Leipzig als mitteldeutsches oder sächsisches Wirtschafts-, Handels- und Logistikzentrum können wir stärken mit einer solchen Einrichtung und einer Verlagerung von Dresden nach Leipzig.
Zu den Finanzämtern ist ebenfalls bereits ausführlich gesprochen worden. Wir verlieren keine Bürgernähe, wenn wir nur noch ein Finanzamt je Landkreis vorsehen. Für all diejenigen, die etwas dagegen einzuwenden haben, die Kontrollfrage: Wann waren Sie zum letzten Mal persönlich beim Finanzamt?
Die Anzahl derjenigen, die per Internet Steuererklärungen abgeben oder mit den Finanzverwaltungen kommunizieren, wird sich bis 2020 nicht verringern, sondern im Gegenteil mit Sicherheit erhöhen.
Meine Damen und Herren, das Standortegesetz ist ein Paket, mit dem die Staatsregierung Vorsorge trifft für die Zukunft – genauso, wie wir es mit einem schuldenfreien Haushalt getan haben und tun werden. Eine funktionsfähige Verwaltungsstruktur soll gesichert werden, die auch nach 2020 ihre Leistungen in hoher Qualität erbringt, und das mit einer Personalausstattung und mit Strukturen, die sich deutlich ändern werden. Wir haben uns nicht nur darauf beschränkt, einige Strukturen oder nur Kosten heranzuziehen. Wir haben die Funktionsfähigkeit der Verwaltung ebenso beachtet wie die Erreichbarkeit von Standorten für Bürger und Mitarbeiter von Behörden.
Wir haben uns ebenso Gedanken über die Spezialisierung von Einrichtungen und die Sicherung von Qualität wie auch über eine regional ausgewogene Verteilung der Einrichtungen gemacht. Wir haben landesplanerische Leitlinien eingestellt und beachtet, und wir haben eine ressortübergreifende Abstimmung gemacht. Das alles hat es in dieser Weise noch nicht gegeben.
Die Kritik erschöpft sich im Wesentlichen auf Pauschalvorwürfen – aus dem schlichten Bestreiten von Zahlen, die man nicht zur Kenntnis nehmen möchte, obwohl man sie erhalten hat.
Meine Damen und Herren, wenn es heißt, wir würden keine großen Einsparungen erwirtschaften, dann lassen Sie mich das noch einmal deutlich machen: 285 Millionen Euro nach 2020 jedes Jahr ist ein Betrag, auf den jede andere Landes- oder Staatsregierung in Deutschland zu Recht stolz wäre.
Natürlich wird das nicht nur durch das Standortegesetz erwirtschaftet; denn auch ein Personalabbau, wie wir ihn beschlossen haben, lässt sich nur realisieren, wenn wir auch die Behördenstruktur entsprechend anpassen.
Die Frage der Alternativen lässt sich kurz behandeln. Welche Alternativen hat die Opposition hier vorgestellt? Genau vor einem Jahr ist das Standortekonzept der Staatsregierung hier vorgestellt worden. Es wäre ein Jahr Zeit gewesen, selbst Vorschläge zu entwickeln, wie eine Verwaltungsstruktur im Jahr 2020 aussehen könnte.
Meine Damen und Herren, außer dem pauschalen Einwurf einer zweistufigen Verwaltung, wie wir gerade gehört haben, ist da nicht viel gekommen.
Alternativlos ist nicht der Gesetzentwurf, sondern in der Diskussion war bisher die Opposition erschreckend alternativlos, meine Damen und Herren.
Sie ergehen sich in einer Totalblockade, während wir uns einer sehr schwierigen Aufgabe stellen, einer nicht immer dankbaren, eher manchmal undankbaren Aufgabe, nämlich nicht nur ein Mehr zu verteilen, sondern auch dem Rechnung zu tragen, wenn es ein Weniger gibt. Dafür braucht man Mut,
Entschlossenheit und auch – wenn ich mir Sie so anschaue – ein gewisses Maß an Nervenstärke und auf jeden Fall Zuversicht, und die haben wir.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte eine Kurzintervention machen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Minister hat mit seinen mit großer Nervenstärke vorgetragenen allgemeinen Ausführungen vorzutäuschen versucht, dass den zu optimistischen Prognosen über die Folgekosten des Standortekonzeptes schon Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zugrunde liegen. Sie haben die Tatsache umgangen, dass Sie diese bewusst nicht haben anfertigen lassen und uns deshalb auch keine genauen Kostenprognosen vorliegen. Sie haben es erneut darzustellen versäumt, wie Sie die Kosten der gesamten Behördenunterbringung senken wollen,
wenn Sie hier ein Mischmasch-Konzept aus Zentralisierung und nicht nachvollziehbaren kostentreibenden Umzügen vorlegen. Sie haben es versäumt, unserem Antrag zuzustimmen, der erstens vorgeschlagen hatte, ein Behördenunterbringungskonzept für die gesamte Staatsverwaltung zu erarbeiten und durch geeignete Maßnahmen die Kosten zu senken. Vor dieser ganzen Thematik haben Sie sich jetzt gedrückt.
Zweitens haben Sie sich vor der Thematik Personalentwicklung gedrückt. Richtig ist, dass der demografische Wandel und der Fachkräftebedarf und Fachkräftemangel in den folgenden Jahren großen Handlungsbedarf nach sich zieht, auch bei der Personalentwicklung. Weder können Sie sagen, wie Sie auf 70 000 Stellen kommen wollen, noch, mit welchen Mitteln Sie dem Fachkräftemangel, der jetzt schon bei den Lehrern deutlich wird, entgegentreten wollen. Sie nicht, die ganze Regierung nicht – auch das haben Sie unterlassen.
Bei der Frage der Finanzämter geht es nicht darum, wann wir als internetfähige Abgeordnete das letzte Mal mit unseren Steuerberatern auf dem Finanzamt waren, sondern es geht darum, ob alle alten Leute mit „ELSTER“ umgehen können und ob alle Leute im Erzgebirge schon Internetanschluss haben. Haben sie nämlich nicht!
– wie lange wir auf Ihr Wort zählen können, wie kurz dessen Halbwertszeit ist und ob es nicht besser ist, konkrete Beschlüsse in konkreten Gesetzen zu fassen.
Das war die Kurzintervention von Frau Abg. Jähnigen. Herr Staatsminister, möchten Sie erwidern? – Das haben wir zur Kenntnis genommen. Vielen Dank.
Aufgerufen ist das Gesetz zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen in der Drucksache 5/6426, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses in der Drucksache 5/7926.
Meine Damen und Herren! Bevor ich den Entwurf in dieser Fassung zur Abstimmung bringe, verweise ich Sie darauf, dass ein Änderungsantrag in der Drucksache 5/8018 des Abg. Marko Schiemann vorliegt. Herr Schiemann, möchten Sie den Antrag noch einbringen? – Sie haben dazu Gelegenheit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Rücksicht auf meine Gesundheit verweise ich Sie zunächst auf die schriftliche Begründung meines Antrages. Auch wenn mein Antrag schon, bevor ich ihn eingebracht habe, abgelehnt worden ist, sei mir erlaubt darauf hinzuweisen, dass ich mich seit einem Jahr in einer sehr transparenten, sehr zeitaufwendigen und wie ich glaube nachvollziehbaren Engagiertheit diesem Gesetzentwurf gewidmet und auf die verfassungsrechtlichen Probleme dieses Gesetzentwurfes hingewiesen habe. Ich beziehe mich dabei insbesondere auf Artikel 3 Sächsisches Justizgesetz.
In den durchgeführten Anhörungen wurden diese verfassungsrechtlichen Mängel nochmals klar und deutlich aufgezeigt. Ich verweise auf die Ausführungen von Herrn Prof. von Mangoldt, Herrn Halfer, der von der FDPFraktion vorgeschlagen worden ist, und Frau Maria Michalk, der Bundestagsabgeordneten aus Bautzen. Anders als bei der Verwaltung geht es in der Justiz nicht um Einsparungen. In der Verwaltung ist das Ziel klar. Da geht es um Personaleinsparungen. In der Justiz ist das nicht das Ziel.
Damit der Gesetzentwurf unserer Sächsischen Verfassung entspricht, bitte ich Sie herzlich um Zustimmung zu meinem Antrag. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Schiemann. Möchte jemand zum Antrag Stellung nehmen? – Herr Lichdi, bitte. Sie haben das Wort.
Vielen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich war auch darauf eingestellt, dass die Debatte zu diesem Antrag von Kollegen Schiemann geführt wird, wenn er eingebracht ist. Deswegen möchte ich an der richtigen Stelle dazu Stellung nehmen, auch wenn die Kollegen die Debatte dazu schon vorgezogen haben.
Die schlichte Wahrheit ist, Herr Staatsminister der Justiz und für Europa, dass Sie die Rechte des sorbischen Volkes noch nicht einmal in Ihre Abwägung einbezogen haben. Sie haben so getan, als ob es dort keine besondere Rechtslage, keine besondere Verfassungslage geben würde. Das ist durch Ihre Begründung des ursprünglichen Gesetzentwurfes deutlich geworden, wo diese Fragen überhaupt nicht erörtert worden sind. In der Anhörung hat Herr Prof. von Mangoldt überdeutlich in einem für mich wirklich sehr beeindruckenden und juristisch überzeugenden Vortrag seine Bedenken geäußert. Die Reaktionen der Mitglieder der CDU- und FDP-Fraktion – ich erinnere mich unrühmlich an Herrn Bandmann, mit Abschwächung an Herrn Biesok – haben sehr deutlich gemacht, dass innerhalb der Koalitionsfraktionen diese Frage überhaupt nicht bedacht worden war. Sie haben argumentatorisch versucht, den ursprünglichen Gesetzentwurf, nämlich die schrittweise Abschaffung des Landgerichts
Es ist natürlich so, dass die ursprünglichen sorbischen Heimatkreise auch im Bereich des jetzigen Landgerichtsbezirkes Görlitz liegen. Aber das, was in dem Änderungsantrag ausgeführt ist, ist doch völlig eindeutig. Es ist offensichtlich, dass das Kerngebiet der Sorben um Bautzen liegt und dass Bautzen der traditionelle Mittelpunkt ist.
Ich finde es nicht gut, wie im Grunde in einem technokratischen Zugriff so getan wird, als ob wir hier keine besondere Verfassungslage hätten. Diese ganze Art und Weise des Umgangs auch heute wieder hier im Plenum ist wirklich nicht gut. Wenn dann gesagt wird, es sei ja kein einziges Mal vor dem Landgericht Bautzen Sorbisch gesprochen worden, dann ist das wirklich ein perfides Argument. Nach allem, was ich verstanden habe, ist es für die Sorben sehr schwierig, so etwas offensiv einzufordern, weil sie noch gewisse historische Erfahrungen haben. Ich finde, darauf sollten wir Rücksicht nehmen.
Ich sage Ihnen ganz klar: Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden alles tun, damit dieses Gesetz, diese Abschaffung des Landgerichtes Bautzen dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig zur Überprüfung vorgelegt werden kann. Ich denke, das sind wir den Rechten des sorbischen Volkes schuldig.
Meine Damen und Herren! Ich lasse über den Änderungsantrag Drucksache 5/8018 abstimmen. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und sehr vielen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.