Protocol of the Session on October 17, 2012

Vielen Dank, Herr Stange. Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abg. Köpping. Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesetz über die Beteiligung des Sächsischen Landtages – ich nenne es noch einmal, weil ich denke, dass die Intention zum Gesetzentwurf grundsätzlich positiv zu sehen ist. Ich möchte auch versuchen, es zu begründen, und zwar ein Stück anders. Es wurde jetzt gesagt, wofür dieses Gesetz gemacht werden und wem es dienen soll.

Der letzte LEP wurde 2003 erstellt. Ich habe auch eine ganze Reihe Veranstaltungen zum jetzigen Entwurf gemacht. Dort haben mir viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gesagt, dass sie 2003 die Bedeutung des LEP noch nicht erkannt haben. Sie sagten, das hat eine ganz neue Form und Dimension erhalten, weil sie gemerkt haben, in welchem Zusammenhang dieser Landesentwicklungsplan mit anderen Plänen steht.

Deshalb ist der neue Plan so unheimlich wichtig. Sie, Herr Minister, haben neulich einmal irgendwo gesagt, dass Sie sich freuen, dass es so viele Hinweise, Anregungen, natürlich auch Kritiken – das finde ich gut – zum

LEP gibt. Das ist aber auch ein anderes Zeichen: dass sich die kommunale Ebene mit Initiativen, mit Verbänden, mit allen Beteiligten tatsächlich mit diesem Landesentwicklungsplan auseinandergesetzt hat. Diese Hinweise, Kritiken und Entwürfe möchten sie eingearbeitet wissen, und wir als Parlament möchten uns an der Diskussion nicht nur beteiligen, sondern wir möchten auch darüber entscheiden.

Insofern halten wir es für sehr wichtig, dass bei diesem LEP die Beteiligung des Sächsischen Landtages in diesen zwei Stufen, wie es bereits von meiner Kollegin Jähnigen vorgetragen wurde, durchgeführt wird.

Zum zeitlichen Verzug: Herr Fritzsche, Sie haben erwähnt, dass es dann zeitliche Verzüge geben könnte und dass wir nicht in der Reihenfolge bleiben. Das tun wir ja schon nicht. Ich kann mich gut an die Veröffentlichung des Ministers erinnern: Zum Jahresende werden wir den LEP beschlossen vorliegen haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich finde es nicht falsch, dass wir es nicht tun, dass wir uns nicht missverstehen, Herr Ulbig. Ich finde es sogar gut, dass man sich intensiv und ausgiebig damit befasst, zumal wir bis heute noch keinen neuen Entwurf des Landesverkehrsplanes vorliegen haben. Insofern ist die Zeitfrage für so einen wichtigen Plan wie den Landesentwicklungsplan für mich kein Argument.

Ich möchte noch einmal dafür werben, dass wir dieses Gesetz über die Beteiligung des Sächsischen Landtages hier beschließen. Die SPD-Fraktion wird dem zustimmen, zumal wir in der Tat, liebe LINKEN, nicht die Einzigen sind, die so etwas tun. In anderen Bundesländern – auch die hat Frau Jähnigen bereits genannt – wird das bereits vollzogen. Deshalb: Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie dem zu!

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Abg. Karabinski. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist vor allem eines: unausgegoren. Das ist nicht nur meine Meinung, sondern dieser Ansicht waren in der Innenausschusssitzung vergangene Woche auch Ausschussmitglieder anderer Fraktionen.

Meine Damen und Herren! Man muss sich beim Landesentwicklungsplan einfach einmal entscheiden. Entweder beschließt ihn der Landtag im vorgegebenen Gesetzgebungsverfahren als Gesetz, oder der LEP wird im Sinne vom § 7 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes als Rechtsverordnung von der Staatsregierung erlassen.

Eine Zwischenlösung, wie Sie sie hier vorschlagen, ist nicht unproblematisch und zudem nur schwer nachzuvoll

ziehen. Laut Ihrem Gesetzentwurf soll der Entwurf des Landesentwicklungsplanes dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet werden, sobald der Entwurf den anderen Trägern öffentlicher Belange zur Anhörung zugeleitet wird. Sie erklären aber nicht, was passiert, wenn der Landtag seine Zustimmung verweigert. Soll dann der bisherige Landesentwicklungsplan dauerhaft weiter

gelten? Sollen die zuständigen Fachpolitiker der Landtagsfraktionen mit Vertretern der Staatsregierung verhandeln? Eine Antwort auf diese Fragen wäre im Gesetzentwurf notwendig gewesen, meine Damen und Herren.

Herr Karabinski, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Frau Jähnigen, bitte.

Herr Kollege, können Sie mir folgen, wenn ich noch einmal darauf verweise, dass der alte und weiter geltende Teil des Planungsgesetzes, den wir nicht ändern wollen, vor Erlass eines neuen Landesentwicklungsplans unbefristet fortgilt? Können Sie mir folgen?

Frau Jähnigen, ich kann Ihnen folgen. Ich halte das jedoch für fehlerhaft – schlichtweg falsch.

Eine zusätzliche Verwirrung tritt dann auf, wenn man Ihr Gesetzesvorhaben im Hinblick auf § 6 Abs. 2 Satz 9 des Landesplanungsgesetzes weiterliest. Abweichungen vom Beschluss des Landtages müssen durch die Staatsregierung im zuständigen Ausschuss auf Verlangen einer Fraktion oder eines Viertels der Ausschussmitglieder begründet werden. Wenn der LEP-Entwurf einmal den Landtag passiert hat, ist der Landtag ein zahnloser Tiger. Die Staatsregierung kann den vom Landtag beschlossenen Entwurf wieder beliebig abändern. Sie muss diese Änderungen nur begründen. Liebe Frau Jähnigen, eines wird der Staatsregierung sicherlich nicht schwerfallen: ihr Handeln zu begründen. Mit Begründungen kann sich also die Staatsregierung über den Beschluss des Landtages hinwegsetzen und somit einen völlig anderen Plan erlassen.

Es stimmt also nicht, was in § 7 Abs. 1 zukünftig stehen soll. Richtiger wäre folgende Formulierung: Der Landesentwicklungsplan wird von der Staatsregierung unter besonderer Beteiligung des Landtages beschlossen. Einen Beschluss fassen muss der Landtag nur zum vorgelegten Entwurf und nicht zum Landesentwicklungsplan an sich. Aus dieser besonderen Beteiligung ergibt sich jedoch ein weiteres Problem. Der Landtag ist nur einer von vielen Trägern öffentlicher Belange. Viele andere sind hierbei zu nennen: Gemeinde, Landkreise, Verbände und viele andere. Wie rechtfertigen Sie vor diesen Trägern die Heraushebung eines einzigen? Ich möchte mir dies nicht anmaßen und den Gemeinden sowie Landkreisen nicht

erklären, dass es Träger erster und zweiter Klasse gibt und sie leider nur der letzteren angehören.

(Eva Jähnigen, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Herr Karabinski, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Sie sind sehr begehrt.

Nein, nicht noch einmal. Ich komme nun zum letzten Teil. Frau Jähnigen, Sie sehen, dass eine Vermengung von Gesetz und Rechtsverordnungen nicht funktioniert. Deswegen muss man sich schlichtweg entscheiden.

Der Landesentwicklungsplan als Festlegung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung für einen Zeitraum von ungefähr zehn Jahren ist uns zu wichtig für Experimente. Meine Damen und Herren, nein, für die FDP-Fraktion ist Ihr Gesetzentwurf der falsche Weg, um die Beteiligung des Landtages an der Arbeit des Landesentwicklungsplans zu stärken. Deswegen werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der FDP, des Abg. Dirk Panter, SPD und des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE – Johannes Lichdi, GRÜNE: Bravo!)

Meine Damen und Herren! Nun folgt die NPD-Fraktion mit Herrn Abg. Löffler; bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es kommt nicht allzu häufig vor, dass die GRÜNEN eine Initiative in den Landtag einbringen, die unterstützenswert ist und nicht hochideologisch wie Anträge zu Gender, Asyl und allerlei sonstige Vorstöße für die eigene Klientel.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eigentlich eine Selbstverständlichkeit verbindlich festgelegt werden: die Zustimmungspflicht des Landtages zum Landesentwicklungsplan. Selbstverständlich sollte es deshalb sein, weil der Landesentwicklungsplan – wie der Name schon sagt – ureigene Belange des Landes betrifft, weshalb das Landesparlament nicht nur beteiligt sondern eben auch zustimmen sollte. Zu Recht wird der Bedeutungsverlust aufgrund immer neuer Vorgaben aus Brüssel beklagt. Die Zustimmungspflicht zum Landesentwicklungsplan wäre eine Möglichkeit, sich zumindest theoretisch eine Entscheidungskompetenz zu sichern, die ohne Zweifel auf Landesebene angesiedelt ist.

Die Ausreden der Koalition sind deshalb fadenscheinig und vor allem auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil andere Bundesländer die vorgeschlagene Regelung schon längst beschlossen haben oder sie zumindest vorbereiten.

So wie der Landesentwicklungsplan bisher erarbeitet wird, muss man den Eindruck haben, dass die Beteiligung des Landtages – wie so oft – nur ein Feigenblatt ist, hinter dem oft das planerische Durchregieren der Regierung in die einzelnen Regionen Sachsens verboten werden soll. Es ist hier nicht der Rahmen, um eine inhaltliche Debatte

über den Landesentwicklungsplan zu führen. Dazu wird an anderer Stelle in den kommenden Monaten noch genug Gelegenheit sein.

Die NPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf jedenfalls zustimmen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine zweite Runde aus den Reihen der Fraktionen? – Ich sehe keine Wortmeldung. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Herr Staatsminister Ulbig, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte eines vorweg sagen: Oliver Fritzsche hat recht. Im Kern ist noch einmal die Diskussion aus dem Jahr 2010, als wir damals über das Landesplanungsgesetz gesprochen haben, neu aufgeflammt. Im Kern hat sich an den Grundpositionen eigentlich nichts geändert.

Fakt ist allerdings, dass mit der Entscheidung von damals festgelegt worden ist, dass der Landesentwicklungsplan als Rechtsverordnung der Staatsregierung zu erlassen ist. In Bezug auf das Prinzip der Gewaltenteilung habe ich zumindest Bedenken gegen einen Zustimmungsvorbehalt des Landtages. Die Alternative dazu wäre tatsächlich ein Gesetz. Frau Jähnigen hat das völlig zu Recht erkannt, aber dann mit allen Konsequenzen – auch bezüglich der entsprechenden Auswertung und Abwägung der eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken.

Die Einflussnahme des Landtages ist aus meiner Sicht allerdings durchaus sichergestellt. Die Staatsregierung hat beim Beschluss des Landesentwicklungsplans eine Abwägung durchzuführen. Diese Entscheidungsfindung unterscheidet sich aber erheblich von derjenigen beim Erlass von entsprechenden Gesetzen. Zu den Anforderungen an die Abwägungsentscheidungen hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt. Eine zu weitgehende Beachtungspflicht für einzelne Stellungnahmen scheint mir einen Abwägungsausfall nahezu in sich zu tragen.

Frau Köpping, an dieser Stelle möchte ich noch kurz auf die Punkte eingehen, die Sie angesprochen haben. Es ist sehr schön, dass sich die kommunale Ebene heute mehr als im Jahr 2003 der Bedeutung des Landesentwicklungsplans bewusst ist. Aus diesem Grund haben wir diese Regionalkonferenzen durchgeführt. Wenn ich gesagt habe, dass ich mich über Stellungnahmen – durchaus auch kritische – freue, ist das nicht nur eine Floskel. Ich bin davon überzeugt, dass eben gerade durch kritische Stellungnahmen in einem solchen Prozess eine Verbesserung des Entwurfs vorgenommen werden kann. Deswegen drehen wir auch zwei Runden – nicht aus Spaß, sondern

im Bemühen darum, diesen Landesentwicklungsplan zu einem vernünftigen Werk reifen zu lassen.

Bezüglich des Zeitplans möchte ich an eine der Diskussionen erinnern, als wir uns zum Thema erste Runde des Landesentwicklungsplans verständigt haben. Schon

damals habe ich Folgendes gesagt, das möchte ich aus der Erinnerung wiederholen: Die Forderung bezüglich der Synchronisation von Landesentwicklungsplan und Landesverkehrsplan nehme ich ernst. Hierbei ist natürlich die Qualität vor Schnelligkeit zu sehen. Bereits damals habe ich gesagt, dass ich davon ausgehe, dass es auch eine Verlagerung der endgültigen Entscheidung in das Jahr 2012 geben kann.

Zu den übrigen Forderungen sei vielleicht noch Folgendes kurz angemerkt: Es wäre systemwidrig, den Landtag zu früh parallel als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Dieser Verfahrensschritt dient zur Materialsammlung und ist Bestandteil des Arbeitsprozesses. Er ist nicht Bestandteil der politischen Willensbildung. Der Landtag hat durch die derzeit vorgesehene Beteiligung zum Planentwurf ausreichend Möglichkeiten, seinen Einfluss geltend zu machen.

Deshalb möchte ich zum Ende noch ganz kurz den Bogen zur Realität schlagen: Wie sieht es im laufenden Verfahren aus? Dazu kann ich derzeit sagen, dass die Stellungnahme des Sächsischen Landtages intensiv geprüft worden ist. Herr Stange, es wäre vielleicht wichtig, noch einmal Folgendes zu hören, weil Sie das Thema Verhältnis von Parlament zu Staatsregierung in Bezug auf den Landesentwicklungsplan angesprochen haben: Das

Ergebnis ist, dass unserer Abwägung bezogen auf die Positionierung des Landtages und der damit verbundenen Stellungnahme weitestgehend entsprochen wurde. Das werden Sie im nächsten Entwurf entsprechend sehen.