Protocol of the Session on December 14, 2011

Nehmen wir einmal an, dass es sich um eine Person handelt, die mitten im Leben steht und die einem ganz geregelten 40-Stunden-Job nachgeht. Die braucht acht Stunden Schlaf, acht Stunden Arbeitszeit, vielleicht noch zwei Stunden für Frühstück, Arbeitsweg und Hin- und Rückfahrt. Möglicherweise hat die Person eine Familie, schulpflichtige Kinder.

(Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

Ein bis zwei Stunden werden dann auch für Hausaufgabenbetreuung, gemeinsames Abendessen benötigt. Außerdem sollte man jedem Menschen ein bis zwei Stunden Freizeitgestaltung am Tag ermöglichen.

Das heißt, de facto bleibt für die ehrenamtliche Tätigkeit dann ein Budget von etwa zwei Stunden am Tag. Das sind zehn Stunden in der Woche.

Demgegenüber muss man sich vergegenwärtigen, was wir von den kommunalen Ausländer- oder Integrationsbeauftragten erwarten. Der Deutsche Städtetag hat im Jahr 2000 alle Ausländerbeauftragten in der gesamten Bundesrepublik und auch die, für die die Politik gemacht wird, also die Vereine, die Initiativen und die Verwaltung selbst, befragt und ein Leitbild für die Arbeit von kommunalen Ausländerbeauftragten erstellt. Dabei ist recht deutlich geworden, was die Erwartungen an ein solches Amt sind. Dazu zählen natürlich die Kommunikation mit den Migrantinnen und Migranten, das Wirken in die Verwaltung hinein, die Beratung und Begleitung von Schulen, Kindertagesstätten und anderen Bereichen, in denen Integration ein Thema ist. Dazu gehört auch, Ansprechpartner für Unternehmen, Arbeitgeber und Vereine zu sein

und in der Öffentlichkeit Themen zu setzen und für Integration zu werben.

Das alles in zwei Stunden am Tag ehrenamtlich? Das kann nicht funktionieren, das hat auch der Deutsche Städtetag so gesehen und in seinem Leitbild gesagt, es sei ehrenamtlich nicht zu bewältigen. Sekretariat und Hauptamtlichkeit seien dafür unabdingbar. Mittlerweise haben das auch viele CDU-Landräte in Sachsen verstanden. Bautzen hat sich entschieden, von ehrenamtlich auf hauptamtlich zu gehen, und Herr Landrat Harig sagte, es sei ehrenamtlich nicht zu bewältigen, was hier an Aufgaben anstehe. Insofern ist die Hauptamtlichkeit keine hinreichende, aber mit Sicherheit eine notwendige Bedingung für eine gute Arbeit in diesem Bereich.

Was die Versuchung des Zentralismus betrifft, so bin ich sehr überrascht, dass das gerade von Ihrer Fraktion kommt. Wir haben in diesem Hause ein großartiges und riesiges zentralistisches Projekt im Geschäftsgang, das wir im nächsten Plenum besprechen werden: das Thema Standortegesetz. Da wäre der Vorwurf des Zentralismus tatsächlich gerechtfertigt, wenn es darum geht, von einer sehr breiten Verwaltungsstruktur auf nur noch ausgesuchte Behördenstandorte zu gehen. Hier aber sicher nicht, hier ist genau das Gegenteil der Fall. Es ist angestrebt, dass nicht nur im Land Integrationsfragen zum Thema werden sollen, sondern dass jede Kommune selbst die Mittel erhält, um Integrationsfragen zu ihrem Thema zu machen.

Aus all diesen Gründen haben wir uns entschieden – trotz der Skepsis, die wir am Anfang hatten –, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen; denn ohne eine solche hauptamtliche Stelle – das dürfte jetzt deutlich geworden sein – ist es schwer, den hehren Worten, die wir alle bei den verschiedenen Gelegenheiten immer sprechen, Taten folgen zu lassen und Integration wirklich zu einem Thema zu machen, das am Ende Früchte trägt; deswegen stimmen wir zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Herr Karabinski, FDP-Fraktion; bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Arbeit der kommunalen Integrations- und Ausländerbeauftragten ist sehr vielseitig. In den Kommunen stellen sie sich als Ansprechpartner für Migranten zur Verfügung. Sie werden bei kommunalen Entscheidungen, die Migranten betreffen, angehört. Sie arbeiten mit kommunalen Netzwerken für Integration zusammen und sie sind Kooperationspartner für die Beratungsstellen.

Diesen Aufgaben widmen sich in Sachsen derzeit 19 Ausländer- und Migrationsbeauftragte. Elf davon arbeiten hauptamtlich, acht arbeiten ehrenamtlich. Die sächsischen Kommunen sind auf diesem Aufgabenfeld sehr engagiert.

Sie wollen zeigen, dass Migranten willkommen sind und ein friedliches, tolerantes und respektvolles Miteinander möglich ist. Es gibt in Sachsen auch bereits gesetzliche Regelungen: die Gemeinde- und die Landkreisordnung, die für die Gemeinden und Landkreise vorsehen, dass sie für bestimmte, besondere Aufgabenbereiche Beauftragte bestellen können. In der Landkreisordnung heißt es sogar, die Landkreise sollen Ausländerbeauftragte bestellen.

Von daher, meine Damen und Herren, ist für mich nicht erkennbar, warum wir noch weitergehende Regelungen und Auflagen festschreiben müssen. Es wäre ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, den Kommunen den Zwang aufzuerlegen, hauptamtliche Migrationsbeauftragte zu bestellen. Die Kommunen brauchen Gestaltungsspielraum, um auf ihre Bedürfnisse und Probleme vor Ort individuell reagieren zu können; aber sie brauchen bestimmt keine neuen Verpflichtungen. Diese Bevormundung der Landkreise und Gemeinden lehnen wir ab.

(Beifall bei der FDP)

Neue Standards zu schaffen bringt zwangsläufig mehr Bürokratie und ist kostspielig. Das wollen wir unseren Kommunen und dem Freistaat nicht zumuten. Den größten Ausländeranteil in Sachsen hat die Stadt Leipzig mit 6,2 %. Den geringsten Anteil hat der Landkreis Erzgebirge mit 1 %. Es ist also offenbar, dass sich die Situationen vor Ort sehr unterscheiden.

Der Landkreistag hat in der Anhörung im Ausschuss zu dem Gesetz klar gesagt, dass die tatsächlichen Bedürfnisse der Kommunen berücksichtigt werden müssen. Dass Städte für 32 000 Menschen mit Migrationshintergrund andere Lösungen finden müssen als Landkreise mit 3 800 Ausländern, liegt auf der Hand. Aber das lässt Ihr Gesetzentwurf völlig unberücksichtigt. Pauschale Vorgaben „von oben“, wie Sie sie hier machen, sind noch lange kein Garant für eine gute Arbeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen ist ein weltoffenes Land. Nach Sachsen wurde immer eingewandert, und nach Sachsen wird auch in Zukunft immer eingewandert werden. Damit Integration aber gelingt und gelebt wird, ist die gesamte Gesellschaft gefordert. Das betrifft alle staatlichen Ebenen einschließlich jedes einzelnen Bürgers. Es ist weltfremd zu glauben, es hänge an der Stelle eines hauptamtlichen Integrationsbeauftragten, ob Integration funktioniert oder nicht.

Der Gesetzentwurf geht aus unserer Sicht in die völlig falsche Richtung. Er sieht Integration als bürokratischen Akt an, nämlich als Beschaffung bestimmter Personalstellen, zu der Kommunen gesetzlich verpflichtet werden sollen. Aus unserer Sicht sollen die Landkreise, Städte und Gemeinden ihre Freiheit und Verpflichtungen erhalten, nach den für die jeweilige Kommune richtigen Lösungen für die Fragen in diesen Belangen zu suchen. Diese Aufgaben wollen wir den Kreistagen, den Stadt- und Gemeinderäten nicht abnehmen.

Die Stadt- und Gemeinderäte sowie die Kreisräte wissen sehr viel besser, was vor Ort gebraucht wird und welche

die richtigen Lösungen sind. Das wissen sie viel besser als wir. Aus diesem Grund lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der FDP)

Frau Herrmann, bitte; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es scheint eine allgemeine Einigkeit darüber zu herrschen – dies habe ich hier im Plenum wie auch im Ausschuss und in der Anhörung festgestellt –, dass die Arbeit der Ausländer- und Integrations- bzw. Migrationsbeauftragten richtig und wichtig ist und geschätzt wird.

Die Frage, an der sich die Geister scheiden, ist, ob diese Arbeit hauptamtlich oder im Ehrenamt erfüllt werden sollte. Ich frage mich allerdings – wie von meinen Vorrednerinnen bereits ausgeführt worden ist –, wenn zu sehen ist, dass die Arbeit im Ehrenamt nur sehr schwer zu erbringen ist – völlig unabhängig davon, wie groß die Zahl der Migranten in einem bestimmten Landkreis oder einer Kommune ist –, warum wir an dieser Stelle nicht Nägel mit Köpfen machen und hauptamtliche Migrationsbeauftragte verpflichtend in der Landkreis- bzw. Gemeindeordnung vorsehen sollten. Diese hauptamtliche Stellung ist unserer Meinung nach nur eine logische Folge der Verpflichtung, die der Landesgesetzgeber hat, um das Zusammenleben von Migranten und einheimischer Bevölkerung in diesem Land zu gestalten.

Die Realitäten sehen ganz anders aus. Ich zitiere aus dem Bericht des Ausländerbeauftragten, Herrn Prof. Gillo. Damit haben Sie gleichzeitig die Chance, schon einen Teil des Berichtes gehört zu haben, wenn er heute Abend zur Debatte stehen wird. Im Bericht heißt es: „Im Freistaat Sachsen arbeiten insgesamt 19 Ausländer- und Integrationsbeauftragte der Städte und Landkreise in den Bereichen Migration, Flüchtlinge und Integration. Ihre Arbeitsgrundlage ist die Sächsische Landkreis- bzw. die Sächsische Gemeindeordnung. Nach der Gesetzesgrundlage sollen bzw. können die Gemeinden Beauftragte für spezielle Aufgabenbereiche bestimmen, und die Landkreise sollen zur Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden Ausländer Ausländerbeauftragte bestellen.

Ausgehend von dieser gesetzlichen Grundlage sind die Ausgestaltung und Ausstattung dieser Stellen sehr ungleich. Von den 19 Ausländer- bzw. Integrationsbeauftragten sind derzeit acht ehrenamtlich und elf hauptamtlich tätig. Fünf der hauptamtlich Tätigen nehmen diese Aufgaben parallel zu den Aufgaben von Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten wahr, und drei der fünf Beauftragten in Doppelfunktion arbeiten in Teilzeit.

Bei den elf ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten gibt es große Unterschiede hinsichtlich der Budgets und der verwaltungsinternen Verfahren, beispielsweise bezüglich Reisekosten und Ausstattung. Damit ist natürlich auch das

Leistungsspektrum, das in den verschiedenen Kreisen angeboten werden kann, breit gefächert.“

Nun überspringe ich ein Stück. Herr Prof. Gillo schreibt an anderer Stelle: „Andererseits erreicht die Zahl der hier lebenden Migrantinnen und Migranten“ – er meint den ländlichen Raum – „selten jene Größe, ab der sich beispielsweise um eine Projektförderung des Bundes, zum Beispiel für die Arbeit eines Vereins, bemüht werden kann. Gegenwärtig nehmen wir eine Zurückdrängung des Amtes der kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten in die Ehrenamtlichkeit wahr.“

Ich denke, dieses Zitat spricht für sich und verdeutlicht, warum wir eine gesetzliche Regelung mit allen Konsequenzen, zum Beispiel auch für die Finanzierung der dann zu bestellenden hauptamtlichen Beauftragten, brauchen. Wenn Sie die Frage stellen, warum Hauptamtliche besser sind, dann sind diese, wie die Kollegin ausführte, nicht per se besser; aber die Hauptamtlichkeit ist meiner Meinung nach – das wurde auch in der Anhörung deutlich – die Grundlage, damit eine gute Arbeit überhaupt möglich wird.

Ich möchte noch auf eine weitere Realität hinweisen, die uns zum Handeln zwingt und sich auch aus der Aufgabe der Beauftragten ableitet. Aufgabe des Beauftragten ist gemäß dem Vorschlag der einbringenden Fraktion auch die Förderung eines von Toleranz getragenen Zusammenlebens in der Gemeinde und den Landkreisen. Obwohl ich zugegebenermaßen Schwierigkeiten mit dem Begriff „Toleranz“ habe, geht es vielmehr – das hat die einbringende Fraktion in ihrem Wortbeitrag deutlich gemacht – doch um Akzeptanz, um Wertschätzung und um Chancengleichheit.

Aber diese Aufgabe ist besonders im Freistaat, in dem rassistische Einstellungen auch in der Mitte der Gesellschaft anzutreffen sind, eine Schlüsselaufgabe. Studien haben immer wieder gezeigt, dass sich die Einstellungen vor allen Dingen dort verfestigen können, wo Begegnungen nicht möglich sind.

Der Auftrag der Beauftragten liegt darin, Begegnungen und Vernetzungen zu ermöglichen und damit dazu beizutragen, dass ein von Akzeptanz getragenes Zusammenleben im Freistaat möglich ist. Es ist, glaube ich, ein Fehler, den Bedarf der Beauftragten an der Anzahl der Betroffenen festzumachen, weil damit postuliert wird, dass dies allein die Aufgaben des Ausländerbeauftragten oder Migrationsbeauftragten bestimmen. Nein, das ist nicht so. Er wendet sich genauso an die Zivilgesellschaft, also an uns alle.

Sicherlich kann man Toleranz nicht verordnen. Aber wenn wir hier erleben, dass immer wieder ein Gegensatz konstruiert wird zwischen dem Wohl der Menschen, die schon lange im Freistaat Sachsen zu Hause sind, und denjenigen, die zuwandern, dann ist es unbedingt notwendig, dass wir die Aufgaben des Migrationsbeauftragten ernst nehmen und die Wirkung in unserer Gesellschaft nicht unterschätzen.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Apfel, NPDFraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst die Gelegenheit nutzen, mich bei der Fraktion DIE LINKE für ihre Aufrichtigkeit herzlich zu bedanken, denn mit diesem Gesetzentwurf, wie auch mit vielen Ihrer anderen Anträge – zum Beispiel der Drucksache 5/3454, „Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge“, der Drucksache 5/3464, „Einbürgerungshemmnisse abbauen“; ich könnte noch ein halbes Dutzend weiterer Anträge aufführen – beweisen Sie einmal mehr, dass Sie einen großen Teil Ihrer politischen Energie nicht den grassierenden Problemen der Sachsen widmen, sondern Ausländern, sogenannten Migranten und Asylanten, von denen Sie sich wohl in Zukunft mehr Stimmen erhoffen als von Ihren wegsterbenden Genossen.

Als Frau Klinger am 30. Juli 2011 den Gesetzentwurf in 1. Lesung einbrachte, fragte sie nicht zu Unrecht gleich zu Beginn: Warum bedarf es überhaupt dieser Beauftragten? Ein Zwischenrufer der CDU kommentierte hierzu laut Protokoll zu Recht: Ja, diese Frage stelle ich mir auch!

Aber Frau Klinger hat uns dann dankenswerterweise über das Warum aufgeklärt. Sie hat den Deutschen politologisch, ideologisch, tiefenpsychologisch nachgewiesen, dass sie befangen sind in einer kollektiven Identität, dass sie sich als Religionsgemeinschaft, als Volksgemeinschaft, als Kulturgemeinschaft empfinden und sich damit eine Befangenheit und Skepsis gegenüber einem Fremden bewahrt hätten. Das sei, so Frau Klinger, negativ, denn das führe zu einer Ablehnung antipluralistischer Haltungen und zur bewussten oder unbewussten Ablehnung alles Heterogenen und Fremden.

Frau Klinger scheint noch nie im Ausland gewesen zu sein; denn in allen – ich betone das ausdrücklich – circa 200 Staaten auf dieser Welt finden Sie ähnliche Einstellungen gegenüber Fremden vor, in den meisten noch erheblich größere Ressentiments als hier im Land. Nirgendwo auf der Welt könnten Sie in einem Parlament einen solchen wirklichkeitsfremden verquasten Unsinn verzapfen als hierzulande.

(Beifall des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

Aber zur Sache: Die NPD-Fraktion lehnt Ihren Gesetzentwurf komplett ab. Wir teilen die Bedenken und Argumente der Vertreter des Städte- und Gemeindetages ebenso wie des Landkreistages. Wir halten es für eine Unverschämtheit, so zu argumentieren, als hätte unser Volk generell eine Bringschuld gegenüber unverlangt Zuwandernden tausendfach illegal ins Land strömenden Ausländern, von denen über 98 % – sofern sie hier Asyl beantragen können – abgelehnt werden.

Die restlichen 1 bis 2 % haben sich im Rahmen ihrer Möglichkeit durch Anpassung und Lernbemühungen

selbst aktiv um den Erfolg ihrer Integrationsprozesse zu bemühen. Das, meine Damen und Herren, sollte eigentlich kein Problem sein, denn einer Pressemeldung von letzter Woche zufolge ist fast jeder dritte Ausländer angeblich überqualifiziert. Überqualifizierte benötigen aber in der Regel keinen gesellschaftlichen Vormund in Gestalt eines sogenannten Integrationsbeauftragten.

Diejenigen, die unterqualifiziert sind, werden in Deutschland nun wahrlich nicht benötigt, denn davon laufen im Land ohnehin schon viele Millionen herum.

Sachsen hat noch den Vorteil einer weitestgehend homogenen Bevölkerung: 2,7 % offizieller Ausländeranteil im Vergleich zu 8,7 % im Bundesdurchschnitt, der natürlich doppelt so hoch ausfällt, da nach Aussage des Ausländerbeauftragten, zum Beispiel in Bayern, die Zahl der eingebürgerten Nichtdeutschen inzwischen über 50 % ausmacht.