Protocol of the Session on September 26, 2012

Bitte kommen Sie zum Ende.

Nehmen Sie die letzte Chance dieses Antrags und stimmen Sie ihm zu. Ich beantrage in diesem Punkt namentliche Abstimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Zum Antrag möchte Herr Abg. Mackenroth sprechen. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Gerstenberg, die Koalition wird diesen Änderungsantrag ablehnen. Wir haben die unterschiedlichen Auffassungen dazu bereits ausgetauscht und deutlich gemacht: Das Semesterticket muss beileibe nicht vom Studentenrat verhandelt werden. Es gibt auch im Freistaat Sachsen – beispielsweise in Leipzig – wunderbar funktionierende Modelle, wo dies das Studentenwerk erledigt, und es ist überhaupt nicht einzusehen, dass man sich immer auf den Studentenrat stützen muss.

Was ich nicht in Ordnung fand, Herr Kollege – das liegt nach meiner festen Auffassung auch deutlich unter Ihrem Niveau –, waren Ihre Bemerkungen zu Rechtsaußen hier im Haus und zum Verhalten der CDU.

(Beifall bei der CDU und FDP)

Offenbar haben Sie nicht zugehört. Ich habe in meiner Rede deutlich gemacht, dass wir unsere Mehrheiten allein zustande bringen, und das wird auch so lange der Fall sein, solange eine Koalition von der CDU geführt wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Es ist über diesen Änderungsantrag namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich möchte gern wissen, wer das unterstützt. Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Gut. Damit ist das zulässig.

(Zuruf von der NPD: Ein Änderungsantrag ist für die namentliche Abstimmung zulässig?)

Ein Änderungsantrag ist für namentliche Abstimmung zulässig. – Wir bereiten das jetzt vor. Soll ich das Prozedere zum Aufruf noch einmal verlesen oder haben wir uns inzwischen alle daran gewöhnt? Widerspricht jemand, wenn ich es nicht verlese? – Das ist nicht der Fall.

Wir starten, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der namentlichen Abstimmung. Diese beginnt beim Buchstaben J.

(Namentliche Abstimmung – siehe Anlage)

Ist ein Abgeordneter hinzugekommen, der nicht aufgerufen worden ist? – Er hat die Möglichkeit, sich jetzt zu melden.

Damit kommen wir jetzt zur Auszählung. Ich bitte um etwas Geduld.

(Kurze Unterbrechung)

Meine Damen und Herren! Wir haben ein Ergebnis: Mit Ja stimmten 49 Abgeordnete, mit Nein 76 Abgeordnete, und enthalten hat sich niemand. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu den weiteren Änderungsanträgen. Ich rufe auf die Drucksache 5/10248, Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN, und bitte Herrn Dr. Gerstenberg um Einbringung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen mit diesem Änderungsantrag die Möglichkeit des Freiversuchs erhalten. Wir haben immer wieder zu hören bekommen, es würde damit eine Überlastung stattfinden. Mehrere Anfragen haben nicht nachweisen können, ob überhaupt eine Belastung in unzulässigem Maße stattfindet. Eines ist aber sicher: Der Freiversuch ist ein Anreiz, Abschlussprüfungen vorzeitig abzulegen und somit auch die Angst vor den Prüfungen zu nehmen. Das ist auch

eine Chance, ein besseres Studienergebnis zu erreichen. Es ist eigentlich ein Beitrag in Ihrem Sinne, in der Regelstudienzeit zu bleiben. Ich glaube, diesen Teil der Freiheit sollten Sie den Studierenden in einem Gesetz, das diesen Namen trägt, nicht nehmen.

Frau Prof. Schücking, Rektorin der Universität Leipzig, hat sich in der Anhörung auch deutlich für den Freiversuch ausgesprochen.

Für mich war es interessant, dass bei der Behandlung dieses Antrages im Ausschuss eine Ablehnung ohne jede Gegenrede erfolgte. Sie haben also heute die Möglichkeit, sich neu zu positionieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Mackenroth, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wir werden auch diesen Änderungsantrag ablehnen. Die Bitte zur Aufnahme einer entsprechenden Regelung kommt aus dem Kreis der Hochschulen.

Wir glauben auch, noch einmal darauf hinweisen zu müssen, dass wir nicht den Freiversuch abschaffen, sondern wir schaffen den Freiversuch nur in den modularisierten Studiengängen ab. Wenn wir dort einen Freiversuch behalten, dann verursacht das in der Tat in jedem Fall einen überdurchschnittlichen Prüfungsaufwand, einen Verwaltungsaufwand, den wir uns ersparen können. Es bleibt bei dem Freiversuch in den übrigen Studiengängen.

Möchte noch jemand zu dem Antrag sprechen? – Herr Mann, bitte.

Ich will ganz kurz für die SPDFraktion Stellung nehmen. Wir stimmen diesem Antrag und auch dem vorgebrachten Argument zu.

Inzwischen ist es dankenswerterweise so, dass ein Großteil der Studiengänge auf die modularisierten Studiengänge umgestellt ist. Wenn Sie, Herr Mackenroth, jetzt zu sagen versuchen, dass wir in einzelnen Staatsexamen diesen Freiversuch noch haben, ist das zwar schön, aber dann stelle ich noch einmal die Frage: warum denn dann nicht bei allen? Der Freiversuch trägt dazu bei, die Studiendauer in Sachsen gering zu halten und hat sich ausdrücklich bewährt. Er ist eine Maßnahme, die unter dem Strich weniger Ressourcen kostet. Die Streichung wird uns teurer zu stehen kommen. Deswegen stimmen Sie bitte diesem Änderungsantrag zu.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Herr Besier, bitte.

Meine Fraktion stimmt diesem Antrag ebenfalls zu, denn der Freiversuch hat sich bewährt, er ist positiv. Etwas, das sich bewährt hat, sollte man nicht abschaffen. Es ist so, dass für die Studierenden dadurch die Angstschwelle vor den Examina gesenkt wird.

(Beifall bei den LINKEN)

Ich lasse abstimmen über diesen Änderungsantrag. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Eine Reihe von Stimmen dafür. Dennoch ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe auf die Drucksache 5/10249, Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN. Herr Dr. Gerstenberg, bitte.

Dieser Änderungsantrag beschäftigt sich mit den Studierendenwerken. Die Studentenwerke haben in der Diskussion heute noch keine Rolle gespielt. Sehr zu Unrecht, weil wir – und nicht nur wir, das weiß ich von den anderen Fraktionen – davon überzeugt sind, dass Studentenwerke ein sehr wichtiger Beitrag für ein erfolgreiches Studium sind. Gute Lehre, gute Forschung und ein gutes soziales Umfeld, das macht die Hochschulen aus und dort sind die Studentenwerke gefragt.

Wir haben im vorliegenden Gesetzentwurf eine Änderung, nach der das SMWK beratend einen Sitz im Verwaltungsrat erhalten soll. Das wäre rechtssystematisch falsch. In diesem Selbstverwaltungsgremium des Studentenwerks muss es keinen Sitz des SMWK, das wiederum die Rechtsaufsicht führt, geben. Ich verweise alle, die sich dafür interessieren, auf die ausführlichen Ausführungen von Herrn Brüggen zu dieser Angelegenheit.

Ein zweiter Punkt, der dringend der Korrektur bedarf, ist, dass Sozialdarlehen, die an Studierende vergeben werden, durch zwei Ministerien genehmigungsbedürftig sind.

Beide Punkte sind ein Zeichen dafür, dass das Staatsministerium der Finanzen offensichtlich ein ausgesprochenes Kontrollbedürfnis hat. Das ist an manchen Stellen durchaus angebracht, hier artet es zum Kontrollzwang aus. Wir sind im Gesetz deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Deswegen sollten diese beiden Punkte gestrichen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Der dritte Punkt ist die Frage der Leistungsvereinbarung mit den Studentenwerken. Wir haben vor einem Jahr eine Anhörung zur Frage der Studentenwerke gehabt. Dort ist überaus deutlich geworden, dass die Studentenwerke dringend – bei Haushaltsvorbehalt – eine mittelfristig planbare, verlässliche und zielorientierte Finanzierung brauchen. Leistungsvereinbarungen sind das übliche Mittel, wenn es um die Steigerung von Autonomie geht. Es werden die zu erbringenden Leistungen und die Finanzierung miteinander vereinbart.

Da heute die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf mehrfach eine Rolle gespielt hat, sage ich Ihnen: Hören Sie auch auf das einheitliche Ergebnis der Anhörung zu den Studentenwerken, stimmen Sie diesem Änderungsantrag zu!

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Herr Prof. Schmalfuß.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich möchte zuerst eine Richtigstellung vorbringen.

Mein Kollege Mackenroth von der CDU-Fraktion hat sehr wohl in seiner Rede die Studentenwerke angesprochen, sie haben also in der heutigen Debatte eine Rolle gespielt.

Ich kann den Koalitionsfraktionen der CDU und der FDP nur die Ablehnung des Antrags, den Herr Gerstenberg eingebracht hat, empfehlen. Ich finde, es ist eine sehr gute Regelung, wenn das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit beratendem Sitz bei den Studentenwerken dabei ist. Sie sollen auch in Zukunft weiter vertrauensvoll zusammenarbeiten, und wenn in den entsprechenden Gremien ein Vertreter oder eine Vertreterin des Wissenschaftsministeriums sitzt, glaube ich, ist das für die weitere Zusammenarbeit in den nächsten Jahren förderlich. Ansonsten bitte ich die Koalitionsfraktionen, den vorliegenden Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Herr Abg. Mann, bitte.