Protocol of the Session on January 25, 2012

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion sieht den vorliegenden Gesetzentwurf als ein Einsehen der Staatsregierung in die finanzielle Notlage der Landkreise und kreisfreien Städte und in die Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen. Deswegen und weil die Maßnahmen in der derzeitigen finanziellen Situation der Kommunen insgesamt ein Schritt in die richtige Richtung sind, wird die NPD-Fraktion diesen Antrag nicht ablehnen, sondern sich der Stimme enthalten.

Die durch die bereits eingetretenen, also sicheren Steuermehreinnahmen 2011 entstehende zusätzliche Finanzausgleichsmasse von netto 64,574 Millionen Euro steht den sächsischen Kommunen nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz 1 als Korrekturbetrag zu, allerdings normalerweise erst im Haushaltsjahr 2013. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf gibt die Staatsregierung den Landkreisen nun bereits im Jahr 2012 10 Millionen Euro als Vorschuss, und zwar durch entsprechende Erhöhung ihres Schlüsselmasseanteils. Das dürfte für die Kreise eine in diesem Jahr willkommene Hilfe sein. Ihre Schlüsselzuweisungen für 2012 werden ja im Durchschnitt um 1 Million Euro aufgestockt.

Allerdings bedeutet das angesichts der krassen strukturellen finanziellen Unterversorgung keine grundlegende Verbesserung für die Landkreise, zumal sie dafür im Jahr 2013 das Nachsehen haben werden, wenn der verbleibende Abrechnungsbetrag der dann zu errechnenden Schlüsselmasse zugeschlagen werden soll; denn wie der Sächsische Städte- und Gemeindetag in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf richtig feststellt, muss der vorab erhaltene Betrag natürlich auf die nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz II zu berechnende Schlüsselmasse der Landkreise im Jahr 2013 angerechnet werden. Nach einer Überschlagsrechnung verbleiben den Kreisen dann nur etwa 5,5 Millionen Euro von dem ihnen insgesamt zustehenden Anteil am Nettoabrechnungsbetrag.

Der den Landkreisen ohnehin zustehende Anteil an den Steuermehreinnahmen wird also zu etwa zwei Dritteln bereits in diesem und zu einem Drittel im nächsten Jahr in Schlüsselzuweisungen umgewandelt. Angesichts der akuten Finanznotlage der Kreise, verursacht unter anderem durch die Absenkung der sogenannten Hartz-IVSonderbedarfszuweisungen ohne volle Kompensation durch die Übernahme der Altersgrundsicherung durch den Bund, erscheint dies zwar als Notmaßnahme gerechtfertigt, allerdings sollte berücksichtigt werden, dass auch im Jahr 2013 die Bilanz aus den Hartz-IV-Sonderbedarfszuweisungen und der Übernahme der Altersgrundsicherung negativ ausfallen dürfte. Hinzu kommt, dass wir es dann möglicherweise mit einer Rezession mit enormen Steuerausfällen zu tun haben werden.

Auch die 21 Millionen Euro, die die kreisfreien Städte und die Landkreise im Jahr 2012 aus den Steuermehreinnahmen für Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung erhalten sollen, sind selbstverständlich zu begrüßen. Das ändert aber nichts daran, dass im Rahmen der kommenden Haushaltsverhandlungen auf der Grundlage entsprechender fachlicher Vorarbeiten eine intensive exekutive wie legislative Erörterung der strukturellen Fragen im vertikalen und horizontalen Finanzgefüge stattfinden muss, wie es das geschäftsführende Präsidialmitglied des Sächsischen Landkreistages Jacob in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf fast wörtlich feststellt.

Die NPD hat dies seit ihrem Einzug in diesen Landtag im Jahr 2004 konsequent gefordert und hat auch konkrete

gesetzestechnische Reformen vorgeschlagen, um eine parlamentarische Erörterung der Finanzmassenaufteilung zwischen Freistaat und Kommune überhaupt erst zu ermöglichen. Unsere Vorschläge wurden stets im wahrsten Sinne des Wortes ignoriert. Die anderen Fraktionen sind mit keinem Wort darauf eingegangen. So wird in diesem Landtag durch Ausgrenzungsstrategien das parlamentarische Prinzip ad absurdum geführt.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch kurz erwähnen, dass eine strukturelle Verbesserung der finanziellen Lage der Kommunen aus unserer nationaldemokratischen Sicht unbedingt mit einer Gesamtstrategie für die Wiederbelebung der sächsischen Regionen und des ländlichen Raums in Sachsen verbunden sein sollte. Denn die Finanzlage der Regionen spiegelt im Prinzip ihre sozioökonomische und demografische Lage wieder. Eine rein verteilungsmäßige Finanzreform nützt auf die Dauer nichts, wenn nicht gleichzeitig wirtschafts-, sozial- und kulturpolitische Reformen eingeleitet werden, um dem Land im Freistaat neues Leben einzuhauchen.

Abschließend sei noch erwähnt, dass das vorliegende Kommunalpaket der Regierungsparteien nicht einmal die Hälfte der Verluste wettmacht, die dadurch entstanden sind, dass die Staatsregierung in der Länderfinanzministerkonferenz am 22. Juni vergangenen Jahres zulasten der mitteldeutschen Kommunen einer drastischen Kürzung der sogenannten Sonderbedarfs-Bundesergänzungs

zuweisungen – ich habe es bislang immer der Klarheit halber als „Hartz-IV-Sonderzuweisungen“ bezeichnet – zugestimmt hat.

Meine Fraktion hat sich damals mit einem Antrag dagegen gewandt und bereits in den Verhandlungen über das Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 zu verhindern versucht, dass die Erstattung der Hartz-IV-Sonderzuweisungen an die Kommunen von den Zuweisungen des Bundes abhängig gemacht wird.

Angesichts der jetzt vorliegenden, nicht völlig befriedigenden Lösung der Probleme werden wir uns, wie wir es schon geäußert haben, bei der Abstimmung über die Gesetzesvorlage nur enthalten.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Das war für die NPDFraktion der Abg. Storr. – Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir treten jetzt in eine zweite Runde ein und es hat die CDU-Fraktion mit Herrn Kollegen Patt erneut das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser erster Dank soll den Steuerzahlern gelten, die uns diese Mehreinnahmen überhaupt ermöglicht haben.

(Beifall bei der CDU)

Daran merke ich schon, wer überhaupt an diejenigen denkt, die das Ganze erwirtschaften. Das waren sehr

einseitig nur die CDU- und die FDP-Fraktion. Schade drum! Aber wir sollten uns alle darum bemühen, dass die Bedingungen so gut werden, dass wir weiterhin solche Steuereinnahmen erzielen und damit Sinnvolles tun können.

Wenn wir über die finanziellen Sorgen der Kommunen an dieser Stelle, im Finanzausgleichsgesetz, sprechen, dann möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Kommunen gegenüber dem FAG-Ansatz in den beiden Jahren 2011 und 2012 über 154 Millionen Euro mehr verfügen, selbstverständlich geschätzt. Das kann schon einmal zum ersten Auffüllen der Sorgenlöcher beitragen.

Zu all diesen Reden, was die Landkreise und Städte brauchen: Ich sehe das wohl grundhaft auch, jedenfalls, was für ein Investitionsbedarf besteht – nicht so sehr, was für ein Konsumbedarf besteht, da bin ich etwas taub. Aber all diese Wünsche nach Zuweisungen durch den Freistaat habe ich in den verschiedenen Runden und Verhandlungsrunden im Landtag nicht gehört. Sowohl der SSG als auch der SLK sind ausdrücklich mit dieser Regelung, wie der Kollege Michel sie vorgetragen hat, einverstanden. Hätten sie einen höheren Bedarf, ich bin sicher, sie hätten ihn angemeldet.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Lachen bei den LINKEN und der SPD – Stefan Brangs, SPD: Bitte melde dich!)

Herr Kollege Brangs, wir hören auch genau zu. Dazu haben Sie vielleicht nicht so viele Möglichkeiten wie wir. Aber wir sind in allen Wahlkreisen ausdrücklich vertreten, haben 58 direkt und wissen sehr genau, was die Kommunen benötigen und zu welcher Zeit sie das benötigen.

(Lachen bei den LINKEN und der SPD – Stefan Brangs, SPD: Masse statt Klasse!)

Ich stelle noch einmal klar, dass es ausreichend Bedarf auf der kommunalen Ebene gibt. Aber wir haben auch beim Konjunkturpaket gemerkt, dass wir es verlängern mussten, damit die Ausgaben für die Investitionen Schritt für Schritt überhaupt auf den Boden gebracht werden konnten. Die preislichen Überhitzungen bei den Anbietern im Handwerk und in der Industrie sind erheblich gewesen und haben seitdem nicht abgenommen. Also gilt es auch hier, eine fürsorgende und vorsorgende Investitionspolitik zu betreiben. Das heißt auch, Ausgaben zu glätten und Ausgabenprogramme so zu steuern, dass sie nicht zu Überhitzungen vor Ort führen.

Die FAG-Rücklage, die gebildet wird, ist keine Rücklage, mit der wir den Kommunen Geld wegnehmen wollen. Was wäre die Alternative für die 442 Millionen Euro gewesen? – Wir hätten sie jetzt für irgendetwas ausgeben können – wir haben heute im Laufe des Tages über verschiedene Möglichkeiten diskutiert –, aber dann hätten wir sie in zwei Jahren beibringen müssen. Denn in zwei Jahren bei der Spitzabrechnung steht das Geld den Kommunen zu. Dann müssten wir uns fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen, woher wir das Geld nehmen wollen. Wir müssten es aus dem Laufenden ausschwitzen.

Also machen wir es wie ein ordentlicher Kaufmann. Er bilanziert und grenzt die Einnahmen bzw. Erlöse gegenüber den Folgejahren ab, wenn es Folgejahre betrifft. So haben wir das ordentlich getan, führen dieses Geld ordnungsgemäß entsprechend gesetzlichem Beschluss in die Rücklage über und die Kommunen bekommen das Geld dann, wenn wir es überhaupt abrechnen können. Die Spitzabrechnung braucht von beiden Seiten ihre Zeit.

Es ist also nicht nur eine Vorsichtsmaßnahme für die Kommunen – auch die Vertreter der Kommunen haben deutlich gemacht, dass ihnen an einer Glättung der Einnahmenströme mehr gelegen ist als daran, jetzt dieses Geld in den Kreislauf zu werfen und später auf der kommunalen und der Kreisebene wieder Lücken feststellen zu müssen –, sondern es ist auch eine Vorsichtsmaßnahme für unseren Haushalt, damit wir unsere Verpflichtungen zu entsprechender Zeit finanzieren können.

Ich möchte auch noch einmal den in manchen Zeitungen von manchen Personen vorgehaltenen angeblichen Geiz aufklären. Es wurde eben schon davon gesprochen, dass von 1,5 Milliarden Euro die Kommunen nur 21 Millionen Euro erreichen. Diese Zahlen gehören aufgeklärt, wir sind hier im öffentlichen Raum. Bereits mit der Steuerschätzung November 2010, als das FAG für 2011 und 2012 festgezurrt war, hat es einen ersten Investitionsplan für die Kommunen in Höhe von 142 Millionen Euro gegeben. Wir haben des Weiteren 115 Millionen Euro für die Beseitigung von Hochwasserschäden auf kommunaler Ebene zur Verfügung gestellt.

Mit der Steuerschätzung im Mai 2011 haben wir weitere 19 Millionen Euro in ein Investitionsprogramm gegeben. Jetzt kommen noch einmal 85 Millionen Euro für Investitionen im kommunalen Bereich dazu, und damit es nicht nur Fördermittel sind, sondern die Kommunen – manche sind ja klammer als andere – auch Eigenmittel haben, um überhaupt die Fördermittel abzurufen, gibt es noch einmal 21 Millionen Euro zur freien, aber investiven Verwendung. Das macht zusammen 382 Millionen Euro, die aus den 1,5 Milliarden Euro kommunal investiert werden. Das sind, wenn wir das alles zusammenrechnen, auch mehr als die 10 %, Frau Kollegin Giegengack, die Sie gefordert haben. 442 Millionen Euro gehen in die Rücklage und stehen den Kommunen zu. Da gibt es eine gesetzliche Grundlage, liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, das ist genau vorrechenbar, und da gibt es ein Gesetz, ebenfalls einen Mechanismus, der ist allen bekannt.

Diese Zahlen zusammengenommen, grob 50 %, also grob die Hälfte dessen, was an Steuermehreinnahmen im Freistaat erwirtschaftet wurde, gehen an die kommunale Ebene für kommunale Projekte.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der FDP)

Jetzt können wir uns überlegen, was wir mit dem Rest machen. Aber dazu gibt es, Gott sei Dank, schon eine gesetzliche Regelung, das heißt, der geht ebenfalls in die Investitionen des Freistaates und zur Ausfinanzierung von

Lücken, die wir uns auch aufgebaut haben durch die Abschmelzung unseres Haushaltes aufgrund der schlechten Steuerergebnisse der Vorjahre. Die Mittel gehen auch in die Schuldentilgung. Dafür bin ich dankbar und freue mich, wenn Sie gleich alle zustimmen werden.

(Beifall bei der CDU und FDP)

Das war für die CDUFraktion Herr Kollege Patt. Gibt es Redebedarf bei der FDP-Fraktion? – Das sehe ich nicht. Die Fraktion DIE LINKE? – Kein Redebedarf. SPD? – GRÜNE? – NPD? – Sehe ich nicht. Damit hätte die Staatsregierung das Wort. – Das Wort ergreift Herr Staatsminister Prof. Unland.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuletzt habe ich im November 2011 ausführlich über die Finanzlage der Kommunen, insbesondere aber auch der sächsischen Landkreise gesprochen. Ich habe damals darauf hingewiesen, dass die allgemeinen Deckungsmittel der Kommunen im Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2011 schon wieder über dem Vorkrisenniveau liegen. Dies hat sich bestätigt. In der Novembersteuerschätzung übertreffen sie mit mehr als 4,7 Milliarden Euro in den Jahren 2011 und 2012 den Rekordwert des Boomjahres 2008. Dieser Befund gilt selbst dann, wenn wir den rechnerischen Saldo aus der Absenkung der Hartz-IVSoBEZ und der Übernahme der Grundsicherung durch den Bund berücksichtigen.

Über dieses Ergebnis hinaus haben sich die Regierungsfraktionen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dazu entschlossen, die Finanzlage der Landkreise weiter zu verbessern. Außerdem soll die Investitionstätigkeit der kreisfreien Städte weiter erhöht werden.

Auch wenn wir keine problematische Situation haben, sind die Landkreise im Jahr 2012 in keiner einfachen Lage. Zum einen partizipieren sie noch nicht an den guten Steuereinnahmen der Gemeinden. Zum anderen wirken die beiden zentralen Änderungen auf der bundespolitischen Ebene asymmetrisch. Während die Belastungen infolge der Absenkung der Hartz-IV-SoBEZ überzeichnet sind, werden die Entlastungswirkungen aus der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund erst später spürbar. Deshalb wirken die von Ihnen mit dem Gesetzentwurf vorgelegten Maßnahmen insbesondere in den Haushalten der Landkreise entlastend.

Die Finanzierung der Haushalte der Landkreise erfolgt nun einmal in großen Anteilen über die Kreisumlage. Die hierfür erforderlichen Berechnungsgrundlagen beruhen auf Daten der Vergangenheit. Dieser Zeitverzug bei der Bemessung der Kreisumlage ist jedoch systemimmanent und auch weithin bekannt. Ähnliches gilt für das FAG.

Ich habe bereits im November 2011 ausgeführt, dass wir den Anspruch der Kommunen aus der Abrechnung des FAG im Jahr 2013 bedienen werden. Dem kommen nun die Regierungsfraktionen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bereits im Jahr 2012 zum Teil nach. Der vorgezo

gene Abrechnungsbetrag erhöht die Schlüsselmasse der Landkreise um 10 Millionen Euro. Zusätzlich erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte 21 Millionen Euro investive Zweckzuweisungen für Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung. Diese werden aus den Steuermehreinnahmen des Landes finanziert.

Zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft werden neben diesen 21 Millionen Euro im Jahr 2012 zusätzlich Mittel für investive Fachförderprogramme wie beispielsweise Kindertagesstätten, Schulhausbau, Sportstätten, Denkmalschutz aus dem Investprogramm von insgesamt 85 Millionen Euro bereitgestellt. Die Mittel dieses Investitionsprogramms werden hauptsächlich auf der kommunalen Ebene umgesetzt.

Insgesamt konnten seit der Novembersteuerschät

zung 2010 – das wurde eben schon deutlich – gegenüber der Haushaltsplanung 2011/2012 über 250 Millionen Euro zusätzliche Gelder für kommunale Investitionen bereitgestellt werden. Zählen Sie die zusätzlichen Hilfsgelder zur Schadensbeseitigung aus dem Hochwasser 2010 noch hinzu, so sind es sogar etwa 400 Millionen Euro, die die kommunale Ebene zusätzlich erhält bzw. bereits anteilig erhalten hat. Ich meine, dies kann sich durchaus sehen lassen.

Lassen Sie mich zum Abschluss kurz auf den Aspekt der Kreisumlage eingehen.

Den sächsischen Kommunen geht es zurzeit insgesamt sehr gut. Die allgemeinen Deckungsmittel sind hoch, aber die Landkreise kämpfen um jeden Cent. Hier werden wir beim Gesetzentwurf für die Haushaltsjahre 2013/2014 bezüglich der Genehmigungsgrenze der Kreisumlage reagieren müssen.

Die Bürgermeister aber müssen sich mit ihrem Landkreis als Einheit sehen. Die Landkreise finanzieren eine Vielzahl von Aufgaben für die in den kreisangehörigen Gemeinden lebenden Bürgerinnen und Bürger. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können hierzu ihre – ich sage das jetzt einmal in Anführungsstrichen – „Augen“, also ihre „Haushalte“, nicht verschließen.

Auch der stetige Blick zum Freistaat geht fehl. Kommunale Selbstverwaltung heißt, gemeinsame Lösungen zu finden. Entsprechende Beschlüsse im Kreistag dürfen nicht zulasten eines Partners mit Blick auf den eigenen Haushalt blockiert werden.

Meine Damen und Herren! Auch der Sächsische Landkreistag hat sich in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf für das hier vorliegende Investitionspaket ausgesprochen. Insofern verbleibt mir abschließend nur die Empfehlung, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.