Protocol of the Session on June 13, 2012

Frau Jähnigen, bitte.

Herr Bandmann, da Sie Ihren Antrag zu den Feiertagen nicht rechtzeitig im Innenausschuss einreichen konnten, warum haben Sie dann unseren Antrag, der das enthielt, abgelehnt?

Es gibt im Antrag eine höhere Gesetzeskonformität und eine bessere Passgenauigkeit mit dem Gesetz. Das war mit Ihrem damaligen Antrag nicht gegeben. Im Übrigen habe ich darauf verwiesen, dass das Beratungsverfahren mit den anderen Ausschüssen und Arbeitskreisen einfach noch nicht abgeschlossen war.

Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz und dem heute vorliegenden Änderungsantrag der Koalition. Im Übrigen haben wir keine Rede zur Ablehnung gemacht, sondern im Ausschuss damals nur abgelehnt. Es wird sich auch keine Gegenrede gegen das, was Frau Jähnigen jetzt vorgetragen hat, im Protokoll finden. Von daher ist deutlich geworden, dass wir die Ablehnung inhaltlich nicht begründet haben.

Ich bitte deshalb, diesem Änderungsantrag zuzustimmen, und danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nächster Redner für die Fraktion DIE LINKE ist Herr Scheel; bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ein weiteres Beispiel und ein weiterer Akt im Trauerspiel Glücksspielstaatsvertrag. Ich zitiere gleich zu Beginn einen der Sachverständigen, die wir in der Anhörung hören durften: „Der Staatsvertrag ist gescheitert – politisch, finanziell und juristisch.“ – Recht hat der Mann; Henning Adler hat recht, da mit dem BVG-Glücksspielurteil im Jahr 2006 schon klar war, dass Regelungsbedarfe bestehen – das war vor sechs Jahren. Dass 2007 mit dem Staatsvertrag die darauf folgende Reaktion nicht adäquat war, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes 2010 gezeigt. Es hat uns klar als Hausaufgabe mit auf den Weg gegeben, dass man, wenn man Glücksspielsucht bekämpfen will, das mit aller Konsequenz tun muss oder dass man es gar nicht tun kann. Das ist diese sogenannte Inkohärenz.

Ich komme gleich darauf zu sprechen, warum auch dieser neue Staatsvertrag dieses Problem leider nicht adäquat löst; dass wir weiterhin einen inkohärenten, nicht rechtssicheren und nicht europarechtssicheren Vertrag vorliegen haben. Auch das ist durch die Stellungnahme der Europäischen Kommission schon zum Ausdruck gekommen. Sie hat ganz deutlich festgehalten, dass sie bereit ist, diesen Vertrag, Herr Bandmann, Herr Brangs, vorerst durchgehen zu lassen, und natürlich sagt das aus, dass in der Evaluation in zwei Jahren wahrscheinlich auch dieser Vertrag wieder scheitern wird.

Wir alle sind uns sicher darin einig, dass Glücksspielsucht ein ernsthaftes Problem ist. Vielleicht besteht auch Einigung darüber, dass es in den letzten Jahrhunderten gelungen ist, das Thema – das heißt, den Ort und die Zeit des Glücksspiels – durch ein paar Maßnahmen einzuschrän

ken. Ich spreche hier von Kasinos, von Annahmestellen usw.

Nun können wir aber auch feststellen, dass sich in den letzten Jahren einiges geändert hat. Dann reicht es meines Erachtens nicht, wenn sich die Ministerpräsidenten in der Auffassung einig sind, wir müssen das Glücksspielmonopol des Staates sichern, am Ende auch, um die Einnahmen – es geht immerhin um 4 Milliarden Euro bundesweit – aus dem Glücksspielmonopol zu sichern und die Wirklichkeit im Lande auszublenden.

Zu dieser Wirklichkeit im Lande gehört am Ende auch, dass es mittlerweile keine örtlich und zeitlich begrenzten Glücksspielaktivitäten mehr gibt, sondern es gibt ein Internet, und in diesem Internet findet verbotenerweise etwas statt. Dies vollkommen aus dem Kopf zu nehmen und die Wirklichkeit einfach verbieten zu wollen oder sie einfach nicht zur Kenntnis zu nehmen, ist meines Erachtens kein wirklich sicherer Umgang mit dem Thema und auch ein größeres Problem für uns als föderalen Staat im Bundesgebiet.

Warum war es denn nicht möglich, endlich – nachdem das Thema sechs Jahre auf dem Tisch ist – eine klare Regelung zum Umgang mit dem Online-Glücksspiel zu finden, der auch in Europa in einem gewissen Maß etwas möglich macht; der auch möglich macht, dass eben nicht der Spieler am Ende illegal im Internet spielt und damit der Staat auch keinerlei Kontrolle über die Spielsuchtfrage hat? Warum war es nicht möglich, dass sich 16 Bundesländer, verdammt noch mal, an einen Tisch setzen und ihre gemeinsamen Interessen definieren insofern, als sie zum Beispiel eine Zentralstelle der Länder schaffen, die genau in dieser Frage eine zentrale Verwaltungseinheit des Online-Glücksspiels herstellt? Warum war das nicht möglich? Warum haben wir weiterhin einen Status quo, in dem die Wirklichkeit außen vor gelassen wird?

Das Gleiche gilt am Ende auch für Lotto und Toto. Wir haben heutzutage Generationen, die sich nun einmal in diesem Metier, im Internet, bewegen. Wir haben mittlerweile Generationen, die sich im Internet bewegen und die zum Lottospiel im herkömmlichen Sinne gar keinen Zugang mehr haben. Die Sicherung des Lottomonopols – darum geht es auch uns – wird infrage gestellt, wenn wir diesen Menschen nicht die Möglichkeit geben, im Internet darauf zuzugreifen. Das wird in den kommenden Jahren ein Problem dieses Staatsvertrags bleiben; damit wird er uns nicht helfen.

Da zum Online-Glücksspiel, wie ich meine, genug gesagt worden ist – zumindest aus dieser Perspektive –, komme ich zu einem weiteren größeren Problem, dem Automatenspiel. 2006 gab es auf Bundesrechtsebene eine Liberalisierung. Damit ist das aus dem Glücksspielautomatenwesen resultierende Suchtpotenzial enorm gestiegen. Wenn wir jetzt meinen, mit der Regulierung der Meterabstände, die die Spielhallen voneinander entfernt liegen, könnten wir das Problem beseitigen, dass die Automaten das Suchtpotenzial fördern und dass die Länder nicht bereit sind, die Regelung dieser Frage aus dem Bundes

recht wieder in ihren Kompetenzbereich hineinzuziehen, dann verkennen wir auch in dieser Hinsicht die Wirklichkeit. Das Problem liegt nicht darin, dass wir so viele Spielhallen nebeneinander haben, sondern darin, was in diesen Spielhallen passiert. Dazu ist jedoch weiterhin keine vernünftige Regelung absehbar; sie wird auch nicht mit diesem Staatsvertrag geschaffen.

An dieser Stelle kann ich nur Herrn Gauselmann, den „König der Spielautomaten“, zitieren; der eine oder andere wird ihn kennen. Er hat mehrere Interviews gegeben; das letzte ist in der „Frankfurter Rundschau“ vom 2./3. Juni nachzulesen. Auf die Frage: „Spendet Gauselmann noch an die Parteien?“ antwortete er: „Ja, was denken Sie denn? Die rufen doch andauernd bei uns an und wollen Geld. Gerade jetzt, wo viele Wahlen vor der Tür standen. Und wir geben auch weiterhin, wegen der unnötigen Aufregung jetzt eben in größeren Beträgen. Jede Partei bekommt einmal pro Jahr 12 000 Euro.“

Auf die sich anschließende Frage: „Jede Partei?“, sagte Gauselmann: „Nein. Wir haben immer nur denen, die darum gebeten haben, gespendet. DIE LINKE hat noch nie gefragt, die Grünen fragen inzwischen nicht mehr.“

So viel zur „Unabhängigkeit“ unserer politischen Entscheidungen.

Ich denke, es wäre an der Zeit gewesen, auch hier klare und kohärente Regelungen gegen die Spielsucht im Land zu treffen.

Bleiben wir bei dem, was wenigstens ein bisschen geregelt wird, den Sportwetten. Das war das große Aufregerthema, damit sind wir dann umgegangen. Dass wir jetzt ein Lizenzmodell haben – eine schöne Sache. Wir werden sehen – Herr Bandmann hat es zu Recht angesprochen –, wie sich die Regelung in Schleswig-Holstein zur Vergabe der Lizenzen im bundesrechtlichen Wettbewerb auswirkt, auch im Streit, der daraus entstehen kann. Wir werden sehen, ob Schleswig-Holstein vielleicht sogar Lizenzen für das Online-Spiel herausgibt; theoretisch hat das Land die Möglichkeit dazu.

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag, wie er vorliegt, bekommen wir in zwei Dimensionen ein Problem. Die eine Dimension ist die Eindämmung des Problems Spielsucht; hier ist noch zu klären, wie kohärente Lösungen gefunden werden können. Die zweite Dimension – diese ist meines Erachtens viel besorgniserregender – betrifft die Frage, ob es den Ländern gelingt, ihre föderalen Interessen zu bündeln, diese gemeinsam gegenüber dem Bund zu vertreten und gemeinsame Handlungsmöglichkeiten zu finden.

Meines Erachtens ist das Stückwerk, das mit diesem Staatsvertrag vorliegt, ein weiteres Beispiel dafür, dass es eben nicht gelingt, die gemeinsamen Interessen zu betonen. Wir erleben weiterhin Kleinstaaterei. Diese endet in Kakophonie, die, wie gesagt, gemeinsame Interessen nicht hervorhebt und damit auch den Föderalismus schwächt. Das finde ich sehr bedauerlich. Es ist auch ein

Problem für die demokratische Grundordnung in unserem Land.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir werden diesen Staatsvertrag ablehnen.

(Beifall bei den LINKEN und der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Nächste Rednerin ist Frau Köpping. Sie spricht für die SPDFraktion.

Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Der Sachverständige Prof. Ennuschat hat in der Anhörung zum Gesetzentwurf die Situation zutreffend dargestellt: „Der Landtag muss zwei Entscheidungen treffen: Grundsatzentscheidungen bezüglich der beiden Staatsverträge und zum anderen Entscheidungen zu Detailregelungen im Landesrecht und der dort vorgenommenen Feinjustierung der Stellschrauben.“

Zur Grundsatzentscheidung! Wir wollen den Glücksspieländerungsstaatsvertrag und den Staatsvertrag über die Gründung der GKL für den Freistaat Sachsen – ja, wir wollen das. Wir befürworten ausdrücklich die Fortentwicklung des Ersten Glücksspielstaatsvertrags und die Ziele, die dabei verfolgt werden – Ziele, die nicht nur Glücksspielsuchtbekämpfung und Spielerschutz betreffen, sondern auch die Bekämpfung des unerlaubten Glücksspiels, die Schaffung legaler Alternativen, die Lenkung des Glücksspiels in geordnete und überwachte Bahnen, den Schutz vor Betrug und den Gefahren der Folge- und Begleitkriminalität sowie die Wahrung der Integrität des sportlichen Wettbewerbs.

Unser Ja zu den in diesem Gesetzentwurf enthaltenen Staatsverträgen ist umso wichtiger – Herr Bandmann hat es bereits ausgeführt –, als in Schleswig-Holstein ein Alleingang versucht worden ist, der eigentlich dagegen spricht, dass es eine relativ einheitliche Rechtslandschaft auf diesem strittigen Gebiet geben sollte.

Problematisch ist jedoch die Art und Weise, wie die Staatsregierung an den Stellschrauben gedreht hat, insbesondere im Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag, aber auch im Spielbankengesetz und im Gaststättengesetz. Unserer Ansicht nach – das wurde in der Expertenanhörung von einer Reihe von Sachverständigen bestätigt – droht gerade das wichtige Ziel der Suchtbekämpfung durch die Änderungen in diesem Gesetz aufgeweicht oder sogar konterkariert zu werden. Es werden falsche Prioritäten gesetzt. Was meine ich?

In Artikel 3 des Ausführungsgesetzes ist die Abstandsvorgabe genannt. Nun hat die CDU-Fraktion heute den Antrag eingebracht, von 150 auf 250 Meter Abstand zwischen den Spielhallen zu gehen. Allerdings haben Berlin, Hamburg und Thüringen 500 Meter festgelegt. Warum orientiert man sich nicht an den Regelungen in diesen Bundesländern, um zumindest einen Teil dessen, was man regeln kann, zu regeln?

In Artikel 4 wird das Spielbankengesetz geändert. Die spielfreien Tage der Spielbanken werden reduziert. Darin kann ich Ihnen nur zustimmen, Kollegin Jähnigen: Warum haben wir nicht bereits im Ausschuss geklärt, dass man den Ostermontag und den Reformationstag von Anfang herausnimmt?

Artikel 5 betrifft die Änderung des Gaststättengesetzes. Die Sperrzeit für Spielhallen – bislang von 23 bis 6 Uhr – wird nur im absoluten Minimum festgelegt. Was passiert dann in der Realität? Es kann durchaus passieren, dass man auch im Abstand von 250 Metern Tag und Nacht, im Grunde genommen 24 Stunden lang, spielen bzw. seiner Spielsucht, wenn es schon so weit ist, frönen kann.

Dass bezüglich Suchtprävention und Spielerschutz gehandelt werden muss, ergibt sich allein schon aus den Ausführungen der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren. Hier kann ich nur sagen: Spielautomaten sind Hauptverursacher von Glücksspielproblemen in Deutschland!

Das ist auch in Sachsen so. Von 2007 bis 2011 erhöhte sich die Anzahl der Klienten mit Hilfebedarf im Bereich der Glücksspielsucht – man höre wirklich hin! – um 63 %. Circa 70 % der Suchtbetroffenen in Hilfeeinrichtungen haben Suchtprobleme im Zusammenhang mit Geldspielautomaten. Der Anteil der Frauen unter den in Sachsen behandelten Geldautomatenspielern hat sich von 2007 bis 2010 auf 20 % erhöht und somit annähernd verdreifacht.

Die Situation hat sich in den letzten Jahren verschärft, da deutschlandweit eine Expansion hinsichtlich der Spielhallendichte erfolgt ist. Von 2006 bis 2010 ist zum Beispiel die Anzahl der Geldspielautomaten in Sachsen um 25 % auf insgesamt 3 392 Geräte angestiegen.

Wir als Fraktion der SPD halten die Fehler und Versäumnisse in Bezug auf landesgesetzliche Regelungen, insbesondere was die Artikel 3 und 5 des Gesetzentwurfs betrifft, für so schwer, dass wir uns trotz unserer Befürwortung der Ratifizierung der beiden Staatsverträge bei der Gesamtabstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Biesok für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung hat gemeinsam mit den anderen Ländern einen Änderungsvertrag zum Glücksspielstaatsvertrag ausgehandelt; heute liegt er uns hier zur Zustimmung vor.

Der Erste Glücksspielstaatsvertrag ist gescheitert. Der Zweite – der Änderungsvertrag – wird nicht scheitern. Der Erste Glücksspielstaatsvertrag ist gescheitert, weil er versucht hat, unter dem vorgeschobenen Ziel der Suchtprävention ein staatliches Glücksspielmonopol zu recht

fertigen, ohne dabei konsequent zu sein. Er unterteilte die Formen des Spielens in „gutes Spielen“ und „böses Spielen“. Es gibt aber keinen Grund, der es rechtfertigt, eine solche Unterscheidung vorzunehmen. Es ist kein Grund ersichtlich, dass in Spielhallen und Spielbanken munter gezockt werden durfte, währenddessen Sportwetten verboten waren. Den Lottoschein im Zeitungsladen an der Ecke abzugeben war ohne Weiteres erlaubt; wer aber gewerblich Tippgemeinschaften vermittelte, brauchte in jedem Bundesland eine eigene Genehmigung. Die Spielaufsichten in den einzelnen Ländern ließen keinen Knüppel liegen, den sie einem Anbieter zwischen die Beine werfen konnten, um diese Genehmigung verweigern zu können.

Es musste erst der Europäische Gerichtshof kommen und Deutschland den Spiegel vorhalten. In seinem Urteil vom 8. September 2010 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, das im aktuellen Glücksspielstaatsvertrag verankerte Sportwettenmonopol für staatliche Anbieter sei nicht gerechtfertigt. Zur Begründung verwies er unter anderem darauf, dass die intensiven Werbekampagnen der Inhaber des staatlichen Glücksspielmonopols in Ordnung waren, gleichzeitig aber die Suchtprävention als notwendige Grundlage für ein staatliches Monopol herangezogen wurde. Deutlicher hätte der Europäische Gerichtshof seine Ohrfeige nicht austeilen können, weil er genau diese Divergenz aufgezeigt hat.

Das Scheitern des Ersten Glücksspielstaatsvertrages ist aber auch ein Beispiel dafür, dass sich Menschen nur eingeschränkt vorschreiben lassen, was sie zu tun oder zu lassen haben. Während wir in Deutschland Sportwetten und das Spiel über das Internet verboten haben, spielte der deutsche Sportfan schon längst auf Seiten anderer europäischer Anbieter. Dass hierbei signifikant viele Spielsüchtige entstanden sind, ist nicht nachgewiesen und auch nicht erkennbar.

Mit dem Änderungsstaatsvertrag beseitigen wir die Mängel des Ersten Glücksspielstaatsvertrages. Die FDPFraktion trägt diesen Staatsvertrag mit, um ein einheitliches Glücksspielrecht in Deutschland zu erreichen. Für unsere Fraktion ist es aber ein Minimalkompromiss. Ein eigenes sächsisches Glücksspielgesetz wäre eine Alternative gewesen, hätte aber in unserem föderativen Bundesstaat zu nicht lösbaren Rechtsproblemen geführt. Ich bin dem sächsischen Verhandlungsführer, Herr Staatsminister Dr. Beermann, sehr dankbar dafür, dass er sich in den Verhandlungen stets für ein liberales und ehrliches Glücksspielrecht eingesetzt hat.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Eine Mischung aus sozialdemokratischer Bevormundung, dem Bürger nicht die Entscheidung zuzutrauen, wofür er sein Geld ausgibt, und eine konservative Abneigung gegen gewerbliches Spielen haben den Verhandlungen allerdings Grenzen gesetzt. Die Suchtgefahren des toskanischen Rotweins und des deutschen Biers werden hingenommen, die 21. Lizenz für Sportwetten geht aber aus Gründen der Suchtprävention zu weit. Das ist die Realität.

Ich sage sehr deutlich, wir hätten uns eine weitgehendere Öffnung des Marktes vorstellen können. Leider konnten wir das bei den Verhandlungen im gegebenen Rahmen nicht durchsetzen. Selbst dort, wo man eine Öffnung im neuen Glücksspielstaatsvertrag macht, hat man Angst vor sich selbst. Man traut sich nicht richtig. Beispiel Sportwetten: Im Rahmen eines Lizenzmodells soll eine Experimentierklausel für den Zeitraum von sieben Jahren geschaffen werden. Meine Damen und Herren, so erreichen wir keine Planungs- und Investitionssicherheit für private Anbieter. Das heißt, Sie werden auch weiterhin ein nicht wettbewerbsfähiges Angebot haben, und somit wird es weiterhin Ausweichtendenzen ins Internet geben. Die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages werden dort nur eingeschränkt verwirklicht werden können. Ich fordere Sie ausdrücklich auf: Lassen Sie uns mehr Freiheit wagen und beim nächsten Mal eine deutlichere liberale Handschrift in diesem Bereich anstreben!