Umleitungsstrecke Schleife – Weißwasser wirksam zu entlasten?

2. In welchem Jahr rechnet die Staatsregierung mit dem Ende des Umleitungsverkehrs für Güterzüge auf der Strecke Schleife – Weißwasser?

Für die Staatsregierung Herr Minister Morlok, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Jurk, ich möchte den Antworten auf Ihre beiden Fragen voranschicken, dass wir hier die Situation haben, dass in einem bestimmten Bereich ein Neubau einer Verkehrstrasse stattfindet. Ob das im Bereich Schie

ne oder Straße vorkommt, hat sehr häufig damit zu tun, dass wir Umleitungsverkehre haben – sowohl im Schienen- als auch im Straßenbereich. Damit lässt es sich nicht vermeiden, dass während dieses Umleitungsverkehrs Anwohner oder Anlieger an den Umleitungsstrecken aufgrund dieses Umleitungsverkehrs belastet werden. Das ist keine schienentypische Angelegenheit, sondern das haben wir immer dann, wenn wir in unsere Verkehrsinfrastruktur investieren.

Zu Ihren konkreten Fragen: Die Strecke, die Sie ansprechen, ist als Umleitungsstrecke für die Verkehre, die im Rahmen des Umleitungsverkehrs gefahren werden, zugelassen. Insofern ist die Bahn berechtigt, diese Verkehre dort ohne irgendwelche weitere Maßnahmen zu fahren.

Ich ergänze, dass es natürlich die Möglichkeit gäbe, dass die Bahn auf freiwilliger Art hierzu entsprechende Maßnahmen ergreift. Aber ich denke – das wissen Sie aus eigener Erfahrung beim Umgang mit der DB AG –, dass diese Bereitschaft nicht sonderlich ausgeprägt ist. Sie haben ja zum Beispiel selbst die Planungsleistungen für die Elektrifizierung der Sachsen-Franken-Magistrale vorfinanziert. Wir tun selbiges in Chemnitz und Leipzig. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass wir die Bahn zu entsprechenden freiwilligen Maßnahmen bewegen können, ist relativ gering.

Zu Ihrer zweiten Frage. Die DB AG gibt an, dass die Baumaßnahmen für den Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke Knappenrode – Horka im Jahr 2016 abgeschlossen sein werden. Die Staatsregierung geht davon aus, dass, wenn dieser Termin so eingehalten wird, auch die Umleitungsverkehre nicht mehr erforderlich sein werden.

Gibt es Nachfragen? – Bitte.

Ich hätte gern zwei Nachfragen. Ich bin jetzt ein wenig überrascht, weil ich, nachdem ich meine Frage gestellt habe, der „Lausitzer Rundschau“ entnommen habe, dass der Gemeinderat der Gemeinde Schleife einen Beschluss gefasst hat, dass es jetzt eine gemeinsame Aktion der Bahn und des Unternehmens Vattenfall gibt, der nun doch Lärmschutzmaßnahmen vorsieht. Ich würde erst einmal fragen, ob Ihnen das noch nicht bekannt ist.

Ich kann Ihnen nur sagen, dass zu dem Zeitpunkt, als in meinem Haus diese Informationen zusammengestellt wurden, die ich Ihnen heute gegeben habe, es mir persönlich nicht bekannt war. Ich will nicht ausschließen, dass es in meinem Hause bekannt war. Das kann ich aber heute aus dem Stegreif nicht beantworten.

Zur zweiten Frage, bei der ich denke, dass vielleicht auch Hintergrundinformationen in Ihrem Haus geprüft wurden: Eine der Ursachen für die Verzögerungen im Ablauf bzw. beim eigentlich noch nicht

eingeleiteten Bau der neuen Verbindung zwischen Hoyerswerda und Horka sind die von mir beschriebenen Sanierungsmaßnahmen der LMBV bei Lohsa. Gibt es eine Voraussage, wie sich diese Maßnahmen im zeitlichen Rahmen gestalten werden?

Ich habe im Rahmen der Gesamtaussage der DB AG vorliegen, dass diese davon ausgeht, dass die entsprechenden Baumaßnahmen an der Strecke Knappenrode – Horka bis 2016 abgeschlossen sein werden. Ein Fertigstellungszeitpunkt bezüglich der Detailmaßnahme ist mir nicht bekannt. Das kann ich aber bei den zuständigen Stellen nachfragen und Ihnen nachreichen.

Okay, danke.

Die nächste Frage stellt bitte Herr Abg. Henning Homann; Frage Nr. 4.

Danke schön, Frau Präsidentin! In dieser Frage geht es um unzulässige Wahlbeeinflussung bei Bürgermeisterwahlen im Freistaat Sachsen.

In der mittelsächsischen Stadt Augustusburg muss die ursprünglich für März vorgesehene Bürgermeisterwahl aufgrund massiver Bedrohungen mehrerer Bürgermeisterkandidaten wiederholt werden.

Folgende Fragen an die Staatsregierung:

1. Im Zusammengang mit welchen konkreten Bürgermeisterwahlen seit dem Jahr 2005 sind Versuche der unzulässigen Wahlbeeinflussung (unter anderem durch Bedrohungen) bekannt geworden und um welche beeinflussenden Handlungen handelte es sich jeweils konkret?

2. Welche konkreten Bürgermeisterwahlen wurden seit dem Jahr 2005 aufgrund von Fällen unzulässiger Wahlbeeinflussung für ungültig erklärt?

Für die Staatsregierung Herr Staatsminister Ulbig.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Homann! Die zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 und 2 lautet: Zuerst die Vorbemerkung. Seit dem 1. Januar 2005 haben in Sachsen 592 Bürgermeisterwahlen stattgefunden. In der für die Vorbereitung der Fragestunde zur Verfügung stehenden Zeit konnte eine umfassende Erhebung in den hierzu bestehenden Vorgängen bei den Landratsämtern als zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden nicht erfolgen.

Der Staatsregierung sind, sehr geehrter Herr Abg. Homann, folgende Fälle unzulässiger Wahlbeeinflussung bekannt, die bereits zur vorherigen Absage der Wahl oder zur nachträglichen Ungültigerklärung des Wahlergebnisses geführt haben:

2005, Leubnitz im Vogtland: Wahl wegen unzulässiger Wahlwerbung des Bürgermeisters abgesagt.

2008, Bischofswerda: Wahl wegen unzulässiger Wahlwerbung des Oberbürgermeisters für ungültig erklärt.

2012, Krauschwitz: Wahl wegen unzulässiger Wahlwerbung des Bürgermeisters für unzulässig erklärt. Naunhof: Wahl wegen Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot abgesagt.

2013, Thalheim: Neuwahl wegen Drohung gegen Wahlbewerber abgesagt. Augustusburg: Neuwahl wegen Drohung gegen Wahlbewerber abgesagt. Borsdorf: Wahl wegen Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot abgesagt.

Haben Sie Nachfragen? – Nein. Frau Jähnigen, bitte, Frage Nr. 7.

In dieser Frage geht es um eingetragene Lebenspartnerschaften in den Publikationen des Statistischen Landesamtes.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Aus welchem Grund werden in den Publikationen des Statistischen Landesamtes bislang keine Zahlen über eingetragene Lebenspartnerschaften analog zu Eheschließungen und -scheidungen publiziert?

2. Wie viele eingetragene Lebenspartnerschaften wurden in Sachsen jeweils 2010, 2011 und 2012 geschlossen und geschieden?

Für die Staatsregierung Herr Minister Ulbig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Jähnigen! Die Antwort zu Frage 1 lautet: Im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen liegen keine Daten zu eingetragenen Lebenspartnerschaften vor.

Erst mit dem neuen Bevölkerungsstatistikgesetz gibt es eine rechtliche Grundlage für die Übersendung der Daten zu Lebenspartnerschaften von den Standesämtern an die statistischen Landesämter und für die Weiterverarbeitung der Daten. Dieses Gesetz ist bereits verabschiedet, tritt jedoch erst zum 1. Januar 2014 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Daten erhoben und selbstverständlich unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben veröffentlicht.

(Beifall des Abg. Geert Mackenroth, CDU)

Die Antwort zu Frage 2 lautet: Mangels Statistik wurden zur Beantwortung dieser Frage die sächsischen Standesämter um Mitteilung der begründeten und aufgelösten Lebenspartnerschaften gebeten. Das bitte ich als Rahmen für die nachfolgende Antwort zu akzeptieren.

Im Jahr 2010 wurden 155 Lebenspartnerschaften begründet und drei Lebenspartnerschaften aufgelöst. Im Jahr 2011 wurden 167 Lebenspartnerschaften begründet und 10 Lebenspartnerschaften aufgelöst. Im Jahr 2012 wurden 192 Lebenspartnerschaften begründet und 38 Lebenspartnerschaften aufgelöst.