Protocol of the Session on December 15, 2011

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Ulbig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Kosel! Zu Frage 1 möchte ich wie folgt antworten: Da Sie in der Frage den jüngsten Zeitraum nicht weiter definiert haben, ist in der Antwort ein Zeitraum von drei Monaten zugrunde gelegt und die von Ihnen angesprochenen beiden Landkreise Bautzen und Görlitz. Das als Vorbemerkung.

In den Landkreisen Bautzen und Görlitz in der Oberlausitz fanden folgende Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung statt: am 03.09.2011 ein Konzert der rechtsextremistischen Szene in Rothenburg-Geheege – ich werde

das immer etwas verkürzt sagen –, am 29.09.2011 eine Mahnwache in Radeberg auf dem Marktplatz, am 14. und 15.10.2011 ein Konzert der rechtsextremistischen Szene in Rothenburg, Ortsteil Geheege, am 13.11.2011 ein Heldengedenken in Göda auf der Kriegsgräbergedenkstätte und am 19.11.2011 ein Fackelzug in Radeberg.

Es ist möglich, dass diese Aufzählung im Hinblick auf rechtsextremistische Konzerte, die gegebenenfalls erst kurz vor dem Zeitpunkt stattgefunden haben, nicht vollständig ist. Das will ich zur Ergänzung sagen. Endgültige Erkenntnisse liegen gegebenenfalls erst nach einer abschließenden Bewertung durch Verfassungsschutz und Polizei vor, die verständlicherweise noch einige Zeit in Anspruch nehmen könnte.

Zu Frage 2 möchte ich antworten: Nein, hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

Danke, Herr Staatsminister.

Bitte sehr.

Wir kommen zur nächsten Fragestellerin, Frau Jähnigen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Frage Nr. 2.

Meine Frage betrifft die Ausgestaltung und Finanzierung des Jobtickets für die sächsischen Landesbediensteten.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wird allen 75 000 Landesbediensteten im Freistaat Sachsen die Möglichkeit gegeben, für sämtliche Standorte ihrer Arbeitsplätze in ganz Sachsen ein Jobticket zu erwerben?

2. Aus welchen Haushaltstiteln wird der Arbeitgeberanteil des Freistaates für das Jobticket finanziert, und welche Beträge sind für die ersten drei Jahre kalkuliert?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Dr. Martens.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zu Frage 1 kann ich wie folgt antworten: Das Kabinett hat am 6. Dezember 2011 folgenden Beschluss gefasst: Jedes Ressort wird ermächtigt, dass Jobticket im VVO-Geschäftsbereich einzuführen. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen wird beauftragt, entsprechende Verhandlungen zum Rahmenvertrag mit dem VVO zum Abschluss zu bringen.

Die Antwort auf Frage 2 ist folgende: Die Deckung der Mehrausgaben für das Jobticket im VVO für das Haushaltsjahr 2012 erfolgt aus dem Einzelplan 07. Die Ressorts beantragen entsprechende Titel. Für die Haushaltsjahre 2013 folgende melden die Ressorts in den jeweiligen Einzelplänen entsprechende Mittel zur Umsetzung an.

Herr Staatsminister, es gibt noch eine Nachfrage von Frau Jähnigen.

Die erste Nachfrage betrifft die Frage, was mit den anderen Bediensteten ist, die von außerhalb des VVO fahren bzw. dort ein Jobticket erwerben würden? Ist für diese auch der Erwerb eines Jobtickets geplant, vorgesehen oder inwieweit ist das jetzt schon möglich?

Die Antwort bezog sich auf die konkrete Frage, inwieweit Beschlüsse vorliegen. Ich würde insofern das SMWA bitten, Ihre Frage schriftlich zu beantworten.

Die zweite Frage betrifft die Kalkulation. Sie hatten gesagt, wo das Geld herkommt. Meine Frage ist noch einmal: Welcher Betrag wurde bei der Entscheidung kalkuliert, dass diese Haushaltsstelle zur Deckung ausreichend ist?

Den genauen Kalkulationsbetrag kann ich Ihnen im Moment nicht nennen. Auch insofern würde ich die Frage weitergeben.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur abschließenden Fragestellung. Herr Jurk von der SPD-Fraktion mit Frage Nr. 5.

Vielen Dank für die Worterteilung, Herr Präsident. Ich habe eine Anfrage zum Thema Feuerwehrabgabe. Gestatten Sie mir den kurzen Vorspann.

Anfang der Neunzigerjahre konnten die sächsischen Kommunen die Feuerwehrabgabe zum Ausgleich für die Nichtleistung von Feuerwehrdienst von männlichen Abgabepflichtigen erheben und für Feuerwehrzwecke verwenden. Nach einem Urteil des EuGH von 1994 verstieß die allein von männlichen Abgabepflichtigen erhobene Feuerwehrabgabe gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Noch weiter ging das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil aus dem Jahr 1995, wel

ches die Abgabe für nichtig erklärte, weil das Feuerwehrwesen eine Aufgabe sei, die im Interesse der Allgemeinheit liege und deshalb nur aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden darf. Aufgrund der zurückgehenden Zahlen von ehrenamtlichen aktiven Mitgliedern der Feuerwehren und der Finanznot wurde von sächsischen Kommunen die Wiedereinführung einer Feuerwehrabgabe ins Gespräch gebracht.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um eine kommunale Feuerwehrabgabe wieder einzuführen?

2. Wie wird bei der Berechnung der Finanzausgleichsmasse im FAG die kommunale Pflichtaufgabe des Brandschutzes berücksichtigt?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Ulbig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abg. Jurk! Durch Ihre Vorbemerkungen haben Sie die Antwort zu Frage 1 fast schon gegeben. Die Einführung einer kommunalen Feuerwehrabgabe wäre verfassungswidrig. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstieße die Abgabe als finanzverfassungsrechtlich unzulässige

Sonderabgabe gegen das Grundgesetz. Jetzt kommt im Kern die Antwort auf Ihre Frage:

Nach Artikel 79 Abs. 2 Grundgesetz setzt eine Grundgesetzänderung die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates voraus. Das ist die Voraussetzung, um anders auf einfachgesetzlicher Ebene aktiv werden zu können.

Die Antwort zu Frage 2 lautet: Die Finanzausgleichsmasse wird nicht nach einzelnen Aufgaben, sondern einnahmenbezogen gebildet. Das heißt, die Finanzausgleichsmasse wird als Anteil aus dem Steueraufkommen des Freistaates Sachsen unter Berücksichtigung der Steuereinnahmen der Kommunen gebildet. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 e des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes werden die Zweckzuweisungen an die Kommunen zur Förderung des Brandschutzes im Wege der Vorwegnahme aus der Finanzausgleichsmasse gebildet.

Dabei entspricht nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Sächsischen BRKG die Höhe der Zweckzuweisung mindestens der Höhe des Anteils des Freistaates Sachsen am sogenannten Feuerschutzaufkommen. Das Sächsische FAG sieht in § 24 Abs. 1 Nr. 1 im Jahr 2011 14 Millionen Euro und im Jahr 2012 20 Millionen Euro als Zweckzuweisungen zur Förderung kommunaler Investitionen im Bereich Brandschutz vor.

Herr Staatsminister, es gibt noch eine Nachfrage. Bitte.

Sie gestatten mir sicherlich zwei Nachfragen, wie sie mir laut Geschäftsordnung zustehen.

Die erste Nachfrage bezieht sich auf die Änderung des Grundgesetzes. Würden Sie sagen, dass es möglicherweise durchaus auch Bestrebungen gibt, unabhängig von der Änderung des Grundgesetzes, vielleicht nicht als Abgabe, aber zu Zwecken der Unterstützung des Brandschutzes eine finanzielle Beteiligung von Abgabepflichtigen in den Kommunen möglich zu machen?

Als Beispiel wollte ich nur erwähnen, dass die Stadt Zschopau im letzten Jahr darüber diskutiert hat. Ich weiß, dass das SMI dann widersprochen hat. Jetzt ist das in Weißwasser diskutiert worden, weil die Finanznot relativ groß ist und alle sagen, man sollte doch die zur Kasse bitten, die keinen Feuerwehrdienst leisten.

Zwischen dem Anliegen, welches Sie und diejenigen, die dieses Thema diskutieren, mit der Frage verbinden, und dem, was derzeit verfassungsrechtlich möglich ist, haben wir eben das Spannungsfeld, welches nach allem, was ich derzeit sehe, nur aufzulösen wäre, wenn man über die Grundgesetzänderung ginge, weil sich sonst der Weg über die einfachgesetzliche Regelung nicht erschließt.

Zu meiner zweiten Nachfrage: Mir ist sehr wohl bekannt, dass das FAG so funktioniert, dass man die Einnahmen des Freistaates und der Kommunen miteinander vergleicht. Es hat einmal einen Urknall gegeben. Der ist die Grundlage gewesen, wonach das Finanzausgleichsgesetz im Jahr 1995 aufgestellt wurde. Dabei hat man einen Vergleich der Aufgaben vorgenommen, die der Freistaat Sachsen und die Kommunen zu erfüllen haben.

Deshalb ist meine Frage, ob man die quantitative Veränderung der Aufgaben vor dem Hintergrund gerade demografischer Probleme im ländlichen Raum nicht ins Auge fassen sollte. Das, was Sie vorgetragen haben, ist sicherlich zutreffend, aber es geht mir darum, ob man der Aufgabe, die inzwischen schwieriger zu erfüllen ist, nicht dergestalt gerecht wird, dass man ihr einen stärkeren Anteil bei der Frage beimisst, wie kommunale Aufgaben erfüllt werden können, und ob das nicht im Finanzausgleich in geeigneter Weise berücksichtigt werden sollte.

Herr Jurk, Sie wissen, dass die FAG-Verhandlungen jeweils im Vorfeld stattfinden. Der Betrag, der jetzt für die Förderung der Kommunen für die Belange des Brandschutzes zur Verfügung gestellt wird, ist in den Finanzausgleichsgesetzen durchaus unterschiedlich hoch. Wenn wir die Jahre 2009 und 2010 nehmen, ist der Betrag, der für den kommunalen Brandschutz zur Verfügung gestellt worden ist, deutlich höher gewesen plus der Aktivitäten, die über KP II noch möglich waren.

Vor diesem Hintergrund ist in den Verhandlungen der Betrag für 2011 und 2012, wie ich sie gerade vorgetragen habe, letztlich auch von der kommunalen Ebene akzeptiert worden. Jetzt ist es sicherlich eine Frage der Gewichtung für das nächste FAG, in welcher Höhe letztlich die Zuweisungen für diesen Bereich vorgesehen werden. Nach den Jahren 2009 und 2010, die inklusive KP II deutlich höher waren, ist man für den laufenden Doppelhaushalt auf die genannten Beträge gekommen. Ob es gelingt, für die Jahre 2013 und 2014 den Betrag deutlich höher hinzubekommen, wird sicherlich erst nach Ende der Verhandlungen abschließend beantwortet werden können.

Vielen Dank, Herr Staatsminister, für Ihre Bemühungen, meine Fragen zu beantworten.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, als letzter Fragesteller heute den Kolleginnen und Kollegen im Hause frohe Weihnachten und einen guten Rutsch zu wünschen. Dasselbe wünsche ich natürlich auch den Mitgliedern der Staatsregierung.

(Beifall bei der CDU, der FDP und des Abg. Horst Wehner, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Dieser Tagesordnungspunkt ist fast beendet. Mir bleibt noch die Feststellung, dass beide Fragen, die heute nicht mündlich gestellt wurden, durch die Mitglieder der Staatsregierung schriftlich beantwortet werden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Güterverkehrskonzept für Sachsen (Frage Nr. 3)

Fragen an die Staatsregierung: