Die neuen Wege, die flexiblen Wege, die wir im System gehen, braucht unser System Schule. Diese neuen Wege schaffen eine Entlastung für die Lehrerinnen und Lehrer. Wer, so frage ich mich, diffamiert da eigentlich die Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat Sachsen?
Neben den kurzfristigen Instrumenten haben wir auch mittelfristige Maßnahmen ins Leben gerufen, um mittel- und langfristig vorzusorgen. Ja, wir schauen nicht nur in den nächsten Doppelhaushalt, sondern darüber hinaus. Klare Zeichen sind gesetzt.
Wir erhöhen die Anzahl der Lehramtsstudenten auf 1 700. Die erfolgreiche Werbung für den Lehrerberuf hat schon Früchte gezeigt: Die Einschreibezahlen an den Universitä
Das zentrale Problem, das wir in der sächsischen Lehrerschaft haben – auch das wurde schon angesprochen –, nämlich die Überalterung des Kollegiums, ist auf eine gemeinsame Entscheidung mit den Gewerkschaften Ende der Neunzigerjahre zurückzuführen, keine Lehrer zu entlassen und Altersteilzeit zu ermöglichen. Ich stehe zu dieser damaligen Entscheidung. Aber ihre Konsequenzen sind heute fatal für uns.
Ich bin selbst jahrelang Lehrerin im System auch nach 1990 gewesen. Glauben Sie mir. Was mich antreibt seit sechs Monaten, seit ich diese Aufgabe bewältige, ist der unbedingte Wunsch und das unbedingte Ziel, die Rahmenbedingungen der Lehrer in Sachsen zu verbessern und den Lehrerbedarf langfristig im Freistaat Sachsen zu sichern. Das geht nicht zum Nulltarif. Wir müssen Anreize finanzieller und anderer Art schaffen. Das ist keine Tarifpolitik, das ist Bildungspolitik!
Ich bin nicht festgelegt und wünsche mir eine offene und ehrliche Diskussion. Das sage ich noch einmal in Ihre Richtung. Bei allen notwendigen Verbesserungen der Rahmenbedingungen gibt es weit mehr Bewerber für das Lehramtsstudium.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch eines sagen: Außerhalb unseres Bundeslandes – und ich habe viele Termine außerhalb von Sachsen gehabt – hat das sächsische Bildungssystem einen hervorragenden Ruf. Wir werden darum beneidet. Sprechen Sie mit den Familien, die nach Sachsen ziehen und ihre Kinder hier einschulen.
Ich bin sehr froh, dass diese Debatte über die Rahmenbedingungen des Lehrerberufs stattfindet, denn sie wird uns gemeinsam langfristig voranbringen. Wofür ich aber kein Verständnis habe, was ich aber in den vergangenen Wochen so oft erfahren musste und was auch nicht zielführend ist, sind pauschale, inhaltlich nicht untersetzte Angriffe, wie sie jetzt von Ihnen kommen. Das bringt uns in der Entwicklung unserer Bildungspolitik hier in Sachsen nicht voran.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, ich nehme für mich in Anspruch, keine pauschalen Vorwürfe gemacht, sondern ganz konkrete Fragen gestellt zu haben, die von Ihnen nicht beantwortet wurden. Sie haben keine Antwort auf die Frage gegeben und auch keine Zwischenfrage zugelassen, dass es in diesem Schuljahr weniger Stellen gibt als im vergangenen Schuljahr, und zwar bei steigenden Schülerzahlen. Sie haben keine Antwort darauf gegeben, wie es nach dem Jahr 2014/15 weitergeht. Sie brauchen gar nicht abzuwin
ken, wenn Ihnen das nicht wichtig ist. Zu der Zeit nach 2014/15 steht nichts mehr in der Mittelfristigen Finanzplanung. Wie wollen Sie die Lehrerstellen anschließend regulieren? Der Haushaltsplan wird Ende 2014 – welch Wunder, nach den Landtagswahlen – beschlossen. 980 Stellen sind zum Abbau verschoben. Darüber sprechen wir dann Ende 2014. All das ist die Prognose für die kommenden Jahre.
Darauf haben wir keine ehrliche Antwort von Ihnen bekommen, Frau Ministerin – nur um daran anzuknüpfen.
Meine Damen und Herren! Die 2. Aktuelle Debatte ist damit abgeschlossen. Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion, Herr Abg. Mackenroth, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Freistaat Sachsen eine Hochschulgeschichte, die im
Die Alma Mater Lipsiensis war nach Prag, Wien, Heidelberg, Köln und Erfurt die erste Universitätsgründung im meißnisch-sächsischen Territorium. Mehr als 600 Jahre später zählen wir in Sachsen fünf Universitäten, fünf Kunsthochschulen und fünf Fachhochschulen, an denen derzeit deutlich über 100 000 Studenten in weit über 300 Studiengängen nach höherer Bildung streben.
Schon in den vergangenen Jahren haben wir die Eigenverantwortung unserer Einrichtungen ausgebaut. Heute wollen wir einen weiteren großen Schritt auf diesem Weg gehen.
Die Unabhängigkeit, die Autonomie der Hochschulen basiert auf der Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre, wie es das Grundgesetz in Artikel 5 und unsere Sächsische Verfassung vorschreiben. Diese Unabhängigkeit konkretisiert das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz für unsere 15 Hochschulen.
Der Ihnen, meine Damen und Herren Kollegen, vorliegende Gesetzentwurf stärkt vorrangig die Selbstverantwortung unserer Hochschulen, damit sie im internationalen Wettbewerb noch besser bestehen können. Dass wir schon jetzt auf dem richtigen Wege sind, zeigen die
Erfolge bei der Exzellenzinitiative des Bundes, auf denen wir uns nicht ausruhen, weil Hochschule ein dynamischer Prozess ist.
Hochschulen sind heute Millionenunternehmen. Von ihrer Leistungsbereitschaft und ihrer Leistungsfähigkeit hängen die Zukunft von Zehntausenden jungen Menschen und die Innovationskraft unseres Landes ab. Nicht zuletzt der Gesetzentwurf der Staatsregierung zum kommenden Doppelhaushalt beweist, dass die Koalition sich dieser Tatsache bewusst ist. Bildung – das war heute schon zu hören – steht für uns an erster Stelle. Hochschulbildung zählt in vorderster Linie dazu.
Unsere Aufgabe ist es, optimale Rahmenbedingungen für die sächsischen Hochschulen zu schaffen, rechtlich, organisatorisch und fiskalisch-finanziell. Letzteres werden wir im Dezember dieses Jahres tun, das Erste hoffentlich heute.
Ein Beispiel für die auch finanzielle Vorsorge, mit der wir für unsere Hochschulen und für die Menschen sorgen, die dort lehren, lernen und arbeiten: Es ist so viel im Vorfeld der heutigen Befassung des Parlaments die Rede davon gewesen, der Freistaat wolle seine Studenten knapp halten, ihnen das Geld kürzen. Das Gegenteil ist der Fall. Wir sorgen vor. Schon der Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht vor, dass die staatlichen Zuwendungen an die sächsischen Studentenwerke im kommenden Jahr um eine halbe Million Euro und damit um 10 % und im Jahr 2014 um insgesamt fast 1 Million Euro und damit um knapp 20 % steigen – und das in Zeiten grundsätzlich zurückgehender Finanzmittel.
Wer da davon sprechen mag, dies sei das finanzielle Ende unserer Studentenschaft, der weiß nicht, wovon er redet.
Der vorliegende Gesetzentwurf erweitert die Kompetenz der Hochschulen, baut ihre Autonomie aus. Lassen Sie mich exemplarisch einige Einzelpunkte herausgreifen.
Wir vereinfachen die Beteiligung der Hochschulen an Unternehmen. Das Rektorat der Hochschule kann im Einvernehmen mit dem Hochschulrat die Übernahme der Bewirtschaftung der selbst genutzten Liegenschaften beschließen.
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels erweitert die Novelle den Personenkreis, der aufgrund seiner beruflichen Qualifizierung ein Hochschulstudium aufnehmen kann. Damit setzen wir den Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Eckpunkte für die Neuordnung der Hochschulzulassung vom März 2009 um.
Wer die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreitet, wird künftig grundsätzlich Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester zahlen müssen. Die großzügigen und die meisten Fallkonstellationen umfassenden Ausnahmen, bei denen die Regelstudienzeit sich verlängert, bleiben unverändert.
Wir wollen unsere Universitäten in stärkerem Maße dazu anhalten, gemeinsam mit den Fachhochschulen – sie heißen künftig Hochschulen für angewandte Wissenschaften –
kooperative Promotionsverfahren durchzuführen. Bei der Zulassung zur Promotion wird gesetzlich festgeschrieben, dass Abschlüsse von Universitäten und Fachhochschulen gleich zu behandeln sind. Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften erhalten damit erstmals einen Rechtsanspruch auf eine Promotion.