Protocol of the Session on December 14, 2012

Ich kann Ihnen die Frage beantworten. Es werden Ziele enthalten sein. Ich kann Ihnen die Frage nicht beantworten, wann es kommt. Das wird, wie gesagt, heute Nachmittag Kollege Morlok beantworten.

Sie gestatten noch eine Zwischenfrage?

Natürlich.

Frau Dr. Pinka.

Bevor der Schlusssatz kommt, frage ich lieber auch noch. Ich war ja auch eine derjenigen, die Sie und Ihre Arbeit gelobt haben. Jetzt frage ich zurück: Wird denn das Handeln Ihres Umweltministeriums und Ihres Landesamtes in der gemeinsamen Regierungsarbeit auch so gewürdigt und welchen Einfluss hat Ihr Ministerium auf das Handeln zum Beispiel des Wirtschaftsministeriums?

Frau Kollegin, ich weiß, dass Sie jetzt mit dieser Frage eine Spaltung der Koalition provozieren.

(Dr. Jana Pinka, Linksfraktion: Das liegt mir fern!)

Diesen Gefallen werde ich Ihnen natürlich nicht tun.

Wir stehen in der Staatsregierung selbstverständlich zusammen. Was wir an Klimaanpassungsmaßnahmen in der Vergangenheit gemacht haben, haben wir natürlich in der Koalition gemacht. Der Umweltminister steht da nicht allein. Er braucht für alle Maßnahmen auch den Kabinettsbeschluss. Das war insbesondere bei der ILE so. Wir stehen da schon zusammen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Ich möchte auch die Arbeit der Sächsischen Energieagentur, der SAENA, würdigen. Sie steht bereit mit Beratungsangeboten und mit Fördermitteln. Es ist eine ganz tolle Arbeit, die dort gleistet wird. Ich möchte mich ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen der SAENA bedanken.

(Beifall bei der CDU und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Wir werden von Sachsen aus nicht das Klima der Welt retten, so viel ist klar; aber wir können mit gutem Beispiel vorangehen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der FDP und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ein schöner Schlusssatz. Die zweite

Aktuelle Debatte ist damit abgeschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 2

1. Lesung des Entwurfs

Gesetzes zur Einführung eines Sächsischen Agrarstruktur

verbesserungsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften

Drucksache 5/10554, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Das Präsidium hat keine Aussprache empfohlen, von daher erhält nur die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE, das Wort und es spricht Frau Abg. Kagelmann; bitte.

Danke schön, Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordneten! Seit 2007 steigen die Preise für Kauf oder Pacht von Boden dramatisch an. Die Preissteigerungen für landwirtschaftliche Grundstücke belaufen sich in den ostdeutschen Ländern seit diesem Zeitraum auf über 85 %. Auch wenn der Anstieg in Sachsen im Durchschnitt geringer ausfällt, sind die Preise in Einzelfällen so exorbitant, dass es ortsansässigen Landwirten immer schwerer fällt, ihre Flächen langfristig zu sichern oder gar neue zu erwerben.

Davon betroffen sind nicht ausschließlich kleinere oder ökologisch wirtschaftende Betriebe; auch flächenstarke, konventionelle Agrarunternehmen mit einem hohen Pachtanteil mussten in der Vergangenheit Bodenkäufe zugunsten dringend notwendiger Investitionen in Anlagen und Ausrüstungen zurückstellen und kapitulieren jetzt angesichts der Explosion der Bodenpreise erneut. Andere reagieren darauf, indem sie auf außerlandwirtschaftliches Kapital und dubiose Beteiligungen zugreifen, um überhaupt ihre Flächen halten zu können.

Die Ursachen der explodierenden Bodenpreise sind hinlänglich bekannt, wobei die Preisbildung immer mehreren Kriterien folgt. Eine Ursache ist ohne Zweifel das gegenwärtig allgemein hohe Agrarpreisniveau, eine andere die hohen Renditeerwartungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, die finanzkräftige Nicht-Landwirte aufs Land locken.

Als außerordentlicher Preistreiber wurde ohne Zweifel die Verkaufspraxis der BVVG identifiziert, denn die Privatisierungspolitik der BVVG folgt vordergründig fiskalischen Zielen; agrarstrukturelle Überlegungen spielen dabei keine Rolle.

Schließlich wird in finanziell unsicheren Zeiten Landerwerb allgemein als inflationsresistente Geldanlage interessant. Deshalb ist es nicht verwunderlich, wenn überregional tätige Investoren verstärkt auf einen begrenzten und dadurch lukrativen Bodenmarkt drängen und die Preise zusätzlich anheizen. Für diese Einschätzung gibt es durchaus belastbare Belege.

Zum einen haben auch in unserem Bundesland die Vorkaufsfälle nach Reichssiedlungsgesetz zugenommen. Die

Sächsische Landsiedlung GmbH als vorkaufsberechtigtes Siedlungsunternehmen erwarb in den vergangenen drei Jahren insgesamt 265 Hektar landwirtschaftliche Fläche aufgrund einer Gefährdung für die Agrarstruktur. Bei weiteren 1700 Hektar gab es ähnliche Gefährdungsanzeichen. Allerdings fehlte in diesen Fällen der erforderliche kaufkräftige Landzweiterwerber nach Grundstücksverkehrsgesetz, obwohl ein Flächenbedarf in der Landwirtschaft vorhanden war. Aufgrund der geltenden Rechtslage konnte das gemeinnützige Siedlungsunternehmen hier nicht eingreifen.

Zum anderen bestätigt ein Gutachten der gemeinnützigen Landgesellschaften vom März 2012 die Aussagen zum Aufkauf von ganzen Betrieben oder Geschäftsanteilen in den neuen Bundesländern durch große überregionale Investoren. Es waren auch die Landgesellschaften, die aus dieser Entwicklung politischen Handlungsbedarf ableiteten. Zuletzt hatte sich Herr Dr. Müller höchstselbst – seines Zeichens Geschäftsführer der BVVG – besorgt über den zunehmenden Einstieg von außerlandwirtschaftlichen Investoren in die ostdeutsche Landwirtschaft geäußert.

In einer solchen Situation sollte ein Land jede Handlungsmöglichkeit nutzen, Gefahren entgegenzuwirken, wie sie aus den Spekulationen für die einheimische bodenverbundene und nachhaltige Agrarwirtschaft erwachsen können; denn Boden ist das wichtigste Produktionsmittel des Land- oder Forstwirts und eben nicht beliebig vermehrbar.

Wir haben dieses Thema mehrfach im Landtag diskutiert, zuletzt im September im Rahmen einer Aktuellen Stunde auf Antrag der GRÜNEN. Damals hatte ich Ihnen versprochen, noch in diesem Jahr einen konkreten Lösungsvorschlag zu liefern. Jetzt liegt er vor in Gestalt eines Gesetzentwurfes meiner Fraktion mit dem sperrigen Titel „Gesetz zur Einführung eines Sächsischen Agrarstrukturverbesserungsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften“. Unser Gesetzentwurf greift direkt Anregungen aus einer Sachverständigenanhörung vom November des vergangenen Jahres zu unserem Antrag „Sicherstellung des Erwerbs der verbliebenen Landwirtschaftsflächen der BVVG durch den Freistaat Sachsen“ auf. Das Grundgerüst unseres Gesetzentwurfs orientiert sich am badenwürttembergischen Agrarstrukturverbesserungsgesetz, das sich wiederum eng an die bislang allein bundesrechtlich

geltenden Vorgaben anlehnte. Die bisher geltenden sächsischen Flächengrößen wurden unverändert übernommen. Darüber hinaus wurden mehrere konkrete Empfehlungen des genannten BLG-Gutachtens eingearbeitet. Die Abweichungen vom geltenden Grundstücksverkehrsrecht sind im Übrigen bewusst gering gehalten, um die Rechtseinheit und Rechtssicherheit zu wahren.

Zu unseren Vorschlägen im Einzelnen. In unserem Gesetzentwurf haben wir das stumpfe Schwert der Erwerbsmöglichkeit für Siedlungsgesellschaften deutlich geschärft, indem wir auf die zwingende Voraussetzung eines Zweiterwerbers bei der Ausübung des Vorkaufsrechts bewusst verzichten. Dagegen setzen wir auf die Einrichtung eines landeseigenen Bodenfonds, sozusagen als Kern des Gesetzentwurfs, der durch die Gemeinnützige Sächsische Landsiedlungsgesellschaft bewirtschaftet werden soll. Mithilfe dieses Bodenfonds soll bei Feststellung einer agrarstrukturellen nachteiligen Entwicklung der Bodenverteilung durch die Siedlungsbehörde Land über das Vorkaufsrecht erworben werden, um es im zweiten Schritt an ortsansässige kauf- oder pachtwillige Land- oder Forstwirte weitergeben zu können. Der Fonds selbst ist als revolvierender Fonds angelegt, sodass nach einer moderaten Erstausstattung durch den Freistaat über die Weiterveräußerung ständig Mittel an den Fonds zurückfließen.

Über den Bodenfonds können selbstverständlich auch Flächenausgleiche geregelt werden, die im Zuge von Infrastrukturmaßnahmen oder von Maßnahmen der produktionsintegrierten Eingriffskompensation im Interesse der Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes notwendig werden.

Außerdem schlagen wir zur Dämpfung der Kostenexplosion bei Boden- und Pachtpreisen und zur allgemeinen Beruhigung des Bodenmarktes vor, Veräußerungen mit einem Preis von über 20 % des durchschnittlichen ortsüblichen Verkehrswertes zu untersagen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir legen hier als erste Fraktion im ostdeutschen Landtag –

Bitte kommen Sie zum Schluss.

– ein konkretes Angebot vor. Damit fordern wir die Staatsregierung auf, die Landwirte nicht im Regen stehen zu lassen, sondern auf der Grundlage dieses Entwurfes gemeinsam mit weiteren Ländern Anregungen des Grundstücksverkehrsrecht endlich anzugehen und länderübergreifend vergleichbare Regelungen anzustreben. Ich erhoffe mir –

Frau Kagelmann, bitte!

– eine sachliche Erörterung des Gesetzentwurfes und bitte um Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft sowie den Haushalts- und Finanzausschuss.

Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf des Gesetzes zur Einführung eines Sächsischen Agrarstrukturverbesserungsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften, wie beantragt, an den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft – federführend – und den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an die genannten Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet, meine Damen und Herren.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 3

1. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen in Ortsteilen