Protocol of the Session on June 13, 2012

Selbstverständlich haben wir das; denn – um noch einmal das vorhin schon von Herrn Gauselmann Zitierte ins Feld zu führen: Bis zum Europäischen Gerichtshof hatte niemand die entsprechenden Automaten im Visier. Erst der Europäische Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass wir eben nicht kohärent sind, indem wir sagen: Das Lotteriespiel, das zugegebenermaßen das geringste Suchtpotenzial hat, steht im stärksten Monopol, und die Tatsache, dass die Spielautomaten, die das höchste Suchtpotenzial haben, weitestgehend frei aufgestellt werden können, führt nicht zu einer Kohärenz, wenn man sie unter dem Aspekt auch der Spielsucht betrachtet. Das war doch der Ausgangspunkt. Deswegen musste man sich damit auseinandersetzen. Das, was jetzt passiert, glaube ich, ist auch der Kompromiss, wie ihn vorhin die Abgeordneten Biesok und Bandmann dargestellt haben, der auch trägt und hält. Wir kommen an dieser Stelle – davon bin ich fest überzeugt – nur zu einem endgültigen Spielfrieden, wenn wir versuchen, diesen Staatsvertrag mit Leben zu erfüllen und genau auszutarieren, wo Interessen bestehen, die auch anderweitig bedient werden können: nämlich über 20 Lizenzen, die übrigens auch in staatlicher Aufsicht erfolgen, einen entsprechend schmalen Bereich in einem Spielwettbetrieb auch einmal außerhalb des Staates zu organisieren.

Ich denke, dass wir gut daran tun, wenn wir dazu beitragen, dass wir einen Großteil dessen, was mittlerweile illegal im Internet betrieben wird, aus der Illegalität herausholen. Das Argument des Verbraucherschutzes zu Internetsperren hat für mich schon fast asterix- und

obelixhafte Züge; denn natürlich können wir immer mit der Befürchtung leben, dass uns der Himmel auf den Kopf fällt.

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Die Anhörung hat auch gezeigt, dass damit zumindest die Befürchtungen, wie sie hier artikuliert wurden, von den Sachverständigen nicht geteilt werden. An dieser Stelle mit der Überwachungsstaatskeule zu kommen, halte ich für ein wenig übertrieben.

Kurz zusammengefasst, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ich glaube, wir haben insgesamt als Länder ein sehr gutes Ergebnis im Staatsvertrag erreicht. Ich bin froh, dass der Staatsvertrag rechtzeitig verabschiedet wurde.

(Julia Bonk, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)

Herr Beermann, es gibt noch einmal den Wunsch nach einer Zwischenfrage.

Sehr gern.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich möchte gern noch einmal auf Ihre zuletzt gemachten Ausführungen zu sprechen kommen.

Asterix und Obelix.

(Allgemeine Heiterkeit)

Es gab jetzt den Vorschlag, es als Majestics zu bezeichnen. Das müssen wir noch einmal ausführlich prüfen. Ich widerspreche diesem Bild und möchte Sie fragen, ob Sie mir zustimmen können, dass in der Anhörung zum Glücksspielstaatsvertrag seitens der Sachverständigen medien- und netzpolitische Aussagen hinter solchen der Suchtprävention und des Marktes zurückgetreten sind, wir aber die gleichen Regelungen, wie sie jetzt im Glücksspielstaatsvertrag stehen, in der Anhörung zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag diskutiert haben und die Diskussion über die Internetsperren eigentlich nur von einem Staatsvertrag zum anderen umgezogen ist.

Nein. Ich bewerte das anders. Aber ich sage gleichwohl: Wenn man davon ausgeht, dass überall, wenn es irgendwo um das Internet geht und die Frage, wie man auch im Internet versucht, entsprechende Regularien umzusetzen, als Ende der freien Kommunikation sieht, dann ist natürlich alles so, wie Sie es gerade beschrieben haben. Dann endet alles damit, dass uns der Himmel auf den Kopf fällt.

Deswegen noch einmal: Ich glaube, dass wir zu dem bestehenden Vertragswerk keine Alternative haben. Wir werden aufgrund äußerer Umstände den Vertrag zum 1. Juli mit 13 Ländern in Kraft setzen. Das heißt, das Vertragswerk wird Gültigkeit erlangen. Ich hoffe und

wünsche mir, dass sich der Bundestag rechtzeitig mit dem Glücksspiel- und Lotteriegesetz auseinandersetzt und wir auch dort eine entsprechende Kohärenz herstellen. Das heißt, dass wir auch ausländischen Spieleanbietern die entsprechenden Einnahmen abnehmen können. Ich bin deswegen zuversichtlich, dass dieses Vertragswerk Bestand haben wird und wir ein Vertragswerk geschaffen haben, das den nötigen Ausgleich schafft.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Mir liegen noch drei Änderungsanträge vor. Ich frage Frau Jähnigen im Zuge einer schnellen Verhandlungsführung: Haben Sie die Änderungsanträge schon eingebracht? – Ich habe es so verstanden. Ist dem so?

(Eva Jähnigen, GRÜNE: Ich sage noch einmal etwas dazu!)

Sie möchten also die Änderungsanträge noch einbringen? – Dann rufe ich den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf, Drucksache 5/9363. Bitte schön.

Ja, ich möchte im Sinne der nun zum Plenum gewollten fachlichen Debatte, mit der die Kollegen von den Koalitionsfraktionen im Ausschuss noch nicht fertig waren, die Änderungsanträge einbringen. Ich bin auch gespannt auf die Begründung Ihrer, denn davon habe ich noch nicht alle verstanden. Einige greifen unsere auf.

Punkt 1 unseres Änderungsantrages greift die Fragen des Datenschutzes auf. Uns wurde gesagt, dass die Infrastruktur zur Errichtung einer Sperrdatei noch eingerichtet werden muss und das dafür zuständige Bundesland noch nicht wisse, wann und auf welche Weise das erfolgt. Insofern wünschen wir uns hier natürlich besonders strenge Vorschriften für den Datenschutz und eine Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten. Wir halten das Sächsische Datenschutzrecht hier nicht für ausreichend, sondern wir meinen, dass wegen des Zusammenhangs der Sperreinrichtungen, die in einem anderen Bundesland organisiert werden, eine spezialrechtliche, vertiefte Regelung notwendig ist.

Im zweiten Punkt geht es um den Mindestabstand von Spielhallen zu Schulen und zueinander. Wir meinen, dabei sollten wir die Berliner und Thüringer Regelungen aufgreifen, nämlich 500 Meter Luftlinie. Sie haben jetzt eine Verbesserung angeboten mit 250 Metern. Aber auch hier ist noch eine relativ große – –

(Zuruf des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Ja, Schulen, Kollege Piwarz. Der Mindestabstand gilt für Schulen und Spielhallen. Wenn Sie im Gesetz noch einmal nachlesen, finden Sie es. Ich kann es Ihnen dann auch zeigen. Ich weiß, wir machen eine Ausschussberatung. Wir finden die 500 Meter Luftlinie richtig und

wichtig und wollen uns an diesem Vorbild orientieren. 250 Meter reichen noch nicht.

Wir wollen drittens die Übergangszeiträume für Bestandsregelungen verkürzen, weil wir meinen, dass wir den Bestandsschutz hier zugunsten der mit guten Gewinnen arbeitenden Lobby nicht zu weit ausdehnen sollten. Wir wollen, dass die Sperrzeiten für Spielhallen, die dem Schutz der Spielerinnen und Spieler dienen, in den Ausnahmeregelungen nicht auf dreieinhalb Stunden reduziert werden können, sondern immer bei der gesetzlichen Regelung von sieben Stunden, also eine knappe Nacht, bleiben; denn auch das dient der Suchtprävention.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Möchte zu dem ersten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stellung genommen werden? – Frau Bonk, bitte.

Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Zu den Punkten der Änderungsanträge der GRÜNEN, die sich mit der Sperrdatei und dem Ansinnen, mehr Datenschutz zu etablieren, beschäftigen, möchte ich doch noch einmal etwas sagen. Natürlich ist es verdienstvoll und gut, darüber konkret und mit rechtlichen Regelungen nachzudenken, weil die bisherige Ermächtigungsgrundlage, die dort geschaffen wird, viel zu weit geht und man das so nicht stehenlassen kann.

Allerdings wird für mich nicht ausreichend deutlich, wie auf die verschiedenen Formen von Sperrdateien reagiert wird. Es gibt unterschiedliche Formen von Spielersperren. Es gibt selbstverordnete und es gibt fremdverordnete Spielersperren. Diese Art, dass Leute von Internetinhalten ausgeschlossen werden, ohne dass sie das selbst verfügt haben, ist eine Infrastruktur, in die wir gar nicht erst einsteigen wollen. Da das nicht ausreichend differenziert wird und wir eine solche Entwicklung generell kritisch betrachten, kann es aus unserer Sicht im Moment keine Zustimmung geben.

Ähnlich verhält es sich mit dem Änderungsantrag der CDU, der auch die Abstandsfrist und die Sperrtage behandelt, so wie Ihre Änderungsanträge. Deswegen mache ich es jetzt einfach in einem Punkt. Es war lustig, dass die CDU bzw. die Staatsregierung kirchliche Feiertage als Sperrtage abschaffen wollte. Es ist gut, dass Sie hier kurzfristig mit Ihrem Änderungsantrag reagiert haben. Das kann man nur unterstützen.

Aber Ihre vorgeschlagene Abstandsfrist geht immer noch nicht weit genug. Ihre 250 Meter sind weniger, als die GRÜNEN vorschlagen, sind weniger als das BestPractice-Beispiel in Berlin. 500 Meter sind auch für uns das Minimum. Wir wollen einer Verbesserung des Gesetzes mit unseren Stimmen nicht im Wege stehen. Das ist klar. Wenn Sie nachbessern und von 150 auf 250 Meter gehen, kann es nur eine Enthaltung geben.

Vielen Dank.

Gibt es noch Wortmeldungen? – Herr Bandmann, bitte.

Herr Präsident, ich möchte kurz auf die Änderungsbegehren eingehen.

Der Mindestabstand liegt in den meisten Bundesländern bei 250 Metern. Das ist, denke ich, auch ein austarierter Kompromiss. Wir gehen über das hinaus, was bisher vorgeschlagen war.

Für den Datenschutz gibt es Landesregelungen und Bundesregelungen. Von daher, denke ich, ist auch dabei ausreichend Rechtssicherheit vorhanden. Die Übergangsregelungen sind aus unserer Sicht mit Augenmaß ein Kompromiss, sodass wir keine Notwendigkeit sehen, auf diesen Änderungsvorschlag einzugehen.

(Beifall der Abg. Steffen Flath und Marko Schiemann, CDU)

Frau Jähnigen, Sie haben den ersten Änderungsantrag eingebracht. Jetzt möchten Sie sicherlich auch noch den zweiten Änderungsantrag einbringen. Das ist die Drucksache 5/9364. Bitte schön.

So ist es. – Uns geht es um die Feiertage. Wir wünschen nicht nur, dass die bisherige Feiertagsregelung, also Ostersonntag und Reformationstag, bestehen bleibt, sondern wir meinen auch, der verkaufsfreie und sozusagen markt- und werbefreie Ostermontag sollte ebenfalls von Glücksspielen frei bleiben. Das ist der Vorschlag, den wir schon im Innenausschuss unterbreitet haben und der dort abgelehnt worden ist.

Gibt es dazu Wortmeldungen? – Herr Bandmann, bitte.

Der Ostermontag ist bisher bundesweit für das Glücksspiel geöffnet. An dieser Stelle wollen wir nicht ausscheren. Daher ist uns wichtig, dass der Ostersonntag als Tag der Kernbotschaft der christlichen Überzeugung und für Sachsen insbesondere das Reformationsfest vom Glücksspiel frei bleiben. Das sind christliche Grundpositionen. An dieser Stelle ist es uns besonders wichtig, dass diese Tage spielfrei bleiben.

(Beifall bei der CDU)

Wortmeldungen zu diesem Änderungsantrag kann ich nicht erkennen.

Dann kommen wir zum dritten Änderungsantrag. Herr Bandmann, möchten Sie den für die Koalition einbringen?

Herr Präsident, ich habe vorhin kurz auf diesen Antrag verwiesen. Ich möchte nur noch auf die redaktionellen Fehler eingehen, die uns in der Eile der Erarbeitung dieses Änderungsantrages unterlaufen sind.

In Artikel 1 wird aus der römischen III eine arabische 3. Unter Nummer 3 ist vom § 16 die Rede. Dieser Paragraf enthält keinen Absatz 1. Das bitte ich zu streichen. Unter § 21 II steht Artikel IV. Auch dort muss eine arabische 4 geschrieben werden.

Das sind redaktionelle Dinge. Außerdem bitten wir um Eilausfertigungen, um den entsprechenden Termin zu erreichen.

Ansonsten habe ich in meiner Einbringungsrede diesen Antrag schon ausreichend begründet.