Protocol of the Session on January 30, 2013

(Heiterkeit bei der SPD)

Wobei ich betonen möchte, dass die Gewerkschaften das Reden nicht unbedingt befördert, sondern eher abgelehnt haben.

Ich möchte noch einmal deutlich machen, was für die jetzige Lohnrunde zu beachten ist. Die Landeshaushalte müssen im Gleichgewicht bleiben, und zwar in doppelter Hinsicht. Erstens darf keine Neuverschuldung aufgenommen werden – wir diskutieren ja zurzeit heftig, wie so ein Neuverschuldungsverbot aussehen kann – und zweitens muss sichergestellt sein, dass in zukünftigen Landeshaushalten für andere Aufgaben genügend Raum verbleibt. Ich denke an das Gesundheitssystem, an die Wirtschaftsförderung, an die Bildung und die Investitionen. Jeder Bereich hat ein berechtigtes Interesse und Anrecht, im Haushalt berücksichtigt zu bleiben. Ich kann

nur sagen: Der öffentliche Dienst wird und kann auch nicht die Lohnführerschaft übernehmen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die 2. Aktuelle Debatte ist abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 3

2. Lesung des Entwurfs

Zweites Gesetz zur Änderung des

Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen

Drucksache 5/9968, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP

Drucksache 5/11058, Beschlussempfehlung des

Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Das Wort ergreift für die Fraktion der CDU Herr Kollege Frank Heidan.

Herr Präsidenten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 21. Juni 2012 hat uns der Sächsische Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil den Auftrag erteilt, die Regelungen zur Öffnung von Waschanlagen an Sonntagen im Rahmen des Sächsischen Gesetzes über die Sonn- und Feiertage nochmals zu überdenken. Die eigentliche Absicht der klageführenden Fraktionen, das Ladenöffnungsgesetz in Gänze zu kippen, war damit erst einmal gescheitert. Das von der Koalition beschlossene Ladenöffnungsgesetz ist damit vollumfänglich mit der Verfassung vereinbar und besteht unverändert fort. Das möchte ich hier in besonderer Weise betonen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Nicht verfassungskonform waren lediglich die bisherigen Regelungen zur Öffnung von Autowaschanlagen. Das Gericht hat aber trotzdem festgestellt, dass eine differenzierte Sonntagsöffnung von Waschanlagen grundsätzlich möglich ist. Wir haben nunmehr als Koalition eine ausgewogene Abwägung zwischen dem Schutz des Sonntages als solches und den sonntäglichen Dienstleistungen verantwortlich zu treffen. Dem sind wir – und das kann ich sicher für die Koalition sagen – mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sehr gerecht geworden. Letztendlich haben die weiteren Anträge in der Anhörung noch einmal eine Ausgewogenheit dahingehend gefordert, dass wir Ihnen eine Ausdifferenzierung der Öffnungszeiten vorgelegt haben.

Dies wurde letztendlich mit großer Mehrheit im Ausschuss beschlossen. Wir als CDU-Fraktion legen großen Wert auf die Einhaltung der sonntäglichen Ruhe und den Schutz der Hauptgottesdienstzeiten. Mit der Lösung, dass Waschanlagen sonntags ab 8 Uhr nur betrieben werden dürfen, wenn sie vollautomatisch und nur in Verbindung mit einer Tankstelle gebaut sind – und diese in geschlossener Bauform vorhanden ist –, erfüllen wir die im Grundgesetz verankerte Regelung zur Sonntagsruhe und wollen diese auch nicht aufweichen.

Dennoch wird dem Dienstleistungsgedanken, den die Tankstellen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland bekanntermaßen jeden Tag verwirklichen, mit diesen neuen Regelungen entsprochen. Deshalb haben wir auch den Waschanlagen, die als Selbstwaschanlagen fungieren, ermöglicht, von 12 bis 20 Uhr zu öffnen, und die Waschanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten ebenfalls so ausdifferenziert, dass sie nach den Hauptgottesdienstzeiten ihr Geschäft öffnen können.

(Einzelbeifall bei der SPD)

Da es nicht schwer ist, meinen Argumenten zu folgen, und wir hier eine sehr einfache Regelung gefunden haben, bitte ich um Zustimmung zu unserem ausgewogenen Gesetzentwurf und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Heidan. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Abg. Herbst. Herr Herbst, bitte.

(Zurufe von der SPD: Hey! – Der King kommt!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verstehe die Vorfreude, insbesondere bei der Opposition, denn es gibt eine gute Nachricht für Autofahrer und Waschanlagenbetreiber in Sachsen: Mit dem heutigen Beschluss wird die Sonntagsöffnung von Autowaschanlagen wieder möglich. Das ist eine gute Nachricht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP – Zuruf von der SPD: Das ist der Höhepunkt Ihrer Regierungsbeteiligung!)

Damit, meine Damen und Herren, wird ein aus unserer Sicht unhaltbarer Zustand beendet, der die Bürger verärgert hat, der den Waschanlagenbetreibern wirtschaftliche Einbußen bescherte und der Sachsen gegenüber den Öffnungsmöglichkeiten in anderen Bundesländern benachteiligte.

Ich möchte vorab der CDU ausdrücklich danken,

(Oh! von der SPD)

dass wir diese Lösung gefunden haben, denn ich glaube, es ist ein vernünftiger Kompromiss zwischen dem Schutzgut der Sonntagsruhe und der Entscheidungsfreiheit von Bürgern und Unternehmen. Ich glaube, das zeigt, dass diese Koalition beides im Auge hat und eine sehr vernünftige Lösung gefunden hat.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Im Gegensatz zu Ihnen von der LINKEN und von der SPD glauben wir nicht, dass es Aufgabe des Staates ist, die Bürger vor dem vermeintlichen „Gefahrenpotenzial“ einer sonntäglichen Autowäsche zu schützen. Wenn man sich in anderen Bundesländern – zum Teil auch dort, wo die SPD regiert bzw. mitregiert: Brandenburg, Thüringen, Bayern – oder in unseren Nachbarländern umschaut – Tschechien, Polen –, dann stellt man fest: Auch dort glauben die Regierungen nicht, dass es notwendig ist, dem Bürger das Autowaschen am Sonntag zu verbieten. Auch deshalb, meine Damen und Herren, beschließen wir die Wiedereinführung der Sonntagsöffnung hier in Sachsen.

(Beifall bei der FDP – Zuruf von der SPD: Ich bin begeistert!)

Und, meine Damen und Herren, ob jemand am Sonntag sein Auto waschen möchte, ist zunächst einmal eine zutiefst private Entscheidung. Ob überhaupt eine Waschanlage geöffnet wird, ist eine zutiefst private Entscheidung des Anlageneigentümers. Aus FDP-Sicht kann ich sagen: Wir respektieren private Entscheidungen.

(Beifall bei der FDP – Oh! von der SPD)

Man kann sich durchaus darüber streiten, was man am Sonntag alles machen kann.

(Zuruf von der SPD: Oder was man lassen kann!)

Es gibt unterschiedliche Auffassungen, wie man seinen Sonntag gestaltet. Die einen gehen am Sonntag ins Kino, andere treiben Sport, wieder andere gehen mit ihrer Familie in den Zoo oder arbeiten im Garten. Meine

Damen und Herren, wir wollen nicht der Tugendwächter sein und den Bürgern vorschreiben, wie sie ihr Leben gestalten sollen, denn das ist freiheitsfeindlich.

(Beifall bei der FDP – Zuruf von der SPD: Jawohl! FDP! Pluralität!)

Wenn ich Ihre Argumente höre, frage ich Sie: Glauben Sie denn ernsthaft, dass die Sonntagsruhe in Sachsen verbessert wird, wenn die Bürger ihr Auto in Thüringen oder in Brandenburg waschen? Glauben Sie, dass es ein Pluspunkt für die Umwelt ist, wenn die Leute ihr Auto auf der Straße waschen? Oder glauben Sie, dass jemand vom Kirchgang abgehalten wird,

(Zuruf von der SPD: Oh!)

weil er diesem schlimmen Reiz der Autowäsche am Sonntag unterliegt? – Nein, meine Damen und Herren, das glauben wir nicht. Deshalb ist dieses Gesetz eine Lösung mit Augenmaß und Vernunft.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zurufe von der SPD)

Nun kommen wir zur notwendigen Nachbesserung des ursprünglichen Gesetzes. Ich habe die Debatten hier im Plenum alle verfolgt. Sie haben mit großem Getöse erklärt: Ja, das Ladenöffnungsgesetz und das Sonn- und Feiertagsgesetz ist alles richtig verfassungsfeindlich. Das wird alles vom Verfassungsgericht einkassiert.

(Zuruf von der SPD: Ja!)

Sie von der Regierung werden das schon sehen! Sie haben dagegen geklagt, und Sie haben eine richtige Bauchlandung erlitten, meine Damen und Herren, weil das Verfassungsgericht das Ladenöffnungsgesetz ganz klar durchgewunken hat und weil auch das Sonn- und Feiertagsgesetz im Bereich der Videotheken Bestand hatte. Sie haben krachend verloren, meine Damen und Herren. Nehmen Sie das bitte einmal zur Kenntnis.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zuruf von der SPD: Gesetzesänderung!)