Protocol of the Session on September 27, 2012

Die Hebammen stellen mit knapp 20 000 eine recht kleine berufliche Gruppe dar, doch ihre Arbeit hat Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. Nahezu jede Geburt wird von Hebammen begleitet. Wir wollen eine kinderfreundliche Gesellschaft sein, und hierfür ist das Angebot der Hebammenhilfe ein wesentlicher Ansatzpunkt.

Die GKV-Ausgaben für Leistungen der Hebammenhilfe haben sich seit 1991 fast versechsfacht. Ich denke, das zeigt, dass der unverzichtbare und wesentliche Beitrag der Hebammen für die medizinische Versorgung von Schwangeren, Müttern und Familien anerkannt und geschätzt wird.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass der Bundesgesundheitsminister eine Studie beauftragt hat, die eben diese Fragen der öffentlichen Diskussion aufgreift und damit auch erfasst, wie die Situation um die Versorgung im Land bestellt ist und wie damit auch die finanzielle Situation der Hebammen ist, ist richtig. So haben wir auch erstmals eine gute Informationsgrundlage und können nun differenziert die Lage beurteilen. Die deutlich gestiegenen Berufshaftpflichtprämien – viele der Kollegen sind darauf eingegangen – um über 50 % im Jahr 2010 sind für die Hebammen eine große finanzielle Belastung gewesen. Wir haben dazu hier im Plenum auch mehrere Debatten und Diskussionen geführt.

Dazu gab es erfreulicherweise eine Einigung zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband. Der Vertrag zur Umsetzung der Kostensteigerung in der Berufshaftpflichtversicherung wurde am 9. Juli dieses

Jahres von allen Vertragspartnern unterzeichnet. Damit ist Punkt 1 des Antrags überholt.

Offen ist – vielleicht meinten Sie das in Ihrem Antrag – die Einigung der Hebammenverbände und des GKVSpitzenverbandes bei den Honoraren. Denn dabei ist das Ziel eine Verbesserung über den derzeitigen Status quo hinaus. Die staatliche Seite ist auch hier nicht als Verhandlungspartner vorgesehen und hat auf die inhaltliche Entscheidung der Schiedsstelle, der die Entscheidung nun vorliegt, keinen Einfluss. Das ist gesetzlich so vorgesehen. Nichtsdestotrotz – es ist uns wesentlich, das an dieser Stelle hervorzuheben – appellieren wir an beide Verhandlungspartner, dass sie die Kompromissbereitschaft zeigen und einen entsprechend guten Mittelweg finden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie fordern darüber hinaus eine immense Ausweitung der systematischen Datenerfassung, eine Extrastatistik für das Land, eine Extrastatistik für den Bund sowie die Auswertung von entsprechenden Krankenkassendaten. Die IGESStudie weist auf zahlreiche Quellen hin; auch das ist schon mehrfach angesprochen worden.

Zudem sind die Hebammen als Vertragspartner bei der GKV gemeldet, was eine wesentliche Voraussetzung bzw. die Voraussetzung ist, um abrechnen zu können. In Sachsen unterliegen die Hebammen auch einer Meldepflicht beim zuständigen Gesundheitsamt. Inwiefern diese einzelnen Daten vereinheitlicht werden müssen, wird derzeit vom BMG geprüft. Mir bzw. uns ist ein moderater Weg wichtig, wenn es um neue Datenerfassungen geht. Die Forderungen im Antrag sind aus meiner Sicht jedenfalls viel zu umfangreich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Hebammen sind vom Berufstypus hier originäre Leistungserbringer und werden von den Krankenkassen auch so wahrgenommen. Es war daher nur folgerichtig, dass sie endlich den Einzug ins SGB V fanden und finden. Wir greifen diesen Wunsch des weiteren Ausbaus der Hebammen auf. Einen entsprechenden Beschluss des Bundestages gibt es bereits. Die Hebammen müssen sich nicht mehr länger mit einer Statusabsicherung per Vertrag abfinden. Der vorliegende Antrag ist deshalb aus unserer Sicht zum Teil überholt und setzt falsche Schwerpunkte.

Wir sehen eine Verbesserung der ambulanten Geburtshilfe und -versorgung durch Hebammen nicht durch den Ausbau erreicht. Hebammen brauchen Wertschätzung und Anerkennung durch Politik und Gesellschaft und eine entsprechende Behandlung auf Augenhöhe. Die Sicherstellung der flächendeckenden und hochwertigen Versorgung – und damit verbunden die freie Wahl der Frau bezüglich des Geburtsortes – ist uns wichtig. Dafür ist eine angemessene Vergütung die Basis – völlig ohne Frage.

Im Rahmen der Möglichkeiten setzt sich die Landes- und die Bundesebene für einen konstruktiven Dialog zwischen den Hebammen und den Leistungserbringern ein. Das steht für uns völlig außer Frage. Dem Antrag werden wir dennoch nicht zustimmen, weil in vielen Punkten die

Ergebnisse bereits erzielt sind oder die Wege vorbereitet wurden.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die NPD hat Frau Schüßler das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer, wenn nicht der Gesundheitsminister Daniel Bahr, so dachten die Hebammen, hätte die politischen Möglichkeiten, um sich für eine flächendeckende Versorgung der werdenden Mütter und Kinder mit Hebammenhilfe stark zu machen? So stellte der Deutsche Hebammenverband in einer Meldung vom 21. Juni 2012 seine Erwartungshaltung an die Politik und zieht das Fazit: Wer sich allerdings eine direkte ministerielle Unterstützung erhofft hatte, sah sich getäuscht. – Es ging hier übrigens um die Vergütungssituation der Hebammen. Deshalb, meine Damen und Herren, wird die NPD-Fraktion dem vorliegenden Antrag zwar zustimmen, jedoch muss gleichzeitig bemängelt werden, dass eben gerade die Vergütungssituation der Hebammen viel zu kurz kommt; Frau Neukirch hatte vorhin schon darauf hingewiesen. Sie konzentrieren sich mehr oder weniger auf die Problematik der Berufshaftplicht und fordern daher in II im Wesentlichen statistische Erhebungen. Das ist uns zwar ein wenig dünn, aber es ist immerhin ein erster Schritt.

Dann fordern Sie, eine Lösung bezüglich der hohen Haftpflichtprämien zu entwickeln, unterbreiten jedoch selbst keinen Vorschlag. Warum sprechen Sie denn nicht klar und deutlich aus, was Sie wollen: eine gesetzliche Regelung, vergleichbar etwa mit der gesetzlichen Unfallversicherung, oder schlagen etwas anderes vor. Die Prämien für freiberufliche Hebammen sind auf etwa 4 200 Euro pro Jahr gestiegen. Das ist in etwa zehn Mal so viel wie vor zehn Jahren. Hier bedarf es einer klaren und raschen Lösung.

Noch einmal zurück zur Vergütungssituation: Seit vielen Jahren liegt die Nettovergütung der Hebammen bei deutlich unter 10 Euro pro Stunde. Im Hebammengutachten Anfang dieses Jahres wurde ein durchschnittlicher Nettostundensatz von 7,48 Euro ermittelt, und damit – wir haben heute schon in einigen anderen Zusammenhängen darüber gesprochen – bewegen sich auch die Hebammen im Niedriglohnsektor. Die Forderung der Hebammen nach einer 30-prozentigen Vergütungssteigerung klingt daher zunächst viel, ist aber angesichts dieser Zahl aus unserer Sicht mehr als gerechtfertigt. Umso unverständlicher ist die Blockadehaltung der GKV, die lieber weiter Beitragsreserven aufbauen will.

Warum ist es so wichtig, dass der Berufsstand der Hebamme erhalten bleibt und weiter gestärkt wird? Nicht nur der Wahlfreiheit wegen, was die Geburtsbegleitung angeht. Letztlich muss es darum gehen, die hohe Kaiserschnittrate in Deutschland zu senken. 31,9 % der Kinder in Deutschland sind im Jahr 2010 durch Kaiserschnitt auf

die Welt gekommen. Ein Drittel! Das ist medizinisch nicht mehr erklärbar, wie Sie unter anderem auch beim Netzwerk „Frauen und Gesundheit“ nachlesen können. Dort wird auch auf die Gründe hingewiesen.

Die personelle Besetzung im Kreißsaal erlaubt vielfach keine kontinuierliche Betreuung der Gebärenden durch die Hebamme. Diese Betreuung wäre aber notwendig, um die Schwangeren zu stärken und Zeit für die natürliche Abfolge einzuräumen. Stattdessen wird Zeitdruck aufgebaut und eine Interventionskette initiiert, die die Geburt verkürzen soll. Häufig sind Kaiserschnitte das Resultat voreiliger Geburtseinleitungen und anderer Eingriffe in den natürlichen Geburtsablauf. Also nur durch eine 1 : 1Betreuung während der Geburt ist das wieder in natürliche Bahnen zu lenken.

Ein weiteres wichtiges Feld ist die Stillberatung. Darauf weisen Sie in Ihrem Antrag auch hin, genauso wie der Deutsche Hebammenverband, der allerdings noch deutlicher wird. In der Stellungnahme des Verbandes vom 19. Juli dieses Jahres unter der Überschrift „Deutschland muss stillfreundlicher werden“ heißt es erfreulich klar: „Trotz gesetzlich vorgeschriebener Stillpausen für Arbeitnehmerinnen stillen viele Mütter ab, wenn sie wieder arbeiten gehen, weil das Weiterstillen sich mit der Berufstätigkeit und der Fremdbetreuung häufig nicht gut vereinbaren lässt. Zudem suggerieren viele Anleitungen, dass mit der Einführung der Beikost zugleich auch der Abstillprozess beginnen muss.“

Aber nicht nur da, meine Damen und Herren, sind Hebammen mit ihrem geschulten Blick für das Natürliche, Richtige und Gesunde gefragt. Ich konnte in den letzten Wochen und Monaten als wieder werdende Oma miterleben, wie wichtig Hebammen auch in der Geburtsvorbereitung als Ansprechpartner für die jungen Muttis sind. Nicht nur in dieser Phase sind sie Vertrauensperson für die Schwangeren, auch nach der Entbindung sind sie wertvolle Begleiterinnen und Beraterinnen auf dem Weg ins Leben – für die Mütter und Kinder und natürlich auch für die Väter. Insbesondere können sie die Mütter darin bestärken, mindestens in den ersten Monaten und Jahren ihre Priorität auf die Pflege, Betreuung und Erziehung der Kinder zu setzen.

Wie gesagt, wir werden den Antrag trotz kleinerer Schwächen im Detail unterstützen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Das war die erste Runde der allgemeinen Aussprache. Mir liegen keine Wortmeldungen für eine zweite Runde vor. Ich frage trotzdem die Abgeordneten, ob sie das Wort wünschen. – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung. – Frau Staatsministerin Clauß, Sie möchten sprechen. Dazu haben Sie jetzt Gelegenheit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine

sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Antrag befasst sich mit der Vergütung von Hebammen, insbesondere mit der Vergütung der freiberuflichen Hebammen. Der Antrag soll den Eindruck vermitteln, als ob die Staatsregierung einen direkten Einfluss auf die Höhe der Vergütung bei Hebammen habe. Sie wissen, dass dies nicht der Fall ist. Einige kurze Ausführungen zur Vergütung der selbstständig tätigen Hebammen sollen das verdeutlichen.

Die rechtlichen Grundlagen dafür sind im SGB V zu finden. Dort ist geregelt, dass der GKV-Spitzenverband mit den Hebammenverbänden auf Bundesebene Vergütungsvereinbarungen mit bindender Wirkung für die gesetzlichen Krankenkassen abschließt. Auf diese Vereinbarungen haben wir als Land keinen Einfluss. Gleichwohl habe ich mich dafür eingesetzt, dass es zu akzeptablen Lösungen kommt, und ich habe auch im Juli dieses Jahres die Vereine Bund Deutscher Hebammen mit Sitz in Hoyerswerda und Bund freiberuflicher Hebammen mit Sitz in Dresden informiert.

Selbstverständlich müssen Hebammen vom Lohn ihrer Arbeit leben können. Wir sehen mit großem Interesse dem bundesweiten Schiedsverfahren entgegen.

Ich war und bin auch mit meinen Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer einig, dass den Hebammen bei der gesundheitlichen Versorgung unserer Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen eine bedeutende Rolle zukommen und ein Ausgleich für die Zahlung der hohen Haftpflichtbeiträge gewährt werden muss. Nicht zuletzt bestärkt uns darin auch die vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene IGES-Studie zur Einkommenssituation der Hebammen.

Deshalb haben alle Gesundheitsminister der Länder auf der 85. Gesundheitsministerkonferenz am 27. und 28. Juni dieses Jahres einstimmig gefordert, dass die erhebliche Steigerung der Haftpflichtprämien zeitnah in der Erhöhung der Vergütung der Hebammenleistungen abgebildet wird. Dies ist inzwischen auch gelungen, weil zwischen den Verbänden der Hebammen und dem GKVSpitzenverband am 10. Juli eine Einigung dahin gehend erzielt wurde, dass die Kostensteigerungen durch die erneut gestiegenen Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung vollständig von den Krankenkassen übernommen werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Was ansonsten Ihren Antrag betrifft, sehe ich keinen weiteren Regulierungsbedarf, weil das im Gesetz geregelt ist, zum Bespiel im Gesundheitsdienstgesetz.

Abschließend möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass die Staatsregierung der Tätigkeit der Hebammen einen hohen Stellenwert zumisst. Wir freuen uns, dass seit 2001 die Zahl der Hebammen und der Entbindungspfleger im Freistaat stetig gestiegen ist. Werdende Eltern können wählen, wie und wo sie entbinden wollen. Es gibt auch weitere Betätigungsfelder, die für die Hebammen wichtig sind. Letztlich stehen auch andere Entscheidungen noch aus.

Ich setze mich selbstverständlich auch weiterhin dafür ein, dass eine gute Versorgung mit Hebammenhilfen im Freistaat gewährleistet ist.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wir kommen zum Schlusswort der einreichenden Fraktion. Frau Herrmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als die Frau Staatsministerin über die erreichte teilweise Übernahme der Steigerungen der Haftpflichtbeiträge gesprochen hat, hat sie genau die gleichen Worte wie ich verwendet. Sie hat gesagt: Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dasselbe habe ich gesagt. Aber ein Schritt reicht eben nicht. Nach wie vor ist die Situation der Hebammen aufgrund der hohen Haftpflichtbeiträge sehr schwierig, und wenn dort keine bessere Lösung gefunden wird, werden immer mehr Hebammen ihre Arbeit zumindest im Bereich der unmittelbaren Geburtshilfe einstellen müssen.

Frau Jonas, mir ist durchaus bewusst, dass im Juli dieses Jahres diese Vereinbarung getroffen worden ist. Aber Sie wissen so gut wie ich, dass das nicht ausreichend ist. Das haben auch die Hebammenverbände gesagt. Mehr haben sie eben nicht bekommen. Im Moment finden die Honorarverhandlungen statt, und ich habe in meiner Rede deutlich gemacht, dass man entweder die Übernahme der Haftpflichtbeiträge garantieren oder überhaupt angesichts der Situation, dass nur eine einzige Versicherung angeboten wird – das ist doch ein Unding –, ein bisschen Druck machen muss. Oder man muss über die Honorarvereinbarungen erreichen, dass so viel übrig bleibt, dass die Haftpflichtbeiträge gezahlt werden können und am Ende noch ein ausreichender Verdienst in die Taschen der Hebammen fließt. Mir ist das durchaus bewusst gewesen. Also ist Punkt 1 nicht erledigt.

Bei Punkt 2 handelt es sich um eine Forderung, die sich aus der IGES-Studie ergibt, die von Ihrem Bundesgesundheitsminister in Auftrag gegeben worden ist. Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, dass das nicht allein eine grüne Idee ist. Wenn Sie sich vorstellen, dass wir wissen, wie viele Hebammenleistungen angeboten werden und wie viele Frauen Kinder bekommen, dass wir aber nicht wissen, ob die Frauen die Hebammenleistungen, die sie sich wünschen, tatsächlich in Anspruch nehmen können – sie können sie oft nicht in Anspruch nehmen, weil es sie gar nicht gibt –, dann ist klar, dass man dazu mehr Daten braucht, um tatsächlich sicherzustellen, dass auch in der Fläche und überall alle Hebammenleistungen in ausreichendem Maße angeboten werden.

Im Übrigen sind auch in anderen Landtagen vergleichbare Anträge gestellt worden. In Mecklenburg-Vorpommern, wo die CDU in der Regierung ist, ist dem Antrag teilweise zugestimmt worden, und zwar dem Punkt 1, was die Versicherungsleistungen angeht. In Bayern, wo die CSU

die Regierung stellt, ist diesem Antrag vollständig zugestimmt worden. Das vielleicht noch zu Ihrer Orientierung.

Ich könnte mir vorstellen, dass auch in Sachsen die Möglichkeit besteht, dass die Regierungsfraktionen diesem Antrag zustimmen.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und des Abg. Horst Wehner, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/9785 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen DafürStimmen ist die Drucksache 5/9785 mehrheitlich nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärung zu Protokoll

Die Situation der Hebammen – vor allem der freiberuflichen Hebammen – hat den Sächsischen Landtag schon wiederholt beschäftigt und ich begrüße es durchaus, dass wir uns heute diesem Thema zuwenden. Denn normalerweise hat man mit dieser Berufsgruppe relativ wenig zu tun, man schätzt aber deren Bedeutung dann ein, wenn man selber in die Situation gerät und deren Hilfe benötigt. Und zumindest aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass unsere Hebamme immer für uns da war und uns sehr geholfen hat. Ich möchte daher auch die Gelegenheit nutzen und den Hebammen im Freistaat Sachsen für ihre nicht immer leichte und verantwortungsvolle Arbeit danken.