Protocol of the Session on January 25, 2012

(Stefan Brangs, SPD: Wenn wir mal lachen wollen! So ein Kasper!)

dann handeln Sie endlich und stellen Sie bei nächster Gelegenheit Ihren eigenen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Ansonsten machen Sie sich dauerhaft unglaubwürdig und werden eines Tages so unwürdig enden wie die politische Gauklertruppe von Herrn Rösler und Herrn Zastrow.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Das war das Schlusswort der NPD-Fraktion, vorgetragen durch den Abg. Apfel.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer dem Dringlichen Antrag der Fraktion der NPD in Drucksache 5/7936 seine

Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Stimment

haltungen? – Keine. Damit ist der Dringliche Antrag abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 3 ist beendet.

Wir kehren zurück zu

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 1

Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl der Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden 130 Stimmscheine. Ungültig war kein Stimmschein. Es wurde wie folgt abgestimmt: Herr Hans-Dietrich Knoth: 91 Jastimmen, 16 Neinstimmen, 23 Stimmenthaltungen; Herr Klaus Schurig: 89 Jastimmen, 17 Neinstimmen, 24 Stimmenthaltungen; Herr Dr. Andreas Wahl: 92 Jastimmen, 19 Neinstimmen, 19 Stimmenthaltungen.

Damit sind die folgenden Personen zum Mitglied bzw. zum stellvertretenden Mitglied des Verfassungsgerichtshofes durch den Sächsischen Landtag gewählt worden: Herr Hans-Dietrich Knoth, Herr Klaus Schurig und Herr Dr. Andreas Wahl.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich frage Sie jetzt, jeden einzeln, ob Sie die Wahl annehmen. Herr Hans-Dietrich Knoth?

Hans-Dietrich Knoth: Ja, ich nehme die Wahl an.

Vielen Dank. – Herr Klaus Schurig?

Klaus Schurig: Ja, ich nehme die Wahl an.

Vielen Dank. – Herr Dr. Andreas Wahl?

Dr. Andreas Wahl: Ja, ich nehme die Wahl an.

Vielen Dank. - Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und wünsche Ihnen alles Gute zu Ihrer Wahl.

Verehrte Gewählte! Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Vereidigung zweier stellvertretener Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaats Sachsen. Ich bitte trotzdem alle drei Herren, zu mir zu kommen.

Meine Damen und Herren! Nach § 4 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen haben die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor der Aufnahme ihres Amtes einen Amtseid zu leisten. Im Falle einer Wiederwahl bedarf es gemäß § 4 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes keiner erneuten Vereidigung. Trotzdem habe ich Herrn Knoth mit zu mir gebeten.

Ich gratuliere zunächst Ihnen, Herr Knoth. Sie müssen nicht noch einmal vereidigt werden; Sie sind ein seit

vielen Jahren wirkendes Mitglied unseres Verfassungsgerichtshofes.

Ich bitte nun Herrn Schurig nach vorn. Ich würde Ihnen die Eidesformel abschnittsweise vortragen, die Sie dann nachsprechen. Sie können dies mit den Worten „so wahr mir Gott helfe“ beteuern.

Ich schwöre,

Klaus Schurig: Ich schwöre,

das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,

Klaus Schurig: das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,

getreu der Verfassung des Freistaats Sachsen

Klaus Schurig: getreu der Verfassung des Freistaats Sachsen

und getreu dem Gesetz auszuüben,

Klaus Schurig: und getreu dem Gesetz auszuüben,

nach bestem Wissen und Gewissen

Klaus Schurig: nach bestem Wissen und Gewissen

ohne Ansehen der Person zu urteilen

Klaus Schurig: ohne Ansehen der Person zu urteilen

und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Klaus Schurig: und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.

Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Bitte, Herr Dr. Wahl.

Ich schwöre,

Dr. Andreas Wahl: Ich schwöre,

das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,

Dr. Andreas Wahl: das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,

getreu der Verfassung des Freistaats Sachsen

Dr. Andreas Wahl: getreu der Verfassung des Freistaats Sachsen

und getreu dem Gesetz auszuüben,

Dr. Andreas Wahl: und getreu dem Gesetz auszuüben,