Protocol of the Session on September 27, 2012

Tagesordnungspunkt 6

Förderung des Brand- und Katastrophenschutzes

Drucksache 5/10177, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Auch hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnen die einreichenden Fraktionen CDU und FDP. Danach folgen DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht.

Ich erteile nun Herrn Löffler das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zu Beginn möchte ich mich bei Staatsminister Markus Ulbig und seinem gesamten Team für die erfolgreichen Bemühungen bedanken, die Jubiläumszuwendungen nicht mehr auf das ALG II anzurechnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich glaube, hiermit ist es uns gelungen, die Jubiläumsprämie tatsächlich zu dem zu machen, was sie sein soll, nämlich ein Dank an all diejenigen, die sich jahrelang ehrenamtlich für die Gesellschaft engagieren.

Mit dem vorliegendem Antrag der Koalitionsfraktionen wird deutlich, dass wir nicht nur schwammige Worte verbreiten, sondern uns bestehenden Problemen zuwenden und diese auch lösen.

Vergewissern wir uns deshalb zu Beginn nochmals dessen, was wir in der zurückliegenden Zeit erreichen konnten. Die Sächsische Feuerwehrverordnung wurde geändert und den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, höhere Aufwandsentschädigungen zu gewähren. Die Förderung des Landesfeuerwehrverbandes für die Unterstützung der Jugendfeuerwehren wurde auf jährlich 400 000 Euro erhöht. Bisher waren es nur 332 000 Euro. Das sind 20 % mehr. Das ist ein stattlicher Betrag.

Die Kampagne „Helden gesucht“ war sehr erfolgreich. Das Image der Feuerwehren wurde damit aufgewertet und die Zahl der Mitglieder gerade in den Jugendfeuerwehren konnte sachsenweit um 5 % gesteigert werden.

Ich weiß, dass es auch in den Wehren ein paar kritische Worte zu dem Slogan gibt. Aber ein Slogan ist dazu da, dass man sich auch manchmal an ihm reibt. Er ist angekommen und den meisten auch noch sehr gut im Gedächtnis.

Wir haben im letzten Doppelhaushalt Mittel für Zuwendungen durch das SMI aus Anlass von Dienstjubiläen eingeführt. Die Verdienstausfallsentschädigungen konnten von 21,50 Euro auf 24 Euro je Stunde erhöht werden. Das Eintrittsalter der sächsischen Jugendfeuerwehren wurde von zehn auf acht Jahre gesenkt. Somit eröffnen sich hier auch ganz neue Möglichkeiten gerade im „Konkurrenzkampf“ – so hätte ich beinahe gesagt – mit den Sportvereinen.

Seit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 29. Juli 2011, die auch auf sächsisches Zutun erfolgte, gibt es den Feuerwehrführerschein, und das Kabinett hat die Sächsische Fahrberechtigungsverordnung am 30. August 2011 erlassen.

Auf noch etwas anderes will ich bewusst hinweisen: Im Finanzausgleichsgesetz haben wir in den Jahren 2011 und 2012 den Kommunen für den Brandschutz 14 bzw. 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In den kommenden Jahren sollen diese Ansätze auf je 21 Millionen Euro erhöht werden. Für uns ist es unabdingbar, die Kommunen auch weiterhin bei der Modernisierung ihrer Feuerwehren nicht allein zu lassen und sie in großem Maß zu unterstützen.

Ein zentrales Anliegen war es uns bereits im Jahr 2010, den erkannten Ausbildungsstau bei den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr an der Landesfeuerwehrschule in Nardt zu beseitigen. Im Jahr 2011 konnten wir die Kapazitäten um 1 000 Lehrgangsplätze gegenüber 2010 erhöhen. Mir ist dabei durchaus bewusst, dass es uns nicht immer gelungen ist, in den kritisch nachgefragten Lehrgängen erfolgreich zu sein. Aber für 2013 ist unter anderem geplant, die Anzahl der Teilnehmer pro Lehrgang von 20 auf 24 Personen zu erhöhen.

Weiter wurde ein Grundlehrgang im Mittleren Feuerwehrtechnischen Dienst von der Landesfeuerwehrschule zur Berufsfeuerwehr nach Dresden verlagert. Leider hat dieses Modell aber bislang keine Nachfolge gefunden. Es hätten sonst durchaus weitere 400 bis 500 Ausbildungsplätze für Freiwillige Feuerwehren zur Verfügung stehen können.

Ein ganz wesentlicher Punkt in Bezug auf die Zukunft der Landesfeuerwehrschule in Nardt ist jedoch, dass mit dem Entwurf für den nächsten Doppelhaushalt neben der Ausfinanzierung der begonnenen Bauabschnitte I und II – jeder, der sich ein bisschen auskennt, weiß, dass die schon laufen – zusätzlich 2,8 Millionen Euro für die Erweiterung der Schule um den Fachbereich Katastrophenschutz eingestellt sind und somit zusätzliche Bettenkapazitäten geschaffen werden können. Begleitet wird dies laut Entwurf des Stellenplans durch weitere Personalstellen im Bereich der Lehrer. Somit kann es uns gelingen, an der Landesfeuerwehrschule zusätzliche Ausbildungslehrgänge

durchzuführen, was dazu führt, dass gerade im Bereich der Führungskräftelehrgänge, bei denen es in den letzten Jahren am meisten geklemmt hat, starke Synergieeffekte zu erwarten sind und der Ausbildungsstau zurückgeht.

(Zuruf des Abg. Frank Hirche, CDU)

Vielen Dank, Herr Hirche. – Wenn man es einmal ohne diese Aufstockung zusammenfasst, sind allein in die Landesfeuerwehrschule in Summe rund 22 Millionen Euro für den Neubau geflossen. Auch das ist ein nicht zu verachtender Betrag.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nach dem Sommerhochwasser 2010 wurde das Ziel-IIIProgramm zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2007 bis 2013 um den Vorhabensbereich „Maßnahmen zur Beseitigung von Hochwasserschäden und zur Förderung von Präventionsmaßnahmen, die mit dem August-Hochwasser im Zusammenhang stehen“ ergänzt. In dem Vorhabensbereich standen insgesamt 9,6 Millionen Euro zur Verfügung. Bis zum 31. Dezember 2011 wurden diese Mittel durch elf Projekte, davon allein zehn mit Beteiligung sächsischer Feuerwehren, vollständig gebunden.

Anschließend gilt es noch zu erwähnen: Für 2011 und 2012 sind 8 Millionen Euro für Investitionen im Bereich Katastrophenschutz bereitgestellt worden. Die Förderung der Nachwuchsarbeit im Wasserrettungsdienst und in der Bergwacht wurde erstmals in der jetzigen Novelle des SächsBRKG gesetzlich festgeschrieben. Bereits enthalten war „Die Landesverbände der privaten Hilfsorganisationen erhalten Fördermittel für die Nachwuchsarbeit in diesen Bereichen“, aber jetzt neu mit gesetzlichem Anspruch.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Um auch in Zukunft die Basis für eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung des Feuerwehrwesens und des Katastrophenschutzes in Sachsen sichern zu können, bitte ich Sie schon jetzt um Zustimmung zum vorliegenden Koalitionsantrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Nun für die FDP-Fraktion Herr Abg. Karabinski. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits im März 2010 hat der Landtag auf Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Förderung und Stärkung der freiwilligen Feuerwehren geschnürt und letztlich auch beschlossen. Unter anderem haben wir damals das Eintrittsalter für die Jugendfeuerwehren von zehn Jahren auf acht Jahre gesenkt, um die Nachwuchsarbeit der freiwilligen Feuerwehren zu stärken und Kindern frühzeitig den Zugang zu den Feuerwehren

zu ermöglichen. Zudem haben wir Jubiläumsprämien, gestaffelt nach den Jahren der Mitgliedschaft, eingeführt. Das und alles andere aus dem Antrag können Sie im Protokoll der damaligen Plenarsitzung nachlesen.

Aber auch danach haben wir als Koalition stets daran gearbeitet, die Rahmenbedingungen für die freiwilligen Feuerwehren im Freistaat Sachsen zu verbessern. So gehen beispielsweise viele Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren tagsüber ihrer Arbeit in anderen Kommunen nach, sie sind Pendler. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zu stärken, haben wir im Zuge der Novellierung des Blaulichtgesetzes die Möglichkeit für Doppelmitgliedschaften geschaffen, sodass Kameraden, die ihren Lebensunterhalt nicht am Wohnort verdienen, künftig sowohl im Wohnort als auch in der Gemeinde, in der sie arbeiten, Mitglied der freiwilligen Feuerwehr sein können und damit in zwei Gemeinden dazu beitragen, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sicherzustellen.

(Beifall bei der FDP)

Mehr als zwei Jahre nach dem Feuerwehrmaßnahmenpaket aus dem März 2010 ist es nun an der Zeit, sich über die geförderten und unterstützten Maßnahmen und ihre Wirkung einen Überblick zu verschaffen. Dieser Überblick soll sich aber nicht nur auf den Bereich des Brandschutzes, sondern gerade auch auf den Katastrophenschutz und die Nachwuchsförderung bei Wasser- und Bergrettung beziehen. Gerade die Nachwuchsarbeit in den genannten Bereichen ist für uns ein nicht wegzudenkender Bestandteil der Präventionsarbeit. Jugendliche, die sich freiwillig bei Wasserrettung, Bergrettung oder Jugendfeuerwehr engagieren, sind weniger anfällig für Drogen und Gewalt, sie hängen nicht auf der Straße ab und sind auch weniger anfällig für die Rattenfänger von Rechts. Sie verbringen ihre Freizeit mit gesellschaftlich wichtigen Tätigkeiten, sie lernen füreinander einzustehen und für andere da zu sein. Das zu fördern hat für uns höchste Priorität.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Wir sind uns aber sehr wohl bewusst, dass es nicht genügt, sich auf dem Erreichten auszuruhen. Aus diesem Grund lenken wir im zweiten Teil des Antrags den Fokus auf weitere zukünftig zu ergreifende Maßnahmen.

Eine dauerhafte Sicherung des hohen Niveaus von Ausbildung und Ausstattung im Katastrophenschutz ist für uns unverzichtbar. Die Hochwassersituation im Frühjahr dieses Jahres, gerade in Teilen Ostsachsens, hat uns wieder deutlich vor Augen geführt, wie wichtig die ehrenamtliche Tätigkeit im Katastrophenschutz ist.

Ein wahrer Dauerbrenner und immer wieder Thema in zahlreichen Gesprächen mit Kameraden und Bürgermeistern ist die Anzahl der Lehrgangsplätze an der Landesfeuerwehrschule in Nardt. Es ist bislang leider nicht gelungen, die Bugwelle von beantragten, aber nicht genehmigten Lehrgangsplätzen deutlich zu verringern. Um nicht in eine Situation zu kommen, in der beispielsweise ein

Löschzug nicht ausrücken kann, weil der Maschinist fehlt, haben wir uns entschlossen, die angebotenen Plätze dem tatsächlichen Bedarf anzupassen und die Anzahl der Lehrgangsplätze an der Landesfeuerwehrschule dauerhaft zu erhöhen.

Ebenso sorgen wir mit unserem Antrag für einen einheitlichen Standard bei den Lehrmaterialien für die Feuerwehren, und zwar sowohl bei der Landesfeuerwehrschule als auch bei der Ausbildung auf Kreisebene.

Zum 31. Januar 2013 wird die Staatsregierung einen Gesamtbericht erstellen, auch über die im zweiten Teil des Antrags genannten Maßnahmen. CDU und FDP werden also die Situation im sächsischen Brand- und Katastrophenschutz im Auge behalten, um auch zukünftig alle Maßnahmen zu ergreifen, um das hohe Niveau in der Nachwuchsarbeit und in der täglichen Arbeit der vielen Freiwilligen im Brand- und Katastrophenschutz aufrechtzuerhalten.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nun für die Fraktion DIE LINKE Herr Dr. Hahn. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem die Opposition in diesem Haus wiederholt Defizite beim Brand- und Katastrophenschutz thematisiert hat und gerade die Haushaltsberatungen begonnen haben, bei denen die Förderung in diesem Bereich sicherlich wieder eine Rolle spielen wird, versucht nun die Koalition wieder einmal, mit einem Alibiantrag von eigenen Versäumnissen und Fehlern abzulenken.

(Jan Löffler, CDU: Aber Sie wissen es besser!)

Um es vorwegzunehmen: Der vorliegende Antrag kann keinen Schaden anrichten, und deshalb wird die Fraktion DIE LINKE ihm auch zustimmen.

Einige Anmerkungen, meine Damen und Herren, will ich aber doch machen. In der Begründung zum Antrag wird zutreffend darauf verwiesen, dass die Koalition bereits im März 2010 einen Antrag zur Förderung zur Stärkung der freiwilligen Feuerwehren eingebracht hatte. Dieser Antrag wurde damals mit großer Mehrheit im Landtag beschlossen.

Wenn CDU und FDP nach zweieinhalb Jahren nunmehr erneut einen solchen Antrag stellen und im ersten Teil von der Regierung einen Bericht abfordern, was bei der Förderung und Unterstützung der freiwilligen Feuerwehren, beim Katastrophenschutz, bei der Wasser- und Bergrettung seit 2010 tatsächlich veranlasst worden sei, dann ist das nichts anderes als eine kaum verhohlene Kritik an dem nach wie vor unzureichenden Engagement seitens der Exekutive.

(Volker Bandmann, CDU: Aber das ist nun wirklich dummes Zeug!)

Das bezieht sich ganz sicher nicht nur auf die im letzten Wahlkampf vom Ministerpräsidenten großspurig versprochene Feuerwehrrente seitens des Freistaates, auf die die Kameraden in Sachsen bis heute vergeblich warten.