Protocol of the Session on January 25, 2012

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Prof. Unland.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe jetzt keinen Redebedarf mehr in unserer Aussprache. Uns liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen entsprechend § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt – und den sehe ich nicht –, verfahren wir so.

Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung von Gesetzen des kommunalen Finanzausgleichs, Gesetz Kommunalpaket 2012 – GKP 2012, Drucksache 5/7820, Gesetzentwurf der CDU- und der FDP-Fraktion. Wir stimmen – wie gesagt – auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 5/7904, ab.

Wir beginnen mit der Überschrift. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist die Überschrift angenommen.

Wir fahren fort mit Artikel 1 Änderung des Finanzausgleichsmassengesetzes 2011/2012. Wer Artikel 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Da sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist Artikel 1 mit großer Mehrheit bei Stimmenthaltungen angenommen.

Artikel 2 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Wer Artikel 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist auch Artikel 2 mit großer Mehrheit bei Stimmenthaltungen angenommen.

Wir kommen zu Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Investitionspauschale an die kreisfreien Städte und Landkreise in den Jahren 2011 und 2012 sowie die Gewährung einer Straßenbaupauschale. Wer Artikel 3 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist Artikel 3 mit großer Mehrheit bei Stimmenthaltungen angenommen.

Wir kommen zu Artikel 4 Inkrafttreten. Wer Artikel 4 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist auch Artikel 4 mit großer Mehrheit angenommen.

Meine Damen und Herren! Ich stelle den Entwurf Gesetz zur Änderung von Gesetzen des kommunalen Finanzausgleichs, Gesetz Kommunalpaket 2012, Drucksa

che 5/7820, Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung gemäß § 46 Abs. 5 Geschäftsordnung als Ganzes zur Abstimmung.

Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Ich sehe keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen?

Vielen Dank. Eine Reihe Stimmenthaltungen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2

Satz 2 Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir so verfahren. Ich sehe keinen Widerspruch, also verfahren wir so und der Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Konsequenzen aus dem Verbraucherbericht 2011

Drucksache 5/7889, Antrag der Fraktion DIE LINKE

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der einbringenden Fraktion DIE LINKE. Es spricht Frau Abg. Bonk.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu fortgeschrittener Stunde möchte ich Sie einladen, mit mir in aller Fachlichkeit und mit Interesse und Abwechslung in ein weiteres interessantes Thema einzusteigen. Mit dem Verbraucherbericht 2011, den wir hier behandeln wollen, legt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Teilinformationen zum Thema der Öffentlichkeit vor.

Dabei sehen wir in bunter Farbe allerlei Schönes. So wird neben der Darstellung der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung das Amt für Mess- und Eichwesen wiederum vorgestellt, der Jahresbericht der Landesuntersuchungsanstalt für Gesundheits- und Veterinärwesen findet seinen Platz und auch zwei kurze Abschnitte zum Verbraucherinformationsgesetz und zur Verbraucherinsolvenzberatung sind bei genauer Betrachtung zu finden. Dabei hätten es gerade diese Punkte in sich und auch verdient, ausführlicher ausgewertet zu werden, denn gerade in diesen Bereichen sind im Berichtszeitraum strukturelle Änderungen vollzogen worden bzw. stand die Lebensmittelüberwachung und die Verbraucherinformation aufgrund zahlreicher Lebensmittelskandale im öffentlichen Interesse.

Mit unserem Antrag wollen wir diese Schwerpunktsetzung korrigieren und die Folgen Ihrer Politik beleuchten.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich werde im Folgenden immer wieder auch darauf eingehen, inwiefern die Lage von Verbraucherrechten immer auch ein Beitrag zur Gesellschaftsveränderung zu leisten in der Lage ist. Es steht auch zur Disposition, ob das Ministerium als solches geeignet aufgestellt ist, um den Belangen des Verbraucherschutzes zu entsprechen; denn da meint meine Fraktion jetzt in Auswertung: Eine Umbenennung allein macht noch kein Fachministerium, auch wenn sich so mancher Sommer wünschen mag.

Auch das ist bei einer auswertenden Debatte über den Verbraucherschutzbericht zu betrachten und so erwarte ich mit den in I formulierten Punkten unseres Antrages

übergreifend, dass die Staatsregierung ihre im Bericht versäumte ausführliche Berichterstattung zu diesen Problemfeldern nachholt und benennt, welche Maßnahmen sie nun infolge des Berichts zu ergreifen gedenkt. Denn Hochglanzpapier neigt ja, wie wir wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch mehr zu einem geduldigen Charakter, als das die Arbeitsvariante des chlorfrei gebleichten, uns bekannten Holzbasispapiers tut. Das wollen wir aber nicht zulassen.

Also zur Sache: Erstens der Schwerpunkt Schuldner(innen)-Beratung. Wie es in der Begründung unseres Antrages heißt, interessiert meine Fraktion neben der zukünftigen Finanzausstattung der Institution des Verbraucherschutzes und der Verbraucherinformation vor allem die Insolvenzberatung, da sich überschuldete Personen so durch ein gerichtliches Verbraucherinsolvenzverfahren entschulden können. Dabei handelt es sich um ein Problem, das verstärkt auf den Freistaat oder besser die Menschen zukommt und für dessen Bewältigung sie die Hilfe der Strukturen brauchen und auch einen Rechtsanspruch darauf haben.

Sehen wir uns die Zahlen an. So heißt es im Bericht: Im Freistaat Sachsen erfolgte die Förderung seit Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes, seit 1999, im Wege einer nachträglich gewährten Fallpauschalenfinanzierung auf gesetzlicher Grundlage. Seit diesem Zeitpunkt ist die Zahl der Insolvenzberatungen kontinuierlich gestiegen.

Neben dem Bericht sprechen andere Quellen eine noch viel deutlichere und drastischere Sprache, nämlich nach Angaben des sächsischen Statistischen Landesamtes wurden rund 4 500 Insolvenzverfahren für private Verbraucher im Jahr 2009 in Sachsen gemeldet und schon im nächsten Jahr etwa 900 mehr, nämlich circa 5 400 für das Jahr 2010. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzberatungen hat sich seit 1999 kontinuierlich erhöht, sprunghaft in den letzten Jahren. Dies trifft auch auf die Zahl der eröffneten Verfahren zu.

Die übergroße Mehrheit der Betroffenen ist auch 2010 mit 5 000 Fällen der normale Verbraucher, die normale Verbraucherin, also nicht ehemals Selbstständige, wobei sich die 2010 angemeldeten Forderungen schwerpunktmäßig auf den Bereich bis 50 000 Euro konzentrieren. Ich trage das nach, weil diese Schwerpunktsetzung leider im

Verbraucherbericht gefehlt hat, meine Damen und Herren. Das ist die Quelle Statistisches Landesamt.

Auf die drei größten sächsischen Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig entfielen 2009 reichlich 45 % aller Insolvenzverfahren für private Personen und Nachlässe.

Es ist also nach wie vor ein wachsender Bedarf zu konstatieren. Hilfe erhält der Schuldner außergerichtlich vor allem durch die staatlich anerkannten Beratungsstellen freier Träger.

Und wie hat der Freistaat reagiert? Ab Januar 2011 hat er bei der Finanzierung der Insolvenzberatung die bis dahin übliche Fallpauschalenfinanzierung aufgehoben und auf die Förderung von Personalstellen umgestellt. Ein laufendes qualifiziertes und sich weiter qualifizierendes System wurde ausgehebelt. Die bis dahin gültige gesetzliche Grundlage der Verbraucherinsolvenzberatung und die Pflicht zur Förderung geeigneter Stellen wurde mit dem Haushaltsbegleitgesetz gestrichen, und wir sehen jetzt schon, welche Folgen das zeitigt.

Die Staatsregierung ging nämlich richtigerweise davon aus, dass der Bedarf steigen wird. Aber statt sach- und fachgerecht mit der Frage umzugehen, haben Sie, um den erwarteten Ausgabensteigerungen durch steigende Fallzahlen zu entgehen, die Fallpauschale abgeschafft und eine weitgehend bedarfsunabhängige Finanzierungsgrundlage über die Umstellung auf eine Personal- und Sachkostenförderung festgeschrieben. Das war auch das erklärte Ziel der Begründung im Haushaltsbegleitgesetz, in dem es hieß, dass auf diese Art das Finanzierungsniveau abgesenkt werden könne, das durch die erhöhten Fallzahlen zu erwarten sei. Ein Lausbubenstreich, aber eigentlich überhaupt nicht witzig; denn das System der Beratung von Schuldnern – und im zugespitzten Fall der Verbraucherinsolvenz – profitierte nämlich von der Verzahnung der Beratungsangebote, also von Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzberatung, die nun nicht mehr gewährleistet ist.

Bis 2010 wurden Angebote der Insolvenzberatung bei 53 anerkannten Stellen in Sachsen finanziert. Ab 01.01.2011 erhalten lediglich noch 29 Beratungseinheiten eine jeweils einjährige Projektförderung. Damit ist für eine zunehmende Zahl von Betroffenen eine hinreichende Beratung nicht mehr möglich oder nur unter der wörtlichen Inkaufnahme weiter Wege. Auf diese Weise trifft die Sparmaßnahme erneut die Bedürftigsten und Ärmsten in unserer Gesellschaft.

Für die Beratungsstellen ist es, wie überall, eine Zumutung, in jährlichen Intervallen um die Fortsetzung ihrer Arbeit bangen zu müssen. So verhindert man natürlich auch, dass kritisches Potenzial entsteht, wenn die Menschen immer wieder auf Verlängerungen hoffen müssen. Aber die Kritik, meine Damen und Herren, ist trotzdem vorhanden. Tatsächlich benötigt würden bei einem empfohlenen Schlüssel von 1 : 25 000 circa 80 Vollzeitstellen. Es wäre wünschenswert, wenn diese Anzahl der Stellen, die die flächendeckende Beratung erst ermöglichen würde, zumindest mittelfristig wieder erreicht

werden könnte und wir uns auf eine fachliche Zielsetzung statt einer rein haushalterischen in der Auswertung des Berichtes verständigen könnten.

Es wäre außerdem wünschenswert, wenn ein Umsetzen einsetzen könnte; denn der letzte bedauerlich widersinnige und ironische Punkt ist: Das Staatsministerium spart dabei in vielen Fällen nicht; denn wenn die von Insolvenz Betroffenen ihren Rechtsanspruch wahrnehmen und aufgrund weiterer Entfernungen und fehlender Beratungsstellen zu einer Anwältin gehen, berechnet diese das Doppelte. Für Anwälte ist damit wieder einmal was getan worden, aber nicht für jene, die wirklich Hilfe brauchen, und für die Allgemeinheit. Das ist fast schon zum Schämen, verehrte Frau Clauß; und besser helfen können Anwälte den Betroffenen nicht, da ihnen die fachliche Vorkenntnis der Fälle und ihrer sozialen Begleitung fehlt. Fragen Sie einmal in den Beratungsstellen!

Ich fasse zusammen: Angesichts der steigenden Fallzahlen ist die bisherige gesetzliche Verpflichtung zur Förderung geeigneter Beratungsmaßnahmen und -stellen wieder einzuführen. Die derzeitige Finanzierung der Förderrichtlinie infolge des Haushaltsbegleitgesetzes verursacht eine sehr enge Bindung an die aktuelle Haushaltslage. Die Limitierung des Budgets bedeutet letztlich einen Rückgang der Beratungseinheiten. Wir können die Folgen jetzt im Land beobachten. Wir lehnen das ab und haben auch in unserem Antrag eine Forderung dazu formuliert.

Für unsere Forderungen spricht die widersinnige Praxis des Staatsministeriums. Die Verteilung der Fördermittel erfolgt nämlich nach Bedarf, der auf den in der Vergangenheit – –

(Allgemeine Unruhe)

Mir ist klar, dass es schon spät ist, aber können Sie Ihre Gespräche vielleicht trotzdem draußen führen?

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN und der SPD)

Denn wir hatten heute viele, auch aufreibende Debatten, und diese geht aber ganz nah an die Realität der Menschen im Freistaat. Deshalb möchte ich von Ihnen auch die entsprechende Aufmerksamkeit und Teilnahme oder zumindest den Respekt, hinauszugehen. Das sage ich jetzt einfach mal selbst.

Diese Praxis verweist darauf, dass am Ende nur dort Bedarf festgestellt wird, wo auch beraten wird. Das heißt, die Strukturen provozieren jeweils wieder selbst ihren Förderanspruch. Die momentane Regelung führt zu der absurden Situation, dass die Anerkennung als Beratungsinstitution keinen Förderanspruch impliziert und das Anerkennungsverfahren selbst für einen gleichbleibenden Beratungsgegenstand unnötig bürokratisch gestaltet ist. Deswegen ist es aus unserer Sicht sinnvoll, zur vorherigen Regelung zurückzukehren.

Zweiter Schwerpunkt: Lebensmittelüberwachung. Dass Sachsen alles in allem in der Kontrolldichte einen guten Platz im Bundesvergleich einnimmt, ist verbucht und soll eingangs erwähnt werden. Sehen wir uns nun aber die

Sache genau an. Von circa 63 000 erfassten Betrieben wurden 2010 circa 40 000 Betriebe, also 60 %, kontrolliert und dabei 90 000 Inspektionsbesuche durchgeführt. Ich sage das nur, damit die Kolleginnen und Kollegen einmal hören, mit einem System welchen Umfanges wir es hier zu tun haben. Da wird schon gehörig etwas bewegt bei 90 000 Inspektionsbesuchen.

Für uns soll wichtig sein: Es ist eine Umstellung der Statistik zu vermerken. In 2 000 Betrieben, das sind etwa 5 % der kontrollierten Betriebe, wurden Verstöße festgestellt, die amtliche Maßnahmen zur Folge hatten. Hinsichtlich der registrierten Verstöße gilt seit 2009, dass an dieser Stelle nur noch Verstöße von besonderer Schwere, denen Maßnahmen besonderer Durchsetzungswirkung folgen, ausgewiesen werden. Diese Umstellung erschwert natürlich die Vergleichbarkeit. Eine Trennung von schwerwiegenden und minder schwerwiegenden Verstößen ist sicher sinnvoll, jedoch sollten Letztere an dieser Stelle mit genannt werden, sonst drängt sich der Eindruck auf, dass hier mit Statistiktricks gearbeitet wird, und das soll doch sicherlich vermieden werden.