Protocol of the Session on January 25, 2012

Dabei ist mir durchaus bewusst, dass dieser Schrumpfungsprozess für viele schmerzlich ist. Es gibt schließlich kein Mehr zu verteilen, sondern es geht darum, ein Weniger gerecht und zukunftsorientiert zu organisieren. Auch das war ein zentrales Anliegen der Staatsregierung bei der Standortekonzeption und dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Ziel war es, durch die Erstellung eines sachsenweiten Gesamtkonzeptes Fachüberlegungen der verschiedenen Ressorts aufeinander abzustimmen und zu vernetzen, damit auch unter landesentwicklungspolitischen und standortstrukturellen Gesichtspunkten eine ausgewogene Verteilung der Verwaltungs- und Gerichtsstandorte gewährleistet wird. Damit wollen wir eine angemessene Entwicklung in allen Landesteilen und insbesondere im ländlichen Raum des Freistaates unterstützen, auch wenn das von der Opposition immer wieder bestritten wird.

Dieses Gesetz ist dabei nur Teil eines größeren Projektes, das wir mit Staatsmodernisierung überschreiben. Damit begegnet Sachsen den bereits genannten demografischen und finanziellen Herausforderungen. Die Staatsmodernisierung ist im Koalitionsvertrag vereinbarte Schwerpunktaufgabe für diese Legislatur. Die Staatsmodernisierung hat dabei einen umfassenderen Ansatz – auch das wird verkannt –, der über die Betrachtung staatlicher Verwaltung und ihrer Strukturen hinausgeht.

Dieser Ansatz erstreckt sich auf die gesamte Staatstätigkeit, und im Ergebnis der Staatsmodernisierung soll der Freistaat Sachsen in die Lage versetzt werden, auch im Jahr 2020 weiterhin einen hohen Anteil seiner Ausgaben für Bildung, Forschung, Wissenschaft und für Investitionen halten zu können.

Meine Damen und Herren! Dieses Ziel wird sicherlich auch von der Opposition nicht einmal in Abrede gestellt. Nur, ein Ziel zu formulieren ist das eine. Wir müssen aber dafür sorgen – dafür steht die Staatsregierung in der Verantwortung –, dass wir dieses Ziel tatsächlich erreichen. Wer nichts dazu tut, wird dort nicht ankommen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Deshalb ändern wir nicht nur die Behörden- und Gerichtsstrukturen, sondern widmen uns auch den Verwaltungsabläufen in der Verwaltung. Wir wenden uns dem Einsatz moderner Informationstechnologien zu, einer effektiven und qualitativ hochwertigen Aufgabenerfüllung und einer konsequenten Straffung und Reduzierung von Bürokratie. Dies wird im weiteren Verlauf der Legislaturperiode noch sehr deutlich werden, wenn wir zunehmend Bürgerdienste, etwa die Rufnummer D 115, das Amt 24, die Internetplattform und andere Möglichkeiten, freischalten.

Zurück zum Gesetzentwurf selbst und dessen Leitbild. Meine Damen und Herren! Dieses Leitbild beschränkt sich nicht nur darauf, einzelne Kosten aufzuzählen, zu addieren und zu vergleichen, sondern die Standort- und Strukturentscheidungen folgen auch allgemein gültigen Leitlinien:

Erstens. Die Behörden werden regional angemessen verteilt, sodass in allen Landesteilen eine ausreichende bürgernahe Versorgung gewährleistet wird. Dabei haben wir bei Aufgaben mit einem hohen Publikumsverkehr auch auf eine Erreichbarkeit insbesondere mit Mitteln des ÖPNV geachtet.

Zweitens. Wir beachten die Grundsätze des Landesentwicklungsplanes insbesondere zu den zentralen Orten und zur öffentlichen Verwaltung.

Drittens. Wir folgen dem haushalterischen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Deshalb wurde jeweils geprüft, inwieweit bereits vorhandene, in Landeseigentum befindliche Liegenschaften weiter genutzt werden können, ohne große Kosten zu verursachen.

Viertens. Ein weiteres Kriterium war die Anzahl der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Verhältnis zur Einwohnerzahl in der Region, sodass unter Berücksichtigung der Zentralörtlichkeit ein regional ausgewogenes Angebot an Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst sichergestellt wird.

Fünftens orientieren wir uns auch weiterhin am Grundsatz der Einräumigkeit der Verwaltung.

Meine Damen und Herren! Sie sehen, wir gehen weit über das hinaus, was nur die Kosten angeht.

Auf dieser Grundlage haben wir die Standortkonzeption ausgearbeitet. Nachfolgend auf den Grundsatzbeschluss hin gab es jede Menge weitere konkretisierende Arbeiten, insbesondere die Erarbeitung zur Umsetzung der Konzeption, in Einzelschritten eine standortgenaue detaillierte Planung vorzunehmen. Auf dieser Grundlage hat die Staatsregierung dann ihre Entscheidung zur Standortkonzeption noch einmal überprüft und mit Beschluss vom 31. Mai den Referentenentwurf zur Anhörung freigegeben. Vierzig Körperschaften haben sich im Rahmen der Anhörung geäußert.

Lassen Sie mich hier kurz auf einige Fragen eingehen, die angesprochen worden sind. Das eine ist die Wirtschaftlichkeit und das Unterbringungskonzept. Für ein Gesamt

konzept mussten neben den bekannten Wirtschaftlichkeitsaspekten auch andere Abwägungsgesichtspunkte wie städtebauliche, bevölkerungs- und infrastrukturpolitische Aspekte eingestellt werden. Dem Gesetzentwurf gingen deshalb umfassende Datenabgleiche und Standortanalysen voraus. Diese Daten haben wir offengelegt, etwa in Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion GRÜNE. Wir haben aber auch in gesonderten Runden den Vertretern der Fraktionen die Daten, die wir haben – etwa auf einer Daten-CD und weiteren Unterlagen -, zur Verfügung gestellt. Wenn hier behauptet wird, diese Kosten hätte man gar nicht erhalten, dann wird einfach nicht das zur Kenntnis genommen, was Sie tatsächlich haben, meine Damen und Herren. Aber auch hier gilt das Sprichwort: „Niemand ist so blind wie der, der nicht sehen will.“

(Beifall bei der FDP)

Die Kosten für die Umsetzung der Standortkonzeption insgesamt werden rund 300 Millionen Euro betragen. Das sind Bauinvestitionen von 295 Millionen Euro und sonstige Aufwendungen in Höhe von 14 Millionen Euro. Diesen Aufwendungen stehen jedoch Minderausgaben von insgesamt 1,1 Milliarden Euro gegenüber, die sich vor allem aus den verminderten Ausgaben für Personal ergeben werden. Enthalten sind aber auch Einsparungen aufgrund der Aufgabe von nicht mehr benötigten Mietobjekten oder der Veräußerung von anderen Objekten.

Schon bis 2021 werden wir so für den Freistaat einen finanziellen Vorteil von 840 Millionen Euro erwirtschaften. Nach der Umsetzung werden jährlich Einsparungen von gut 285 Millionen Euro Personal-, Sach- und Mietkosten erwirtschaftet werden bei Mehrkosten von rund 150 000 Euro.

Ich glaube nicht, dass die Opposition in der Lage wäre, auch nur annähernd ein Modell vorzulegen, das ähnlich günstige Auswirkungen auf die Einnahmen- und Ausgabensituation des Freistaates jemals hervorbringen könnte, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Wir haben – das sei noch einmal wiederholt – auch in den Ausschüssen im Einzelnen erläutert, wie sich die Posten von Einsparungen und Kostenpositionen zusammensetzen. Allein die Vergleiche, bei denen die Kosten im Baubereich gegenübergestellt werden, herzunehmen und zu sagen, das seien die einzigen Kostenfaktoren, die benannt werden, ist wohl unzulässig.

Zur Konzeption im Bereich der Justizverwaltung. Auch hier gilt es, die Ausgangslage zur Kenntnis zu nehmen. Der Geschäftsanfall in der Justiz bis 2020 wird weiter sinken. Allein zwischen 2000 und 2010 sind die erstinstanzlichen Zivilverfahren in Sachsen um rund ein Drittel zurückgegangen. Das wird sich fortsetzen, zumal die Bevölkerung, wie gesagt, um rund 15 bis 20 % weiter zurückgeht. Unter diesen Bedingungen müssen wir funktionale Einheiten in der Justiz sichern, das heißt, Gerichte haben, die auch im Vertretungsfall, etwa bei Krankheit oder Elternzeit, Vertretungen im Gericht selbst

organisieren können. Das heißt für uns, dass wir je Amtsgericht sechs Richterstellen als notwendig und angemessen angesetzt haben. Manche Amtsgerichte liegen jetzt bereits unter dieser Schwelle. Etliche werden es allerdings mit Sicherheit im Jahr 2020 tun. Dann geht es so weit, dass manche Gerichte nur noch zwei Richterstellen haben. Herr Mackenroth hat das bereits ausgeführt und begründet: Mit zwei Richtern an einem Amtsgericht kann man nicht sinnvoll qualitätsmäßig hochstehende Arbeit abliefern.

Die Antwort, die wir gefunden haben, ist nicht die von Frau Friedel hier an die Wand gemalte Konzentration an einem Ort. Wir haben eben nicht, wie es betriebswirtschaftlich das Einfachste wäre, Gerichte zusammengelegt und an einem Standort konzentriert, sondern wir haben die Personalkörper zusammengeführt, Gerichte zusammengelegt und Außenstellen gebildet, damit die Justiz eben in der Fläche weiter vorhanden ist. Hier gilt der Grundsatz, dass es niemand weiter als 40 Kilometer zum Amtsgericht haben soll. Das heißt, die Justiz bleibt auch 2020 so wie bisher in der Fläche für die Menschen präsent, meine Damen und Herren. Das muss man zur Kenntnis nehmen und darf nicht davon sprechen, dass die Justiz jetzt vollständig ausgedünnt wird oder dass in weiten Landstrichen, wie ein Vertreter der NPD meinte, dann nur noch das Faustrecht gelten würde.

Den Vertretern der NPD sei gesagt: Das Faustrecht herrscht vor allem dort, wo Rechtsextremisten, sogenannte Kameraden nach eurem Sprachgebrauch, national befreite Zonen einrichten. Dort gilt vielleicht das Faustrecht, allerdings immer nur so lange, bis die Justiz einschreitet. Ich kann Ihnen garantieren, dass sie gewillt und in der Lage ist, auch das in Zukunft noch zu tun.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Zu den Außenstellen ist bereits gesagt worden: Wir machen diese Außenstellen nicht, um den Einstieg in den Ausstieg zu finden, sondern wir bilden diese Außenstellen gerade, damit die Bürger Justiz in der Fläche vorfinden. Wir machen dies gerade als dauerhafte Lösung. Wir machen es für die Struktur nach 2020. Das sage ich ganz deutlich, um damit denjenigen entgegenzutreten, die immer wieder behaupten, Außenstellen seien Gerichtsstandorte minderer Qualität und sie seien von geringerer Haltbarkeit. Meine Damen und Herren, um es noch einmal deutlich zu machen: Die jetzt einzurichtenden Außenstellen bei den Amtsgerichten werden auch in Zukunft Bestand haben.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Herr Staatsminister, Sie gestatten eine Zwischenfrage?

Ja, Kollege Heidan.

Bitte, Herr Heidan.

Herr Staatsminister, Sie haben eben gesagt, dass Sie die Außenstellen so konzipieren werden. Gilt das auch für die Gerichtstage an den Landgerichtsstellen?

Sehr geehrter Herr Kollege Heidan, wir haben bei Ihnen vor Ort bereits mit den Vertretern gesprochen und ich weiß um die besondere Situation und die Lage im Vogtland und in Plauen. Ich kann an dieser Stelle noch einmal wiederholen, was ich gesagt habe: dass ich mich auch persönlich dafür einsetze, dass es Verhandlungen des Landgerichtes, dann eben des Landgerichtes Zwickau, vor Ort in Plauen gibt. Dafür gibt die Prozessordnung Möglichkeiten her. Aber wir werden auch noch einmal mit den Gerichten, mit den Präsidien ins Gespräch kommen, damit wir diesen soweit wie möglich berechtigten Belangen entgegenkommen.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Damit sind wir bei der Frage der Landgerichte. Wir haben im Rahmen des Standortegesetzes eine Zusammenlegung der Landgerichte Bautzen und Görlitz unter einer einheitlichen Leitung beim Landgericht Görlitz vorgesehen. Dieses geschieht, weil es funktional notwendig ist. Wenn der Personalkörper gegenwärtig noch ausreicht, das Geschäft sinnvoll zu erledigen, so ist dies für das Jahr 2020 hochgradig fraglich. Sowohl das Landgericht Görlitz als auch das Landgericht Bautzen werden dann möglicherweise weniger als jeweils zehn – vielleicht acht oder neun – Richter aufweisen. Meine Damen und Herren, damit wären es mit die beiden kleinsten Gerichte in Deutschland neben den Landgerichten Weiden und Bückeburg, und dies ist nur 40 Kilometer auseinander.

Angesichts der Spezialisierung auch der Anwaltschaft – Herr Mackenroth hat es angesprochen – sind wir eigentlich verpflichtet, hier dafür zu sorgen, dass Qualität in der Rechtsprechung erhalten bleibt, auch unter widrigen Bedingungen, und gleichwohl haben wir uns entschlossen, mit der Bildung einer Außenstelle auch hier die Justiz in der Fläche präsent bleiben zu lassen; also hierfür ebenfalls eine Lösung gefunden, die zum einen die Qualität im Auge hat und zum anderen trotzdem bürgernah bleibt.

Bei dieser Frage lassen Sie mich eines zur angesprochenen Problematik des Gebrauchs der sorbischen Sprache anmerken. Ich will gar nicht darauf eingehen, ob eine Verschlechterung der Situation ansteht, Herr Kosel. Eine solche Verschlechterung halte ich kaum noch für möglich, da in den letzten 20 Jahren – jedenfalls beim Landgericht Bautzen – kein Verfahren auf Sorbisch geführt wurde. Aber es geht um das Recht der Sorben, auf Sorbisch zu verhandeln, und das wird nicht angetastet; es wird im Gegensatz ausgeweitet. War dies bisher am Standort in Bautzen möglich, so wird es in Zukunft sowohl in Bautzen als auch in Görlitz möglich sein, vor Gericht Sorbisch

zu sprechen. Ich verstehe wirklich nicht, warum man sich gegen eine solche Ausweitung der eigenen Rechtspositionen wehrt – es sei denn, man möchte schlicht obstruktiv verhindern, dass sich irgendetwas ändert.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Es ist ebenfalls beanstandet worden, dass wir den Sitz des Rechnungshofes nach Döbeln verlegen lassen; aber auch hier ist der strukturpolitische Ansatz des Gesetzes umfassend. Döbeln liegt nicht, wie jemand meinte, im Nirgendwo, sondern in der Mitte Sachsens. Chemnitz, Dresden und Leipzig sind gleichermaßen gut zu erreichen, wie auch die Regionen in Sachsen. Die Ansiedlung des unabhängigen Rechnungshofes ist ein deutliches Signal, eine oberste Landesbehörde eben nicht nur in eine der großen kreisfreien Städte zu geben.

(Zuruf von der SPD: Da sollte Herr Tillich mal dort hingehen!)

Der Umzug des Rechnungshofes in die Mitte des Freistaates dokumentiert unsere Absicht einer entwicklungspolitischen Stärkung auch von Mittelzentren. Es ist eben nicht die hier bisweilen beschworene Zentralisierung, die um sich greift, nein, wir betrachten die Gewichtung der Regionen, und da eben auch Städte wie Döbeln. Das haben Sie anscheinend nicht nötig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Durch die Verlagerung des Rechnungshofes werden auch keine erhöhten Kosten verursacht, denn der Zuständigkeitsbereich des Rechnungshofes ändert sich nicht. Allerdings: Gespart werden Kosten, die jährlich in Höhe von 706 000 Euro allein für die Miete für die Räumlichkeiten des Rechnungshofes anfallen. Sie können natürlich einwenden, das sei eine quantité négligeable, so etwas falle nicht weiter ins Gewicht. 700 000 Euro im Jahr, meine Damen und Herren von der Opposition, sind manchem sein Ganzes.

Ich bin auch davon überzeugt, dass der Rechnungshof von Döbeln aus seiner Prüfungs- und Beratungsfunktion weiterhin im vollen Umfang gerecht wird. Die Einwände gegen eine Sitzverlagerung überzeugen nicht. Insbesondere wird hier keine Funktionalgarantie angegriffen. Der Landesrechnungshof ist sachlich unabhängig. Ein Mitspracherecht betreffend den Standort hat er allerdings nicht.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Respektlos!)

Lassen Sie mich sagen: Es entscheidet der Gesetzgeber. Und noch eines: Der Landesentwicklungsplan steht diesem Vorhaben ebenfalls mit Sicherheit nicht entgegen, im Gegenteil, der Gesetzgeber ist verpflichtet, in allen Teilräumen des Freistaates ausgeglichene soziale infrastrukturelle und wirtschaftliche Verhältnisse anzustreben, das heißt, er ist gerade gehalten, nicht nur in den großen Städten Oberbehörden anzusiedeln.

Schließlich die Sitzverlegung der SAB nach Leipzig. Meine Damen und Herren, hier sind ebenfalls gute Gründe dafür angeführt worden, warum der Sitz der SAB von Dresden nach Leipzig verlegt wird. Es geht zum einen um die abzusehenden Veränderungen in der Geschäftstätigkeit der SAB, die zunehmend banktypische Leistungen anbieten wird. Das Fördervolumen der SAB und auch der Personalbestand werden sich bis 2020 deutlich verringern. Auch dem gilt es Rechnung zu tragen und da ist es sinnvoll, den Sitz eines solchen Finanzinstitutes dorthin zu verlegen, wo vorwiegend in Sachsen Finanzeinrichtungen vorhanden sind, und das ist in Leipzig der Fall.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)