Für uns soll wichtig sein: Es ist eine Umstellung der Statistik zu vermerken. In 2 000 Betrieben, das sind etwa 5 % der kontrollierten Betriebe, wurden Verstöße festgestellt, die amtliche Maßnahmen zur Folge hatten. Hinsichtlich der registrierten Verstöße gilt seit 2009, dass an dieser Stelle nur noch Verstöße von besonderer Schwere, denen Maßnahmen besonderer Durchsetzungswirkung folgen, ausgewiesen werden. Diese Umstellung erschwert natürlich die Vergleichbarkeit. Eine Trennung von schwerwiegenden und minder schwerwiegenden Verstößen ist sicher sinnvoll, jedoch sollten Letztere an dieser Stelle mit genannt werden, sonst drängt sich der Eindruck auf, dass hier mit Statistiktricks gearbeitet wird, und das soll doch sicherlich vermieden werden.
Auffällig, aber nicht überraschend ist die Tatsache, dass etwa 65 % aller festgestellten Verstöße mit hygienischen Mängeln in den Betrieben zu tun haben. Die Mängel sind im Vergleich mit den Vorjahren unverändert vorhanden. Hier gäbe es sicher ein weites Betätigungsfeld für das SMSV, eine aufklärende und vorsorgend informierende Initiative zu unternehmen; denn allein die Mängel in der allgemeinen Hygiene, das heißt die mangelhafte technische Ausstattung von Produktionsräumen bzw. eine unzureichende Prozess- und Personalhygiene, machen 45 % der erfassten Verstöße aus.
Die Anzahl der Auflagen, Verstöße und sogar eingeleiteter Verfahren steigt, und das muss aufhorchen lassen. Hinsichtlich der Ahndung von Verstößen bzw. der erteilten Auflagen wird festgestellt: Bei 24,4 % aller Verstöße wurden Auflagen zur Mängelbeseitigung erteilt. Im Jahr 2009 waren es nur 21 %, also 3 % weniger. Die Einleitung von Strafverfahren erfolgte in 29 Fällen.
Bei der Lebensmittelbehandlung und der Herstellung von Lebensmitteln herrschen in Sachsen also keineswegs ideale Verhältnisse eines hygienischen Musterlandes. Jeder einzelne Verstoß in dieser Richtung ist einer zu viel, da er unter Umständen schwerwiegende Folgen für die Gesundheit vieler haben kann. Es ist daher keine Bagatelle, wenn mit Bezug auf untersuchte Proben im Bericht steht, dass bei 12 % der untersuchten Proben aufgrund festgestellter Mängel Bescheide zur Mängelbeseitigung erlassen wurden.
Umso verwunderlicher ist es, dass die Beanstandungen im Bericht zwar nach Warengruppen aufgeführt werden, aber nicht nach Herstellern bzw. Verursachern. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Hersteller aus Gewinnbestrebungen heraus mit ihrer Gesundheit spielen. Nun sprechen auch Sie, Frau Clauß, sich für das Portal Lebensmittelwarnung aus, das mit der Gesetzesänderung auf Bundesebene
möglich geworden ist, und werben dafür. Auch meine Fraktion hat zeitlich-ursächlich sogar rechtliche Regelungen vorgeschlagen, um endlich auch die Verursacherbetriebe von Verunreinigungen beim Namen nennen zu können.
Aber warum findet sich dann in dieser Konkretheit nichts in der Berichterstattung? Weil Sie für den Berichtszeitraum 2011 als Jahr der Verabschiedung des Gesetzes nicht das Risiko einer Veröffentlichung auf sich nehmen wollen? So ist das inkonsequent und muss zukünftig bei der Berichterstattung anders gehalten werden; denn die Veröffentlichung der Herstellernamen und Marken ist die Voraussetzung für ein ermächtigtes Handeln von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sich selbst zu schützen und auf ein verändertes Geschäftsgebaren bei den Unternehmen hinzuwirken verändert auch das Marktverhalten. Gleichzeitig wird verhindert, dass ein kriminelles schwarzes Schaf ganze Sparten in Verruf bringt und zu Umsatzeinbrüchen führt, weil zum Beispiel nur von Sojasprossen im Allgemeinen die Rede ist. Transparenz fördert den Wettbewerb der guten, verbraucherfreundlichen Prinzipien und sollte deswegen auch zum Prinzip der Verwaltung und der Verbraucherberichterstattung werden.
Der zweite Schwerpunkt schließt direkt daran an: zum Thema Verbraucherinformation. In dem Bericht ist zumindest vermerkt, „dass der Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach vorbehaltloser Aufklärung über Lebens- und Futtermittel und die hiermit im Zusammenhang stehenden Unternehmen durch das geltende Informationsrecht nicht umfassend gewährleistet werden kann.“ – So die Evaluationslage. Es herrscht große Unzufriedenheit mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und vor allem auch mit der Behördenpraxis.
Nehmen wir uns einen Punkt vor, den Sie zum Thema Verbraucherinformation aufführen. Insgesamt sind nur 31 Auskunftsersuchen auf der Grundlage des VIG eingegangen. 31 Auskunftsersuchen – das ist nicht die Welt und noch nicht einmal ein ziemlich kleiner Teil von ihr. Die Antragstellerinnen und Antragssteller wissen, dass diese Auskünfte mit Geld bewehrt werden können. Nun kommt der Bericht zu der folgenden Aussage: „Die aktuelle VIGStatistik zeigt, dass der Gebührenfrage öffentlich eine zu hohe Bedeutung beigemessen wird. In 25 Fällen erfolgte die Auskunftsgewährung kostenfrei. Nur in drei Fällen wurde eine umfassende Bearbeitungsgebühr von bis zu 250 Euro erhoben.“
Nur nebenbei: Auch nur drei Fälle von Gebühren in dieser Höhe sind noch drei Fälle zu viel für eine Selbstverständlichkeit.
Die Feststellung in dem Bericht, dass der Gebührenfrage offensichtlich eine zu hohe Bedeutung beigemessen wird, ist nicht nachvollziehbar: so wenig Anfragen, 31, aber die Gebühren sollen keine abschreckende Wirkung haben, Frau Clauß. Diese Auffassung in dem Bericht ist aus
meiner Sicht entweder spitzbübisch oder der Bericht geht, ohne es zu merken, an der Wirklichkeit völlig vorbei.
An anderer Stelle kommt das SMSV, bezogen auf den Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts auf Verbraucherinformation auf der Bundesebene, selbst zu der Schlussfolgerung, dass es positiv sei, dass die auskunftserteilende Behörde künftig wenigstens einen Kostenvoranschlag zu erstellen habe. Was denn nun? – Entweder weiß die eine Hand nicht, was die andere tut, oder es ist doch Täuschung, was im Verbraucherbericht so harmlos dargestellt wird. Entweder ist das Kostenproblem kein Problem, dann bedarf es auch keiner Kostenvoranschläge, oder es ist doch ein Problem. Dann ist es mit Verlaub eine Selbstverständlichkeit, dass er oder sie wenigstens vorher mitgeteilt bekommt, welche Kosten anfallen können. Das ist dann zwar immer noch keine Regelung im Sinne eines umfassenden, schrankenlosen Auskunftsrechts, erkennt aber wenigstens an, dass ein Problem besteht. Dahinter sollten Sie nicht zurückfallen, meine Damen und Herren!
Jetzt noch etwas dazu, wie wir es uns vorstellen. Die Informationsbarriere zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung ist abzubauen. Das komplizierte Verfahren des Auskunftsersuchens ist im Prinzip ein Auskunftsverhinderungsverfahren. Wir wollen die Systematik umstellen. Was die Verwaltung weiß, soll auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugänglich sein, und das barrierefrei. Es wird ja auch aus unser aller Mitteln finanziert. Die Information darf dann nicht obrigkeitsstaatlich verwaltet werden. So sehen wir das mit den Ergebnissen von Lebensmittelkontrollen und ebenso mit den Ergebnissen von Gaststättenkontrollen. Sie sollen veröffentlicht werden. Andere Bundesländer machen es vor. Diese Transparenz und gute Qualität werden goutiert. Die Unternehmen und Betreiber sollen faire Chancen für ihre Bewertung und Verbesserung erhalten. Ihre Betriebsgeheimnisse können nicht schwerer wiegen als das Informationsbedürfnis von Bürgerinnen und Bürgern.
Dass Sie bei der Erstellung des Berichts nicht selbst kritisch, also selbstkritisch vorgegangen sind, ist bedauerlich, liegt aber vielleicht in der Natur der Sache begründet. Der Bericht hätte aber ehrlich gegenüber den realen Problemlagen sein können und sein müssen, eben eine Praxis der Auskunftsgewährung nicht verteidigen sollen, die eigentlich eine Auskunft verhindert, und eine Ausdünnung des Beratungsnetzes der Verbraucherinsolvenz und Schuldnerberatung nicht verschleiern sollen, bei steigendem Beratungsbedarf. Damit missachten Sie die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern und von Vertretungsorganisationen, die ihre Auskunftsbedürfnisse wahrnehmen wollen, ebenso wie die der von großer finanzieller Unsicherheit und Not Betroffenen, die nach dem SGB Anspruch auf eine strukturelle Hilfe in Krisensituationen haben.
Sie stellen sich hin und erwecken den Eindruck, es wäre alles Paletti, indem Sie auf diese Punkte einfach gar nicht eingehen.
Der Verbraucherbericht enthält außer einem Satz im Vorwort zur europäischen Button-Lösung keine Aussagen über die Verschränkung des Daten- mit dem Verbraucherschutz und über die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet.
Ebenso finden sich keine konkreten Aussagen über die Verbesserung der Verbraucherinformation und über die Finanzierung der weiteren Sicherung des vorgeblich hohen Niveaus des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher im Freistaat Sachsen.
Etwas als Thema zu benennen, dass es wichtig wäre, den Daten- mit dem Verbraucherschutz zu verbinden, Frau Clauß, ist noch kein Bericht. Sollte das bedeuten, dass in diesem Bereich nichts gelaufen ist, dann wäre das bedauerlich. Darum meine ich: Ministerin Clauß, nutzen Sie die Gelegenheit der Richtigstellung! Die ersten Punkte unseres Antrages eignen sich dafür, dies nachzutragen. Unter dem zweiten Punkt leiten wir selbst notwendige Maßnahmen ab.
Vielen Dank, Frau Bonk. – Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Abg. Fischer. Sie haben das Wort, Herr Fischer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann zu dem Redebeitrag vor mir nur sagen: Lesen Sie den Bericht erst einmal zu Ende! Befassen Sie sich mit der Arbeit der sächsischen Verbraucherzentralen! Dann würden Sie zu ganz anderen Regelungen und vor allem zu einer ganz anderen Conclusio kommen.
Meine Damen und Herren! Wir befinden uns in der fortgeschrittenen Debatte. Erlauben Sie mir bitte, Sie auf eine Reise in den Feierabend mitzunehmen.
Stellen Sie sich vor, wir haben Feierabend. Der oder die Abgeordnete X möchte nach Hause fahren, aber vorher natürlich noch einkaufen.
Wir betreten also ein Einzelhandelsgeschäft unserer Wahl. Wussten Sie, dass Sie bis zu 10 Gramm Verpackung mit kaufen, wenn die Waage, die dort steht, nicht richtig skaliert ist, oder wenn das Gewicht des Verpackungsmaterials nicht abgezogen wird? Wir können allerdings beruhigt zu Obst und Gemüse greifen. Insbesondere das Obst und Gemüse aus heimischen Quellen ist rückstandsfrei. Das wurde in dem Bericht auf Seite 18 festgestellt. Manchmal sind allerdings noch die Inhalts- und Mengenangaben irreführend. Es ist beispielsweise nicht zulässig, Erdbeeren für 2 Euro pro Schale zu verkaufen.
Ich kann Ihnen aber eine Sorge nehmen: Das sächsische Fleisch ist sicher. Die Beanstandungsquote bei der Futtermittelkontrolle ging von 0,7 % auf 0,4 % zurück.
Nach dem Einkaufen wollen wir schnell nach Hause; denn wir haben es eilig. Aber Vorsicht: Fahren wir nicht zu schnell; denn auch die Geschwindigkeitsmessgeräte der sächsischen Polizei sind geeicht.
Sie helfen uns, maximal 3 Kilometer pro Stunde zu viel oder zu wenig fahren zu dürfen, bevor es schwierig wird. Das betrifft denjenigen, der im eigenen Wagen fährt.
Auch derjenige, der im Taxi fährt, kann vom Verbraucherschutz ganz groß profitieren; denn es wird eine Testung der Anlage vorgenommen. Die Taxameter erstellen eine klare Zahl, die als Hilfe zur Programmierung dient.
Meine Damen und Herren, willkommen zu Hause. Wir möchten uns unser Abendessen zubereiten. Auch hier ist Vorsicht geboten. Wussten Sie beispielsweise, dass bei Bedarfsgegenständen wie Pfannenwendern eine etwa 20fach höhere Beanstandungsquote als bei Lebensmitteln wie Eiern und Fisch festgestellt wurde? Das liegt am zusätzlichen Einsatz billiger Farbstoffe, auf die die Hersteller insbesondere aus Fernost zurückgreifen.
Nach dem Essen ist es guter Brauch, dass wir unseren Gute-Nacht-Trunk einnehmen. Auch hierbei gibt es Probleme mit der Kennzeichnung. Weinähnliche Getränke wurden da zu 28,8 % beanstandet. Der Verbraucherschützer empfiehlt den Genuss des guten sächsischen Bieres oder der Erzeugnisse unserer heimischen Winzer.
Aber, meine Damen und Herren, unser Tag ist noch nicht zu Ende. Auch die Körperhygiene kommt zu ihrem Recht. Es wurden Duschgels beanstandet, die wie Trinkjogurt verpackt sind. Die gibt es in den Geschmacksrichtungen Schokolade, Cremekaramell oder Waldbeere. Sie können leicht mit Waldbeeren- oder Schokoladenjoghurt verwechselt werden. Da sie nur leicht seifig schmecken und sehr flüssig sind, können sie durchaus eingenommen werden. Insbesondere bei Produkten für Kinder muss entgegengesteuert werden.
Zum Antrag. Meine Damen und Herren! Es gibt eine Rahmenvereinbarung zwischen den sächsischen Verbraucherzentralen und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Die finden Sie ganz einfach, indem Sie auf die Homepage der Verbraucherzentrale klicken. Dort können Sie sich alles herunterziehen. Als Vorstandsmitglied der Verbraucherzentralen Sachsen kann ich Sie nur herzlich dazu einladen, und ich möchte von hier die Gelegenheit nutzen, Herrn Betz und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern recht herzlich für ihre Arbeit zu danken.
Sie erhalten auf der Homepage auch weitere Informationen, beispielsweise zu den Aktivitäten und Projekten
„Huhn und Pute“, zum „Reisenavigator“ und, ganz besonders wichtig, zu der „Vernetzungsstelle Schul- und Kita-Verpflegung“.
Weiter im Text: Sie zeichnen das Bild der abschreckenden Wirkung der Kostensätze nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Sie haben es eben ausgeführt. Auch wir können in dem Bericht auf Seite 71 nachweisen, dass 25 % der Auskünfte kostenfrei erteilt werden.
Einfache Fragen sind kostenfrei. Mir ist ganz wichtig und das ist mit diesem Gesetz erreicht worden: Das Informationsinteresse des Verbrauchers ist gestärkt und dem ist auch nachgegeben worden. Dem Interessenkonflikt zwischen Produzent und Verbraucher wird auch Rechnung getragen.
Wie wir sowohl bei Ihnen als auch bei mir gehört haben, gibt es durchaus Verbesserungsbedarf. Das betrifft neben der Mengenangabe zum Verkauf loser Güter und Produkte ganz besonders auch die Deklaration der Inhaltsangaben bei Speisen und Getränken. Wenn ich den Bericht lese, muss ich meine eigene Branche in die Pflicht nehmen. Es kann nicht sein, dass bei 84 % der kontrollierten Betriebe die Verwendung von Produktimitaten nicht ausreichend gekennzeichnet worden ist. Hier hat der Verbraucher ein Recht auf Information.
Doch einen Aspekt zur Kennzeichnung möchte ich ansprechen, der eine Kehrseite darstellt. Welcher Verbraucher weiß denn, dass auch Pökelsalz gekennzeichnet werden muss? Welcher Verbraucher wundert sich nicht zu Recht, dass beim Bäcker oder beim Fleischer seines Vertrauens diese Fußnote da ist? Auch das führt beim uninformierten Verbraucher zu einer Falschauslegung der Kennzeichnungspflicht. Deshalb kann ich nur sagen: Treiben wir es nicht bis zum Exzess! Beachten wir die verschiedenen Gemengelagen, die damit einhergehen, und schauen wir, dass die Wirtschaft die Regeln umsetzen kann.
Zum Beratungsnetz, das übrigens regelmäßig Thema in den Vorstandsitzungen der Verbraucherzentralen ist: Immer mehr Anfragen erreichen uns per Mail und per Telefon. Sicherlich kann die moderne Kommunikation die Präsenz vor Ort nicht ersetzen, aber Sie können sich auf Seite 19 im Rechenschaftsbericht der sächsischen Verbraucherzentralen überzeugen: Die Umsetzung ist gewährleistet, die Präsenz vor Ort ist da und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten hier Großes, insbesondere in den peripheren Räumen.
Die Verbraucherinsolvenzberatung – ich bin mir sicher, dass die Frau Staatsministerin darauf noch eingehen wird – ist uns und auch der Verbraucherzentrale ein wichtiges Anliegen. Es gibt einen steigenden Bedarf; das haben Sie angesprochen. Sie sprachen von den 29 Beratungsstellen, die übrigens auf Seite 70 nachlesbar sind.
Ich möchte in diese Diskussion einen anderen Aspekt einbringen; denn es ist durchaus eine interessante Frage, ob wir das Thema Insolvenz und Umgang mit Finanzen