Protocol of the Session on January 20, 2010

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Schiemann. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht feststellen. Damit bringe ich den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/1087, zur Abstimmung. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/1088. Herr Lichdi, Sie haben wieder das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf leidet unter einem offensichtlichen Verfassungsrechtsmangel.

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung – ich glaube, bereits seit über 20 Jahren – und noch einmal betonend in einer Entscheidung von 2001 in Auseinandersetzung mit dem OVG Münster ausdrücklich betont, dass die Grenze der Möglichkeiten, Versammlungen zu beschränken, gleich der Grenze der Strafbarkeit von Meinungsäußerungen ist. Auf Deutsch gesagt heißt das: Ich kann nur das zum Anlass einer Versammlungsbeschränkung nehmen, was auch strafbar ist. Das war genau die Debatte um § 130 StGB, ob er überhaupt verfassungskonform ist. Das hatten wir vorhin gesagt.

Jetzt haben wir vor der Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auch eine Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Sie ist sehr interessant und zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie den § 130 Abs. 4 sehr einengend ausgelegt hat. Darin steht zum Beispiel: Selbst die Verherrlichung oder Verharmlosung einer Tat des nationalsozialistischen Systems oder eines Vertreters, die nicht spezifisch Gewalt- und Willkürherrschaft ist, sei möglich und zulässig. Dies falle nicht unter § 130 StGB und könne also nicht verfassungsrechtlich verboten werden.

Genau diese Grenze überschreiten Sie mit § 15 Abs. 2 Nr. 2 in erheblicher Art und Weise. Die Redebeiträge, die wir hier sowohl von Vertretern der Koalition als auch von Ihnen, Herr Staatsminister Dr. Martens, gehört haben, bestätigen ja die Absicht dieser Koalition, jede Versammlung, sei sie von Ihnen als Rechts- oder auch – bzw. eigentlich mehr, hört man ja immer zwischen den Zeilen – als Linksextremisten bezeichneten Personen, in der Stadt Dresden am 13. Februar zu verbieten. Das ist Ihre Absicht.

Diese Absicht ist verfassungswidrig, und deshalb sollten wir den Anhang, den Sie in Ihr Gesetz schreiben, streichen.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Lichdi. – Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das kann ich nicht feststellen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/1088. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür ist auch dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Weitere Änderungsanträge liegen nicht vor.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion, meldet sich zu Wort.)

Herr Dr. Hahn, möchten Sie zur sachlichen Richtigstellung sprechen? – Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gern eine sachliche Richtigstellung vornehmen. Mit Blick auf meine Fraktion hat der Justizminister hier sinngemäß behauptet, wir würden mit einer Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgericht den Nazis den Weg für ihren Aufmarsch freimachen, um anschließend Steine werfen zu wollen. Dazu stelle ich fest:

Erstens. Wir müssen in Leipzig klagen, weil wir die Verfassung schützen wollen, die Sie gerade aushebeln.

(Beifall bei der Linksfraktion – Oh-Rufe bei der CDU)

Zweitens. Wir unterstützen gemeinsam mit vielen anderen Demokraten friedliche Proteste gegen Naziaufmärsche. Dabei wird es auch bleiben.

Drittens. Ich habe persönlich gestern vor der Landespressekonferenz öffentlich erklärt, dass wir keine einstweilige Anordnung in Leipzig beantragen werden, sodass unsere Klage ganz objektiv keinerlei Auswirkung auf die Veranstaltung im Februar dieses Jahres haben kann.

Herr Staatsminister, die von Ihnen hier getätigte Äußerung gegenüber meiner Fraktion war nicht nur sachlich falsch. Sie war auch eine politische Unverschämtheit, die ich Ihnen nicht zugetraut hätte.

(Starker Beifall bei der Linksfraktion, der SPD und den GRÜNEN)

Ein letzter Satz, Herr Staatsminister Martens: Ich fordere Sie daher auf, sich für Ihre Aussage öffentlich zu entschuldigen.

(Starker Beifall bei der Linksfraktion, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von der FDP: Niemals!)

Vielen Dank, Herr Dr. Hahn. – Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Entsprechend § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung abzustimmen, wie sie im Ausschuss beraten und

abgestimmt wurde. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen.

Ich lasse daher über die Überschrift „Gesetz über die landesrechtliche Geltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge“ abstimmen, Drucksache 5/286. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen ist der Überschrift mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich lasse über Artikel 1 „Überleitung des Versammlungsgesetzes“ abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen ist auch dem Artikel 1 mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Ich lasse über Artikel 2, „Änderung des Sächsischen Versammlungsgesetzes“, abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen ist dem Artikel 2 mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Ich lasse über Artikel 3 „Einschränkung von Grundrechten“ abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen ist dem Artikel 3 mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Ich lasse über Artikel 4 „Bekanntmachung des Wortlautes des sächsischen Versammlungsgesetzes“ abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen ist dem Artikel 4 mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Ich lasse über Artikel 5 „Inkrafttreten“ abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen ist dem Artikel 5 mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Ich lasse über den Anhang zu Artikel 2 Nr. 7 abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen ist dem Anhang zu Artikel 2 Nr. 7 mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Hierfür war namentliche Abstimmung

gewünscht. Ich bitte nun meine Kollegen, ihres Amtes zu walten und Sie namentlich aufzurufen. Herr Stange, bitte.

Ich verlese die Aufrufliste zur namentlichen Abstimmung in der 7. Sitzung des Sächsischen Landtages am 20. Januar 2010 über die Drucksache 5/286. Wir beginnen mit dem Buchstaben S.

(Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage)

Meine Damen und Herren! Ich frage Sie, ob jemand der anwesenden Abgeordneten nicht aufgerufen wurde. – Das kann ich nicht feststellen. Wir unterbrechen kurz die Sitzung, bis die Stimmen ausgezählt sind.

(Kurze Unterbrechung)

Meine Damen und Herren! Wir fahren mit der Sitzung fort. Die Auszählung der Stimmen hat Folgendes ergeben: Mit Nein haben 58 Abgeordnete gestimmt und mit Ja 68 Abgeordnete. Damit hat der Gesetzentwurf die erforderliche Mehrheit erhalten.

Meine Damen und Herren! Es liegt mir ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen ist dem Antrag mit Mehrheit entsprochen worden. Meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.

Herr Dr. Hahn.

Herr Präsident, ich bitte um Entschuldigung. – Ich wollte zu unserem Abstimmungsverhalten noch sagen, dass wir den eben zur Abstimmung gestellten Antrag auf unverzügliche Ausfertigung deshalb abgelehnt haben, weil wir den Landtagspräsidenten in einem förmlichen Schreiben ersucht haben, dieses Gesetz vor der Ausfertigung verfassungsrechtlich zu prüfen und die Ausfertigung zu verweigern. Den Brief habe ich Herrn Dr. Rößler übergeben. Angesichts dieses Umstandes war es für uns logischerweise nicht möglich, dem Antrag zu folgen.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Vielen Dank, Herr Dr. Hahn, für die Erklärung des Abstimmungsverhaltens.

Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 6 ist beendet. Wir gehen noch einmal zurück zu

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 2

Es liegt das Ergebnis der geheimen Wahl auf der Grundlage des Wahlvorschlages der Fraktion DIE LINKE zur Wahl eines Stellvertreters der G-10-Kommission vor. Folgendes Ergebnis wurde erreicht: Abgegeben wurden 125 Stimmscheine. Für Herrn Klaus Bartl haben 54 Abgeordnete mit Ja gestimmt, 58 mit Nein und 13 Abgeordnete haben sich enthalten. Damit ist Herr Abg.

Klaus Bartl nicht gewählt. Ich frage nun die Fraktion DIE LINKE, wie weiter verfahren werden soll. – Herr Tischendorf?