Ergänzend zum Wahlvorschlag möchte ich darauf hinweisen, dass gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes für jedes ordentliche Mitglied des Verfassungsgerichtshofes persönliche Stellvertreter gewählt werden. Zur Wahl stehen erstens Herr Hans-Dietrich Knoth zur Wiederwahl als nichtberufsrichterliches Mitglied, zweitens Herr Dr. Andreas Wahl als Vertreter des berufsrichterlichen Mitglieds Ulrich
Hagenloch und drittens Herr Klaus Schurig als Vertreter des heute zu wählenden nichtberufsrichterlichen Mitglieds.
Meine Damen und Herren, gemäß § 67 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes wählt der Sächsische Landtag die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder.
Hierzu berufe ich aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission: Für DIE LINKE wie immer Frau Roth als Leiterin, CDU: Herr Colditz, SPD: Frau Dr. Deicke, FDP: Herr Hauschild, GRÜNE: Herr Jennerjahn.
Herr Präsident! Ich möchte Sie bitten, in diesem speziellen Fall statt meiner Person meine Fraktionskollegin Frau Giegengack zu berufen. Ich werde unter Tagesordnungspunkt 3 einen Redebeitrag halten müssen, und ich sehe gewisse logistische Probleme, Stimmzettel zu zählen und gleichzeitig zu reden.
Alles klar. Dann wird Sie unsere Kollegin Frau Giegengack in der Wahlkommission gut vertreten, denke ich.
Ich höre gerade – für unser Protokoll –: Entschuldigt ist heute neben den beiden schon genannten Abgeordneten auch Frau Kollegin Falken.
Wir haben noch eine Kleinigkeit zu klären. Wir brauchen für unsere Wahlkommission selbstverständlich sogenannte Abstreichlisten. Diese werden gerade gebracht. Sind sie da? – Alles komplett. Es kann also losgehen.
Meine Damen und Herren! Wir wählen zwei stellvertretende Mitglieder und ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofes.
Wie immer rufe ich die Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge auf. Sie erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache die Kandidaten als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt sind. Sie können sich zu den Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden.
Wer die erforderliche Zweidrittelmehrheit – das sind 88 Abgeordnete – von Jastimmen erhält, ist gewählt.
Meine Damen und Herren! Sind Abgeordnete im Saal, die ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich sehe gerade, dass auch unsere Wahlkommission gewählt hat. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Ich schlage Ihnen vor, dass wir in der Auszählpause jetzt – unsere Tagesordnung ist ja wohlgefüllt – den Tagesordnungspunkt 3 einordnen.
Die Dringlichkeit des Antrages wurde durch das Präsidium am 18. Januar 2012 festgestellt. Zu diesem Antrag können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist: NPD, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion beantragt in der vorliegenden Drucksache die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Untersuchung etwaiger rechtswidriger Praktiken des Landesamtes für Verfassungsschutz hier in Sachsen.
Zunächst einmal möchte ich grundsätzlich zu den Hintergründen des Missbrauchs der Geheimdienste im Kampf gegen rechts feststellen: Die NPD ist die einzige Partei in Deutschland, die die Aufgabe nationalstaatlicher Souveränität zugunsten der Europäischen Union ohne Wenn und Aber ablehnt. Sie ist die einzige Opposition, die der damit verbundenen schleichenden Außerkraftsetzung von
Volkssouveränität und Gewaltenteilung klar und eindeutig den Kampf angesagt hat. Meine Damen und Herren, sie wird am Ende die einzige politische Kraft sein, die für den Erhalt des Kernbestandes des Grundgesetzes eintritt, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zu der sich die NPD auch gemäß Satzung bekennt.
Ich hätte es mir nicht zu träumen gewagt, dass eines Tages nur noch die NPD offensiv für diese Grundordnung eintreten wird, während alle anderen Parteien sie mehr oder minder abschaffen wollen.
Wir werden das nachher beim Tagesordnungspunkt Einschränkung der Versammlungsfreiheit erleben dürfen.
Die Abschaffung dieser Grundordnung wird von der politischen Klasse der Bundesrepublik inzwischen vor laufender Kamera vorbereitet. Die Avantgarde bilden wie so oft die GRÜNEN, die auf ihrem letzten Parteitag beschlossen haben, für die Abschaffung des Grundgesetzes einzutreten, und zwar zugunsten einer EU-freundlichen Scharnierverfassung zur Auflösung Deutschlands. Bei Finanzminister Schäuble klingt das bei seinen Gedankenspielen über die Abschaffung des Grundgesetzes ähnlich.
Die NPD setzt sich nicht nur für nationale Souveränität und den Kernbestand des Grundgesetzes ein. Sie ist auch die einzige politische Kraft im Land, die sich konsequent gegen Globalisierung, internationale Finanzdiktatur und wirtschaftliche, kulturelle und ethnische Überfremdung einsetzt.
Meine Damen und Herren! Nach unserer Überzeugung würden diese Positionen binnen kurzer Zeit in Deutsch
land mehrheitsfähig werden, wenn es nicht die dagegen gerichteten rechtswidrigen Praktiken des Inlandsgeheimdienstes Verfassungsschutz geben würde, natürlich in Verbindung mit der Hetz- und Ausgrenzungsstrategie eines politisch gleichgeschalteten Medienkartells.
Es ist offensichtlich, die Strategie im Kampf gegen alles Nationale lautet: Kriminalisieren statt diskutieren! Wenn es gelingt, eine echte politische Opposition zu kriminalisieren, muss man sich nicht mit so heiklen Themen wie Überfremdung und Souveränitätsabbau beschäftigen, bei denen man einen schlechten Stand im Volke hat.
Die 17 Verfassungsschutzämter bilden nach unserer Auffassung die Speerspitze dieser Strategie, zum Teil flankiert durch andere Geheimdienste und die sogenannten Staatsschutzdezernate der Polizei.
Erstens, ob und inwiefern das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen in Zusammenarbeit mit anderen VSÄmtern nachweislich diese Strategie verfolgt, inwieweit es dabei gegen das Grundgesetz, die Sächsische Verfassung, das Sächsische Verfassungsschutzgesetz und/oder die Strafgesetze verstößt und inwieweit dies auf Vorgaben der Sächsischen Staatsregierung beruht.
Im Besonderen soll der Ausschuss klären, inwieweit das als sogenannter nationalsozialistischer Untergrund bezeichnete Personentrio aus Strukturen hervorging, die von den Verfassungsschutzämtern maßgeblich ausgebaut und finanziert wurden, ob der Verfassungsschutz jahrelang über den Aufenthaltsort besagter Personengruppe informiert war, aber systematisch eine Festnahme durch die Polizei verhindert hat, ob eines oder mehrere Mitglieder der Personengruppe vom Verfassungsschutz geführt wurden, ob die sogenannten Döner-Morde in Wirklichkeit in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz verübt wurden – Stichwort „Kleiner Adolf“ – und inwieweit das Sächsische Landesamt dabei involviert oder informiert war; des Weiteren, ob der Mord an der Polizistin Kiesewetter das Ergebnis einer gemeinsamen konspirativen Operation von Verfassungsschutzämtern, amerikanischem Geheimdienst und rechten Agenten war und inwieweit das Sächsische Landesamt daran beteiligt oder informiert gewesen ist; weiterhin, ob die beiden mutmaßlichen Mörder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos Selbstmord begingen oder zur Vermeidung ihrer Festnahme von einem Geheimdienst liquidiert wurden, und schließlich, welche Motive den Verfassungsschutz, vor allem das Sächsische Landesamt für Verfassungsschutz, jeweils geleitet haben.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie nicht wollen, dass der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat in Deutschland endgültig vor die Hunde geht, fordere ich Sie auf: Stimmen Sie dem Antrag der NPD-Fraktion auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zu!