Protocol of the Session on April 3, 2012

Nochmals: Das Bildungspaket ist ein Handlungsrahmen. Ich erkenne die Bereitschaft innerhalb der Staatsregierung, diesen weiter auszugestalten. Die Überprüfungsmechanismen sind Bestandteil dieser Ausgestaltung. Seien Sie gewiss, dass ich darauf zurückkommen werde, sofern das angezeigt sein sollte – so wie es jetzt angezeigt ist, den Schuljahresstart zu sichern.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Das Schlusswort hat die SPD-Fraktion.

(Marko Schiemann, CDU: Nein, muss nicht sein!)

Frau Dr. Stange, bitte.

(Zuruf des Abg. Thomas Jurk, SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Glocke der Präsidentin)

Stellen Sie sich vor – vielleicht ist ja die Situation noch so –, Sie sind Eltern und haben ein Kind kurz vor der Einschulung oder Sie sind Großeltern und haben einen Enkel kurz vor der Einschulung. Das Kind freut sich auf die Schule. Es ist nur die Frage noch nicht geklärt, in welche Schule denn das Kind geht. Kürzlich haben die Eltern bzw. Großeltern erfahren, nicht am 31. März wird das geklärt, sondern am 8. Juni, kurz vor dem Schuljahresende; keine Zeit mehr, Widerspruch einzulegen, ganz zu schweigen davon, dass man sich auf die bereits besichtigte Schule freuen könnte. So sieht der Start ins neue Schuljahr aus, Frau Kurth.

Werte Frau Kurth, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition! Ich kann und will hier nicht auf alles eingehen. Es ist nicht der Handlungsrahmen, den Sie vorgelegt bekommen haben, das hat Herr Bläsner deutlich zum Ausdruck gebracht, denn die FDP – was immer sie meint – spricht von einem Bildungspaket 2.0.

Das ist hier nicht ausgeführt worden. Wir haben Ihnen einen Vorschlag für einen Handlungsrahmen gemacht. Ich bitte darum – nicht, weil wir die Koalition vorführen wollen, sondern weil jeder einzelne Abgeordnete hier im Haus in seinem Wahlkreis Rechenschaft darüber abzulegen hat, was er in seiner Verantwortung als Landtagsabgeordneter getan hat, um den Lehrerbedarf im kommenden Schuljahr und in den nächsten 15 Jahren abzusichern. Deshalb werden wir eine namentliche Abstimmung beantragen.

Legen Sie Rechenschaft darüber ab, was Sie getan haben, nachdem der Kultusminister deutlich gemacht hat, in welcher Situation sich das Schulwesen befindet, und wie Sie in den nächsten 15 Jahren handeln wollen. Herr Schreiber, wir reden nicht allein über diese Koalition, sondern über mehrere Wahlperioden. Dafür müssen die Weichen gestellt werden. Wir haben Ihnen einen Vorschlag gemacht. Greifen Sie zu!

Herr Dulig hat etwas zu den Finanzen gesagt. Wir sind keine Träumer. Wir wissen, was im Haushalt drin ist. Der Finanzminister hat die Hochschulpaktmittel zu 60 % einkassiert. Diese können den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden, um endlich die Lehrerseminare aufzustocken. Wir wissen, dass wir Steuermehreinnahmen

haben, und wir wissen, dass wir Fehlsteuerungen im Haushalt haben, die jetzt prioritär – Herr Ministerpräsident, so, wie Sie es immer sagen – für die Bildung eingesetzt werden können.

Schule muss auch am nächsten Tag noch laufen, und sie muss auch in den nächsten 15 Jahren laufen. Das, was Sie bisher hier vorgelegt haben, Frau Kurth, überzeugt uns noch nicht davon, dass Sie tatsächlich die Rückendeckung des Kabinetts und der Koalition haben.

Bitte zum Ende kommen!

Legen Sie uns im April einen Plan vor. Dann werden wir auch sehen, ob das, was Sie heute hier versprochen haben, tatsächlich schon die Rückendeckung im Kabinett und in Ihrer Koalition hat. Die Koalition hat jetzt die Möglichkeit, unserem Antrag zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich rufe den Änderungsantrag zur Drucksache 5/8689 der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf und bitte um Einbringung, wenn das gewünscht wird. – Er ist schon eingebracht. Gut. – Gibt es dazu noch Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag abstimmen.

Wer dem Antrag Drucksache 5/8778 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine Stimmenthaltung und eine Reihe von Stimmen dafür. Dennoch ist dieser Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zum Ursprungsantrag, Drucksache 5/8689. Hier ist namentliche Abstimmung gewünscht. Wir bereiten es jetzt vor. – Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass nach Aufruf des Namens durch den Schriftführer mit Ja oder Nein oder Enthaltung geantwortet werden soll. Der amtierende Schriftführer wird die Antwort wiederholen. Im Zweifelsfall wird unter nochmaliger Namensnennung nachgefragt. Ich bitte, jetzt die Namen zu verlesen.

(Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage)

Ist jemand nicht aufgerufen worden, der sich im Saal befindet? – Dann bitte ich, die Stimmen auszuzählen.

(Kurze Unterbrechung)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir liegt nun das Ergebnis der Abstimmung vor. Mit Ja stimmten

56 Abgeordnete und mit Nein 68. Es gab eine Enthaltung, und 7 Abgeordnete haben nicht an der Abstimmung teilgenommen. Damit ist dem Antrag nicht zugestimmt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Radabstellanlagen in den Liegenschaften Sachsens fördern

Drucksache 5/6992, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Es geht in die Diskussion in der Reihenfolge GRÜNE, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Frau Jähnigen, ich erteile Ihnen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum muss sich der Sächsische Landtag mit Fahrradabstellanlagen für die sächsischen öffentlichen Einrichtungen beschäftigen?

(Christian Piwarz, CDU: Sehr gut! – Alexander Delle, NPD: Warum müssen wir das?)

Eine sehr gute Frage? Das denke ich auch. Lieber Herr Kollege Piwarz, das liegt schlicht daran, dass der Radverkehr, der schon immer ein Stiefkind sächsischer Verkehrspolitik war, in der Ignoranz dieser Staatsregierung zum Waisenkind zu werden droht. Das sieht man auch daran, dass der Bericht zur Radverkehrskonzeption des Landtages aus dem Jahr 2006 unter dieser Regierung deutlich kürzer, unkonkreter, langweiliger und uninteressierter ausgefallen ist als der letzte unter der Vorgängerregierung,

(Christian Piwarz, CDU: Sind Sie heute mit dem Fahrrad gekommen? – Heiterkeit bei der CDU)

und das, obwohl die Beliebtheit des Radfahrens zugenommen hat, weil das Radfahren wichtiger geworden ist, weil es Kosten spart – Sie denken sicher auch an die Benzinpreise wie ich – und ökologisch ist. Wir wissen, dass der Modal Split, also die Anteile der täglichen Wege, die man mit dem Rad zurücklegt, trotz unzureichender Förderung im Freistaat deutlich gestiegen ist – nicht nur in den Großstädten, sondern gerade im ländlichen Raum –, die Sie, die gerade so laut lachen, zu vertreten glauben.

Unsere Fraktion hat deshalb einen Grundsatzantrag zur Verbesserung der Radverkehrsverhältnisse in Sachsen eingebracht. Ich freue mich sehr auf die Anhörung, die dazu im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 25. April 2012 stattfinden wird.

Wir schlagen Ihnen vor, dass als Zeichen des guten Willens erste konkrete Schritte unternommen werden. Man soll mit ökologischen Vorbildmaßnahmen immer bei sich selbst anfangen. Das wäre für den Freistaat nicht schwer, denn wir wissen, dass für die sächsische Verwaltung momentan ein Unterbringungskonzept erarbeitet

wird. Der Finanzminister hat darüber in der letzten Sitzung des Finanzausschusses referiert.

Jetzt ist der Zeitpunkt, da effektiv geprüft werden kann, wie jede öffentliche Verwaltungsstelle des Freistaates zurzeit verkehrlich erschlossen ist, wie viel Radverkehrsstellanlagen sie braucht und wie diese errichtet werden können.

Die Staatsregierung hat in ihrer Stellungnahme auf die bauliche Nachrüstung verwiesen. Das geht uns aber zu langsam. Danach haben wir pro Jahr 0,6 % der Liegenschaften im Budget. Das ist ohnehin zu wenig. Damit wären wir in zehn Jahren bei 6 %. Das reicht uns nicht für den Radverkehr. Die Staatsregierung hat in ihrer Stellungnahme vom 18. Oktober 2011 auf die Radstellplatzpflicht der sächsischen Bauordnung verwiesen. Diesbezüglich hat die Staatsregierung übersehen, dass zu diesem Zeitpunkt der Landtag schon beschlossen hatte, dass die Radstellplatzpflicht weitgehend abgeschafft wird. Kurz danach trat dies auch in Kraft, Herr Finanzminister. Jetzt muss der Freistaat selbst entscheiden. Er ist nicht mehr an das Gesetz gebunden.

Drittens. Wir glauben, dass das mit geringen Kosten zu leisten ist. Lassen Sie mich hierzu einen Vergleich nennen: Ein Radabstellplatz mit Sammelschließanlage und Überdachung ist für circa 1 000 Euro zu haben.

(Volker Bandmann, CDU: Dafür bekomme ich ja drei Fahrräder!)

Eine Stellplatzablöse für einen Kfz-Parkplatz wird mit 3 000 Euro bemessen. Wir sparen also auch, und wenn wir die Leute zum Radfahren anregen, sparen wir natürlich auch bei den Reisekosten des Freistaates und anderer Behörden.

All diese Dinge sprechen für das von uns geforderte Konzept. Das von uns vorgeschlagene Verfahren ist praktisch und einfach. Sie müssen bei der Erarbeitung Ihres Unterbringungskonzeptes lediglich den Posten „Radstellplätze“ ergänzen und prüfen. Das ist die erste Phase. Dafür sollte ein halbes Jahr ausreichen. Wir haben Ihnen deshalb heute einen neuen Termin vorgeschlagen.

Die zweite Phase würde dann länger dauern. Das betrifft die Erarbeitung von Maßnahmen. Ich sagte es schon, dass diese preiswert ermöglicht werden können. Damit leisten Sie einen ersten Schritt zu mehr Bürgerfreundlichkeit, zu

mehr Ökologie, zum Gesundheitsfördern und zum Geldsparen. Tun Sie es und stimmen Sie unserem Antrag zu.