2. Welchen Bedarf sieht die Staatsregierung, dieses Problem durch verbindliche rechtliche Vereinbarungen mit dem Land Brandenburg zu regeln?
Ich frage die Staatsregierung: Wer möchte antworten? – Frau Staatsministerin Kurth, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antwort zu Frage 1 lautet, dass Wünsche von Schülern aus Brandenburg, an zweisprachigen Bildungsangeboten in Sachsen teilzunehmen, bei uns im Ministerium nicht separat erfasst werden. Es ist jedoch bekannt, dass im laufenden Schuljahr vier Brandenburger Schüler an der Mittelschule Schleife in Klassen mit „Zwei-Plus“-Unterricht – Sorbisch/Deutsch – beschult werden. Alle besuchten vorher die Grundschule in Schleife.
In der Klasse mit ausschließlich deutscher Unterrichtssprache lernen weitere vier Brandenburger Schüler. Für das kommende Schuljahr liegt ein Antrag eines Brandenburger Schülers auf Beschulung an der Mittelschule Schleife vor, der keinen Unterricht in „Zwei Plus“ wünscht.
An der Grundschule in Schleife lernt aktuell ein Brandenburger Schüler. Dieser besucht auch die Klasse mit dem „Zwei-Plus“-Angebot. Für das kommende Schuljahr sind fünf Schulanfänger mit diesem Wunsch angemeldet.
Ja. – Frau Ministerin, das macht es mir etwas schwierig, wenn Sie sagen, dass Ihnen keine Probleme bekannt seien. Das ist nicht deckungsgleich mit dem, was mir aus der Region berichtet worden ist.
Die Frage lautet daher: Haben Sie denn vor Ort einmal nachgefragt, ob es dort wirklich Probleme gegeben hat?
Die Ausführungen, die ich gerade gemacht habe, basieren natürlich auf Nachfragen und Informationen von den Akteuren vor Ort.
Diese Frage bezieht sich auf Probleme mit der EUFörderpolitik im Dreiländereck. Am 30. Mai dieses Jahres
berichtete die “Sächsische Zeitung” über ein neues grenzüberschreitendes Tourismus-Projekt – die “Via gustica”. In dem Bericht wurde mitgeteilt, dass es leider nur möglich war, dies als zweiseitiges deutsch-polnisches Projekt durchzuführen und die tschechische Seite nicht berücksichtigt werden konnte, da die Förderpolitik der EU nur noch binationale Projekte unterstütze und nicht mehr Projekte mit trinationalem Charakter.
Ich frage daher die Staatsregierung: Erstens. Über welchen Kenntnisstand verfügt die Staatsregierung bezüglich des im oben genannten Medienbericht dargestellten Sachverhaltes?
Zweitens. Welche Schritte beabsichtigt die Staatsregierung einzuleiten, um zu erreichen, dass entsprechend den Bedürfnissen im Dreiländereck auch trinationale Projekte gefördert werden können?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Kosel! Ich übernehme die Antworten gern für meinen Kollegen Morlok.
Die Antwort zu Frage 1: Das in der Frage erwähnte Projekt „Touristische Vermarktung für die ländlichen Gebiete entlang der deutsch-polnischen Grenze“ wird aus Mitteln des operationellen Programms der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Sachsen-Polen 2007 bis 2013 unterstützt. Die operationellen Programme des Freistaates Sachsen mit der Republik Polen und mit der Tschechischen Republik sind in der laufenden Förderperiode binational ausgestaltet. Das heißt, in dem jeweiligen Programm sind nur die Ausgaben deutscher und polnischer bzw. deutscher und tschechischer Begünstigter zuschussfähig. Die binationale Ausrichtung der Programme wurde zwischen den Programmpartnern vereinbart.
Die Antwort zu Frage 2: Das Anliegen der Projektträger im Dreiländereck, innerhalb der Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit trinationale Projekte umzusetzen, ist dem SMWA bekannt. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 prüft deshalb das SMWA, ob die Voraussetzungen für die Durchführung trinationaler Vorhaben geschaffen werden können. Dazu bedarf es der Klärung von verfahrenstechnischen Fragen, insbesondere zur Prüfung der Projektanträge und der förderfähigen Ausgaben, sowie der Regelung von Haftungsfragen.
Gibt es zu der von Ihnen angesprochenen Prüfung, Herr Staatsminister, einen Zeithorizont in Ihrem Hause, bis zu dem Sie diese Prüfung abgeschlossen haben wollen?
Da ich in Vertretung für Herrn Morlok antworte, würde ich Ihnen die Antwort schriftlich zukommen lassen, damit das vom Ressort abgedeckt ist.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung hat im Rahmen der Polizeireform das Feinkonzept „Polizei Sachsen 2020“ vorgelegt. Ein wichtiger Bestandteil dessen ist die drastische Reduzierung der polizeilichen Präventionsarbeit. Im Feinkonzept wird angekündigt, dass die Staatsregierung ein Konzept zur künftigen polizeilichen Prävention im Freistaat Sachsen vorlegen will. Dabei war vom Ende des Jahres 2011 die Rede. Im Januar haben wir in einer Stellungnahme auf einen Antrag unserer Fraktion erfahren, dass das Konzept bis zum ersten Quartal 2012 vorgelegt werden soll. Dieses ist mittlerweile auch verstrichen. Im Mai gab die Staatsregierung Auskunft dazu, dass nunmehr ein Konzept im Entwurf vorläge und sich in der internen Abstimmung befinde.
Da wir am 9. Juli eine öffentliche Anhörung zum Thema „Polizeiliche Präventionsarbeit“ im Sächsischen Landtag haben, ist es für uns von Interesse zu erfahren, wie weit der interne Abstimmungsprozess gediehen ist und wann mit der Vorstellung des Konzeptes gerechnet werden kann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abg. Friedel! Ich will die Antwort auf die Fragen 1 und 2 zusammenfassen: Derzeit läuft die Schlussrunde der internen Abstimmung. Deshalb befindet sich die Konzeption „Neuausrichtung der polizeilichen Prävention im Freistaat Sachsen“ immer noch im Entwurfsstatus. Die Fertigstellung ist für das III. Quartal dieses Jahres vorgesehen.
Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass die sächsische Polizei die bisher wahrgenommenen Präventionsaktivitäten in vollem Umfang bis zum Jahresende 2015 fortsetzen wird. Dieser Zeitraum wird genutzt und es werden geeignete Partner für eine Fortführung der bislang durch die sächsische Polizei wahrgenommenen Aufgaben gesucht, sodass auch über das Jahr 2015 hinaus das Präventionsangebot grundsätzlich aufrechterhalten werden kann.
Die sächsische Polizei wird in Abhängigkeit von der vorgesehenen Evaluierung des Projektes ab 2016 in erster Linie durch Bereitstellung von Informationen und entsprechenden Materialien beratend und unterstützend tätig sein.
Wir kommen zur nächsten Fragestellerin. Frau Giegengack von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Frage Nr. 2.
Wir hatten bereits gestern eine Debatte. Es geht um den Kabinettsbeschluss 05/0559, TOP 8 „Deckung des Lehrerbedarfs. Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2012/2013“ – Streichung von landesrechtlich geregelten Ausbildungsgängen.
Mit dem Kabinettsbeschluss Nr. 05/0559, TOP 8 „Deckung des Lehrerbedarfs. Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2012/2013“, wurde unter anderem die Streichung der einjährigen Berufsfachschulausbildung für Informations- und Kommunikationstechnik und die Berufsfachschulausbildung Pflegehilfe, Sozialwesen, Technik und Wirtschaft aus der Schulordnung der Berufsfachschule sowie die Streichung der Fachschulausbildung für Technik, Wirtschaft und Gestaltung aus der Schulordnung der Fachschule beschlossen. In Sachsen befinden sich derzeit 12 143 Schüler in Ausbildungen zu den von dem Beschluss betroffenen Berufen. Über die Hälfte dieser Schüler lernt an Einrichtungen in freier Trägerschaft.
1. Welche Berufsfachschulen in freier Trägerschaft und welche Fachschulen in freier Trägerschaft wären in welchem Umfang von dem Kabinettsbeschluss, wie er am 24.04.2012 gefasst wurde, unmittelbar betroffen? Sie müssen mir die Liste jetzt nicht vorlesen. Ich würde das auch schriftlich nehmen.
2. Die avisierte Streichung der verschiedenen Ausbildungsgänge wird als eine Maßnahme zur Deckung des Lehrerbedarfs im Kabinettsbeschluss aufgeführt. In welcher Höhe erwartet die Staatsregierung durch das Streichen oben angegebener Bildungslehrgänge Lehrerfreisetzungen aus dem Bereich der Schulen in freier Trägerschaft?
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Abg. Giegengack, Sie haben schon erwähnt, wir haben uns gestern mit dem Thema beschäftigt. Ich habe auch bekanntgegeben, welche Bildungsgänge einer Reduzierung unterliegen sollen und welche Bildungsgänge im fachschulischen Bereich noch einmal geprüft werden. Insofern würden wir Ihnen die Antwort in Schriftform zukommen lassen und ebenso die Antwort auf Ihre Frage 2, welche Lehrkräfte das betrifft. Da wir vom Schuljahr 2013/14 sprechen, sind wir jetzt in der Analyse und Sie erhalten eine schriftliche Antwort.
Jetzt geht es um die Durchsetzung der europa- und bundesrechtlich gebotenen Gleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in Sachsen.
1. Aus welchen Gründen ist die von der Regierung versprochene, schrittweise Umsetzung der europa- und bundesrechtlich gebotenen Gleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im sächsischen Landesrecht seit der Debatte zur Großen Anfrage der GRÜNEFraktion „Situation Nichtheterosexueller in Sachsen“ im Frühjahr 2011 um keinen Schritt vorangekommen?
2. Wird die Staatsregierung nach dem Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts vom 09. Mai 2012 Az. 3 V 1829/11, welches auf die Klage der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf steuerliche
Gleichbehandlung den Sofortvollzug aussetzte, dieser Rechtsprechung in der Steuerpraxis nunmehr entgegen ihrer vorherigen Antwort auf meine Kleine Anfrage "Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht“ (Drucksache 5/8912) endlich auch