Protocol of the Session on September 27, 2012

Wenn die Staatsregierung damit einverstanden ist, verfahren wir so.

Frau Falken ist die zweite Fragestellerin. Zu Frage Nr. 3 war ebenfalls eine schriftliche Beantwortung vereinbart.

Als Nächster ist Herr Bartl an der Reihe. Bitte.

Ich wäre ebenfalls mit einer schriftlichen Beantwortung meiner Frage Nr. 4 einverstanden, wenn es die Staatsregierung akzeptieren kann.

Somit kommen wir zum nächsten Fragesteller. Herr Jurk, bitte. – Herr Jurk ist nicht anwesend. Kommen wir zum nächsten Fragesteller. Herr Kosel, bitte, mit Frage Nr. 5.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage bezieht sich auf die geplante Umwandlung der Vattenfall Europe AG in eine GmbH. Dem Vernehmen nach plant die Vattenfall Europe AG, die unter anderem auch im sächsischen Teil der Lausitz Braunkohlentagebaue und Braunkohlenkraftwerke betreibt, die Umwandlung in eine GmbH. In der Medienberichterstattung wird darin der Versuch des schwedischen Mutterkonzerns gesehen, seine Haftung für in Deutschland und somit auch in Sachsen entstehende Schäden zu beschränken. Dies gelte auch für das Territorium des Freistaates Sachsen betreffende mögliche erhebliche Folgeschäden des Braunkohlenbergbaus, zum

Beispiel Rutschungen oder Versauerung von Bergbaufolgeseen sowie aus realisierten Risiken einer etwa an in Sachsen angewandten CCS-Technologie.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welchen Kenntnissstand hat die Staatsregierung über die Sach- und Rechtslage bezüglich der oben genannten Absicht der Vattenfall Europe AG, sich durch Umwandlung in eine GmbH möglicher Haftung für auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen eintretende Folgeschäden zu entziehen bzw. diese Haftung zu beschränken?

2. Beabsichtigt die Staatsregierung gegen die oben genannte Haftungsbeschränkung zu intervenieren?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Morlok.

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kosel. Ihre Fragen befassen sich mit der Vattenfall Europe AG und Sie sprechen in diesem Zusammenhang eine Umwandung an.

Der Sachverhalt, so wie er der Staatsregierung bekannt ist, ist eine Verschmelzung der Vattenfall Europe AG auf die Vattenfall GmbH, die vor der Verschmelzung unter dem Namen Vattenfall Deutschland GmbH firmierte. Diese Gesellschaft Vattenfall GmbH ist eine einhundertprozentige Tochter der Schwedischen Vattenfall AB. Die Verschmelzung wurde nach unserem Kenntnisstand am 17. September 2012 wirksam.

Diese Umwandung durch Verschmelzung erfolgte entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaften haben ihren Sitz in Berlin. Die Haftungsregelungen im Zusammenhang mit einer solchen Verschmelzung sind durch deutsches Recht geregelt. Die Regelungen haben folgende Gestalt: Wenn eine Kapitalgesellschaft auf eine andere Kapitalgesellschaft aufgeschmolzen wird, tritt die aufnehmende Gesellschaft in alle Rechte und Pflichten der aufgenommenen Gesellschaft ein. Insofern besteht durch den Prozess der Verschmelzung durch Aufnahme kein Einfluss auf Haftungsverhältnisse. Die Haftungsregelung ist im Rahmen des Umwandlungsgesetzes in Deutschland gesetzlich geregelt.

Hinsichtlich der bergbaulichen Aktivitäten ist es so, dass diese Aktivitäten in Sachsen durch die Vatten

fall Europe Mining AG betrieben werden. Hinsichtlich der Übernahme der Risiken gibt es eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Vattenfall Europe Mining AG und der Vattenfall Europe AG. Die Verpflichtung, die die Vattenfall Europe AG hatte, ist im Rahmen der Verschmelzung zwingend nach deutschem Recht von der Vattenfall GmbH zu übernehmen. Insofern führte die Verschmelzung zu keinem Ausschluss von Haftungsrisiken.

Weil diese Umwandlung eine Umwandlung ist, die im Rahmen des deutschen Rechts erfolgte und im Rahmen des deutschen Rechts außerdem zulässig ist, besteht

weder für die Staatsregierung noch einen anderen die Möglichkeit, dagegen zu intervenieren. Es ist ein Prozess nach deutschem Recht, der zulässig ist. Wir haben keine Möglichkeit, diese Dinge zu verhindern oder zu beeinflussen.

Danke, Herr Staatsminister.

Wir springen noch einmal zurück. Herr Jurk erhält jetzt noch die Möglichkeit, seine Fragen zu stellen. Zunächst Frage Nr. 1.

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht mir um die Erhebung von Unterrichtsausfall.

Am 7. September 2012 wurde durch das Staatsministerium für Kultus der Unterrichtsausfall an den Schulen des Freistaates Sachsen erhoben. Die Ergebnisse wurden durch Presseinformation am 12. September 2012 öffentlich bekannt gemacht.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Werden Daten des Unterrichtsausfalls im Freistaat Sachsen tagesaktuell erfasst bzw. ist die kontinuierliche Veröffentlichung der dabei ermittelten Daten geplant?

2. Welche Personal- und Sachkosten sind der staatlichen Schulverwaltung durch die Erhebung des Unterrichtsausfalls am 7. September 2012 entstanden?

Für die Staatsregierung antwortet Frau Staatsministerin Kurth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antwort zur Frage 1 – „Werden Daten des Unterrichtsausfalls im Freistaat Sachsen tagesaktuell erfasst bzw. ist die kontinuierliche Veröffentlichung der dabei ermittelten Daten geplant?“ – lautet wie folgt: Nein, die Daten werden nicht tagesaktuell erfasst. Es bleibt bei der monatlichen Erfassung des Unterrichtsausfalls an allen öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen. Ausgenommen sind die Klinik- und Krankenhausschulen.

Im Internet wird der Unterrichtsausfall pro Schule nach Landkreisen und kreisfreien Städten, nach Regionalstellen und insgesamt für Sachsen veröffentlicht, um regionale Vergleiche zu ermöglichen. – Das ist die Antwort zur ersten Frage.

Nun komme ich zu Ihrer zweiten Frage. Es ist kein Sachaufwand entstanden, weil die vorhandene Infrastruktur genutzt werden konnte. Der personelle Aufwand in der staatlichen Schulverwaltung beträgt 475 Stunden und ist bei Schulleitungen, Referenten der SBA und den Schulportaladministratoren entstanden, die mit dieser Unterrichtsausfallerfassung zu tun hatten.

Danke. Darf ich noch zwei Nachfragen stellen?

Ja, das dürfen Sie.

Frau Staatsministerin, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass es statistische Erfassungen gibt, die man auch im Internet nachvollziehen kann. Ich hätte gern Folgendes gewusst: Wann werden die Daten für den Unterrichtsausfall für das zweite Halbjahr des vergangenen Schuljahres 2011/2012 eingestellt?

Diese Daten sind jetzt aufgearbeitet und werden in den nächsten Tagen eingestellt.

Die zweite Frage lautet wie folgt: Sie haben den Unterrichtsausfall an einem Tag ermittelt, an dem es einen Streik gegeben hat. Ist bei dem Unterrichtsausfall die Anzahl der erkrankten Lehrerinnen und Lehrer berücksichtigt worden? Wurden diese abgezogen? Es entstand der Eindruck, dass durch den Streik ein erheblicher Unterrichtsausfall entstanden ist. Meine Frage ist nun, ob dabei berücksichtigt wurde, dass es auch Erkrankungen gab, die abgezogen werden sollten?

Wir haben separat nach Ausfall durch Streikbeteiligung und Ausfall nach Erkrankung erfasst.

Wir kommen zur nächsten Fragestellerin. Frau Jähnigen, bitte, mit Frage Nr. 7.

Das Thema lautet wie folgt: Stellen für Neueinstellungskorridore bei der Polizei.

Laut der Kleinen Anfrage Drucksache 5/9781 gehen im Jahr 2013 336 Polizeibedienstete in den Ruhestand. Dem stehen 132 bereits im letzten Haushalt beschlossene kwVermerke bei der Landespolizei gegenüber. Zudem will die Staatsregierung laut Entwurf zum Haushaltsplan 2013/2014 weitere 94 kw-Vermerke ausbringen. Stellt man diese kw-Vermerke den Altersabgängen gegenüber, verbleiben für das Jahr 2013 110 frei werdende Stellen, die wieder besetzt werden dürfen. Ähnliches gilt für das Jahr 2014, in dem 88 Stellen wieder besetzt werden könnten.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie will die Staatsregierung den im Haushaltsplan 2013/2014 (EP 03, S. 265) vorgesehenen jährlichen Einstellungskorridor realisieren, wenn faktisch nur 110 bzw. 88 Stellen besetzt werden können?

2. Wie viele Polizeivollzugsbeamte sind in den vergangenen beiden Jahren aufgrund des vorgesehenen Einstellungskorridors tatsächlich eingestellt worden?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Ulbig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Jähnigen, die Antwort zu Frage 1 lautet:

Im Jahr 2013 scheiden im Bereich der Polizei 334 Bedienstete nach Erreichen der regulären Altersgrenze aus. Hinzu kommt ein prognostiziertes Ausscheiden aus sonstigen Gründen in Höhe von 60 weiteren Bediensteten. Das ist die sogenannte Fluktuation. Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 394 ausscheidenden Bediensteten im Bereich der Polizei. Der Einstellungskorridor in Höhe von jährlich 300 Vollzugsbeamten muss dem Gesamtausscheiden gegenübergestellt werden, sodass 94 freiwerdende Stellen dem Abbau zugeführt werden können. Das sind dann jene kw-Stellen.

In 2014 gestaltet sich dies bei einem Gesamtausscheiden von 331 Bediensteten zuzüglich der Fluktuation von 60 analog, also 91 kw-Stellen.

Die Antwort zu Frage 2 lautet: Für die vergangenen beiden Jahre stand ein Einstellungskorridor von 460 Stellen zur Verfügung, 2011 160 Stellen und 2012 300 Stellen. In demselben Zeitraum beenden die Polizeikommissarsanwärter ihr Studium im September und werden zum 1. Oktober eingestellt, 444 Beamte werden nach ihrer Ausbildung in Sachsen in den Polizeivollzug übernommen. Die Differenz in Höhe von 16 Stellen, die sich daraus ergibt, resultiert unter anderem aus vorzeitigem Ausbildungsabbruch bzw. Nichtbestehen von Zwischen- und Laufbahnprüfungen und soll durch die Übernahme von Polizeivollzugsbeamten anderer Länder oder auch des Bundes ausgeglichen werden.

Herr Ulbig, es gibt noch eine Nachfrage.

Gern.

Wie viele Polizeibedienstete sind in den letzten zwei Jahren, also 2011 und 2012, durch Fluktuation bzw. aus sonstigen Gründen jeweils ausgeschieden?

Wenn Sie es ganz exakt wissen wollen, dann würde ich Ihnen das nachliefern, aber eine Größenordnung von 60 ist über die Jahre als die Größenordnung zu verzeichnen gewesen, die sich regelmäßig eingestellt hat.