Des Weiteren sprechen Sie von subtilen Diskriminierungsmechanismen, wie in der Antragsbegründung geschehen. Das geht unserer Meinung eindeutig zu weit. Sie bringen die Debatte zur Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs
damit keinen einzigen Millimeter weiter. Tatsache ist nun einmal, dass es oftmals Stellenausschreibungen gibt, bei denen sich nur sehr wenige oder gar keine Frauen bewerben.
Sie wissen genauso gut wie ich, dass im Gegensatz zur Wirtschaft an den Hochschulen die Besetzung einer Stelle von einer ganzen Kommission begleitet wird. Wie kann es anders sein: Bei jeder Besetzung spricht die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule ein Wörtchen mit. Sie
wollen mir doch nicht tatsächlich weismachen, dass Bewerber bei den Berufungsverfahren diskriminiert werden und dass dann weder der Vertreter der Studenten noch der Vertreter des Mittelbaus oder erst recht nicht die Gleichstellungsbeauftragte in den entsprechenden Gremien Alarm schlagen? Damit diskreditieren Sie deren engagierte Arbeit. Bei aller Liebe für Ihre GenderAktivitäten: Lassen Sie bitte die Kirche im Dorf!
Akzeptieren Sie, dass Menschen unterschiedliche Lebensmodelle verfolgen. Karrieren sind Ausdruck von persönlichen Entscheidungen und nicht von politisch verordneter Geschlechtergleichmacherei. Gerade weil wir als Liberale die Freiheit jedes Einzelnen mit all seinen Facetten schätzen und dessen ganz persönliche Entscheidungen respektieren, lehnen wir Ihren Antrag ab.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, das war die erste Runde der allgemeinen Aussprache. – Frau Friedel, Sie möchten gern vom Instrument der Kurzintervention Gebrauch machen?
Herr Präsident! Ich bin nur sehr überrascht, dass Herr Tippelt gerade mit seinem Redebeitrag gesagt hat, dass das, was wir hier beschrieben bekommen haben, die Tatsache, dass es weniger Frauen als Männer in Führungspositionen gibt – egal, ob in der Wissenschaft oder außerhalb davon –, alles eine persönliche Entscheidung der Menschen für ihren jeweiligen Lebensweg sei. Das finde ich eine riesige Frechheit, eine Verkennung der Realität. Ich glaube, damit tun Sie nicht nur vielen Frauen, sondern auch vielen Männern sehr unrecht.
Vielleicht waren Sie im ersten Teil meiner Rede abwesend oder haben es nicht gehört: Da habe ich Ihnen mehrere, zahlreiche Beispiele von Frauen in Führungspositionen an Hochschulen im Freistaat genannt.
Damit ist die erste Runde beendet. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen für eine zweite Runde vor. Ich frage Sie trotzdem, ob es noch Wortmeldungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die Staatsregierung. Die Staatsre
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Durchsetzung von Chancengleichheit im Wissenschaftssystem, insbesondere an Hochschulen, ist nach wie vor eine dringliche Aufgabe. Nicht nur Artikel 3 Grundgesetz verpflichtet uns, Frauen und Männern die gleichen Lebenschancen einzuräumen, nein, das Potenzial von Frauen im Bereich Wissenschaft und Forschung ist unverzichtbar, da es auch der Steigerung und Sicherung ihrer Leistungsfähigkeit und Innovationskraft dient. Dieses Anliegen wird im Sächsischen Hochschulgesetz aufgegriffen. § 5 Abs. 3 des Sächsischen Hochschulgesetzes legt fest, dass die Hochschulen auf die Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung geschlechtsspezifischer Auswirkungen ihrer Entscheidungen hinwirken.
Das Hochschulgesetz setzt an dieser Stelle lediglich um, was längst Auffassung aller großen Wissenschaftsorganisationen in Deutschland ist, nämlich, dass die Gleichstellungspolitik zuvorderst eine Leitungsaufgabe der Hochschulen darstellt. Die Umsetzung von Chancengleichheit gehört somit zu den strategischen Aufgaben jeder wissenschaftlichen Einrichtung und sollte auch integraler Bestandteil des Selbststeuerungskonzepts jeder Hochschule oder auch jeder außerhochschulischen Forschungseinrichtung sein.
Antreiber des für die Umsetzung von Chancengleichheit erforderlichen Kulturwandels ist zunächst die Hochschulleitung und die Leitungsebene. Sie muss diese Aufgabe auf allen Ebenen kommunizieren und auch den Gesamtprozess mitsteuern. Folglich kann die Staatsregierung hier nur unterstützend tätig werden, die Umsetzung allerdings auch einfordern. Sie tut dies auch.
Eine Möglichkeit, auf die Umsetzung dieses Prozesses hinzuwirken, wurde bereits im Sächsischen Hochschulgesetz verankert. Gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 3 des Sächsischen Hochschulgesetzes schließt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zur Umsetzung der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung jeweils mit den einzelnen Hochschulen regelmäßig Zielvereinbarungen ab. Sie berücksichtigen dabei insbesondere die Durchsetzung des Gleichstellungsauftrags. In diesem Rahmen wird geprüft, inwieweit die Zielvereinbarungen erfüllt werden. Eben dies wird Auswirkungen auf die Zuweisung staatlicher Mittelvergabe haben, honorierend, aber auch sanktionierend.
Letztlich bleibt die konkrete Umsetzung dieser Zielvereinbarungen den Hochschulrektoraten überlassen, die darauf hinwirken müssen, dass die Gleichstellungspolitik von den einzelnen Fachbereichen mitgetragen und implementiert wird. Die Staatsregierung ist ihrem in § 10 Abs. 2 Nr. 3 des Sächsischen Hochschulgesetzes aufgeführten Auftrag mit entsprechenden Maßnahmen und Vereinbarungen gerecht geworden. Die Staatsregie
rung orientiert sich im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung – Kollege Prof. Schneider hat darauf hingewiesen – am Kaskadenmodell, um die fächerspezifischen Unterschiede bei der Beliebtheit eines Studienfachs bei Frauen und Männern zu berücksichtigen.
Wie bekannt, soll im Kaskadenmodell bei der Besetzung von Stellen jeweils mindestens der Anteil von Frauen von der direkt vorhergehenden Qualifikationsstufe als Bezugsgröße genommen werden. Anstelle einer festen Quote werden also mit dem Kaskadenmodell die fächerspezifischen Unterschiede bei der Wahl durch Männer und Frauen berücksichtigt.
Diese Forderung des Wissenschaftsrates von 1998 ist weiterhin aktuell. Auf der letzten Sitzung des Wissenschaftsrates im Mai hat sich dieser erneut für eine flexible, am Kaskadenmodell orientierte Zielquote ausgesprochen, die allerdings verbindlich und möglichst rasch eingeführt werden sollte, um den Anteil von Frauen in wissenschaftlichen Führungspositionen in Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen nachhaltig zu steigern.
Wir sind dabei, mit den Hochschulen Zielquoten zu vereinbaren, die durchaus ambitioniert, aber realistisch zu erreichen sind. Erfolge wie Misserfolge bei dieser Zielerreichung werden sich entsprechend in der Mittelzuweisung, also finanziell niederschlagen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Staatsregierung hat bereits vielfältige Maßnahmen umgesetzt, wie dies auch ausführlich in der Stellungnahme zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verdeutlicht wurde. Ich will die vielfältigen Maßnahmen der Staatsregierung, zum Beispiel zur Umsetzung der Chancengleichheitsziele, der Operationellen Programme des Freistaates Sachsen, etwa des Europäischen Sozialfonds ESF, wie die Fördergegenstände „Mentoringnetzwerke“ oder auch „Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere“ nicht noch einmal im Detail ausführen. Bei allen Maßnahmen hat die Staatsregierung darauf geachtet, dass sich die Projekte verstetigen, das heißt, dass sie sich auch finanziell weiter tragen, wenn die Förderung mit ESFMitteln endet.
Außerdem wird es ab 2013 wieder ein neues Professorinnenprogramm geben. Bund und Länder werden weiterhin das Ziel verfolgen, im Rahmen der gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen zu unterstützen. Die Rahmenbedingungen dieses neuen Programmes werden ähnlich wie beim ersten Professorinnenprogramm sein. Auch dieses Mal werden Bund und Länder gemeinsam für das Programm 150 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Gefördert wird wieder die Anschubfinanzierung für fünf Jahre für die Berufung von Frauen auf unbefristeten W2- und W3Professuren.
Sofern die Hochschulen erstmalig am Professorinnenprogramm teilnehmen, ist die positive Begutachtung eines Gleichstellungskonzeptes der sich bewerbenden Hoch
schule Voraussetzung für die Förderung. Bei denjenigen Hochschulen, die bereits erfolgreich am ersten Professorinnenprogramm teilnahmen, wird das Begutachtungsgremium prüfen, inwieweit die im Gleichstellungskonzept genannten Ziele zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzt wurden.
Die TU Dresden, die TU Chemnitz, die Hochschule Mittweida und die Hochschule für Musik Dresden haben erfolgreich am ersten Professorinnenprogramm teilgenommen. Ich wünsche mir für die Zukunft, dass sich noch mehr sächsische Hochschulen am neuen Professorinnenprogramm beteiligen, da ich überzeugt bin, dass inzwischen jede sächsische Hochschule ein durchaus sehenswertes Gleichstellungskonzept erarbeitet hat und sich deswegen erfolgreich am Professorinnen-Programm
beteiligen kann. Auf diese Weise hoffe ich sehr, dass wir die Zahl der Professorinnen an sächsischen Hochschulen nochmals deutlich erhöhen können. Ich hoffe sehr, dass die Hochschulen weiblicher werden. Deshalb werbe ich bereits jetzt in den Gesprächen mit den Hochschulen für eine starke, aktive Beteiligung an diesem neuen zweiten Professorinnenprogramm. Das wird auch ein Thema auf der nächsten Landesrektorenkonferenz sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wie in der Stellungnahme zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dargelegt, begrüßt die Staatsregierung innovative Elemente in der Personalentwicklung zur Herstellung von Chancengleichheit von Frauen und Männern.
Die TU Chemnitz, die TU Dresden, die Westsächsische Hochschule Zwickau, die Hochschule Mittweida und die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur haben sich dem Audit familiengerechte Hochschule erfolgreich unterzogen und zum Teil sogar reauditieren lassen. Unter Federführung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst – selbst auditiert – wurde das sogenannte „Dresdner Netzwerk Beruf und Familie“ ins Leben gerufen.
Hier finden regelmäßig Netzwerktreffen – zum Teil auch unter meiner Beteiligung – zwischen dem SMWK, der TU Dresden und den Forschungseinrichtungen wie dem Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf, dem LeibnizInstitut für Festkörper- und Werkstoffforschung Dresden oder dem Leibniz-Institut für Polymerforschung statt. Keine Frage: Neben der Erörterung konkreter Maßnahmen dienen diese Treffen auch dem notwendigen Bewusstseinswandel der Sensibilisierung für Themen wie Gender und Chancengleichheit.
Schließlich hält es die Staatsregierung für notwendig, dass die Hochschulen auch weiterhin differenzierte Angebote für ihre Studierenden, das wissenschaftliche Personal und die Professorenschaft machen. Hierunter fallen zum Beispiel Maßnahmen zur Flexibilisierung des Studiums, die Einrichtung von Kita-Plätzen, aber selbstverständlich auch Initiativen zur Unterstützung von Doppelkarrierepaaren. Zahlreiche Hochschulen und Forschungseinrichtungen haben sich hier zur Durchsetzung dieser Ziele
bereits zusammengeschlossen, auch und gerade zur Gewinnung von ausländischen Fachkräften und deren Familien für den Standort Sachsen.
Nicht zuletzt sind auch die Studentenwerke in diesem Bereich aktiv, die die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern berücksichtigen und die Vereinbarkeit von Studium und Familie fördern. Ihr Leistungsangebot ist ein wichtiger Beitrag für die Gewährung von Chancengerechtigkeit im Bildungssystem.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Staatsregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht. Diese gilt es zu verstetigen. Aber auch neue Projekte und Maßnahmen sind zu entwickeln. Danach wurde bereits gefragt. Ich erinnere an den Beitritt des Freistaates Sachsen zum Nationalen Pakt für Frauen in MINT-Berufen. Dieser Beitritt ist jüngst erfolgt, da es ein Anliegen der Staatsregierung ist, mehr Mädchen und junge Frauen für MINT-Studiengänge und MINT-Berufe zu gewinnen. Wir wollen insbesondere den Anteil der Studierendinnen in den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern steigern. Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst beabsichtigt in diesem Zusammenhang, im Übrigen auch Bundesmittel, nämlich aus dem Hochschulpakt, für Projekte zur Förderung von Frauen insbesondere in den MINT-Bereichen einzusetzen. Ja, unsere Hochschulen werden weiblicher werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte meiner Fraktion angekündigt, dass dieser Antrag eventuell keine großen Kontroversen im Sächsischen Landtag hervorrufen wird. Frau Ministerin mag das jetzt mit ihren Worten bestätigt haben.
Ich habe aber ein enormes Problem mit Debatten, die nach dem Motto ablaufen: Alles ist gut in Sachsen. Wenn nicht alles gut ist, wie die Analyse in diesem Fall zeigt,
Herr Prof. Schneider, ich kann mir nicht erklären, wie Sie zu der Meinung kommen, dass das CEWS zu einer positiven Bewertung in seinem Ranking kommt. Wir können dann gemeinsam nachschlagen. Das bleibt Ihr Geheimnis. Wie sollte das CEWS auch zu einer positiven
Bewertung kommen, wenn die erste sächsische Universität, die TU Dresden, in der Ranggruppe 7 von elf im Gleichstellungsranking auftaucht? Wie sollte es auch zu einer positiven Bewertung kommen, wenn das geringe Tempo, das Schneckentempo, der Steigerung des Frauenanteils hier in Sachsen bei den Professuren nur noch von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern unterboten wird?