Protocol of the Session on April 18, 2013

Am 24. Januar hat Herr Schurig seinen Bericht mit einem eindeutigen Ergebnis vorgestellt: Nach dem 4. November 2011 gab es keinen Anstieg der Vernichtungszahlen. In allen Phänomenbereichen war die Löschungspraxis gleich. Es gab keine Hinweise darauf, dass die nach dem 4. November 2011 vernichteten Unterlagen einen Bezug zum NSU hatten. Das LfV darf Akten und Aktenteile

vernichten und hat bei den geprüften Aktenvernichtungen gesetzeskonform gehandelt.

Damit hat der Bericht klar bestätigt, dass die erhobenen Vorwürfe sich als haltlos erwiesen haben und der Verfassungsschutz nicht gegen das Gesetz verstoßen hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bericht hat aber auch gezeigt, dass es eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Beispielsweise wurden die nicht eindeutigen Regelungen zur Registrierung von Unterlagen und zur Protokollierung der Vernichtungen kritisiert.

Auch war die zu schwache Kontrolle der Aktenführung ein Kritikpunkt. Herr Schurig hat diesbezüglich einige Vorschläge unterbreitet. Natürlich haben wir diese Vorschläge aufgenommen und bereits mit ihrer Umsetzung begonnen, zumal mittlerweile der Bericht der Expertenkommission um Frau Prof. Harms fertig geworden ist. Die Ergebnisse des Berichtes sind in diesem Bereich weitestgehend deckungsgleich mit denen des Datenschutzbeauftragten bzw. können als Ergänzung verstanden werden.

Deshalb muss es neben der notwendigen gesetzgeberischen Initiative zur Änderung des § 7 Abs. 4 in erster Linie auch im administrativen Bereich die entsprechenden Veränderungen geben. Dazu habe ich am 1. März eine Projektgruppe eingesetzt. Es gibt hier bereits erste Umsetzungen, zum Beispiel die Einführung des kennzahlengestützten Bewertungssystems von Quellen. Das hat sich schon in der Innenrevision bewährt. Die Stärkung der Innenrevision durch einen neuen Mitarbeiter und verstärkte Einbeziehung in einzelne Vorgänge, die von den Experten empfohlene Organisationsänderung im LfV soll am 1. Juni 2013 vorgenommen werden.

Die Aktenführung, der Aktenlauf, die Registrierung usw. sind zunächst ab April mit einem Hauserlass vorläufig neu geregelt. Danach werden die internen Regelungen endgültig angepasst, weil zur Änderung dieser Vorschriften im Detail zum Beispiel noch Abstimmungen mit dem Archiv erforderlich sind.

Die nächste Projektgruppensitzung ist für den 21. Mai schon terminiert. Daran können Sie sehen, dass wir diese Änderungsvorschläge sehr ernst nehmen und konsequent auch an deren Umsetzung arbeiten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Meine Damen und Herren! Bevor ich zur Abstimmung komme, frage ich die Berichterstatterin des Innenausschusses, Frau Jähnigen, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Das ist nicht der Fall. Wir stimmen nun ab über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/11586. Wer zustimmen möchte, den bitte ich, das jetzt anzuzeigen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke. Wer enthält sich? – Damit ist der Beschluss einstimmig angenommen worden, meine Damen und Herren.

Den Tagesordnungspunkt kann ich noch nicht beenden. Es liegt Ihnen ein Entschließungsantrag als Drucksache 5/11794 vor. Der möchte jetzt eingebracht werden. Herr Lichdi, Sie haben dazu Gelegenheit.

Vielen Dank, Herr Präsident. Wissen Sie, Herr Staatsminister, ich habe Ihre Worte nicht nur nicht gehört, ich glaube Ihnen auch nicht. Ich weiß auch, dass man sich auf Ihr Wort in diesen Fragen nicht verlassen kann. Wir treffen hier nicht zum ersten Mal aufeinander, und von daher reicht uns das nicht, was Sie hier gerade gesagt haben.

Deshalb halten wir es für erforderlich, dass der Sächsische Landtag das noch einmal feststellt, um auch diese Weichzeichnung, die Sie hier vor dem Landtag gerade dargestellt haben, zurechtzurücken. Zunächst ist es uns wichtig, auch in der Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, dass der Sächsische Datenschutzbeauftragte aufgrund seiner Auftragstellung im Sächsischen Datenschutzgesetz natürlich nicht die G-10-Maßnahmen, also die Abhörmaßnahmen prüfen konnte. Er hat es in seinem Bericht auch ausdrücklich so vermerkt.

Das heißt, es konnte auch nicht festgestellt werden, ob beispielsweise Akten der Abhöraktion Terzett im Jahr 2000, die gegen die drei NSU-Täter gerichtet war, vernichtet wurden, ob da etwas vorhanden war oder was da vorhanden war. Ich denke, das sollte die Öffentlichkeit wissen.

Es ist auch wichtig, dass der Datenschutzbeauftragte keine inhaltlichen Angaben zu den gelöschten Aktenstücken machen konnte. Es bleibt eben offen, weil sie vernichtet sind. Ja, das ist eine banale Feststellung. Die hat aber politische Auswirkungen. Das heißt, man kann sich nicht so wie Sie hinstellen und sagen: Es ist erwiesen, dass das Landesamt rechtmäßig gehandelt hat. Es ist eben gerade nicht erwiesen. Es ist einfach falsch, was Sie sagen.

Meine Damen und Herren! Wir sollten uns noch einmal vergegenwärtigen, worum es geht. Es geht um insgesamt 874 Einzelstücke aus dem Bereich Rechtsextremismus, darunter fünf gesamte Personalakten. Es kann natürlich sein, dass es Doppelstücke waren. Ich weiß es nicht. Es kann aber auch sein, dass es relevante Aussagen aus dem Umfeld des NSU waren, weil wir heute wissen, dass das Landesamt laufend Personen aus dem Unterstützerumfeld angesprochen hat, um sie als V-Leute zu gewinnen. Angeblich hat es nicht geklappt. Ich weiß nicht, ob ich Ihnen das glauben soll. Da ist durchaus noch etwas drin.

Zu den Folgerungen, die wir daraus ziehen: Sie haben gesagt, Ihre Arbeitsgruppe hat damit begonnen und sie machen das. Jetzt erinnere ich mich – Herr Staatsminister, da waren Sie noch nicht im Amt –, dass ein Innenminister hier gesagt hat, nach dem Beyer-Irrgang-Bericht im Jahre 2008 machen wir das jetzt auch. Das ist mittlerweile fünf Jahre her. Fünf Jahre später bekommen wir Berichte, die genau das Gleiche wieder erzählen.

(Kerstin Köditz, DIE LINKE: Richtig!)

Soll ich das jetzt glauben, oder soll ich das jetzt ernst nehmen? – Ich weiß es nicht.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie wirklich darum, sich dieses Dokument vielleicht zurückzulegen. Es wird hier sicher keine Mehrheit finden. Ich denke, es ist eine gute Zusammenfassung dessen, was aus dieser Affäre zumindest übrig bleibt. Ansonsten sind wir gewärtig, dass noch viele Dinge bekannt werden, –

Bitte zum Schluss kommen.

– Herr Ulbig.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Gibt es Stellungnahmen zu dem Entschließungsantrag? – Das kann ich feststellen. Herr Biesok, bitte.

Herr Präsident, dieser Entschließungsantrag – Herr Lichdi hat es gerade ausgeführt – ist lediglich dazu da, eine Position zu zementieren und alles noch einmal aus einem anderen Blickwinkel darzustellen, als es der Datenschutzbeauftragte dargestellt hat. Ich verlasse mich auf das Wort des Ministers.

(Zuruf von der NPD: Das ist aber sehr leichtsinnig!)

Ich habe keinen Zweifel an diesem Wort, dass er das fortsetzen wird, was er bislang gemacht und hier zugesagt hat. Deshalb bedarf es für mich keiner Feststellung des Landtages, dass er diese Arbeit auch zukünftig auch weiter so machen soll. Ich denke, wir sollten vorsichtig sein, wenn wir heute sagen, man hätte sofort ein Aktenvernichtungsmoratorium auferlegen sollen. Ich denke, eine Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Dazu

gehört es auch, Daten zu löschen, wenn die entsprechenden Löschungsfristen anliegen.

Nur noch eine Kleinigkeit: Einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten für das Landesamt für Verfassungsschutz werde ich garantiert nicht fordern. Wenn, dann müsste es ein behördlicher Datenschutzbeauftragter sein, weil es eine Behörde und kein Unternehmen ist.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Am Mikrofon 1 Frau Köditz, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich hatte in meiner Rede bereits erwähnt, dass wir als LINKE diesem Antrag zustimmen werden. Natürlich geht er uns an einigen Stellen nicht weit genug. Aber gerade der Verweis in der Begründung von Herrn Lichdi, dass es nicht das erste Mal ist, dass wir hier einen Bericht zur Kenntnis nehmen, wo die Aktenführung im Landesamt für Verfassungsschutz mehr als kritisiert worden ist, mahnt uns dringend dazu, uns hier nicht einfach nur auf das Wort des Innenministers zu verlassen.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, meine Damen und Herren. Ich lasse über die Drucksache 5/11794 abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt an. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen, zahlreichen Stimmen dafür hat der Entschließungsantrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 9 ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Fragestunde

Drucksache 5/11685

Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages als Drucksache 5/11685 vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden.

Meine Damen und Herren! Ich übergebe jetzt die Tagungsleitung in die bewährten Hände meiner Kollegin Dombois.

Herr Kosel, bitte Frage laufende Nr. 3.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich

auf die Verunsicherung der Bevölkerung durch Militärübungen in der Oberlausitz.

In den vergangenen Tagen fanden in Gebieten der Oberlausitz Militärübungen statt. Das Übungsgebiet erstreckte sich auch auf Gebiete des Landkreises Bautzen. Die Militärübungen verunsicherten – laut Berichten der „Sächsischen Zeitung“ vom 09.04.2013 – die Bevölkerung. Abgesehen vom militärischen und politischen Aspekt ist allein die Präsenz von Militäreinheiten außerhalb des Truppenübungsplatzes Nochten für die Bevölkerung eine ungewohnte Situation.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. In welchem Maße werden Staatsregierung und betroffene Landkreisverwaltung von den Ausmaßen von Truppenübungen informiert, und welche Maßnahmen haben die Staatsregierung und/oder nachgeordnete Behörden ergriffen, um die Verunsicherung der Einwohnerinnen und Einwohner der in der Nachbarschaft des Truppenübungsplatzes Nochten gelegenen Gemeinden zu vermeiden?

2. Welche rechtlichen oder sonstigen Auflagen wurden den übenden Militäreinheiten auferlegt und wie und mit welchem Ergebnis erfolgte deren Kontrolle?

Für die Staatsregierung Herr Minister Ulbig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Kosel, die Antwort zu Frage 1 lautet: