Protocol of the Session on January 25, 2012

durch Erlass August des Starken in Leipzig gegründet wurde und seit dieser Zeit seinen Sitz in Leipzig hatte. Damit war er der erste Landesrechnungshof – wenn Sie so wollen – in den Ländern des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Zum einen finde ich, man sollte so eine über 300-jährige Tradition nicht brechen.

Zum anderen, meine Damen und Herren, kann ich die Einschätzung meines geschätzten Kollegen Dr. Jürgen Martens zur Einordnung dieses Wegzuges des Landesrechnungshofes in den Landesentwicklungsplan nicht teilen.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gibt noch eine weitere Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Herr Pohle.

Recht vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären. Ich habe dem Gesetzentwurf nicht zustimmen können, da ich als Wahlkreisabgeordneter vom Wegzug des Landesrechnungshofes betroffen bin. Ich habe das Gesetz aber auch nicht abgelehnt, weil ich natürlich mit dem Gesetzentwurf die Erwartung verbinde, dass die SAB zügig und umfassend nach Leipzig kommt.

Recht vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zurufe von den LINKEN und der SPD)

Herr Mann, Sie möchten auch eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben? – Bitte schön.

Ich möchte ebenfalls mein Abstimmungsverhalten erklären. Ich habe diesen Gesetzentwurf unter anderem abgelehnt, weil der Rechnungshof verlegt wurde, obwohl dadurch allein bis 2021 16 Millionen Euro Mehrkosten entstehen,

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

obwohl es keinerlei verwaltungssystematische Begründung für das Ganze gab, obwohl die Mitarbeiter den

Großteil der Mehrkosten durch höhere Fahrtkosten tragen müssten. Es gäbe noch drei oder vier Gründe mehr, die sachlich dagegen gesprochen haben und bei denen es Ihnen, Herr Seidel, nicht wehgetan hätte, sie hier persönlich zu erklären.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Herr Heidan, auch eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten?

(Frank Heidan, CDU: Das Mikrofon ist nicht angeschaltet!)

Das Mikrofon ist aus meiner Sicht an. Vielleicht gehen Sie einmal an das Mikrofon 4 bei der FDP-Fraktion.

Aber nur ausnahmsweise.

(Heiterkeit)

Sie können auch jedes andere Mikrofon wählen. Das würde ich Ihnen sofort anschalten.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe dem Gesetz meine Stimme gegeben, weil es ein Gesetz ist, das die richtigen Antworten auf unsere Aufgaben für die nächste Zeit schon beschreibt.

(Unruhe im Saal)

Das Gesetz hat die Berücksichtigung unserer demografischen Entwicklung und unserer Steuereinnahmen zum Inhalt. Ich möchte nur noch ein paar Zahlen vortragen: In der Zivilkammer gab es 1993 621 Fälle und im Jahr 2010 392 Fälle, in der Kammer für Handelsangelegenheiten 1993 122 Fälle, im Jahr 2010 20 Fälle. Um das Jahr 2000 waren in der Außenkammer in Plauen noch vier Richter und vier Bedienstete des mittleren und Schreibdienstes tätig und etwa 2005 waren dort 3,5 Richter und drei Bedienstete des mittleren und Schreibdienstes tätig.

Wir haben heute hier gehört, dass der Minister sich noch einmal eindeutig zu den Gerichtszahlen bekannt hat. Wir werden eine moderne Verwaltung daraus ableiten können und deswegen gab es meine Zustimmung zu diesem Gesetz.

Vielen herzlichen Dank.

(Zuruf des Abg. Karl Nolle, SPD)

Meine Damen und Herren! Wir haben diesen Tagesordnungspunkt noch nicht beendet. Mir liegt noch ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Drucksache 5/8007 vor. Frau Jähnigen, Sie möchten den Entschließungsantrag noch einbringen. Dazu haben Sie jetzt Gelegenheit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Entschließungsantrag bezieht sich auf den Kontext des Standorte

gesetzes, das Standortekonzept, auf das der Minister für die sogenannte Staatsmodernisierung, Kollege Martens, schon eingegangen ist, der jetzt leider nicht hier unter uns ist.

(Staatsminister Dr. Jürgen Martens: Ich bin hier! – Unruhe im Saal)

Ah, da sind Sie! Ja, gut! – Er beruht auf den Ergebnissen der Gesetzesberatung, der Anhörung des Landtages zur Großen Anfrage Standortekonzept unserer Fraktion, wo die Ansätze der Staatsregierung für das Standortekonzept von einigen Sachverständigen, unter anderem vom Steuerzahlerbund und von den Kommunen, vernichtend kritisiert wurden, und natürlich auf der Auseinandersetzung mit der fundierten Kritik des Sächsischen Rechnungshofes, die Sie erfolglos versuchen, vom Tisch zu wischen.

(Unruhe im Saal)

Wir möchten, dass sich der Landtag mit der Realität des Standortekonzeptes auseinandersetzt. Uns liegt kein Konzept für die Behördenunterbringung vor, das auch nur im Ansatz eine Kosteneinsparung garantiert, sondern ein Mischmasch aus verschiedenen, sich widersprechenden Ansätzen: einerseits Zentralisierung, andererseits das Bringen von Behörden in den ländlichen Raum. Billiger als im Paunsdorf Center geht es für den Rechnungshof in Leipzig auch. Aber es wird wieder teurer, wenn sich der Rechnungshof nicht zentralisieren kann, und warum der Rechnungshof die teuren Mieten im Paunsdorf Center bezahlt, war auch so eine politische Entscheidung ohne Folgedebatte. Dieses nur als Beispiel.

Wir möchten, dass der Landtag feststellt, dass uns ein Personalentwicklungskonzept für die Anpassung der Verwaltung an den demografischen Wandel völlig fehlt und dass es völlig unklar ist, wie die hier noch einmal hochgehaltenen Abbaukriterien auf 70 Stellen erreicht werden sollen. Kosten werden hier erzeugt und nicht vermieden. Das macht die Polizei nicht zukunftsfähig, sondern möglicherweise sogar in Ansätzen arbeitsunfähig. Wie wollen Sie den Leuten vor Ort erklären, dass bei der Polizei Stellen gestrichen werden, aber solche Umzüge finanziert werden müssen, wie die Aufgabe des Finanzamtes in Löbau – ein topsanierter Standort und ein Neubau in Görlitz, für den noch keine Kosten bekannt sind.

Wir wollen, dass der Landtag die Konsequenzen daraus zieht: Aufgabenkritik, Personalentwicklungskonzept,

Standortüberlegungen wirklich aus dem Landesentwicklungsplan, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vor der

Entscheidung und nicht danach, also ergebnisoffen und natürlich endlich eine Kostenleistungsrechnung im staatlichen Immobilienmanagement.

Nur so, Herr Minister, kann ein echtes Konzept mit der Staatsregierung erarbeitet werden. Sie haben ja so getan, als ob –

Frau Jähnigen, ich bitte Sie, dass Sie zum Schluss kommen.

Ich komme zum Schluss. – Sie haben ja so getan, als ob das eine Aufgabe der Opposition wäre. Es ist Ihre Aufgabe! Sie haben sie vernachlässigt. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Packen wir es an!

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Es gibt noch Redebedarf von den Fraktionen zum Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die CDU-Fraktion.

Danke, Herr Präsident. Ich möchte das gleich vom Platz aus machen. Der Entschließungsantrag wird von uns abgelehnt werden. Er ist von erheblicher Polemik getragen. Natürlich kann man die Meinung vertreten wie unter I Ziffer 1 und 4. Aber wenn man eine solche Meinung vertritt, muss man all das ausblenden, was bisher an Informationen vorgelegt worden ist, auch auf Ihre Große Anfrage hin, oder ich darf auch an die Drucksachen 5/7800 und 5/7801 erinnern, Kleine Anfragen von Ihnen, was dazu vorgetragen worden ist, und insbesondere an das, was der Herr Minister heute dazu vorgetragen hat. Das trifft dann auch für II und III zu.

Zu I 3 ist zu sagen: Es geht uns eben nicht nur um die Interessen der Sorbinnen und Sorben, sondern es wurde ausgeführt, dass wir durchaus die Rechte der sorbischen Minderheit hier insgesamt geschützt sehen und dass es dafür keine rechtliche Basis gibt, dass das in irgendeiner Weise eingeschränkt würde. Das haben wir heute auch lang und breit ausgeführt und sehr sachbezogen vom Kollegen Mackenroth gehört.

Nicht zuletzt muss man sich dagegen wenden, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wird, als ob hier ganze Landstriche ohne Gerichte wären, wenn von Schließung der Gerichte gesprochen wird. Das ist schlichtweg falsch. Auch das ist heute schon hinlänglich erläutert worden. Dann wird noch die Zweigstelle Wurzen angeführt, die mit dem Gesetz gar nichts zu tun hat. Es wurde schon vor circa zehn Jahren beschlossen, dass es in Grimma nur noch ein Amtsgericht geben wird. Ich habe mich – weil es in meinem Kanzleisprengel liegt – dort mit den Richtern und dem Direktorium unterhalten. Die sind aus Qualitätsgründen unbedingt dafür, dass es sehr schnell

passiert. Verzögerungen sind bisher nur eingetreten, weil die baulichen Voraussetzungen im Schloss Grimma noch nicht gegeben sind. Also auch eine bewusste Fehlinformation, die hier gegeben wird.

Insofern hilft uns dieser Entschließungsantrag nicht weiter, sondern nur das weitere Arbeiten an der Umsetzung dieses Standortekonzeptes. Ich darf mich auf das, was ich vorhin sagte, beziehen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kirmes. Gibt es weitere Wortmeldungen zum Entschließungsantrag? – Herr Biesok für die FDPFraktion.

Ich möchte mich für die FDPFraktion den Ausführungen von Herrn Kirmes anschließen. Dieser Entschließungsantrag bringt keine neuen Argumente oder Gesichtspunkte in die Diskussion. Wir haben das Standortekonzept ein Jahr lang sehr ausführlich hier beraten und sind gerade eben zu einer demokratischen Mehrheitsentscheidung gekommen. Diese gilt es jetzt zu akzeptieren und umzusetzen. Deshalb werden wir diesen Entschließungsantrag ablehnen.