Umgekehrt haben wir es in anderen Fällen natürlich gemacht, selbstverständlich, meine Damen und Herren.
Vielen Dank dafür, Herr Staatsminister, dass Sie den Bedarf anerkennen. Ich habe eine Frage. Habe ich Sie vorhin richtig verstanden, dass Sie auch anzweifeln, dass sich das Kontrollrecht des Datenschutzbeauftragten auch auf die Antragstellung betreffs der Genehmigung der Funkzellenabfrage richtet? Mit anderen Worten: Sie haben vorhin gesagt, die richterliche Entscheidung und der darauf gerichtete Antrag wären von Hagenloch berechtigt kritisiert worden. Da ist damit die Staatsanwaltschaft in Ihrem Handlungsbereich.
Meine Frage richtet sich definitiv an Sie als Staatsminister. Sie sind, wie man sagt, ein profilierter Jurist. Das will ich ausdrücklich sagen. Sie wissen doch, was ich meine. Das ist eine klare Anfrage: Ist das Überprüfungsrecht des Datenschutzbeauftragten auf die Anträge der Staatsanwaltschaft erstreckt, ja oder nein? Haben Sie daran Zweifel?
Das zu erfahren ist Gegenstand gerichtlicher Überprüfungen, Herr Bartl, und da werden wir die Entscheidungen der Gerichte abwarten. Ich habe es schon einmal gesagt: Wir alle hier können eine Meinung haben. Wir können sie alle politisch diskutieren. Zu diesen Fragen der Rechtswidrigkeit entscheiden die Gerichte, und das müssen Sie endlich einmal akzeptieren.
Verschiedene Punkte sind angesprochen worden, wie die Frage der Benachrichtigung der bekannten Betroffenen. Inzwischen sind rund 60 % der Auskunftsersuchen durch die Staatsanwaltschaft beantwortet. Die übrigen 200 Auskunftsersuchen werden bearbeitet, sobald die noch fehlenden Erklärungen der Anschlussinhaber vorliegen. Beim Amtsgericht Dresden liegen zahlreiche Anträge, also Auskunftsersuchen, auf gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Funkzellenabfragen vor; gerichtliche Entscheidungen sind hier noch nicht ergangen.
Zur Löschung von gespeicherten Datenbeständen: Die Löschung von Daten, auch von Rohdaten, die im Rahmen der FZA erhoben wurden, ist noch nicht vorgenommen worden, weil die Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Auch das ist nichts Besonderes. Das ist nicht zu beanstanden, denn selbstverständlich dürfen die Daten erst nach Abschluss der Ermittlungsverfahren gelöscht werden, weil ansonsten möglicherweise Verteidigern die Berufung auf Daten zur Entlastung ihrer Mandanten verwehrt wird. Das bitte ich zu respektieren. Insofern wäre die von Frau Bonk hier in den Raum gestellte Forderung nach sofortiger Löschung aller Daten schlicht unrechtmäßig. Es wäre unzulässig, und dem kommen wir nicht nach, meine Damen und Herren.
Im Weiteren fand seitens des Landeskriminalamts ein Gespräch mit einem Vertreter des Datenschutzbeauftragten statt, bei der die Reduzierung der Datenbestände in den Arbeitsdateien eröffnet wurde. Dies soll auf der Grundlage der Handlungsanweisungen des Innenministeriums, die zusammen mit dem Generalstaatswalt erarbeitet wurden, nochmals geregelt werden.
Meine Damen und Herren, noch ein Wort dazu, es seien noch weitere Daten entdeckt worden, von denen bisher nicht bekannt gewesen sei, dass man sie erhoben hätte, die sogenannten Enthüllungen einer 48-Stunden-NonstopHandyüberwachung der linken Parteizentrale. Auch das ist längst bekannt. Im Zusammenhang mit den Funkzellenabfragen gibt es den gemeinsamen Bericht des Justizministeriums und des Innenministeriums vom 24.06.2011. Hier wurde eine Funkzellenabfrage für den Zeitraum vom 18. bis 19. Februar 2011 mitgeteilt,
dort Seite 5, Buchstabe b. Es ist auch üblich, Herr Hahn, dass nicht der Ort im Einzelnen mitgeteilt wird, sofern es um laufende Ermittlungsverfahren geht, und das war dort der Fall. Darüber, welche Daten öffentlich bekannt gegeben werden und welche nicht, entscheidet die Staats
anwaltschaft als ermittlungsführende Behörde. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen. Auch das entspricht der gesetzlichen Lage, meine Damen und Herren. Was in der Strafprozessordnung steht, wird in Sachsen auch so gehandhabt und nicht anders, auch wenn DIE LINKE das gern hätte, meine Damen und Herren.
Zu der politischen Bewertung: Wir alle können unsere Auffassungen vertreten. Sie haben Ihre, die Staatsregierung hat ihre, die Fraktionen im Landtag haben möglicherweise unterschiedliche. Aber eines lassen Sie mich noch einmal deutlich machen: Der Bericht des Datenschutzbeauftragten, das, womit er zu tun hat, beschäftigt uns sicherlich noch lange. Es geht hier um hochkomplizierte Fragen des Strafprozessrechtes, der Abwägung zu Verfassungsrechten und anderem. Eines muss klar sein: Wir könnten uns all dies sparen, wenn bestimmte Beteiligte darauf verzichten würden, den Rechtsstaat in den Grenzbereich seines Handelns und seiner Entscheidungen zu führen.
Das ist nämlich dann der Fall, wenn auf der einen Seite Nazis das Demonstrationsrecht missbrauchen und auf der anderen Seite Leute stehen, die meinen, sie würden für das Bessere stehen, sie seien Antifaschisten und sie dürften Gewalt anwenden. Das ist nicht der Fall. Wenn dann zwischendrin der Staat, auch der Rechtsstaat, Fehler macht, handelt, weil er handeln muss, dann sollten wir vorher gucken, dass wir gar nicht erst in die Verlegenheit kommen, wie am 12. Februar dieses Jahres, wo es unterblieben ist. Ich glaube, es tut auch unserem Gemeinwesen insgesamt gut, wenn alle, die es könnten, darauf verzichten, den Rechtsstaat in seine Grenzbereiche zu führen.
Vielen Dank, hochverehrter Herr Landtagspräsident! Da Herr Staatsminister der Justiz und für Europa die Zwischenfragen dann nicht mehr zugelassen hat, bin ich gezwungen, vom Mittel der Kurzintervention Gebrauch zu machen.
Sie haben natürlich meine Rede wieder bewusst missverstanden, damit Sie sie dann in Ihrer gewohnt rhetorischen Geste abschießen konnten.
Natürlich habe ich das Recht auf freie Meinungsäußerung des Präsidenten des Oberlandesgerichts, Herrn Hagen
loch, auf keine Weise in Zweifel gezogen. Aber der Sachverhalt war ja auch ein anderer. Herr Hagenloch hat auf dem Briefkopf eines Präsidenten des Oberlandesgerichts öffentlich den Datenschutzbeauftragten in – ich sage es mal so –nicht sehr mitteleuropäisch höflicher Form – um es vorsichtig auszudrücken – gerügt, was an sich schon ein ungewöhnlicher Vorgang ist. Er hat es gerügt, aber nach meiner Überzeugung auf völlig nicht haltbarer Rechtsgrundlage. Was vor allem der Punkt war: Er hat ihn dazu aufgefordert, sich öffentlich für seinen Bericht mehr oder weniger zu entschuldigen. Das ist schon ein gravierender Vorgang. Herr Hagenloch hat nicht gesagt: Ich bin anderer Meinung. Er hat vielmehr gesagt: Sie, Herr Schurig, haben Ihre Kompetenzen überschritten und dafür müssen Sie sich entschuldigen.
Ich habe bis heute nicht vernommen, dass Herr Hagenloch diese, seine Diktion, die ihm – so nehme ich an – heute sicherlich leid tut, zurückgenommen oder klargestellt hätte. Wir haben dazu im Ausschuss des Öfteren nachgefragt. Wir erhalten dann beschwichtigende Äußerungen von Ihnen und Ihrem Herrn Staatssekretär. Das kann diese Situation nicht befrieden. Hier ist noch etwas offen.
Herr Staatsminister, ich finde es schon bezeichnend, dass Sie nicht bereit sind, auf die Zwischenfrage des Kollegen Bartl auszudrücken, dass Herr Schurig hier vollkommen gesetzeskonform gehandelt hat –
– und dass Sie die Kritik des Herrn Hagenloch zurückweisen. Ihre angebliche Neutralität, die Sie immer zur Schau tragen, ist eine Neutralität zugunsten der Grundrechtseingriffe und nicht für die Grundfreiheiten. Dafür sollten Sie sich als angeblich liberaler Politiker schämen.
Herr Dr. Martens, möchten Sie auf die Kurzintervention antworten? – Das ist nicht der Fall. Dann kommt Herr Bartl sicherlich auch mit einer Kurzintervention.
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte auch eine Kurzintervention machen. Ich halte es für prinzipiell notwendig, dies zu tun.
Es gibt im § 27 Datenschutzgesetz meines Wissens nur eine Bestimmung, die eindeutig besagt, welche der Gewalten der Kontrolle des Datenschutzbeauftragten nicht unterliegt, nämlich die Gerichte. Deshalb ist es sehr wichtig, dass das Parlament hier definitiv klarstellt, und zwar auch gegenüber dem Staatsminister im Rahmen der Kontrollrechte des Parlaments gegenüber der Exekutive, dass die Staatsanwaltschaft, die zur Exekutive gehört, sehr wohl der Kontrolle des Datenschutzbeauftragten
unterliegt und dass wir den Datenschutzbeauftragten bitten und ermuntern, dies auch künftig weiterhin so zu handhaben, auch bei rechtswidrigen oder unverhältnismäßigen Anträgen im Zusammenhang mit konkreten Verfahren.
Die Frage, dass das Parlament die Kontrolle über die Staatsanwaltschaft und den Justizminister ausübt, was auch im Kommentar zum Gerichtsverfassungsgesetz geregelt ist, ist – davon gehe ich aus – für Sie, sehr geehrter Herr Staatsminister, schon im Studium Primärliteratur gewesen.