kooperative Promotionsverfahren durchzuführen. Bei der Zulassung zur Promotion wird gesetzlich festgeschrieben, dass Abschlüsse von Universitäten und Fachhochschulen gleich zu behandeln sind. Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften erhalten damit erstmals einen Rechtsanspruch auf eine Promotion.
Unsere Kunsthochschulen erhalten im Rahmen einer modifizierten Erprobungsklausel die Möglichkeit, noch stärker als bisher neue Organisationsstrukturen einzuführen und etwa die Zuständigkeiten des Fakultätsrates ganz oder teilweise dem Senat zuzuweisen. Dies verringert den Besetzungsbedarf der Gremien in einer Weise, die der Größe dieser Einheit Kunsthochschule angepasst und angemessen ist.
Honorarprofessoren dürfen sich künftig sozusagen von Amts wegen auch an der Forschung beteiligen. Sie werden – wie die Privatdozenten – auf der anderen Seite verpflichtet, auch Lehraufgaben zu übernehmen.
Die an anderen Hochschulen erbrachten Studienleistungen werden leichter anerkannt. Damit wollen wir für die Studenten die Möglichkeiten verbessern, die Hochschule zu wechseln. Wir modifizieren auf ausdrücklichen Wunsch unserer Hochschulräte die Bestimmungen zum Hochschulrat und erleichtern dessen Arbeit. Das strategi
sche Lenkungsgremium jeder Hochschule kann nunmehr Entscheidungen auch im Umlaufverfahren treffen, um seine Entscheidungsfindung zu beschleunigen und vor allem die Handlungsfähigkeit auch zwischen den turnusmäßigen Sitzungen zu sichern.
Meine Damen und Herren, wir stärken die Stellung des Rektors. Das Beanstandungsrecht des Kanzlers wird begrenzt: organisatorisch auf Entscheidungen unterhalb der zentralen Ebene, inhaltlich auf die wirtschaftlichrelevanten Umstände. Auch dies zeigt die neue Richtung des Hochschulfreiheitsgesetzes: Entscheidungen sollen schneller und klarer fallen sowie eindeutig zugeordnet werden können.
Der Vergaberahmen für die Professorenbesoldung und vor allem die Fessel der Bindung an den Stellenplan wird aufgehoben, um mehr personalwirtschaftliche Spielräume zu gewähren. Die Hochschule weiß selbst am besten, wo personell der Schuh drückt, wo welches Personal in welcher Laufbahn benötigt wird. Das kann sie künftig im Rahmen eines Globalbudgets ohne ministerielle Bürokratie allein, schnell und sachgerecht entscheiden. Ohnehin bauen wir Bürokratie ab. Lehrberichte sind künftig nicht mehr jährlich, sondern aller zwei Jahre zu erstellen. Studien- und Prüfungsordnungen können künftig zusammengeführt werden.
Auch notwendige strukturelle Änderungen gehen wir an. Das internationale Hochschulinstitut Zittau gliedern wir in die TU Dresden ein, behalten somit das Promotionsrecht in der Region und sichern auf diese Weise dauerhaft seine Existenz. Die Kontakte zu ehemaligen Studenten, die sogenannte Alumni-Arbeit, werden erleichtert.
In der Konfliktregelung des neuen § 10 wird das Verhältnis zwischen Hochschulautonomie und der Verantwortung des demokratischen, freiheitlich-rechtlichen Status für den Bereich der Hochschulen ausbalanciert. Es ist ein Irrglaube zu denken, meine Damen und Herren, wir könnten oder müssten gar unseren Hochschulen grenzenlose Freiheit und unbegrenzte Finanzmittel geben. Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen bedarf es der Letztverantwortung der parlamentarisch verantwortlichen Exekutive für das, was an unseren Hochschulen geschieht.
Um die Formulierungen im neuen § 10 haben wir bis zuletzt gerungen. Hier geht es um praktikable und rechtssichere Verfahrensweisen für den Fall, dass die im Gesetz vorgesehenen Zielvereinbarungen zwischen der Hochschule und dem Freistaat nicht zustande kommen oder die dort vereinbarten Ziele nicht erreicht werden. Der jetzt gefundene Kompromiss ist nicht allen leichtgefallen. Ich danke deshalb besonders in diesem Punkt für die Bereitschaft zur Einigung und die Berücksichtigung der auch sprachlichen Wünsche unserer Hochschulen und darf in diesem Zusammenhang insoweit allgemeingültig Udo Di Fabio zitieren: „Eine Politik, die die Eigensinnigkeit anderer Bereiche der Gesellschaft wie Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur nicht als Grenzen des eigenen Handelns respektiert, schwächt sich und vermindert ihre Ressourcen. Besonders schwer fällt diese Einsicht, wenn
Ja, meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen wollen darüber hinaus die Möglichkeit für die Studenten eröffnen, aus der verfassten Studentenschaft auszutreten. Wer Freiheit für die Hochschulen will, darf Freiheit für Studenten nicht ausnehmen.
Meine Damen und Herren, das neue Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz wird die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die sächsischen Hochschulen weiter ihren traditionellen guten Ruf verteidigen und ausbauen können und dass Lehre und Forschung in Freiheit und Verantwortung und in guter Tradition im Freistaat Sachsen weiter zur Blüte gelangen. Ich bitte bereits jetzt um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der Anhörung zu dem Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen am 8. Juni war ich zuversichtlich, dass Sie bereit sein würden, erhebliche Änderungen vorzunehmen. Herr Rechtsanwalt Brüggen – er ist nicht irgendeiner, sondern ein von Ihnen hoch geschätzter Berater sächsischer Hochschulen und Kommentator zum Hochschulgesetz – kritisierte beispielsweise die gewachsene Regeldichte, obwohl Sie eine Verringerung im Sinne hatten. Er stellte diese Kritik in einen engen Zusammenhang mit der angestrebten Autonomie der Hochschule und deutet Zweifel an, ob wir mit der Stärkung des Finanzministeriums den richtigen Weg gehen, „wenn wir es mit der Selbstständigkeit“ – so das Zitat aus dem Protokoll – „der Hochschulen denn ernst meinen“.
Brüggen warnte vor Eingriffen in die inneruniversitäre Rechtsaufsicht und empfahl, diese zu stärken und ihr „dasselbe Recht zu geben wie dem Ministerium“. Auch von einer Beteiligung des Staatsministeriums in den Verwaltungsräten der Studentenwerke riet er ab. Im Zusammenhang mit den Lehrprofessuren warnte er davor, angesichts akuter Engpässe die Rechtssystematik zu verändern. Das, so meinte er wörtlich, sei „der Ausstieg aus Humboldt“.
gegenüber seinen Universitäten leiste und SMWK und SMF – wie sonst in keinem Bundesland – die Hochschulen über mögliche Ausführungsverordnungen an der kurzen Leine führen können. – Ich breche hier ab.
Sie haben praktisch alle guten Anregungen in den Wind geschlagen und auch mit dem äußeren Prozedere eine Haltung an den Tag gelegt, die guten parlamentarischen Usancen deutlich widerspricht. Zunächst wollten Sie das Gesetz vor der Sommerpause durchpeitschen und versuchten mit Ihrer Mehrheit, einen Anhörungstermin im Wissenschaftsausschuss durchzusetzen, der es der Opposition unmöglich gemacht hätte, sich in den wenigen verbleibenden Tagen angemessen mit dem Gesetzentwurf zu befassen.
Wir sind Ihnen in der Terminfrage schließlich weit entgegengekommen; aber plötzlich wollten Sie dann doch nicht mehr und nahmen die Aussprache über den Gesetzentwurf von der Tagesordnung. Nun hätten Sie genug Zeit gehabt, alle Monita all jener Sachverständigen, denen Sie für gewöhnlich Ihr Vertrauen schenken, in den Entwurf einzuarbeiten. Aber ganz ähnlich wie vor der Sommerpause haben Sie vor allem taktiert und uns einen wirklich einschneidenden Änderungsantrag erst am Freitag, dem 7. September 2012, zugänglich gemacht. Am Montag darauf, also dem 10. September 2012, wurde das Gesetz dann im Wissenschaftsausschuss behandelt.
Es ist gar keine Frage: Gesetze bedürfen der Novellierung, und all das, was an dem Gesetz gut ist – da bin ich mir sicher –, werden Sie schon preisen. Darauf brauche ich gar nicht einzugehen. Aber Modifikationen, die eher technisch auf veränderte Verhältnisse reagieren, genügten Ihnen einfach nicht. Sie wollten eine eigene Duftmarke setzen und taten es, indem Sie meinten, auf eine hohe Regeldichte – Kontrolle, Druck, Sanktionen und unternehmerische Gesichtspunkte, alles eine Hierarchisierung der Hochschulen – setzen zu sollen.
Das sind aber – selbst in Unternehmen – längst überholte Managementstrategien. Mit Recht ist gesagt worden, dass große Geister in unserer Wissenschaftsgeschichte heute kaum eine Chance besäßen, erfolgreich ein Universitätsstudium zu absolvieren.
Indem Sie nahezu alles reglementieren wollen, nehmen Sie den jungen Menschen den Freiraum zu kreativer und vielleicht eigenwilliger Entfaltung. Gerade in der Forschung lässt sich vieles nicht planen. Die von Ihnen so ersehnten Innovationen bedürfen eines Freiraumes, der mit Ihrem Freiheitsbegriff wenig gemein hat. Maßnahmen, die solche schöpferischen Leistungen faktisch erzwingen wollen, bewirken das Gegenteil. Meinen Sie wirklich, Sie könnten Studierende durch Drohungen dazu bringen, schneller und effektiver zu werden? Auf diese Weise werden Sie die hierzulande ohnehin schon hohen Abbrecherquoten noch weiter steigern.
Junge Menschen sind begeisterungsfähig, und es ist die Aufgabe von Hochschullehrern, diese Begeisterung in ihnen zu wecken. Dazu bedarf es unbedingt der engen Verzahnung von Lehre und Forschung; denn nur ein von seiner Sache begeisterter Hochschullehrer kann auch seine Studierenden begeistern, kann sie anstecken und zu Hochleistungen motivieren. Eine befristet eingestellte Lehrkraft wird ständig auf der Suche nach einer neuen
Mensa sein und kaum Zeit für eigene Forschung, geschweige denn eine innere Motivation für die Lehre haben; denn sie wird sich kaum mit ihrer Hochschule und ihren Studierenden identifizieren können. Die Lehre ist ihr ein bloßer Brotberuf, keine Berufung. Jahr für Jahr dieselben Konserven aufzutischen, das lässt das Interesse auf beiden Seiten rasch erlahmen. Wenn Sie vor Ideen sprühende Studierende haben wollen, die ohne jeden Druck ihr Bestes geben, dann geben Sie fest eingestellten Hochschullehrern die Möglichkeit, über ihre Forschungsvorhaben zu sprechen.
Fragt man nach den Idealen, nach dem Menschenbild, das Sie geleitet hat, als Sie diesen Entwurf schrieben, dann fallen einem durchaus nicht christdemokratische Werte und Bilder ein; ich habe Ihnen das in anderen Zusammenhängen immer wieder sagen müssen. Mit Ihrem Versuch, Menschen zu immer größerer Effizienz zu treiben, sie in einer permanenten Leistungskonkurrenz zu halten und auf diese Weise Auslese zu betreiben, werden Sie viele kreative Köpfe an die USA und an andere europäische Länder verlieren, die es besser machen. Warum haben Sie nicht auf das gehört, was wir Ihnen gesagt haben? Oder Sie werden den hoffnungsvollen Nachwuchs in Schablonen pressen, die das verhindern, was Sie so gern wollen: Innovation – das ist ja das neue Zauberwort. Dazu sind aber Anreize erforderlich, nicht die Androhung von Sanktionen. Am Ende haben Sie gleichförmige Streberlinge, die nur noch von Innovationen reden; aber in der Sache kommt nichts, weil sie in Vorruhestandbahnen denken.
Ein Letztes: Ich habe gesagt, dass Gesetzesnovellierungen von Zeit zu Zeit nötig sind. Aber Sie haben nicht nur das Nötige und Wünschenswerte unterlassen, Sie haben zentrale Steuerungsmechanismen verschärft und so auch in der Öffentlichkeit insinuiert, dass Studierende und Lehrende eines engen Regelwerks bedürften, um zu funktionieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist populistisch, und weil Sie nur zu gut wissen, dass so etwas ankommt, haben Sie noch etwas draufgesetzt: Sie haben ohne Not an gut eingespielte, bewährte und funktionierende Säulen der demokratischen Universität die Axt gelegt. Damit riskieren Sie nicht nur neue Konfusionen – als hätte es in den letzten Jahren davon nicht schon genug gegeben –, nein, Sie provozieren auch ohne Not die Betroffenen in einer Weise, die verletzt und aus der nur noch blankes Machtbewusstsein spricht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, legen heute eine Gesetzesän
derung vor, die das Etikett „Hochschulfreiheitsgesetz“ trägt. Bei näherer Betrachtung aber entpuppt sich das als bloßer Etikettenschwindel. Die Detailregelungen beim zentralen § 10 zum Inhalt der Zielvereinbarungen zwischen Staatsregierung und Hochschulen sind wirklichkeitsfremd und dirigistisch. Nicht nur Immatrikulationszahlen, nein, gleich auch noch die Absolventenzahlen wollen Sie darin vorgeben. Der ganze Katalog von Zielen und Aufgaben soll im Zweifelsfall einseitig vom Ministerium definiert werden können, und wenn diese Ziele, die einseitig definiert werden können, dann nicht erfüllt werden, haben Sie auch noch Sanktionen bereit, die Sie nun beschönigend „Folgen bei Verfehlung der Ziele“ nennen und ins Gesetz schreiben. Das alles, meine sehr verehrten Damen und Herren, erinnert viel mehr an Fünfjahrespläne als an eine moderne Hochschulsteuerung, die Freiheit und Autonomie gewähren will.
Doch damit nicht genug. Die angeblich gewonnene Freiheit bei Unternehmensgründung wird umfangreich durch die Sächsische Haushaltsordnung eingeschränkt. Die Immobilienbewirtschaftung übertragen Sie nur wenigen Hochschulen zurück und korrigieren dabei nicht einmal das, was Sie im letzten Doppelhaushalt den Hochschulen weggenommen und dem SIB oder dem SMF zugeschlagen haben. Das SMWK schreibt sich sogar einen Platz im Verwaltungsrat der Studierendenwerke ins Gesetz, und zu guter Letzt schreibt sich das SMF einen eigenen Haushaltsvorbehalt so deutlich in den Gesetzestext, als hätte man Angst vor der Arbeit des Wissenschaftsministeriums. Das alles, meine sehr verehrten Damen und Herren, zeugt von tiefem Misstrauen der Staatsregierung, insbesondere des Finanzministeriums, gegenüber der Hochschulautonomie und den frei agierenden und wirtschaftenden Hochschulen.
Dass es anders geht, haben wir mit zahlreichen – über 30 an der Zahl – Vorschlägen zur freien Gestaltung der inneren Organisation der Hochschulen auf dezentraler Ebene gezeigt. Wir sehen zudem die Möglichkeit, ja sogar die Notwendigkeit, dass die Verhandlungen zu den Zielvereinbarungen auf Augenhöhe zwischen Hochschulen und Staatsregierung stattfinden. Der Gesetzentwurf, den Sie hier vorlegen, verspielt hier zahlreiche Chancen auf Innovation und tatsächliche Ausgestaltung von Freiheit für die Hochschulen. Ihren Entwurf nennen wir deshalb ein Hochschulkontrollgesetz und einen Etikettenschwindel.
Ich weiß nicht – da gerade Sie aus den Reihen von CDU und FDP sich melden –, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ob Sie sich noch an den Wahlkampf 2009 erinnern. Aber eines soll auch in dieser Debatte gesagt werden: Mit diesem Hochschulgesetz bricht die CDU ein zentrales Wahlversprechen: den Erhalt des studiengebührenfreien Erststudiums in Sachsen,
das wir in der Großen Koalition gemeinsam durchgesetzt hatten. Schon der aktuelle Gesetzentwurf der Staatsregierung enthielt eine Regelung, in der Studiengebühren ab dem 6. Semester über der Regelstudienzeit vorgesehen waren. Ihnen von den Fraktionen der CDU und der FDP ging das aber wohl nicht weit genug, und Sie haben im Ausschuss diese Regelung noch weiter verschärft. Zudem müssen zukünftig alle EU-Ausländer in Sachsen Studiengebühren zahlen – ein Ansatz, der sicher nicht zur beabsichtigten Internationalisierung der Hochschulen oder aber zur Deckung des Fachkräftebedarfs beiträgt. Ihr Hochschulgesetz wird also auch sozial kalt. Die SPD lehnt Studiengebühren weiterhin aus Überzeugung und Erfahrung – wie auch Einsicht – ab.
Zu guter Letzt zur schon viel diskutierten und beabsichtigten Änderung des § 24 im Hochschulgesetz, der Änderung der Mitgliedschaft in der verfassten Studierendenschaft: Nicht nur, dass diese Änderung nirgends vorher diskutiert und dann erst per Tischvorlage in den Ausschuss kam; nicht nur, dass Sie damit die finanzielle Grundlage eines funktionierenden Systems sozialer, kultureller und sportlicher Dienstleistungen angreifen und damit die Legitimation und Schlagkraft der Interessenvertretung aller Studierenden untergraben – Sie tun dies einzig und allein aus politischen Motiven.
Dafür nehmen Sie zahlreiche negative Folgen in Kauf: Kostensteigerung und mögliche Klagen, eine fehlende Interessenvertretung und mehr Bürokratie. Sie brechen damit, wie das Gutachten von Rechtsanwalt Thomas Neie für die KSS ausführt, auch mit einer Tradition des sächsischen Hochschulrechts, das nicht zuletzt Prof. Hans Joachim Meyer als Erbe der friedlichen Revolution 1989 begrüßt hat. Zwei Sätze aus dem Gutachten seien deshalb zitiert: „Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, die Erfüllung der in § 24 Sächsisches Hochschulgesetz genannten, im Gemeinwohl stehenden Aufgaben nicht mehr der Gesamtheit der sächsischen Studierenden aufzuerlegen. Die Studierendenschaft ist freiheitssichernd, weil sie auf die Mitwirkung der Betroffenen setzt.“
Wie die Ausschussdebatte aber gezeigt hat, geht es Ihnen ausschließlich darum, eine Ihnen missliebige Interessenvertretung aus parteipolitischem Kalkül zu schwächen.
Aber auch an anderen Stellen betreiben Sie offen Demokratieabbau. Genannt werden soll hier nur das Mitspracherecht des Senats bei der Rektorenwahl sowie die Schwächung des Rektorats als Kollegium und seine Fokussierung auf eine Person. Dieser Angriff auf die verfasste Studierendenschaft und die demokratische Hochschule zeigt: In Sachsen wird wieder geherrscht, statt im Sinne guter Lösungen regiert.
Sie wollen ein Hochschulkontrollgesetz, das sozial kalt ist und Demokratieabbau betreibt. Das lehnen wir entschie