Protocol of the Session on June 14, 2012

Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der vergleichbaren

Prüfung der Landesfunkhäuser des MDR in Sachsen,

Sachsen-Anhalt und Thüringen

Drucksache 5/5988, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 5/9184, Beschlussempfehlung des Ausschusses für

Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Berichterstattung an die Landtage

Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)

Geschäftsjahr 2010

Drucksache 5/7948, Unterrichtung durch die Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks

Drucksache 5/9185, Beschlussempfehlung des Ausschusses für

Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Michel, das Wort? – Nein.

Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 5/9183 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 5/9183 einstimmig zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 5/9184 ab. Wer zustimmen will, den bitte ich um das

Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 5/9184 einstimmig zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 5/9185 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 5/9185 einstimmig zugestimmt worden

Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 12

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse

Sammeldrucksache –

Drucksache 5/9279

Wird das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Soweit Sammelannahme erfolgen kann – was hier der Fall ist –, stelle ich hiermit gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest.

Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 13

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 5/9280

Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.

Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Fraktion DIE LINKE, die Fraktion der SPD und die Fraktion der NPD ihre abweichenden Meinungen bekundet. Die Zusammenstellung dieser abweichenden Meinungen liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor.

Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das ist nicht der Fall.

Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 14

Fragestunde

Drucksache 5/9281

Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt.

Herr Kosel, Sie stehen schon bereit; das ist richtig. Bitte stellen Sie Ihre Frage an die Staatsregierung; Frage Nr. 4.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern aus brandenburgischen Grenzgemeinden an zweisprachigen

deutsch-sorbischen Bildungsangeboten in Sachsen.

Dem Vernehmen nach gab und gibt es immer wieder von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern aus brandenburgischen Grenzgemeinden Interesse, an zweisprachigen deutsch-sorbischen Bildungsangeboten an Schulen in Sachsen teilzunehmen. Insbesondere soll es bei der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem zum Kirchspiel Schleife gehörenden brandenburgischen Ort

Lieskau Schwierigkeiten gegeben haben, wenn diese an zweisprachigen deutsch-sorbischen Bildungsangeboten an der Grund- und Mittelschule in Schleife – Freistaat Sachsen – teilnehmen wollten.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Wie ist der Sachstand bezüglich des Wunsches von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern aus brandenburgischen Grenzgemeinden, an zweisprachigen

deutsch-sorbischen Bildungsangeboten in Sachsen teilzunehmen, seit der Wiedererrichtung der Bundesländer Sachsen und Brandenburg und der hierbei aufgetretenen Probleme?

2. Welchen Bedarf sieht die Staatsregierung, dieses Problem durch verbindliche rechtliche Vereinbarungen mit dem Land Brandenburg zu regeln?