Protocol of the Session on December 14, 2011

Zweitens. Wenn für alle Abfälle die Kommunen zuständig sein sollen, dann gehören auch die Verpackungen dazu. Auch über sie soll die Kommune die Verantwortung erhalten und mit dem Dualen System Übertragungsvereinbarungen verhandeln.

Drittens. Die Kommunen schreiben die in ihrer Hoheit eingesammelten Wertstoffe intelligent aus und vergeben die Aufbereitung, die Verarbeitung und die Behandlung an kleine und mittlere Unternehmen in der Region. Somit bleibt die Wertschöpfung vor Ort und Arbeitsplätze werden geschaffen.

Viertens. Die von den Bürgerinnen und Bürgern zu zahlenden Abfallgebühren müssen stabil gehalten oder sogar gesenkt werden.

Das kann zum einen durch Verkaufserlöse aus Wertstoffen erreicht werden, die die Kreise von der regionalen Abfallwirtschaft erhalten, und zum anderen durch den Rückbau der Überkapazitäten bei den kommunalen Abfallbehandlungsanlagen. Als Unterstützung dafür

sollen Fördermittel im Landeshaushalt eingestellt werden.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, die Linksfraktion hat klare Vorstellungen zur Zukunft der Abfallwirtschaft als Wertstoff- und Kreislaufwirtschaft. Mit unserer Zustimmung zum Antrag der SPD gehen wir heute einen kleinen Schritt in diese Zukunft.

Danke.

(Beifall bei den LINKEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Roth. – Nun spricht für die Fraktion der FDP Frau Abg. Jonas. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten anwesenden Damen und Herren! Da mein Kollege Hippold alle Daten und Fakten hinreichend beleuchtet hat, möchte ich meinen Redebeitrag zu Protokoll geben.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Dr. Eva-Maria Stange, SPD: Oh!)

Vielen Dank. Ich weise die Fraktion daraufhin, dass die Redezeit trotzdem angerechnet wird. – Nun für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Kallenbach, bitte.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte eigentlich angenommen, dass das Wort „Rosinenpickerei“ heute des Öfteren die Runde macht, weil es so vom Deutschen Städte- und Gemeindetag verwendet wurde.

(Beifall der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Weil Advents- und Märchenzeit ist, habe ich gedacht, Sie an das Märchen Aschenputtel zu erinnern. Die böse Stiefmutter schüttete Aschenputtel Linsen in die Asche. Die Täubchen halfen ihr und lasen die guten ins Töpfchen und die schlechten ins Kröpfchen. Ein nicht seltenes Politikmodell: Wenn es sich lohnt, wie bei Papier, Glas und Schrott, sollen die Privaten den Gewinn erzielen. Dann kommen die guten Dinge ins Töpfchen. Wo das nicht möglich ist, sollen es die Kommunen richten. Mit Gemeinwesenorientierung hat diese Art von Politik nicht viel zu tun.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Mit der Novelle des Abfallrechts wollte die schwarz-gelbe Regierung in Berlin in ihrer gewohnten unternehmerfreundlichen Weise den privaten Entsorgern den roten Teppich ausrollen. Erst der massive Einspruch von Kommunen und kommunalen Entsorgern hat Schlimmeres verhindert. So begrüßenswert der jetzt gefundene Kompromiss ist, es bleibt ein Restrisiko, das schnell praktische Konsequenzen haben kann. Private Sammler dürfen die Sammlung durchführen, wenn die Kommune diese nicht in mindestens gleichwertiger Weise erbringt oder zu erbringen beabsichtigt. Das haben wir heute schon mehrfach gehört.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich will nicht schwarzmalen, aber es könnte sehr leicht wie folgt laufen: Der private Entsorger beschäftigt Arbeitnehmer mit einem Lohn unterhalb des verbindlichen Tarifs des kommunalen Unternehmens. Ich wäre gespannt, wie der kommunale Dienstleister den Nachweis erbringen würde, dass er die Leistung in gleicher Weise durchführen kann. Ich befürchte, dass das in der privaten Versorgungsbranche niedrige Lohnniveau ein Einfallstor ist, um den kommunalen Entsorgern die lukrativen Teile am Müll abzunehmen.

(Beifall der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Sollte es möglich sein, wie suggeriert wird, die Genehmigung für privates Sammeln in fast jedem Fall zu unterbinden, dann kann man auf die Gleichwertigkeitsklausel, so wie von der SPD vorgeschlagen, auch gleich verzichten, also sie streichen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Sollte das nicht geschehen und die Branche sich die Schlupflöcher suchen, wird sich der Bürger verwundert

die Augen reiben; denn dann müssen die Müllgebühren steigen, weil die kommunalen Entsorger lediglich den Rest wegräumen und den werthaltigen Teil den Privaten überlassen.

Das Altpapier-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2009 stellt klar: Abfall, der in privaten Haushalten anfällt, ist grundsätzlich der Kommune zu überlassen. – Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Abfallwirtschaft gemeinwohlorientiert bleibt.

15 Jahre brauchte der Altpapierkrieg bis zur gerichtlichen Entscheidung. Wenn diese Novelle ebenfalls von jahrelangen Rechtsstreitigkeiten begleitet werden sollte, dann wäre das ein hoher Preis für die Bürger und die betroffenen Unternehmen.

(Beifall der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Wer behauptet, wie Kollege Lippold,

(Jan Hippold, CDU: Hippold heiße ich!)

die EU zwinge zur Liberalisierung des Abfallmarktes, lese bitte sehr genau das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2011:

(Christian Piwarz, CDU: Erst wenn Sie den Namen Hippold richtig aussprechen können!)

„Die kommunale Überlassung von Abfall ist mit dem Europarecht vereinbar.“

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die überwiegend von der CDU aufgestellten Bürgermeister in Sachsens Gemeinden der Idee viel abgewinnen können, dass die Kommunen die Verlierer sein sollen. Sie haben in erheblichem Umfang öffentliche Mittel in die Entsorgungsinfrastruktur investiert, besonders in die Verwertung von Altpapier, Glas und Schrott.

(Zuruf des Abg. Jan Hippold, CDU)

Diese Investitionen sollen sich nicht rechnen, weil der Gewinn werthaltiger Abfallströme in private Taschen umgelenkt wird? Noch hat der Freistaat die Chance der Einflussnahme. Nutzen Sie diese!

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Nun die NPD-Fraktion. Herr Abg. Delle, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion bezieht sich – das wurde hier schon oft erwähnt – auf die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die heute auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses stand. Mit dieser Novelle – wie fast immer die Umsetzung einer Rahmenrichtlinie der EU – will die Bundesregierung die haushaltsnahe Wertstofferfassung ausweiten.

So sollen Wertstoffe, die gegenwärtig noch über den Restmüll entsorgt werden, in Zukunft einer hochwertigen

stofflichen Verwertung zugeführt werden. Haushalte sollen in Zukunft nicht nur Verpackungen, sondern auch sonstige Abfälle aus den gleichen Materialien, also insbesondere aus Plastik oder Metall, in einer einheitlichen Wertstofftonne entsorgen können. Zusätzlich möchte sie die Recyclingquote von Bauschutt erhöhen, denn darin sind besonders viele verschiedene Rohstoffe wie Metall, Holz oder Glas enthalten. Dagegen, meine Damen und Herren, ist natürlich zunächst einmal nichts einzuwenden.

Strittig ist in diesem Zusammenhang – auch dies wurde bereits oft genug erwähnt – die Frage der sogenannten Gleichwertigkeitsklausel. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz in der vom Bundestag beschlossenen Fassung sieht vor, dass eine gewerbliche Sammlung immer nur dann zum Zuge kommt, wenn sie besser ist als das bestehende oder konkret geplante kommunale Angebot.

Diese Regelung fand im Bundestag zum Glück jedoch keine Mehrheit. Das ist auch verständlich, denn die angedachte Gleichwertigkeitsklausel sorgt für erhebliche Rechtsunsicherheit und Vollzugsprobleme in den Ländern. Sollten die Regelungen in Kraft treten, ist mit einer verschärften Konkurrenz in der Abfallwirtschaft zu rechnen. Private Unternehmen könnten dann versuchen, wertvolle Abfälle bei den Bewohnern direkt einzusammeln; weniger wertvolle Abfälle oder solche aus entlegenen Gegenden würden dann für die kommunalen Betriebe übrig bleiben. Im Ergebnis würden die Abfallgebühren mit großer Wahrscheinlichkeit steigen. Ich gehe davon aus, dass nur das aktuelle Entsorgungssystem so einigermaßen niedrige Gebühren garantieren kann.

Privatisierungen, wie besonders von der einstigen rotgrünen Bundesregierung auf die Spitze getrieben, haben in vielen Bereichen zu drastischen Preiserhöhungen geführt. Auch deshalb wird meine Fraktion den vorliegenden Antrag unterstützen.

Schade ist, dass mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses eine vom Agrarausschuss empfohlene Entschließung zur rechtlichen Einordnung von Gülle in Biogasanlagen nicht zur Abstimmung kam. Darin vertritt die Länderkammer die Auffassung, dass die in Biogasanlagen eingesetzte Gülle aus dem Abfallbegriff herauszunehmen ist. Es sei im Zuge der Energiewende sinnvoll und erwünscht, in Form einer Kaskadennutzung Wirtschaftsdünger zunächst zur Energiegewinnung und anschließend als Düngemittel einzusetzen. Diesen Standpunkt können wir teilen und erwarten, dass nach der Klärung oder, besser gesagt, der Streichung der Gleichwertigkeitsklausel aus der Novelle das Kreislaufwirtschaftsgesetz so rasch wie möglich endlich in Kraft tritt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Mir liegen weiter keine Wortmeldungen vor. Wird dennoch das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Kupfer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion suggeriert, dass die Abfallwirtschaft privatisiert werden soll und damit die Gebühren steigen. Das ist auf gar keinen Fall so.

Hintergrund des vorliegenden Antrages ist die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die derzeit im Vermittlungsausschuss diskutiert wird – heute Nachmittag leider wieder ohne Ergebnis.

Ein Streitpunkt ist die sogenannte Gleichwertigkeitsklausel, die entscheidet, ob ein Privater Abfall einsammeln darf oder nicht. Dazu muss eine Behörde bewerten, ob das Sammelsystem eines Dritten dem kommunalen System mindestens gleichwertig oder möglicherweise auch besser ist. Hierbei spielen die Kosten natürlich eine wichtige Rolle. Sachsen hat im Bundesrat dem in Rede stehenden Beschluss und damit der Streichung der Regelung nicht zugestimmt.

Die Bundesregierung will mit der Gleichwertigkeitsklausel und weiteren Anforderungen in § 17 der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes regeln, ob und wie gewerbliche Sammlungen für getrennt erfasste Abfallfraktionen bei privaten Haushalten möglich sind. Dabei ist einerseits die viel beschriebene Rosinenpickerei privater Sammler zu verhindern. Sie geht unstrittig zulasten der durch die kommunalen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger