Protocol of the Session on June 11, 2012

Wir haben die Mutterschutzfrist von 14 Wochen mit einhundertprozentiger Erstattung des Nettoeinkommens festgelegt. Es gibt die Elternzeit. Den erwerbstätigen Eltern stehen insgesamt 14 Monate bezahlter Elternzeit

zur Verfügung. Eine Freistellung von der Arbeit – im Übrigen auch für den Vater von bis zu drei Jahren – im Rahmen der Elternzeit ist möglich. 170 Wochen für den Mutterschutz und Elternzeit soll kein Standard in Europa sein? Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem können Sie, genauso wie ich, nicht zustimmen.

Es gibt zudem das Recht auf Teilzeit. Wir sorgen also sehr für unsere Mütter, für die Kinder und Familien. Ebenso ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber den schwangeren und stillenden Frauen bereits gesetzlich fixiert.

Zentral ist das medizinische Anliegen des Gesundheitsschutzes der Mutter und des Kindes. Es ist richtig: Die Gesundheit der Mutter ist hohes Gut und immer schützenswert. Doch weder die Kommission, das Europäische Parlament noch der vorliegende Antrag der LINKEN liefern Belege dafür, dass der derzeitige Gesundheitsschutz der Frauen unzureichend wäre. Ebenso ist die These, wonach eine Verlängerung des Mutterschutzes zur besseren Gesundheit beitragen würde, nicht belegt. Die Verlängerung des Mutterschutzes kann also nicht mit dem Ziel der besseren Gesundheit der Arbeitnehmerinnen an dieser Stelle gerechtfertigt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme noch auf einen weiteren Aspekt zu sprechen. Das Mutterschaftsgeld wird bei uns in Deutschland zum größten Teil über eine Umlage von den Unternehmen getragen. Die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs würde in der Konsequenz dazu führen, dass die Arbeitgeber höhere Beiträge abführen müssten. Demnach würden die Lohnnebenkosten steigen.

Das Zentrum für europäische Politik kommt in einer Bewertung sogar zu dem Schluss, dass sich diese erhöhten Lohnnebenkosten negativ auf eine Beschäftigung auswirken würden und die EU insgesamt als Standort für Investitionen weniger attraktiv wäre. Angesichts der europaweit angespannten Staatshaushalte und einer nur wieder langsam wachsenden Wirtschaft setzt das Europäische Parlament zu dieser Zeit aus unserer Sicht die falschen Prioritäten. Das sieht im Übrigen neben Deutschland auch die Mehrheit der Mitgliedsstaaten der EU so.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sehen, dass diese Initiative von EU-Ebene – aufgegriffen von den Damen und Herren der LINKEN – wieder einmal ein Zeichen der Regelungswut der EU ist. Ich halte sie für unverhältnismäßig und inhaltlich nicht vertretbar. Ich bin der Auffassung, dass es nicht die Aufgabe der EU ist, den Nationalstaaten Maximalforderungen vorzuschreiben. Wir haben EU-weit einheitliche Mindeststandards zum Schutz werdender Mütter. Ich sehe auch keinen gut begründeten Änderungsbedarf an dieser Stelle.

Keine Frau muss nach acht Wochen wieder arbeiten gehen – sie kann. Sie hat die Möglichkeiten der Elternzeit. Ich hatte es vorhin schon genannt. Die Väter können natürlich auch – abgesehen vom gesetzlichen Urlaub – in Elternzeit gehen. Sie können die Vätermonate mit dem

Ausgleich des Nettoeinkommens nehmen. Es gibt diese Bedingungen.

Ich muss Folgendes fragen: Worin sehen Sie die Probleme? Wir haben in Deutschland viel geregelt und getan. Wir werden aus den von mir genannten Gründen Ihren Antrag ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Frau Herrmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Frau Herrmann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Europäische Parlament hat vorgeschlagen, den Mutterschutz auf 20 Wochen zu erweitern. Um das einmal in einen Rahmen zu stellen, möchte ich sagen: Deutschland mit 14 Wochen steht mit Malta gemeinsam auf dem letzten Platz, aber bei vollem Lohnausgleich. Irinnen bekommen 26 Wochen Mutterschutz. Das ist mit die längste Zeit in Europa. In dieser Zeit erhalten sie etwa 80 % ihres Gehaltes. Die Mutterschutzfrist kann dort um 16 Wochen unbezahlte Freistellung verlängert werden. Es gibt also in Europa eine ziemliche Spreizung der Möglichkeiten, die die einzelnen Länder ergriffen haben, um zum einen den Mutterschutz zu gewährleisten und zum anderen Frau und Mann die Gelegenheit zu geben, sich auch über den Mutterschutz hinaus gemeinsam der Erziehung des Kindes zu widmen.

Wenn DIE LINKE an der Stelle vorschlägt, die Auffassung des Europäischen Parlaments zum Mutterschutz zu übernehmen und in deutsches Recht zu übersetzen, so kann sich die GRÜNEN-Fraktion in diesem Punkt dem Antrag nicht anschließen, zumindest nicht in dieser Pauschalität. Denn bisher ist es so geregelt, dass die acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot beinhalten. Wenn wir den Mutterschutz auf 20 Wochen ausweiten würden, dann würde das mindestens bedeuten, dass die Frauen ein Wahlrecht haben, ob sie nach den 14 Wochen wieder arbeiten gehen wollen oder nicht. Wir können an dieser Stelle ein gesellschaftliches Problem, das wir haben, nicht in dieser Systematik des Mutterschutzes regeln, in die es eigentlich nicht hineingehört.

Das Gleiche betrifft die Väter-Wochen. Es ist sicher richtig, dass Väter genauso die Möglichkeit haben sollten, eine Beziehung und eine Bindung zu ihrem Kind aufzubauen. Dies allerdings in einer Leistung zu verankern, die zum Teil durch Kassen finanziert ist, ist systematisch einfach nicht richtig. Es ist ja auch die Frage, ob dann die Kasse des Mannes oder die Kasse der Frau zahlen sollte. Möglichkeiten für Väter, wenn es die Gesellschaft als eine Notwendigkeit ansieht, sind anders zu finanzieren. Diese "Väter-Wochen" sind über Steuermittel zu finanzieren, und da ist, glaube ich, in Deutschland mit dem Elterngeld eine Möglichkeit gefunden, die auch Männern und Vätern

die Gelegenheit gibt, sich an der Erziehung ihres Kindes zu beteiligen.

Also noch einmal: Wenn wir die Bindung von Eltern und Kindern befördern wollen, wenn wir also Familien die Gelegenheit geben wollen, zueinander zu finden und ein gutes Familienleben aufzubauen, dann sind das familienpolitische Schritte, die auch in familienpolitischen Ansätzen realisiert werden müssen und nicht in Kassenleistungen, die dem Schutz von Mutter und Kind dienen.

Nichtsdestotrotz gibt es natürlich bestimmte Gruppen, bei denen bisher die Regelungen nicht ausreichend erscheinen. Das sind zum Beispiel Alleinerziehende. Wenn ich alleinerziehend bin, habe ich natürlich acht Wochen nach der Geburt viel mehr Verpflichtungen, die auf mich zukommen, als das bei einem Paar der Fall ist, das sich die Aufgaben teilen kann. Bei Alleinerziehenden sehe ich eine Regelungsnotwendigkeit, mehr Wochen zur Verfügung zu stellen. Das könnte man über eine Wahlfreiheit erreichen.

Im nächsten Punkt des Antrages der Fraktion DIE LINKE geht es um die Selbstständigen. Es ist tatsächlich so, dass nicht alle selbstständigen Frauen einen Verdienst haben, der es ihnen ermöglicht, sich für die Zeiten des Mutterschutzes so zu versichern, dass sie vollen Lohnausgleich erhalten. Bisher erhalten sie die Leistungen der Krankenkassen, aber eben nicht die Leistungen, die die Arbeitgeber als Umlage bezahlen. Dort sehen wir Regelungsbedarf. Dieser liegt zum Teil bei der Staatsregierung, weil das zum Beispiel auch Kindertagespflegepersonen betrifft, die für diese Zeit keinen vollen Lohnausgleich bekommen.

Der letzte Punkt ist mir – ehrlich gesagt – nicht verständlich. Mir sind keine solchen Fälle bekannt und auch die in der Begründung von der Fraktion DIE LINKE angeführten Untersuchungen sprechen nicht unbedingt dafür, dass der Abbruch von Ausbildungen auf eine Schwangerschaft und Geburt, also das Mutterwerden, zurückzuführen ist. Es gibt viele Gründe, die dazu führen. Das ist mir einfach zu wenig, es damit zu begründen. Deshalb kann ich diesen Punkt nicht nachvollziehen. Man müsste noch einmal genauer schauen, wie das zu begründen wäre.

Aus dem Gesagten geht hervor, dass wir uns diesem Antrag nicht vollumfänglich anschließen können und uns deshalb enthalten werden.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die NPD-Fraktion als abschließender Redner der ersten Runde Herr Storr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der LINKEN erweckt zunächst den Eindruck, er käme wieder einmal gleichgeschlechtspolitisch daher. Sie wissen, wie die NPD darüber denkt. Familie besteht aus Mann, Frau und Kindern. Dem Vater und der Mutter kommen dabei relativ klar umrisse

ne Aufgaben zu. Wir Nationaldemokraten bejahen diese Arbeitsteilung von Mann und Frau, weil sie den natürlichen biologischen Gegebenheiten entspricht. Daher werden Sie sich vielleicht wundern, wenn ich Ihnen hiermit ankündige, für den vorliegenden Antrag stimmen zu wollen, und zwar nicht, weil eine EU-Richtlinie es vorschreibt. Wir Deutschen können und müssen selbst entscheiden, was politisch für unser Land richtig oder falsch ist. Ich stimme heute im Namen der NPD-Fraktion diesem Antrag zu, weil ich insbesondere in der Verankerung eines Vaterschaftsurlaubes eine Stärkung der Familie sehe, außerdem eine bessere Verwirklichung des Mutterschutzes und auch eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der Mutter-Kind-Beziehung wie auch der Vater-KindBindung.

Nicht überzeugend ist die Argumentation der Staatsregierung in ihrer Stellungnahme, wonach die gesetzliche Fixierung des Mutterschutzes sich deshalb verbiete, weil Väter nicht die Zielgruppe seien. Selbstverständlich, meine Damen und Herren, ist die Mutter nach wie vor die Hauptzielgruppe des Mutterschutzes. Aber ich denke doch, dass der Vater gerade in dieser Zeit Mutter und Neugeborenes in der Klinik und zu Hause unterstützen sollte oder doch zumindest diese Möglichkeit bestehen müsste. Auch ist es in den ersten Tagen nach der Geburt eines Kindes durchaus wichtig, dass das Baby in der Familie und in seinem Zuhause von beiden Eltern willkommen geheißen werden kann. Dieser Erstkontakt zum Neugeborenen ist wichtig und sollte nicht durch die Berufstätigkeit des Vaters oder der Mutter gestört oder verhindert werden.

Da es für viele Berufsgruppen kaum möglich ist, unmittelbar nach der Geburt, im Zweifelsfall auch noch sehr kurzfristig, Urlaub zu nehmen, oder viele oftmals Angst vor der Reaktion des Arbeitgebers haben, halte ich eine gesetzliche Fixierung für hilfreich. Wenn der Arbeitgeber nicht einsehen kann, dass sein Arbeitnehmer, der gerade Vater geworden ist, zu Hause Mutter und Kind umsorgen oder sich um die Geschwisterkinder kümmern muss, so kommt in der heutigen kapitalistischen Arbeitswelt einem gesetzlichen Anspruch eine wichtige Funktion zu.

Leider haben die zunehmende Zerstörung von Familienstrukturen und das grassierende Arbeitsnomadentum dazu geführt, dass oftmals auch keine Familienangehörigen mehr bereitstehen, die Mutter und Kind beistehen könnten. In dieser Situation ist es dann das natürliche Recht und auch die Pflicht des Vaters, dies zu tun.

Insgesamt sehe ich den Antrag positiv und werde ihm daher zustimmen.

Danke schön.

Ich frage die Abgeordneten: Wünscht jemand in einer zweiten Runde das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung. – Frau Staatsministerin Clauß, Sie möchten sprechen. Dazu haben Sie jetzt Gelegenheit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich fasse nochmals kurz zusammen: Das Mutterschutzgesetz richtet sich an Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, an Frauen, die in Heimarbeit tätig sind, und an Frauen, die diesen gleichgestellt sind. Das Mutterschutzgesetz ist ein Arbeitsschutzgesetz und dient ausschließlich dem Schutz der Schwangeren und des ungeborenen Lebens vor der Geburt und der Mutter nach der Geburt.

Eine Ausweitung auf die Väter, wie von Ihnen gefordert, ist weder nötig noch sinnvoll. Das mindert nicht – und auch das betone ich – deren familiären Status. Deswegen gelten Regelungen der Elternzeit ausdrücklich auch für Väter. Eine Freistellung von der Arbeit ist für Mutter und Vater möglich, und zwar für eine Dauer von bis zu drei Jahren. Eine Ausweitung bei Müttern ist nicht notwendig, weder aus Gründen der Arbeitssicherheit noch aus Gründen des Mutterschutzes.

Denn das Gesetz besagt: Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ist eine Beschäftigung unzulässig. Bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten gilt dies sogar bis zu zwölf Wochen nach der Geburt; es sind also mindestens 14 Wochen Schutzzeit festgeschrieben. Damit liegen wir in Europa mit vorn. Damit ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch hinreichend gesetzlich verankert.

Sehr geehrte Damen und Herren, gemeinsam mit weiteren Ländern haben wir in der EU-Ratsbefassung am 17.06.2011 unseren Standpunkt zu europaweiten Mindeststandards klargemacht. Ein ausreichendes Mindestmaß an Mutterschutzleistung ist demnach in Europa gegeben, und nach den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit regeln alles Weitere die Mitgliedsstaaten selbst. Das werden wir auch tun.

Herzlichen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der FDP)

Wir kommen zum Schlusswort. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Werner.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Herrmann, der Antrag bedeutet, sich im Bundesrat und auf andere Weise dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz in Deutschland novelliert werden, insbesondere unter den genannten Punkten. Ich denke, dass Novellierungsbedarf besteht. Das habe ich, glaube ich, ausreichend belegen können. Das ist nicht nur eine Ansicht von Expertinnen und Experten, sondern auch die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister hat 2011 das BMFSFJ aufgefordert, zum Thema

Mutterschutz unter einer ganzheitlichen Geschlechterperspektive eine Situationsanalyse und ein diskriminierungsvorbeugendes Handlungskonzept zu erarbeiten – es scheint also in diesem Bereich Probleme zu geben – und das BMAS, die Länder sowie die Expertinnen und Experten daran zu beteiligen. Dabei, wird betont, soll der Beschluss aus der vorhergehenden Konferenz zu Problematiken des Mutterschutzes bei schwangeren Ärztinnen, die sich in der Weiterbildung befinden, aufgegriffen werden. Es bestehen also tatsächlich Probleme, die untersucht werden müssen. Deswegen ist die Novellierung des Mutterschutzes unser Ansinnen.

Man kann auch nicht sagen, dass es keine Belege für die Vorschläge gebe, die die EU gemacht hat. Auch das habe ich gesagt. Es gibt die Empfehlung der internationalen Arbeitsorganisation, die dazu Studien erarbeitet hat und die auf die 18 Wochen kommt. Es stimmt: Das EUParlament hat das auf 20 Wochen ausgeweitet.

Zum Schluss noch einige Worte zu Herrn Wehner. Wir wissen, die größten Bedenken zu dieser Erweiterung kommen von der Wirtschaft, von den Arbeitgeberverbänden. Leider, Herr Wehner, haben Sie das als Gegenargument aufgegriffen. Diese Argumente finde ich hinterwäldlerisch. Es wird gesagt, Frauen würden damit immer wieder als die teureren Arbeitnehmer gelten, mehr Mutterschutz lege den Arbeitgebern mehr Hindernisse in den Weg, Frauen einzustellen. Da frage ich mich: Sieht so Gleichstellung aus? Sollten wir nicht eigentlich selbstbewusst für die Rechte von Eltern und Kindern kämpfen und nicht den Drohkulissen einiger Wirtschaftsvertreter auf den Leim gehen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was sind die Kriterien für gelingenden Mutterschutz, dessen Defizite ich ausreichend beschrieben habe? Das Kriterium ist nicht, ob sich der Arbeitnehmer das vorstellen kann oder nicht, sondern das Kriterium ist Wohlergehen, Zufriedenheit, gedeihliches Aufwachsen von Kindern – und Eltern auch eine gelingende Partnerschaft zu ermöglichen. Ich denke, unser Antrag ist dafür ein weiterer Schritt. Ich bitte Sie noch einmal, dem zuzustimmen.

Danke.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der CDU: Schlusswort!)

Das, was Sie wollen, geht jetzt nicht. Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 5/7363 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei vier Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist die Drucksache 5/7363 mehrheitlich nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8