Protocol of the Session on December 14, 2011

Sachsen hat noch den Vorteil einer weitestgehend homogenen Bevölkerung: 2,7 % offizieller Ausländeranteil im Vergleich zu 8,7 % im Bundesdurchschnitt, der natürlich doppelt so hoch ausfällt, da nach Aussage des Ausländerbeauftragten, zum Beispiel in Bayern, die Zahl der eingebürgerten Nichtdeutschen inzwischen über 50 % ausmacht.

Wir wollen, meine Damen und Herren, keine Zustände wie beispielsweise in Augsburg, wo 70 % der Grundschüler keine Deutschen mehr sind und die Kosten für eine entsprechende Schulung mit 100 % über den der deutschen Kinder liegen. Wir sehen auch keine Notwendigkeit zur weiteren Förderung der Ausländerlobby. Die jetzige Mischform von neben-, ehren- und hauptamtlichen Ausländerbeauftragten hat doch nun ohnehin schon die Grenze der Erträglichkeit bei Weitem überschritten.

Außerdem ist es geradezu grotesk: In Zeiten, in denen absehbar ist, dass in den Landkreisen mehrere Hundert Stellen durch Personalkonsolidierungsmaßnahmen abgebaut werden, also Stellen, die sich wirklich um die hiesigen Belange der Bevölkerung kümmern, wollen ausgerechnet die Linken eine neue Planstelle zur Ausländerintegration schaffen.

Die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag wird diesen Gesetzentwurf ablehnen. Als Vorschlag zur Güte versichere ich Ihnen aber, dass wir seinen Inhalt und seine Absichten Ihren vor allen Dingen älteren Wählern ausführlich erläutern werden, damit diesen klar wird, was sie erhalten, wenn sie die Partei DIE LINKE wählen: nämlich eine vom Volke immer mehr entfernte Clique ausländertümelnder Inländer und Multikulti-Lobbyisten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Frau Friedel, bitte.

Frau Präsidentin! Ich möchte eine Kurzintervention anbringen. Herr Apfel sprach in seinem Redebeitrag davon, dass Deutschland keine unterqualifizierten Ausländer brauche, denn Unterqualifizierte würden hier schon genug herumlaufen. Auch wenn man manchmal versucht ist, angesichts der NPD-Fraktion dieser Aussage zuzustimmen, halte ich das für keinen sinnvollen Stil in der Bewertung von Menschen. Ich würde mich für meine Fraktion aufs Schärfste davon distanzieren. Menschen sind gleich viel wert, egal woher sie kommen, egal wie qualifiziert sie sind.

(Zuruf von der NPD)

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Gibt es vonseiten der Fraktionen noch Redebedarf? – Frau Abg. Klinger, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sehe mich genötigt, hierauf zu reagieren. Ich möchte auf das eingehen, was von der NPD, konkret von Herrn Gansel, gesagt worden ist. Er hat bezüglich der Vorfälle in Plauen verschwiegen – das möchte ich in diesem Zusammenhang klarstellen –, dass es dort im Vorfeld gezielt Provokationen vonseiten der Nazis gegeben hat und Menschen sogar im Krankenhaus gelandet sind, sprich also auch Migrantinnen und Migranten.

(Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

Es ist wahrscheinlich nicht zufällig, dass die Betreiberin dieser Diskothek „N1“ auch das NPD-Bürgerbüro in Plauen beheimatet. Auch diese Zusammenhänge sollte man nicht vergessen zu erwähnen. Das ist ein Vorfall. Die Security-Leute dieser Diskothek haben dort einfach Leute zusammengeschlagen. Inzwischen hat auch die örtliche Polizeidirektion eingeräumt, dass die bei dieser SecurityFirma angestellten Personen, also lokale Nazis, Migrantinnen und Migranten grundlos angegriffen und zum Teil krankenhausreif geschlagen haben. Das muss zur Wahrheit dazu gesagt werden.

(Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

Herr Seidel, Sie haben die Frage gestellt, wen wir integrieren wollen. Ich habe das, glaube ich, sehr eindeutig gesagt: Alle, die hier sind.

Wenn Sie eine Willkommenskultur und Zuwanderung wollen, dann sollte Ihnen daran gelegen sein, es uns gleichzutun. Auch Menschen, die Sie anwerben wollen, achten sehr genau darauf, wie wir hier alle mit ausländischen Mitmenschen umgehen. Sie richten auch ihre Entscheidung, ob sie nach Sachsen kommen wollen, danach aus.

Wir wollen das Ehrenamt nicht abschaffen, denn wir brauchen beides. Wir brauchen die ehrenamtlich Aktiven genauso wie die hauptamtlichen Migrationsbeauftragten. Die Arbeit muss einfach Hand in Hand gehen.

Herr Karabinski, Sie haben vorhin von pauschalen Vorgaben, die nur neue Bürokratie produzieren, geredet. Dazu zitiere ich Artikel 1 unseres Gesetzentwurfes: „Zur Wahrung der Belange der in der Gemeinde lebenden Migrantinnen und Migranten und zur Förderung eines von Toleranz getragenen Zusammenlebens sollen die Gemeinden mit eigener Verwaltung beauftragt werden, diese Fragen der Migrationsgesellschaft zu stellen. In Gemeinden mit mehr als 40 000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist diese Aufgabe hauptamtlich zu erfüllen. Näheres

regelt die Hauptsatzung.“ Ich frage Sie, wo die engen, starren und Bürokratie produzierenden Regelungen sind, wo der massive Eingriff auch in die kommunale Selbstverwaltung ist.

In der Landkreisordnung übrigens heißt es ja schon, dass solche Beauftragten bestellt werden sollen. Aber das reicht anscheinend nicht aus, und deshalb bedarf es der Initiative auf Landesebene.

Ich sehe die Migrationsbeauftragten nicht als die Heilsbringer einer, wenn Sie so wollen, Integrationspolitik. Sie sind Schnittstelle, sie sind Scharnier, sie sind Türöffner. Das habe ich in meinem Redebeitrag auch deutlich gemacht.

Wenn die Stadt-, Kreis- und Gemeinderäte es so gut wissen, dann frage ich mich, warum so wenig passiert. Ich unterstelle nicht Untätigkeit, aber eventuell Unwissenheit, vielleicht auch Hilfslosigkeit. Genau da können diese Beauftragten ansetzen, können unterstützen und anregen für Initiativen, die in den entsprechenden Kommunalparlamenten aufgegriffen werden können.

Ein konkretes Beispiel aus dem Landkreis Leipzig. Hier gab es einen ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten, der jedoch zurückgetreten ist, weil er diese Aufgabe im Ehrenamt nicht bewältigen konnte. Er war frustriert, weil er es nicht geschafft hat und seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden konnte. Er hat darauf hingewiesen, dass es gerade in der Auseinandersetzung mit der Verwaltung nicht möglich ist, diese Aufgabe umfassend zu bewältigen. Migrationspolitik ist ein Querschnittsthema. Ehrenamtliche wissen oftmals gar nicht, wen sie wo innerhalb der Verwaltung ansprechen können, sollen oder müssen. Es geht nicht allein um die Hauptamtlichkeit, es geht um die Ausstattung und um die Anbindung gerade innerhalb der Verwaltung.

Ein kurzer Verweis auf die interkulturelle Öffnung. Die Arbeit der Migrationsbeauftragten kann natürlich auch Synergieeffekte für andere Bereiche schaffen. Es geht insgesamt darum, Barrieren abzubauen, es geht um den Erwerb interkultureller Kompetenzen, die wichtig sind im Umgang mit und für das Verständnis für Menschen, die scheinbar anders sind, es aber nicht sind, denn sie sind unsere Mitmenschen.

In diesem Sinne bitte ich Sie nochmals um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

(Beifall bei den LINKEN)

Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht mehr der Fall. Bitte, Herr Staatsminister, Sie haben jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Tatsächlich sind die Themen Integration und Zuwanderung sehr wichtige Themen, denn sie entscheiden mit über die Zukunft unseres Landes. Sie wissen, dass ich deshalb diesen Themen gegen

über aufgeschlossen bin und neuen Gedanken und innovativen Ideen diesbezüglich gleichermaßen.

Aber, Frau Klinger, mit Verlaub gesagt, bezüglich Ihres Antrages kann ich leider unter Bezugnahme auf die Themen kein innovatives Potenzial entdecken. Selbst wenn Sie jetzt gerade noch einmal in der letzten Stellungnahme versucht haben, etwas zu differenzieren, kann ich doch sagen, dass im Vordergrund, bezogen auf die kommunale Ebene, Bevormundung und Gleichmacherei zu erkennen sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ehemaliger Oberbürgermeister einer Stadt halte ich sehr viel von kommunaler Selbstverwaltung und bin zutiefst davon überzeugt, dass die Kommunen und die Vertreter vor Ort durchaus in der Lage nicht nur sein sollten, sondern sind, die Situation entsprechend einzuschätzen und dann die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Die Kommunen sind in der Lage, aufgrund der vor Ort vorhandenen Situation tatsächlich so zu handeln.

Frau Friedel, Sie haben ein schönes Beispiel gebracht, als Sie von Landrat Harig gesprochen haben, der als Landrat in einem Landkreis die Situation so beurteilt hat und die daraus für ihn und den Landkreis notwendigen Konsequenzen gezogen hat. Das ist wahrlich der Unterschied: dass es vor Ort entschieden werden sollte und nicht mit einer gesetzlichen Vorgabe von Dresden aus für das ganze Land gleich geregelt.

Bezüglich der Zahlen ist ausreichend vorgetragen worden, wie die Situation im Land ist, bezogen auf die Migrationsbeauftragten. Ich möchte aber noch einmal die Vielfalt von weiteren Akteuren der Migrations- und Integrationsarbeit ganz kurz benennen, nämlich die 23 Jugendmigrationsdienste und die 35 Migrationsberatungsstellen. Dazu kommt noch eine Vielzahl von Vereinen und anderen nicht öffentlichen Stellen. Ich denke, dass wir auf diese breitgefächerte Arbeit stolz sein können. Wir haben hier ein großes Angebot.

Deshalb möchte ich zum Schluss noch auf ein anderes Thema kommen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ihr Antrag beschreibt nämlich, dass sich die sächsischen Ausländerbehörden nur als reine Ordnungsbehörden verstehen würden, doch mehr und mehr verstehen sich diese auch als Dienstleister. Sie orientieren sich – nicht nur sie sollten das – mehr und mehr an dem Leitbild, das mein Ministerium gemeinsam mit den Ausländerbehörden entwickelt hat. Wir haben den Anspruch, ein weltoffenes und tolerantes Land zu sein, das auf Ausländer offen und freundlich zugeht, sie willkommen heißt und den Zuzug ausländischer Fachkräfte fördert. Daraus ergibt sich ein Anspruch auch für die Mitarbeiter der Ausländerbehörden, dass sie den Antragstellern freundlich und interkulturell kompetent begegnen, mit ihnen kooperieren und dies auch mit anderen Behörden und nicht öffentlichen politisch neutralen Stellen.

Ein Beispiel ist dafür aus jüngster Vergangenheit das Pilotprojekt „Akzess“, von dem Sie gehört haben, wo gerade im Bereich ausländischer Fachkräftezuwanderung

in Dresden und im Landkreis mit der Ausländerbehörde in Freiberg die Weichen dafür gestellt worden sind, dass die Verfahren zur Aufenthaltstitelerteilung ganz klar beschleunigt werden. Vor diesem Hintergrund sehen Sie, dass wir eine gute Struktur im Lande haben. Deshalb empfiehlt die Staatsregierung, diesen Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CDU)

Das ist zwar etwas spät, aber für eine Kurzintervention reicht es noch?

Bitte, Frau Friedel.

Vielen Dank, dass Sie unterbrechen. Ich denke, dass ich in meinem Redebeitrag deutlich gemacht habe, dass viele Kommunen einen hauptamtlichen Integrationsbeauftragten nicht deswegen ablehnen, weil sie etwas gegen Integration haben, sondern diesen deshalb ablehnen, weil es ihnen schwerfällt, die finanzielle Last allein zu schultern. Der Gesetzentwurf ist ja eine Möglichkeit, den Kommunen diese finanzielle Last abzunehmen.

Nun habe ich verstanden, dass die Staatsregierung diesen Gesetzentwurf ablehnt. Wären Sie denn in anderer Weise bereit, Kommunen, die einen hauptamtlichen Integrationsbeauftragten bestellen wollen, finanziell bei dieser Aufgabe zu unterstützen? Das ist ja die Frage, die den Kommunen auf der Seele brennt und auf die es ankommt, wenn man das Thema wirklich ernst nehmen will.

Das war das, was ich als Zwischenfrage stellen wollte. Vielleicht ist es als Anregung für die Staatsregierung immer noch gut platziert, Kommunen dann bei der finanziellen Bewältigung der Aufgabe zu helfen. Möglicherweise gibt es sogar eine Antwort.

Danke schön.

Frau Friedel, vielleicht sollten wir es in Zukunft so machen, dass Sie mich während des Vortrages fragen; dann hätte ich logischerweise eine Zwischenfrage zugelassen und wir müssten es jetzt nicht hinten anhängend machen.

Ich möchte noch einmal etwas anderes sagen: Die ganze Problematik, die Sie angesprochen haben, muss doch nicht immer in Form einer Person innerhalb einer Verwaltung organisiert sein; sondern im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gibt es eine ganze Menge anderer

Möglichkeiten, wie man eine Verwaltung organisiert und dafür Sorge trägt, dass die Themen, die Sie angesprochen haben, nicht nur auf einen Mitarbeiter konzentriert, sondern an unterschiedlichen Stellen, dort wo Dienstleistungen in einer Verwaltung erbracht werden, von kompetenten Leuten mit übernommen werden. Man muss deshalb keine zusätzlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, um das hinzubekommen.

Aus diesem Grunde denke ich wirklich – und das will ich noch einmal zum Abschluss klar und deutlich sagen –, dass die Kommunen in der Lage sind, diese Themen mit ihrer kommunalen Selbstverwaltung, mit ihrer Organisationshoheit zu bewältigen. Dort, wo es noch nicht so richtig funktioniert, sollten diejenigen, die Verantwortung vor Ort tragen, noch einmal nachdenken, wie man gegebenenfalls Organisation verbessern kann.

(Beifall bei der CDU und der FDP)