Ich bin auch sehr froh, dass wir zu diesem Ergebnis gekommen sind, denn wir haben seit der Gültigkeit dieses Gesetzes nunmehr bereits zweimal Adventsöffnungen gehabt. Diese beiden Advente haben bestätigt, dass sich das Gesetz auch in der Praxis bewährt hat. Wenn ich mir überlege, wie es vorher gewesen ist – ständige Klagen von Gewerkschaften, von Kirchen, Gerichtsurteile, kurzfristige Aufhebungen von Sonntagsöffnungen, Unternehmen mit bestellter Ware, Arbeitnehmer, die sich auf Arbeiten eingestellt haben und die mit dem Zusatzverdienst gerechnet haben, den sie dann nicht bekamen, hohe Rechtsunsicherheit in der Vergangenheit –, all das haben wir nicht mehr, und zwar dank des Ladenöffnungsgesetzes von Schwarz-Gelb.
Das Verfassungsgericht hat uns in einem Punkt eine Hausaufgabe mitgegeben, nämlich im Bereich der Öffnungszeiten von Waschanlagen. Ich glaube, dass die Kläger, die deswegen den Weg zum Verfassungsgerichtshof gegangen sind, sich alles andere als gerade dies erhofft haben. Die Verfassungsrichter haben gesagt, eine Sonntagsöffnung auch von Autowaschanlagen ist problemlos mit der Verfassung vereinbar, sofern es klare Kriterien hinsichtlich der Art der Waschanlagen und der Öffnungszeiten gibt.
Wenn ich mir anhöre, mit welchen Begründungen von der Opposition heute dieser Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen abgelehnt werden soll, kann ich nur sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, Lesen bildet.
In dem Gesetzentwurf, wie er von der Koalition vorgelegt worden ist, wird von vollautomatischen, gemeinsam mit
Tankstellen betriebenen Waschanlagen gesprochen. Ich bin auch jemand, der privat ein Auto hat und gelegentlich in eine solche vollautomatische Waschanlage fährt. Ich bitte Sie, wenn Sie das auch schon einmal getan haben, einfach einmal beim Fahren durch diese vollautomatische Waschanlage nachzuschauen, wo denn in dieser die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen, die am Sonntag arbeiten müssen. Ich habe in den vollautomatischen Waschanlagen noch niemanden entdeckt, wenn ich durchgefahren bin. Auch das, lieber Kollege Tischendorf, sollten Sie sich vielleicht einmal überlegen, wenn Sie hier große Zitate der Kirchen zum Thema Arbeitsschutz vortragen. Es geht genau darum, dass diese vollautomatischen Waschanlagen betrieben werden können, bei denen eben kein Mensch zusätzlich arbeiten muss, weil ein anderer sein Auto waschen will. Das genau war das Anliegen von CDU und FDP.
Danke, Herr Präsident! – Herr Staatsminister, sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass es mir im Wesentlichen um die Sonntagsruhe ging und dass ich weniger von Arbeitnehmern gesprochen habe, als vielmehr von der Sonntagsruhe und dem, was wir als christliche Tradition haben? Können Sie dazu noch ein paar Ausführungen machen?
Ich nehme zur Kenntnis, dass es Ihnen darum gegangen ist. Ich möchte aber aus meiner persönlichen Sicht hinzufügen, dass das Zitat der Kirche, das Sie vorgetragen haben, zu dem, worum es Ihnen offensichtlich ging, überhaupt nicht passte.
Ich versuche, das an einer Analogie deutlich zu machen. Was passiert eigentlich in einer vollautomatischen Waschanlage? Es werden Gegenstände, nämlich Autos, gewaschen. Das passiert woanders auch, unter Umständen zu Hause in Ihrer Spülmaschine.
(Stefan Brangs, SPD: Die ist zu klein für ein Auto! – Zurufe von den LINKEN und der SPD – Glocke des Präsidenten)
Der Unterschied ist nur, dass die Gegenstände in Ihrer Spülmaschine sehr klein sind, sodass Sie diese Maschine zu Hause gegebenenfalls in Ihrer Wohnung haben, während die große Waschanlage zu Hause keinen Platz findet und Sie deswegen woandershin fahren müssen. Das ist der einzige Unterschied. Die Tätigkeit des Waschens von
Gegenständen findet in einem Fall in Ihrer Wohnung statt – da ist es okay. Wenn Sie die gleiche Tätigkeit außerhalb Ihrer Wohnung in einer Waschanlage durchführen, ist es nicht mehr okay. Herr Tischendorf, das ist wirklichkeitsfremd und nicht mehr nachzuvollziehen.
Ich bin sehr froh, dass wir hier eine praktikable und in der Lebenswirklichkeit umsetzbare Lösung gefunden haben, die dem Bedürfnis unserer Fahrzeughalter Rechnung trägt, Fahrzeuge zu waschen. Wir haben aus Umweltgesetzgründen Regelungen, nach denen das Waschen im öffentlichen Straßenraum eben nicht mehr in dem Umfang zulässig ist. Wenn man das auf der einen Seite festlegt, muss man auf der anderen Seite entsprechende Möglichkeiten schaffen, Fahrzeuge zu waschen.
Ich freue mich für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, ich freue mich für die Betreiber von Waschanlagen und ich freue mich, dass sich mit dem Beschluss heute das Menschenbild von CDU und FDP wieder ein bisschen mehr in der Gesetzgebung durchsetzt. Das bedeutet, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern in ihrem tagtäglichen Tun und Lassen in allererster Linie vertrauen und nicht misstrauen. Sie sehen das als Opposition anders. Wir werden aber unserer Linie treu bleiben.
Meine Damen und Herren! Die Aussprache ist beendet. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Änderungsanträge liegen nicht vor. Ich schlage Ihnen die artikelweise Abstimmung vor, bevor wir dann zur Schlussabstimmung kommen.
Aufgerufen ist „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen“, Drucksache 5/9968, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Drucksache 5/11058.
Ich lasse abstimmen über die Überschrift. Wer mit dem Vorschlag einverstanden ist, hebt jetzt die Hand. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenenthaltung und Stimmen dagegen ist der Überschrift mehrheitlich entsprochen worden.
Ich lasse abstimmen über Artikel 1. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Auch hier eine Stimmenthaltung und zahlreiche Gegenstimmen, dennoch mit Mehrheit beschlossen.
Ich lasse abstimmen über Artikel 2. – Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Auch hier eine Stimmenthaltung, zahlreiche Gegenstimmen, dennoch mit Mehrheit beschlossen.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun für die Schlussabstimmung „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen“ in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, hebt jetzt die Hand. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hierzu stelle ich fest: eine Stimmenthaltung und Gegenstimmen. Dennoch ist dem Gesetzentwurf mit Mehrheit entsprochen worden. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.
Ich habe diesem Gesetz zähneknirschend zugestimmt. Eine Koalition verpflichtet einen nun einmal, seine eigene Meinung nicht immer lupenrein vertreten zu können.
Ich habe nichts dagegen, wenn Automaten arbeiten. Aber ich denke an die Waschorgien, die Autofetischisten an Sonntagnachmittagen durchführen werden. Das widerstrebt mir. Man kann seine Zeit so einteilen, dass man am Sonntag frei hat. Dafür hat man sechs übrige Tage in der Woche.
In meiner Jugend haben die Machthaber einmal die Losung geprägt: „Ohne Gott und Sonnenschein fahren wir die Ernte ein!“ – Wo sie geblieben sind, hat die Geschichte gezeigt.
Das war die Erklärung zum Abstimmungsverhalten des Abg. Schowtka. Es gibt eine weitere Erklärung; Herr Patt, bitte.
wie andere auch im Saal –, weil ich eine Notwendigkeit für die Öffnung von Waschstraßen und eine Abweichung vom Sonntagsruhegebot nicht erkennen kann und weil in meinem Wohnort – anders als möglicherweise bei den Kollegen, für deren Abstimmungsverhalten ich Verständnis habe – viele Waschstraßen in dicht besiedelten Wohngebieten liegen, die jetzt sogar schon Sonntagvormittag geöffnet haben dürfen.
Vielen Dank für die Erklärung, Herr Patt. – Es gibt eine weitere Wortmeldung am Mikrofon 1; Frau Dr. Pinka, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident! Auch ich habe dieser Vorlage nicht zugestimmt, sondern ihr widersprochen. Nach der heute früh stattgefundenen Diskussion über die Nachhaltigkeit in Sachsen bin ich der Meinung: Ab und an sollte man innehalten in diesem Land. Dazu zählt für mich auch der Sonntag. Deshalb habe ich dagegen gestimmt.
Vielen Dank, Frau Dr. Pinka. – Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch aus den Reihen der Fraktionen gibt, würden wir dem so entsprechen. – Meine Damen und Herren, ich sehe keinen Widerspruch hiergegen. Damit wird dem entsprochen. Dieser Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.