Protocol of the Session on June 11, 2012

Drucksache 5/8624, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP

Drucksache 5/9546, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun der CDU-Fraktion das Wort; Herr Abg. Hartmann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben heute die Beschlussfassung zum Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst und Katastrophenschutzgesetz zu beraten und hoffentlich auch zu verabschieden.

Der Gesetzentwurf basiert ja auf dem BRKG aus dem Jahr 2004, und ich glaube, es ist auch noch einmal wichtig für den Diskussionsverlauf, darauf hinzuweisen. Den gesetzlichen Rahmen haben wir im Jahr 2004 auf Grundlage der auch von der EU formulierten vergaberechtlichen Voraussetzungen beschlossen.

Wir haben das mit einer Befristung für das Ausschreibungsverfahren, die zum 31.12. dieses Jahres enden wird, verbunden. Das macht es erforderlich, das BRKG jetzt abschließend zu modifizieren und an die Herausforderungen der kommenden Jahre anzupassen. Es ist der CDU/FDP-Koalition gelungen, nunmehr einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Herausforderungen der Zukunft Rechnung trägt.

Wir haben in einer Anhörung 13 Sachverständige zum BRKG gehört, die alle beteiligten Interessen vertreten haben. Im Mittelpunkt dieses Gesetzes steht – ganz klar – der Bürger, der Betroffene, der die Rettungsdienstleistungen in Anspruch nehmen muss. Genauso steht im Mittelpunkt der Mitarbeiter, der die Leistungen erbringen muss. Es ist den Interessen der Beteiligten Rechnung zu tragen: zum einen der Leistungserbringer – Hilfsorganisationen wie auch private Anbieter –, zum anderen der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes – nämlich Landkreise und kreisfreie Städte und nicht zuletzt den Kassen als Kostenträger, die über die Beiträge ihrer Mitglieder auch den Rettungsdienst bezahlen.

Im Ausgleich all dieser Interessen legen wir Ihnen heute – auch im Ergebnis der Anhörung – eine Beschlussfassung vor, in der wir nochmals einige Punkte modifiziert haben.

Hervorheben möchte ich die Frage der Entscheidung über die Vergabe von Fahrzeugen und der entsprechenden Verbrauchsmaterialien. Hier ist neu geregelt worden, dass entweder die Leistungserbringer – sprich: die Hilfsorganisationen oder privaten Anbieter – oder aber der Träger des

bodengebundenen Rettungsdienstes diese Fahrzeuge und Hilfsmaterialien beschaffen können. Die Entscheidung liegt bei dem, der den Sicherstellungsauftrag nach dem Gesetz hat, nämlich dem Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes, sprich den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Das ist auch folgerichtig, weil der, der die Verantwortung trägt, letzten Endes auch über die Beschaffung und die Verwendung entscheiden dürfen muss.

Gleichwohl war es uns wichtig, die hohe Qualität des sächsischen Rettungsdienstes zu halten. Der sächsische Rettungsdienst ist geprägt durch ein besonders hohes Engagement der Hilfsorganisationen, gepaart mit privaten Leistungserbringern, die insgesamt auch eine tiefe Einbindung in den Katastrophenschutz in Sachsen realisieren. Diese Qualität, diese sächsische Eigenart galt es zu wahren, und so glauben wir, Ihnen heute einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zum einen den Rettungsdienst wettbewerbsfähig aufstellt, aber gleichzeitig die Hilfsorganisationen und natürlich auch den Katastrophenschutz in Sachsen perspektivisch weiter stärkt.

Wir haben im Gesetzentwurf aufgenommen, dass eine Zulassungsvoraussetzung, um sich überhaupt bewerben zu dürfen, an den Ausschreibungen teilzunehmen, die Fähigkeit ist, Großschadensereignisse zu bewältigen. Die Bewältigung von Großschadensereignissen setzt eine entsprechende personelle, organisatorische Ausstattung voraus, und wenn diese gegeben ist, hat man die Möglichkeit, sich in Sachsen zu bewerben.

Außerdem haben wir uns getrennt von einer ausschließlichen wettbewerbsorientierten Vergabe, denn neben dem Preis entscheidet nunmehr auch das Umsetzungskonzept, sprich die Frage, wie man mit welchen Qualifikationen, mit welchen Mitarbeitern den Rettungsdienst organisiert, und die Frage der Mitwirkung im Katastrophenschutz.

Wir setzen also ganz klar ein Zeichen – das ist auch ein Ausfluss der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes –, dass es durchaus möglich ist, einen Wettbewerb zu paaren mit Leistungsanforderungen. Damit haben wir die Mitwirkung im Katastrophenschutz entsprechend als Vergabekriterium formuliert.

Abschließend sei gesagt, dass auch dieser Gesetzentwurf den Herausforderungen, vor denen die Handelnden stehen, entsprechend Rechnung trägt; denn letzten Endes liegt die Entscheidung über die Vergabe bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Wir haben ihnen eine Handlungsempfehlung an die Hand gegeben, auf deren Grundlage sie unter Berücksichtigung ihrer lokalen

Anforderungen Ziele formulieren und Ausschreibungskriterien festsetzen können. Wir tragen auch insoweit dem Vergaberecht Rechnung und belassen Spielräume, die es gleichzeitig gestatten – das können Sie in den Punkten zum öffentlich-rechtlichen Vertrag nachlesen –, sowohl die Fragen der Qualifikation und der Bezahlung von Mitarbeitern als auch die Frage zukünftiger Gehaltssteigerungen aufzunehmen.

Wir halten den Gesetzentwurf insgesamt für einen gelungenen, tragfähigen und zukunftsorientierten Kompromiss, der dem Ziel der Erhaltung der guten Qualität des sächsischen Rettungsdienstes weiter Rechnung tragen wird. Gleichzeitig ermöglicht er Wettbewerb und eine enge Verzahnung zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das war Herr Hartmann für die CDU-Fraktion. – Für die FDP-Fraktion Herr Abg. Karabinski, bitte. Herr Karabinski, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin ein wenig verwundert: Nach der Presseberichterstattung in den letzten Wochen und nach den E-Mails, die wir alle bekommen haben, hatte ich gedacht, dass sich etwas mehr Kollegen für dieses Gesetz interessieren würden. Nun denn, offenbar ist es doch nicht ganz so heiß, wie es gekocht wurde.

Meine Damen und Herren! Der nun vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ist mal wieder ein gutes Beispiel dafür, wie verantwortungslos die Opposition hier in diesem Land Politik macht. Vor allen Dingen die Propaganda der SPD ist schlichtweg böswillig gewesen. Ihre Instrumentalisierung der Rettungsdienstmitarbeiter ist den Mitarbeitern und den Bürgern Sachsens gegenüber unverantwortlich. Mit Ihrer Massenpetition verunsichern Sie zum einen die Mitarbeiter des Rettungsdienstes. Sie malen zum anderen das düstere Bild einer Zukunft, in der es nur noch Rettungsdienstfabriken geben werde, die schlecht oder gar nicht ausgebildete Mitarbeiter zu Dumpinglöhnen beschäftigen würden. Schnelle Hilfe für die Bevölkerung sei demnach künftig ein Glücksfall, das heißt vom Zufall abhängig.

Meine Damen und Herren! So sieht die Zukunft des Rettungsdienstes in Sachsen natürlich nicht aus.

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie mich die Chance nutzen, um endlich einmal mit den gezielt gestreuten Gerüchten aufzuräumen, die zu diesem Thema kursieren:

Erstens. Es ist nicht so, dass die Regierungskoalition das BRKG – besser: das Blaulichtgesetz – zum bloßen Ver

gnügen novelliert hat. Es war nicht die pure Lust am Novellieren, die uns angetrieben hat. Nein, es gibt mehrere Gerichtsurteile, die das bisherige Auswahlverfahren für unzulässig befunden haben. Die EU-Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrengt, weil auch sie auf dem Gebiet des Rettungsdienstes einen umfassenden Wettbewerb etablieren will. Deshalb mussten wir dieses Gesetz überarbeiten.

Zweiter Punkt: Eine Kommunalisierung des Rettungsdienstbereiches, das heißt die Durchführung unmittelbar durch die Kreise oder die kreisfreien Städte, kam für uns nicht infrage. Meine Damen und Herren von der Opposition, würden sich denn dadurch zwangsläufig für die Mitarbeiter des Rettungsdienstes eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen ergeben? Nein, natürlich nicht! Denn auch die Landkreise würden als Leistungserbringer natürlich versuchen müssen, den Rettungsdienst möglichst kostengünstig durchzuführen; sie würden jedenfalls nicht als Erstes die Löhne der Mitarbeiter erhöhen. Also hören Sie endlich auf, den Mitarbeitern Sand in die Augen zu streuen! Im Gegensatz zu Ihnen sind wir der Auffassung, dass der Staat sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und nicht als Unternehmer tätig werden soll.

(Beifall bei der FDP)

Einmal abgesehen davon, dass gerade die kleinen privaten sächsischen Rettungsdienstunternehmen bei einer Kommunalisierung mit einem Schlag völlig verschwinden würden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen: Lieber ein fairer, verantwortungsvoller Wettbewerb im Rettungsdienst als eine intransparente Kommunalisierung!

Dritter Punkt: Das von Ihnen an die Wand gemalte Lohndumping im Rettungsdienst wird es nicht geben. Als Gesetzgeber geben wir drei maßgebliche Kriterien für den Zuschlag im Auswahlverfahren vor. Natürlich wird der Angebotspreis eine Rolle spielen – wie soll der Wettbewerb sonst auch vonstattengehen? Aber der Angebotspreis ist nicht alleiniges Vergabekriterium. Ein weiteres Kriterium ist das Umsetzungskonzept des Anbieters, in dem er darzulegen hat, wie er den Rettungsdienst organisieren und durchführen will. Genau hier müssen dann die Qualitätsmerkmale des Rettungsdienstes, wie beispielsweise die psychosoziale Betreuung oder die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, aufgeführt werden.

Die Wertung des Umsetzungskonzeptes – das muss hier auch einmal deutlich gesagt werden – ist dann aber Aufgabe des jeweiligen Trägers des bodengebundenen Rettungsdienstes. Insoweit sind die Kommunen in der Pflicht. Sie entscheiden, wie wichtig ihnen das Umsetzungskonzept und damit die Qualität des Rettungsdienstes ist. Ein weiteres Zuschlagskriterium ist die Mitwirkung des Rettungsdienstanbieters im Katastrophenschutz. So stellen wir sicher, dass zum einen dem großen ehrenamtlichen Engagement in diesem Bereich Rechnung getragen wird und zum anderen die ehrenamtlichen Strukturen des Katastrophenschutzes erhalten bleiben. Laut einschlägi

gen Beschlüssen können diese beiden Kriterien – Umsetzungskonzept und Mitwirkung im Katastrophenschutz – neben dem Angebotspreis zu 50 % in die Bewertung einfließen. Genau so verhindern wir, dass der Wettbewerb im Rettungsdienst durch das Drücken der Löhne entschieden wird.

Lassen Sie mich aber nochmals an die jeweiligen Träger des Rettungsdienstes appellieren: Seien Sie sich bei Ihren Vergabeverfahren Ihrer Verantwortung bewusst! Nutzen Sie die Spielräume, die Ihnen das vorgelegte Gesetz einräumt!

Alles in allem, meine Damen und Herren, haben wir ein Gesetz entworfen, das den Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt. Eines kann ich den Sachsen bereits heute versichern: Wie alle bisherigen Horrorszenarien der Opposition – von der Schließung aller Schulen und Hochschulen über die Abschaffung der Polizei bis hin zur Stilllegung aller ÖPNV-Strecken – wird auch der Zusammenbruch des Rettungsdienstes nicht eintreten.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zuruf der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Diejenigen, die schnelle medizinische Hilfe brauchen, diejenigen, die den Rettungsdienst rufen, werden keine negativen Auswirkungen spüren. Ganz im Gegenteil: Der Brandschutz, der Katastrophenschutz und der Rettungsdienst werden durch diese Gesetzesnovelle gestärkt.

In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Nun für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Gebhardt. Herr Gebhardt, Sie haben das Wort.

Danke schön, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem guten Krimistück würde man „Guter Bulle, böser Bulle“ spielen. Herr Karabinski, das, was Sie uns soeben geboten haben, war tatsächlich ganz schön unterirdisch. Das, was Herr Hartmann uns geboten hat, war zumindest der Versuch, einen Ausgleich hinzubekommen zu dem, was tatsächlich in dem Gesetz drinsteht. Es ist eine recht komplizierte Materie.

Neben den von meinen Vorrednern – in dem Fall möchte ich ausdrücklich auf Herrn Hartmann verweisen – genannten Gründen für den Novellierungsbedarf zum BRKG möchte ich einen weiteren nennen: die recht stümperhafte Rechtssetzung durch die CDU/FDP

Koalition im offensichtlich gegen das Bepackungsverbot verstoßenden Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012, hier insbesondere hinsichtlich Artikel 19 des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Die Rechtsprechung hat diesen Weg der sächsischen Regierungskoalition recht schnell beendet. Die sich damit aber ergebende Chance, ein für den Freistaat Sachsen maßge

schneidertes und rechtssicheres Verfahren zur Vergabe bzw. zur Erledigung von Rettungsdienstleistungen zu finden, haben CDU und FDP verspielt. Sie haben nicht zur offenen Debatte mit den Betroffenen aufgerufen, sondern nach vielen verstrichenen Monaten einen unausgegorenen Vorschlag unterbreitet, der heute zur Abstimmung steht.

Lassen Sie mich mein Fazit an den Anfang meines Beitrags setzen: Gewinner war einmal mehr der kleine Koalitionspartner FDP, welcher sich mit seiner Klientelpolitik und einem ausschließlich auf Wettbewerb zielenden Kompromiss gegen die CDU durchgesetzt hat.

Zunächst möchte ich erwähnen, dass der heute zur Debatte stehende Gesetzentwurf neben dem Rettungsdienst weitere Regelungsinhalte umfasst. Einige davon sind unumstritten und werden auch von meiner Fraktion unterstützt. Dazu gehören die Möglichkeit für die örtliche Brandschutzbehörde, statistische Daten zur personellen und technischen Ausstattung zu erheben, und die Option einer Doppelmitgliedschaft für die Kameraden der freiwilligen Feuerwehr zur Aufrechterhaltung der Tagesbereitschaft, auch wenn ich mir nicht die Anmerkung ersparen kann, dass mit dieser Regelung das Problem der fehlenden Einsatzbereitschaft der Feuerwehren nicht gelöst wird. Aber auch die Erleichterung für die Gemeinden, für Einsätze der Feuerwehren außerhalb der Brandbekämpfung Kostenersatz verlangen zu können, verdient unser ausdrückliches Lob.

Aber damit endet mein Lob für das Gesetz. Mit den in Rede stehenden Bedingungen und Voraussetzungen, unter denen der aus Notfallrettung und Krankentransport bestehende Rettungsdienst im Freistaat Sachsen durchgeführt und abgesichert werden soll, haben wir unsere großen Probleme und Schwierigkeiten. Dieses Verfahren hat selbstverständlich auch eine europäische Dimension. Die durch die EU-Verträge dem Wettbewerb verpflichtete Kommission hat zuletzt einen Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe bekannt gemacht. Der Bundesrat nahm dazu im März dieses Jahres Stellung und sah sich gezwungen, eine Subsidiaritätsrüge zu erheben. Da der Bundesratsbeschluss die Thematik auf den Punkt bringt und die Sächsische Staatsregierung diesen Beschluss in der Bundesratsdrucksache 874/11 vom 30. März mitgetragen hat, erlaube ich mir, auszugsweise aus der Begründung zu zitieren:

„In einigen Ländern besteht zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz eine logische und auch konzeptionell bedeutende und systembedingt unaufhebbare Bindung. Zur Wahrung der inneren Sicherheit ist der Erhalt dieses Verbundsystems zwingend notwendig. Dies lässt sich aber nur gewährleisten, wenn von einer generellen Ausschreibung des Rettungsdienstes auch bei bisher nicht ausschreibungspflichtigen Dienstleistungskonzessionen abgesehen wird. Die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit durch Rettungsdienst und Katastrophenschutz ist eine Kernaufgabe der Daseinsvorsorge. Eine offene Ausschreibung unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimie

rung und anderen vergaberechtlichen Aspekten würde dazu führen, dass die Schnittstelle zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz ebenfalls kommerzialisiert würde. Im Ergebnis würde dies massive Qualitätsverluste mit sich bringen. Darüber hinaus würde auch das in Deutschland sehr bedeutende ehrenamtliche Element in diesem Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes infrage gestellt werden.“

Ich will noch einmal in Erinnerung rufen: Das stammt nicht aus einem Positionspapier der LINKEN, sondern aus einer Bundesratsdrucksache vom 30. März 2012, der auch die Staatsregierung zugestimmt hat.

Wo liegen aber die Problemfelder? Die Rechtsprechung zu den einzelnen Vergabeverfahren im Rettungsdienst – nicht nur in Sachsen – hat die Komplexität der Materie verdeutlicht. Der Innenausschuss hat sich deshalb folgerichtig zu einer Expertenanhörung entschlossen. Diese fand, wie Herr Hartmann bereits erwähnte, im April statt und hat in mehreren Punkten für Klarheit gesorgt, auch für meine Fraktion. Die rechtlichen Unterschiede zwischen Subventions- und Konzessionsmodell sind also nicht so gravierend wie erwartet. Ohne bundes- und landesrechtliche Änderungen sind auch durch Konzessionsverfahren, wie wir sie bevorteilt hätten, kaum erhoffte Spielräume für die Aufgabenträger erschließbar.